26.028

Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Cabinet des ministres de l’Ukraine relatif à la coopération dans le processus de reconstruction de l’Ukraine. Aprobation

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons mener un seul débat sur l'entrée en matière et la discussion par article.

Michel Simon · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical

Ihre Aussenpolitische Kommission stimmte am 23. März dem Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Beim Wiederaufbau der Ukraine ist insbesondere im Energie- und Infrastrukturbereich ein verstärktes Engagement privater Unternehmen notwendig, sinnvoll und erwünscht. Das vorliegende bilaterale Abkommen schafft die rechtliche Grundlage dafür. Die Ukraine kann Güter und Dienstleistungen definieren, welche die Schweiz anschliessend im Rahmen des bewilligten Budgets bei Schweizer Unternehmen gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht, aber unter Ausschluss ausländischer Anbieter beschafft. Mit dem Abkommen werden Expertise und Innovation aus der Schweiz stärker genutzt und private Investitionen mobilisiert. Auf diese Weise leistet die Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft. Die Einbindung der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau ist einer der Schwerpunkte des Länderprogramms Ukraine 2025-2028 der IZA.

Im Rahmen der Beratung wurden zwei Anträge auf eine Kommissionsmotion abgehandelt. Der erste Antrag auf eine Kommissionsmotion zielte auf die Zuweisung von vorgesehenen Mitteln an ein UN-Wiederaufbauinstrument anstelle einer Verknüpfung mit der Schweizer Privatindustrie. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Ein weiterer Antrag auf eine Kommissionsmotion zur Verknüpfung des Abkommens mit der Auflösung des Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige aus stabilen Herkunftsregionen wurde mit 16 zu 9 Stimmen ebenfalls abgelehnt.

Schliesslich wurde ein Antrag auf einen neuen Artikel 1 Absatz 3 im Bundesbeschluss bezüglich der Rücksichtnahme auf die Empfehlungen des Development Assistance Committee (DAC) der OECD mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Das DAC erlässt unter anderem Umsetzungsrichtlinien für die Entwicklungszusammenarbeit. Die Minderheit Rüegger will diesen neuen Absatz 3 zur Verknüpfung mit den OECD-Richtlinien streichen. Sie findet, dass die DAC-Regeln für Entwicklungshilfe zu eng gefasst sind und den Spielraum für Schweizer Unternehmen bei der Unterstützung des Wiederaufbaus unnötigerweise einengen.

Berli Rudi · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe des VERT-E-S

Concernant l'objet 26.028, "Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Cabinet des ministres de l'Ukraine relatif à la coopération dans le processus de reconstruction de l'Ukraine. Approbation", je vous présente le rapport de la Commission de politique extérieure, qui a siégé le 24 mars 2026. La commission a décidé d'entrer en matière sans opposition. L'accord porte sur l'utilisation de 500 millions de francs provenant du budget pour la coopération internationale pour la première tranche de 2025 à 2028. Pour rappel, l'aide globale est de 5 milliards de francs jusqu'en 2036. La commission a reçu des assurances de la part de l'administration quant à la bonne gouvernance, à une publication des appels d'offres sur la plateforme Simap et à une adaptation souple par rapport au calendrier en vue de la situation de guerre qui perdure.

La question de l'élaboration d'une loi à la place de l'accord a été soulevée, de même que le caractère lié de l'aide accordée, qui a été longuement discuté. Un des aspects critiques soulevés était le coût engendré ainsi que les limites des capacités d'innovation des entreprises ukrainiennes. En plus, l'accord donne, selon certains, l'impression que les intérêts de l'économie suisse et de ses entreprises priment sur la reconstruction de ce pays. La Suisse et son économie entretiennent cependant déjà de solides relations qui pourront ainsi être soutenues. Une telle aide liée doit cependant, selon un avis largement partagé au sein de la commission, être et rester une exception. La critique de l'aide liée a été réfutée avec l'argument selon lequel ces 500 millions de francs font partie d'une première tranche d'aide de 1,5 milliard, et que le conditionnement d'une partie de ces fonds à des investissements dans des prestations économiques suisses a déjà été décidé.

En commission, une proposition Fehlmann Rielle visait au dépôt d'une intervention de la commission pour une affectation de l'aide à un instrument des Nations Unies. Cette proposition a été rejetée, par 16 voix contre 6 et 3 abstentions. Une proposition de motion de commission Rüegger qui portait sur le conditionnement de l'accord à la levée du statut S pour les ressortissants ukrainiens a été également débattue. Il a été considéré que cette question ne respectait pas l'unité de matière de l'accord et qu'elle avait déjà été traitée par le biais de la motion Friedli Esther 24.3378. Cette proposition de motion a ainsi été rejetée, par 16 voix contre 9. En dernier lieu, la proposition Rumy visait à ce que la mise en oeuvre tienne compte des recommandations du Comité d'aide au développement (CAD) de l'OCDE relatives à l'aide liée. Selon la commission, la phase de consultation du projet a montré que ce point engendrait un certain nombre de tensions et que cette proposition permettait d'ancrer la politique extérieure sur une ligne et une position déjà défendues par le Parlement et la Suisse. Une minorité considère qu'il n'était pas approprié de rajouter cette clause, puisque la Confédération défendait déjà majoritairement cette approche dans la mise en oeuvre des accords. La commission a adopté la proposition Rumy, par 13 voix contre 12. La majorité demande donc, à l'article 1 alinéa 3, de tenir compte des recommandations du CAD de l'OCDE sur l'aide liée dans la mise en oeuvre. Une minorité Rüegger demande la suppression de cet alinéa 3.

Au vote sur l'ensemble, la commission a ensuite voté en faveur de l'approbation de l'accord, par 19 voix contre 0 et 6 abstentions.

Rüegger Monika · Mit-F · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP hat von Anfang an klar gesagt, dass sie den Wiederaufbau der Ukraine unterstützt. Wir wollen dabei aber nicht einfach Milliarden verteilen, sondern einen Teil gezielt über den Privatsektor und über Schweizer Unternehmen realisieren. Genau dazu dient der Staatsvertrag, über den wir heute entscheiden.

Von den vorgesehenen 5 Milliarden Franken sollen in der ersten Phase bis 2028 insgesamt 1,5 Milliarden Franken eingesetzt werden. 1 Milliarde davon fliesst in die klassische Entwicklungszusammenarbeit, weitere 500 Millionen Franken sollen gezielt den Schweizer Privatsektor einbeziehen, und genau für diesen Teil braucht es diesen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der Ukraine.

Über die Frage, ob dies über einen Staatsvertrag oder über ein Gesetz geregelt werden soll, haben wir in der Kommission und auch im Rat ausführlich diskutiert. Die Mehrheit hat sich bewusst für den Staatsvertrag entschieden, und zwar aus guten Gründen: So kommt man den Bedürfnissen der Ukraine schnell, gezielt und effizient entgegen. So hat der Nationalrat entschieden.

Nun liegt ein ausgehandelter Staatsvertrag vor, und was ist jetzt passiert? Jetzt kommt die vorberatende Kommission plötzlich mit einem neuen Absatz 3 daher, mit einem fast listigen Streich, der letztlich nur ein Ziel hat: den Wiederaufbau der Ukraine durch Schweizer Unternehmen zu erschweren oder gar zu verunmöglichen. Denn der neue Artikel 1 Absatz 3 verlangt, dass die Empfehlungen der OECD und der Untergruppe DAC zur sogenannten gebundenen Hilfe berücksichtigt werden müssen.

Genau hier liegt das Problem. Das DAC ist ein OECD-Gremium, in welches rund dreissig Staaten involviert sind. Es ist spezialisiert auf Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe. Mit diesem Zusatz würde faktisch ein internationales Komitee mitentscheiden, wie die Schweiz ihre Steuergelder beim Wiederaufbau der Ukraine über Schweizer Unternehmen einsetzen darf.

Das geht gar nicht. Wir entscheiden doch hier in Bern. Es ist nicht ein internationales OECD-Gremium, das entscheidet. Es kann doch nicht sein, dass Schweizer Unternehmen zuerst internationale Vorgaben und Empfehlungen erfüllen und ideologische Hürden überwinden müssen, bevor sie überhaupt beim Wiederaufbau mithelfen können und berücksichtigt werden. Genau das würde aber passieren.

Dieser Zusatz schafft neue Unsicherheit, neue Bürokratie und neue Einschränkungen, und er schwächt genau jene Schweizer Unternehmen, die in der Ukraine tätig sind und die wir eigentlich einbinden wollen. Dabei sollte doch das Ziel klar sein: Die Ukraine braucht rasch konkrete Hilfe, und die Schweiz verfügt über innovative Unternehmen, Know-how und Qualität, die einen echten Beitrag leisten können.

Wer die Schweiz nun zusätzlich an internationale Empfehlungen fesseln will, verzögert nicht nur Projekte, sondern gefährdet am Ende den ganzen Ansatz dieses Staatsvertrags. Darum bitte ich Sie, die Ergänzungen der vorberatenden Kommission abzulehnen. Das entspricht auch dem Antrag meiner Minderheit.

Ich komme also zum Schluss: Die SVP hält Wort; sie unterstützt den Wiederaufbau der Ukraine. Die SVP-Fraktion unterstützt auch diesen Staatsvertrag. Sie wird aber die Minderheit Rüegger unterstützen, die beantragt, Artikel 1 Absatz 3 aus dem Vertrag zu streichen. Wir werden uns überlegen, wie wir bei der Schlussabstimmung vorgehen. Wir werden sicher noch den Entscheid des Ständerates abwarten. Darum bitte ich Sie wirklich, den Antrag der Minderheit Rüegger anzunehmen. Denn dieser Absatz 3 hilft den Schweizer Unternehmen nicht - im Gegenteil, er hindert sie an ihrer Arbeit.

Molina Fabian · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Geschätzte Frau Kollegin Rüegger, Sie haben jetzt gerade gesagt, dass noch nicht klar ist, wie sich die SVP-Fraktion in der Schlussabstimmung bei diesem Geschäft verhalten wird. Einleitend haben Sie aber gesagt, dass die SVP den Wiederaufbau der Ukraine über diesen Staatsvertrag immer unterstützt habe. Was gilt denn jetzt?

Rüegger Monika · Mit-F · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Danke vielmals, Herr Molina, für diese Frage. Das Problem ist: Wenn dieser Mehrheitsantrag, den Sie ebenfalls unterstützen, drinbleibt, dann wird dieser Staatsvertrag faktisch obsolet. Denn die von der Mehrheit beantragte Bestimmung widerspricht komplett den Vorgaben, die wir eigentlich für die gebundenen Ausgaben, für die gebundene Hilfe haben; das würde nachher einfach nicht mehr funktionieren. Die Empfehlungen der OECD verlangen ganz klar, dass Hilfen nicht gebunden sein dürfen. Mit diesem Vertrag können wir diese Empfehlungen aber gar nicht einhalten. Mit einer solchen Bestimmung würden Sie dem Bundesrat und der Verwaltung eigentlich Fesseln anlegen, sodass man überhaupt nichts über den Privatsektor abhandeln könnte.

Badertscher Christine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S

Die Grünen unterstützen das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine. Dieser Staatsvertrag ermöglicht eine neue Form der internationalen Zusammenarbeit, bei welcher der Schweizer Privatsektor eine wesentliche Rolle spielt.

Wir begrüssen grundsätzlich, dass die Privatwirtschaft in die internationale Zusammenarbeit eingebunden wird. Wir können jedoch auch die Kritik an der gebundenen Hilfe nachvollziehen. Für die Grünen ist es wichtig, dass dieser Staatsvertrag eine Ausnahme bleibt und mit Blick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Ländern nicht für ein Präjudiz sorgt.

Es geht um die Ukraine. Wir kennen die Ukraine sehr gut. Es besteht bereits eine funktionierende Zusammenarbeit mit Schweizer Firmen vor Ort. Diese Argumente machen eine Ausnahme nachvollziehbar.

Die gebundene Hilfe wird auch deshalb kritisiert, weil damit die ukrainische Wirtschaft konkurrenziert werden könnte. Deshalb ist es wichtig, dass nur Produkte geliefert werden, die die Ukraine nicht selber herstellen kann, und dass diese Produkte aus der Schweiz nicht viel teurer sind. Diese Punkte werden im Staatsvertrag berücksichtigt.

Ein wesentlicher Punkt ist auch der Know-how-Transfer von Schweizer Firmen in die Ukraine, um die Wirtschaft in der Ukraine zu stärken. Dieser Punkt ist wichtig und wird von uns ausdrücklich begrüsst. Für uns ist entscheidend, dass die Unterstützung nicht bei kurzfristigen Lieferungen stehenbleibt, sondern langfristig zur wirtschaftlichen Entwicklung der Ukraine beiträgt. Der Wiederaufbau soll so gestaltet werden, dass ukrainische Unternehmen, Arbeiterinnen und Arbeitnehmer sowie öffentliche Institutionen gestärkt werden. Schweizer Unternehmen sollen ihre Erfahrung und ihr Fachwissen einbringen, gleichzeitig aber auch lokale Partner einbeziehen und den Aufbau von Kompetenz vor Ort fördern.

Durch die Kooperation können Arbeitsplätze vor Ort geschaffen werden. So entsteht ein nachhaltiger Mehrwert - auch für die Privatwirtschaft in der Ukraine. Besonders wichtig sind dabei die Transparenz und eine wirksame Kontrolle der eingesetzten Mittel. Die Auswahl der Projekte sowie die Vergabe von Aufträgen müssen transparent erfolgen. Die Öffentlichkeit muss nachvollziehen können, wie die Mittel eingesetzt und welche Resultate erzielt werden. Das stärkt das Vertrauen in die internationale Zusammenarbeit und erhöht die Akzeptanz solcher Programme.

Wir begrüssen, dass der Staatsvertrag Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung vorsieht und die Einhaltung entsprechender Standards verlangt. Verstösse müssen konsequent untersucht und sanktioniert werden. Dies schützt nicht nur die öffentlichen Gelder, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Schweizer Unterstützung. Darüber hinaus ist wichtig, dass die Umsetzung des Abkommens regelmässig überprüft wird. Die vorgesehene Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden soll dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Verbesserungen vorzunehmen. Transparenz, Rechenschaftspflicht und unabhängige Kontrollen müssen während der gesamten Laufzeit des Programms gewährleistet sein.

Insgesamt sehen wir im Abkommen eine gute Möglichkeit, die Ukraine beim Wiederaufbau zu unterstützen und gleichzeitig die wirtschaftliche Zusammenarbeit sinnvoll weiterzuentwickeln. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Ausnahme der gebundenen Hilfe klar begrenzt bleibt, die ukrainische Wirtschaft gestärkt wird und Transparenz sowie Korruptionsbekämpfung konsequent umgesetzt werden. Unter diesen vorgesehenen Bedingungen kann das Modell einen positiven Beitrag zum Wiederaufbau und zur langfristigen Entwicklung der Ukraine leisten.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Die FDP-Liberale Fraktion setzte, als wir über die IZA-Gelder sprachen und dann später logischerweise auch beim Budget, einen klaren Schwerpunkt auf die privatwirtschaftliche Wiederaufbauhilfe in der Ukraine. Wir wollten damals die 500 Millionen Franken, die dann auch gesprochen wurden, sogar aufstocken zulasten der anderen Entwicklungshilfe, von der wir heute noch nicht wissen, wie wir diese in der Ukraine überhaupt einsetzen wollen.

Nun liegt uns das Abkommen vor. Das Abkommen regelt die privatwirtschaftliche Wiederaufbauhilfe, und es ist ein ausgezeichnetes Abkommen. Ich bin froh, dass es nicht zu einem Gesetz gekommen ist. Dieses Abkommen hat nämlich eine auf zehn Jahre befristete Laufzeit; nach zehn Jahren ist dieses Abkommen obsolet, es kann von beiden Seiten aber auch frühzeitig gekündigt werden.

Schon meine Vorrednerin der Grünen Fraktion hat gesagt - auch uns ist das wichtig -, dass im Abkommen einige andere Themen geregelt werden, so zum Beispiel das Thema der Korruption. Wir müssen hier nicht einfach so tun, als ob wir es mit einem total unbescholtenen Partnerstaat zu tun hätten, mit dem wir ein solches Abkommen machen. Die Ukraine hat in vielen Dingen, wie etwa bei den Menschenrechten, bei der Korruption und bei anderen Sachen, noch nicht den Standard, den wir uns wünschen. Trotzdem glauben wir, dass wir mit diesem Beitrag zum Wiederaufbau der Ukraine auch helfen können. Zudem ist auch die Streitschlichtung, die in diesem Abkommen ebenfalls behandelt wird, gerecht und auf Augenhöhe geregelt.

Was ich aber nicht verstehe, ist, dass der Antrag für Artikel 1 Absatz 3 eine Mehrheit bekommen hat. Hier schaue ich zur Mitte-Fraktion: Dieser Antrag hat eine Mehrheit bekommen, weil Ihre Mitglieder in der APK - es ist kein Kommissionsgeheimnis, Sie können es hier selber herausfinden - ihm zugestimmt haben. Auch Sie sangen erst das Hohelied auf die privatwirtschaftliche Wiederaufbauhilfe, und nun torpedieren Sie diese genau mit diesem Absatz. Die Minderheitssprecherin, Kollegin Rüegger, hat die Details eigentlich exzellent erklärt.

Lassen Sie mich noch etwas Weiteres sagen: Es handelt sich hier um eine Arbeitsgruppe innerhalb der OECD. Jetzt müssen Sie sich vorstellen, dass diese Arbeitsgruppe, in der rund dreissig andere Länder vertreten sind, dieses Abkommen durchgeht, dieses analysiert und uns dann sagt, was sie findet, was wir tun dürfen und was wir nicht tun dürfen. Diese Arbeitsgruppe wird eben genau auch einen ihrer Grundsätze einbringen, wonach man nämlich die eigene Wirtschaft zum Beispiel nicht mit Entwicklungshilfe begünstigen darf. Aber genau das wollten wir, das ist in der IZA-Strategie so festgehalten, das haben wir auch im Budget so festgehalten. Ich möchte die Mitte-Fraktion daher doch bitten, wieder von diesem Absatz wegzukommen und den Antrag der Minderheit Rüegger zu unterstützen.

Lassen Sie mich noch ein Schlusswort sagen. Weshalb leisten wir Wiederaufbauhilfe für die Ukraine? Es ist eine Schwerpunktregion für uns, sie ist in unserer Nachbarschaft, und wir haben alles Interesse daran - sei es beim Thema Migration, sei es beim Thema Sicherheit oder aber auch bei wirtschaftlichen Themen -, dass wir mit der Ukraine eine gute Partnerschaft haben und dass die Ukraine wieder auf die Beine kommt. Aber es ist kein Schuldbekenntnis von uns. Als ich vor dem Pfingstwochenende am Treffen des EWR-Parlamentarierkomitees war, sagte ich, was die Schweiz macht. Ich sagte aber auch: Die Schweiz ist weder Kriegspartei, noch ist es unser Krieg. Und mir hat tatsächlich die Aussenministerin von Liechtenstein im Namen der EWR-Minister widersprochen und gesagt: "Doch, das ist unser Krieg, und wir sind Kriegspartei, und deshalb müssen wir der Ukraine beistehen." Nein, und das ist meine persönliche Meinung, wir stehen der Ukraine bei, weil sie ungerechtfertigt von einem Aggressor angegriffen wurde, weil sie zerstört wird, weil dort menschliches Leid geschieht. Aber wir stehen der Ukraine nicht bei, weil dies unser Krieg ist oder weil wir Kriegspartei sind.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Die GLP setzt sich seit Beginn des Krieges in der Ukraine dafür ein, dass sich die Schweiz auch finanziell stärker an der Unterstützung der Ukraine beteiligt. Wir erachten diese Unterstützung gerade aufgrund unserer geltenden Auslegung der Neutralität, welche die direkte oder indirekte Lieferung von Waffen verunmöglicht, als essenziell, um einen Beitrag zur Verteidigung Europas zu leisten. Umso mehr ist es aus unserer Sicht zwingend, dass die gesprochenen Mittel eine möglichst grosse Wirkung im Empfängerland entfalten können, in der humanitären Hilfe, mit Minenräumung, mit Friedensförderung und eben auch mit gezielter Unterstützung beim Wiederaufbau.

Der vorliegende Staatsvertrag kann dazu einen Beitrag leisten. Die Wiederherstellung der Energieversorgung, der Infrastruktur und der wirtschaftlichen Grundlagen ist zentral, damit die Menschen in der Ukraine den Alltag bewältigen können und das Land auch funktionsfähig bleibt. Auch Schweizer Unternehmen können hier mit Know-how und Verlässlichkeit einen Mehrwert schaffen. Gleichzeitig dürfen wir uns nichts vormachen: Wenn öffentliche Mittel an den Bezug von Gütern und Dienstleistungen aus der Schweiz gebunden sind, bewegen wir uns in einem sensiblen Bereich. Die OECD weist seit Jahren darauf hin, dass solche Formen gebundener Hilfe problematisch sein können. Wieso? Sie können lokale Märkte auch schwächen oder lokale Anbieter verdrängen und damit die Wirkung im Empfängerland vermindern.

Für die GLP-Fraktion ist deshalb entscheidend, wie dieser Staatsvertrag ausgestaltet ist und dass der Wiederaufbau nicht nur indirekt von Schweizer Interessen her gedacht wird, sondern von den Bedürfnissen der Ukraine und der ukrainischen Bevölkerung. Die ukrainischen Behörden müssen bei der Auswahl, Priorisierung und Beurteilung von Projekten auch eine starke Rolle haben. Ebenso braucht es den Einbezug von Akteuren vor Ort, insbesondere dort, wo es um verletzliche Bevölkerungsgruppen, um die Grundversorgung oder auch um bestehende Unterstützungsstrukturen geht.

Bei Artikel 1 Absatz 3 unterstützen wir die Ergänzung gemäss Mehrheitsantrag. Sie schafft eine Leitplanke für die Umsetzung. Der Bundesrat soll bei der Umsetzung die internationalen Empfehlungen zur gebundenen Hilfe berücksichtigen. Hier geht es auch um eine Frage der Kohärenz. Wir haben diese Prinzipien in unserer internationalen Zusammenarbeit ebenfalls festgehalten.

Ich bitte Sie deshalb, dem Staatsvertrag mit der Ergänzung der Mehrheit zuzustimmen.

Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine liefert eine gesetzliche Grundlage für den Einbezug der Schweizer Privatwirtschaft bei der Aufbauhilfe für die Ukraine. Dieser Staatsvertrag sendet ein positives Signal der Unterstützung an die Ukraine und ist im Interesse der Schweiz.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP begrüsst grundsätzlich das Konzept der Einkaufsgutscheine mit der nicht rückzahlbaren Finanzhilfe und dem Selektionsmechanismus. Von den eingesetzten Steuergeldern profitieren sowohl die Ukraine durch den Bezug hochwertiger Produkte als auch die Schweizer Volkswirtschaft. Aus diesen Gründen unterstützt die Mitte-Fraktion die Vorlage des Bundesrates. Allerdings, muss ich sagen, hätten wir die korrekte Ausgestaltung der Wiederaufbauhilfe in Form eines befristeten Bundesgesetzes bevorzugt, wie dies die beiden Kommissionsmotionen der APK-N und der APK-S in Bezug auf eine Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe gefordert hatten.

Nun wird Kollege Hans-Peter Portmann an der Mitte-Fraktion für einmal Freude haben. Ich komme jetzt zu Artikel 1 Absatz 3 der Fahne. Die Empfehlungen des Development Assistance Committee der OECD zur gebundenen Hilfe sind im vorliegenden Fall nicht zielführend. Zum einen ist die Ukraine ein Industriestaat. Es geht also nicht um Entwicklungshilfe im klassischen Sinne. Zum andern gewährleisten die Ausschreibungen, die durch das Abkommen ermöglicht werden, den Wettbewerb und ermöglichen es, Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen zu beziehen. Also hilft dies gegen die Korruption. Ausserdem gehört die Schweiz zu den Ländern, die am wenigsten auf gebundene Hilfe zurückgreifen. Mit einem Anteil von rund 95 Prozent an ungebundener Hilfe gehören wir innerhalb der OECD zu den Vorzeigeschülern.

Folglich unterstützt die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bei Artikel 1 Absatz 3 die Minderheit Rüegger.

Rüegger Monika · Mit-F · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Nicht nur die FDP-Fraktion mit Herrn Portmann hat an der Vorrednerin Freude, auch ich habe meine Freude. Ich habe vorhin bereits gesagt, dass die SVP-Fraktion diesen Staatsvertrag seit Beginn unterstützt und dass wir sehr daran interessiert sind, dass beim Wiederaufbau der Ukraine der Schweizer Privatsektor, Schweizer Firmen, die in der Ukraine tätig sind, eingebunden werden.

Trotzdem möchte ich nochmals auf meinen Minderheitsantrag eingehen, den ich Ihnen unterbreite und der jetzt hoffentlich eine Mehrheit findet. Ich richte mich eher an die linke Seite, um das Anliegen nochmals zu klären. Ich habe den Vorreden auch von der Grünliberalen Fraktion entnommen, dass auf diese Problematik überhaupt nicht eingegangen wurde, obwohl der zusätzliche Absatz gemäss Kommissionsmehrheit wirklich ein grundlegendes Problem schafft. Er verlangt, dass bei der Umsetzung eine nicht bindende OECD-Empfehlung plötzlich zu einem verbindlichen Standard für die Schweiz wird. Aber diese Empfehlungen stammen nicht von diesem Parlament, sie stammen nicht vom Bundesrat, sondern sie stammen vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD. Das ist ein internationales Komitee, das aus dreissig Staaten besteht. Dieses internationale Komitee soll künftig direkt Einfluss nehmen, wenn die Schweiz den Wiederaufbau der Ukraine über unsere Schweizer Privatwirtschaft macht. Das kann doch nicht ernsthaft unser Anspruch sein.

Noch problematischer ist aber der innere Widerspruch dieses Zusatzes, denn dieser Staatsvertrag regelt ausdrücklich die Organisation einer gebundenen Hilfe unter Einbezug des Schweizer Privatsektors. Der neue Absatz 3 verlangt nun aber gleichzeitig, dass die Empfehlungen der OECD zur gebundenen Hilfe berücksichtigt werden sollen. Aber die OECD verlangt in ihren Empfehlungen ausdrücklich, auf gebundene Hilfe zu verzichten. Mit anderen Worten: Der Zusatz steht komplett im Widerspruch zum eigentlichen Inhalt des Staatsvertrags. Auf der einen Seite beschliessen wir ein Instrument, das bewusst Schweizer Unternehmen beim Wiederaufbau einbeziehen soll, und auf der anderen Seite verlangt man die Orientierung an Empfehlungen, die solche Modelle kritisch sehen oder möglichst verhindern sollen. Das ergibt einfach keinen Sinn.

Wir sind doch in der Schweiz selber in der Lage, klare Umsetzungsrichtlinien zu erlassen. Wir brauchen dafür kein internationales Komitee. Die Annahme dieser Vorlage würde den Bundesrat und die Verwaltung in ein nahezu unlösbares Dilemma bringen: Was gilt nun? Der Staatsvertrag, der ausdrücklich die Zusammenarbeit der Schweizer Unternehmen vorsieht, oder die OECD-Empfehlungen, die solche gebundene Hilfe möglichst vermeiden wollen? Beides gleichzeitig geht schlichtweg nicht. Oder anders gesagt: Dieser Zusatz produziert absichtlich Unklarheit, Unsicherheit und Konflikte bei der Umsetzung. Ob das den Befürwortern wirklich bewusst ist, bezweifle ich. Dem wurde auch in der Kommission zu wenig Rechnung getragen.

Dass gewisse NGO an einem Staatsvertrag keine Freude haben, ist nachvollziehbar. Vermutlich sind auch sie die eigentlichen Treiber hinter diesem neuen Absatz. Aber man muss eines klarstellen: Der Staatsvertrag über die 500 Millionen Franken Finanzhilfe ist keine klassische Entwicklungszusammenarbeit im traditionellen Sinn; dafür ist in einer ersten Tranche bereits 1 Milliarde Franken vorgesehen. Die zusätzlichen 500 Millionen Franken verfolgen einen anderen Zweck: Sie sollen den Wiederaufbau der Ukraine gezielt mit Schweizer Unternehmen ermöglichen, die in der Ukraine Erfahrung haben und bereits dort tätig sind. Das sind gegen 80 Unternehmen. Es geht um Infrastrukturen, Strassen, Eisenbahnen, Schienen, Schulen, es geht um Dienstleistungen, es geht um Maschinen, Instrumente, Bauteile, technische Systeme und um Know-how. Hier müssen wir den Handlungsspielraum dringend dem Bundesrat und nicht internationalen Kommissionen überlassen.

Bitte unterstützen Sie meine Minderheit.

Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste

Le groupe socialiste soutient pleinement l'engagement de la Suisse pour la reconstruction de l'Ukraine. Depuis 2022, en effet, l'agression de la Russie contre l'Ukraine a fait des ravages terrifiants en termes de pertes de vies humaines et de blessés, mais aussi en termes de dégâts matériels, et des dommages très importants à l'environnement. Les destructions causées par la Russie doivent être documentées afin que des réparations puissent un jour être réclamées. La Suisse doit être partie prenante de ce processus ; c'est la raison pour laquelle il est important qu'elle apporte sa contribution à la reconstruction de ce pays. Néanmoins, nous portons un regard critique sur la manière dont cet accord est formulé. La principale objection réside dans le principe d'une aide liée à l'achat dans le pays donateur. On va ainsi subventionner les entreprises suisses, ce qui ne servira pas toujours les intérêts de l'économie ni de la population ukrainienne.

Une autre critique formulée par des experts de l'OCDE est que cette aide liée aux entreprises suisses risque d'augmenter les coûts et de limiter la capacité d'innovation des entreprises ukrainiennes. Pour soutenir réellement l'Ukraine, il faut livrer des produits que le pays ne peut pas lui-même produire, et il faut que ces derniers soient accessibles à un coût raisonnable. Nous avons donc proposé un ajout qui complète l'arrêté fédéral par une nouvelle disposition prévoyant que le Conseil fédéral tient compte des recommandations du Comité d'aide au développement de l'OCDE concernant l'aide liée. La formulation votée est peu contraignante, mais cette modification chargera le Conseil fédéral de développer des alternatives à l'aide liée critiquée par l'OCDE.

Je ne comprends pas ce que craint le Conseil fédéral, ni d'ailleurs l'auteur de la proposition de minorité, car l'acceptation de cette injonction ne met pas en péril l'accord qui a été conclu avec les autorités ukrainiennes. Il nous a d'ailleurs été dit en commission que la Suisse figurait parmi les pays qui recourent le moins à l'aide liée dans l'aide au développement. C'est donc un argument qui va dans le sens de cette légère modification, car il est primordial de garantir que ce soutien soit utilisé de façon efficace et conforme aux objectifs de la politique de développement.

Je vous remercie donc d'adhérer au projet tel qu'il a été voté en commission et de rejeter la proposition de la minorité Rüegger.

Molina Fabian · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Seit über vier Jahren verteidigt die Ukraine ihre Staatlichkeit, ihre Souveränität und ihre Demokratie gegen die illegale russische Invasion. Dieser Angriffskrieg hat unzählige Menschenleben gefordert und massive Zerstörung angerichtet. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass sich die Schweiz am Schadenregister des Europarates beteiligt, und wir erwarten, dass der Beitritt zur Internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine rasch ratifiziert wird. Die von Russland verursachten Schäden müssen dokumentiert werden, damit eines Tages Reparationen eingefordert werden können. Bis dahin braucht die Ukraine weiterhin dringend Unterstützung: humanitär sowie beim Wiederaufbau von Spitälern, Strassen und Wohnhäusern und auch bei der Minenräumung von Ackerland.

Angesichts der enormen Bedürfnisse ist das vom Bundesrat vorgelegte Abkommen jedoch ungenügend. Die vorgesehenen 500 Millionen Franken machen einen Drittel der Schweizer Unterstützung der nächsten vier Jahre aus und sind im europäischen Vergleich sehr bescheiden. Auch die gewählte Form der gebundenen Hilfe sehen wir kritisch. Wenn Investitionen von Schweizer Unternehmen in der Ukraine mit Steuergeld subventioniert werden, dient dies nicht automatisch der ukrainischen Bevölkerung. Deshalb ist es für uns zentral, dass der Bundesrat bei der Durchführung des Abkommens mindestens die Empfehlungen des Ausschusses für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beachtet und damit Ineffizienzen und Zusatzkosten für die Steuerzahlenden in der Schweiz verhindert. Denn gebundene Hilfe - das ist wissenschaftlich anerkannt - ist ineffizienter als das klassische entwicklungspolitische Instrumentarium.

Nur mit dem Antrag der Mehrheit kann sichergestellt werden, dass die Unterstützung wirksam und entwicklungsökonomisch sinnvoll eingesetzt wird.

Parmelin Guy · BPR-M · Conseil fédéral · Vaud

En 2024, le Conseil fédéral a décidé de s'engager à long terme en contribuant à hauteur de 5 milliards de francs au soutien et à la reconstruction de l'Ukraine au cours des douze prochaines années. Dans une première phase, 1,5 milliard de francs provenant des fonds de la stratégie de coopération internationale ont été mis à disposition de l'Ukraine pour les années 2025 à 2028. Sur ce montant, 1 milliard est destiné à la coopération internationale classique et à l'aide humanitaire. La coopération avec le secteur privé suisse représente un tiers de ce soutien, soit 500 millions de francs.

Le principe de la coopération avec l'économie suisse dans le cadre de l'aide à l'Ukraine a été défini par le Conseil fédéral et le Parlement. Cet accord intergouvernemental crée la base légale nécessaire. De nombreux projets menés avec l'Ukraine et s'appuyant sur loi fédérale sur la coopération au développement et l'aide humanitaire internationales sont déjà en cours. Le soutien à l'accord est important. Le gouvernement ukrainien y est clairement favorable. La Première ministre, Ioulia Svyrydenko, considère l'approche suisse comme un modèle pour d'autres pays. C'est notamment le cas parce que l'Ukraine peut déterminer ses propres besoins.

Tous les cantons et la majorité des partis sont favorables à l'accord, tout comme les associations économiques et certaines ONG suisses. Nous nous sommes mis d'accord avec l'Ukraine sur un mécanisme de sélection. L'Ukraine détermine et hiérarchise d'abord ses besoins en matière de reconstruction, puis collabore avec la Suisse afin d'établir la manière dont les entreprises suisses peuvent y répondre. Les deux parties établiront ensemble une liste des biens et services innovants et compétitifs qui pourront être livrés par des entreprises suisses pour des projets de reconstruction financés dans le cadre de l'accord et cela, c'est important de le souligner, sans concurrencer les entreprises locales.

À ceux qui critiquent l'aide liée, je répondrai que, sans un effort concerté à l'image d'un plan Marshall, nous ne pourrons jamais reconstruire l'Ukraine. Il s'agit d'un montant faible par rapport au total de l'aide à la coopération internationale de la Suisse. Le Conseil fédéral, et cela doit aussi être très clair, n'entend pas modifier les principes éprouvés de la coopération internationale. Or, l'Ukraine est un cas particulier en tant qu'État industrialisé situé à proximité de la Suisse. Des mesures faisant intervenir le secteur privé, combinées à la mobilisation de l'expertise suisse, permettent de répondre de manière appropriée à ce cas particulier. Il est aussi important de souligner que cet accord constitue un engagement réciproque qui sert les intérêts de la Suisse.

L'Ukraine s'engage à respecter certaines règles, vous en avez parlé, par exemple l'exemption des droits de douane et la lutte contre la corruption ; c'est quelque chose qui est extrêmement important. L'accord couvre aussi l'ensemble des points sensibles pour la Suisse, par exemple la bonne gouvernance, les marchés publics réservés aux entreprises suisses, les procédures de règlement des différends. Ce traité reflète un partenariat solide avec l'Ukraine, un principe fondamental de la conférence sur la reconstruction de l'Ukraine de Lugano. Les organisations non gouvernementales continueront de jouer un rôle important dans la mise en oeuvre de l'aide suisse, y compris en Ukraine.

Le fait que nous ne puissions pas simplement attendre est particulièrement évident vu les derniers développements en Ukraine. Compte tenu de la grave crise énergique dans ce pays, et à la suite d'une demande du gouvernement ukrainien, le Conseil fédéral a décidé, le 11 février dernier, d'adopter un plan d'aide pour la livraison de produits énergétiques de première nécessité, avec un plafond de 32 millions de francs. Les matériaux tels que les générateurs à gaz et les générateurs diesel sont achetés auprès d'entreprises suisses, et leur installation est coordonnée par la DDC et le SECO, afin de pouvoir répondre aux véritables besoins de l'Ukraine.

En plus, un deuxième appel à propositions a été lancé le 9 janvier dernier. Les entreprises pouvaient soumettre leur proposition jusqu'au 8 mars. Nous avons ainsi reçu 37 propositions de projets émanant d'entreprises suisses. Nous avons reçu à nouveau un nombre important de projets intéressants, comme lors du premier appel à propositions, qui a donné lieu à 112 projets pour un montant total de 112 millions de francs.

En conclusion, dans le contexte géopolitique actuel, la Suisse, comme d'autres États, affirme ses propres intérêts en matière d'aide, et le présent traité permet, dans le cas particulier de l'aide à l'Ukraine, de faire évoluer les instruments d'aide, sans pour autant remettre en cause le principe de solidarité.

J'en viens à la proposition de la majorité de votre Commission de politique extérieure. Il faut bien voir que la modification proposée transformerait une recommandation non contraignante du Comité d'aide au développement (CAD) de l'OCDE en une norme juridique contraignante. Ainsi, le "soft law", comme on l'appelle, en constante évolution, serait de facto converti en droit dur sans contrôle parlementaire. Cela va à l'encontre de la pratique établie et cela crée surtout un précédent problématique.

Le complément est en contradiction directe avec le contenu et l'objectif de l'accord international. Ce dernier prévoit explicitement que les mesures impliquant le secteur privé soient mises en oeuvre exclusivement par les entreprises suisses afin de répondre de manière ciblée aux besoins de l'Ukraine tout en mobilisant l'expertise suisse. En adoptant la stratégie de coopération internationale 2025-2028, le Parlement a déjà approuvé ce principe. L'adoption de cette proposition placerait le Conseil fédéral dans une situation extrêmement difficile sur le plan pratique : cela va compliquer la mise en oeuvre des mesures convenues dans le secteur privé et cela restreindrait inutilement la flexibilité opérationnelle dans le contexte de la reconstruction.

Même avec la mise en oeuvre de l'accord, la Suisse demeure l'un des pays représentant la plus forte proportion d'aide non liée : plus de 98 pour cent. Il n'existe donc aucun besoin d'introduire des prescriptions juridiques supplémentaires pour garantir le respect des normes de l'OCDE. D'ailleurs, des programmes d'aide liée sont mis en oeuvre par d'autres pays donateurs - on peut citer la France -, et l'approche retenue est donc établie et ne constitue pas une spécificité suisse.

Je vous invite à soutenir le projet du Conseil fédéral, c'est-à-dire la proposition de la minorité Rüegger.

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Le président (Page Pierre-André, président): Les rapporteurs renoncent à prendre la parole. Je souhaite un bon anniversaire à notre collègue Min Li Marti et à notre collègue Peter Schilliger ! (Applaudissements)

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine

Arrêté fédéral portant approbation de l'accord entre la Suisse et l'Ukraine concernant la coopération au processus de reconstruction de l'Ukraine

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3

Bei der Umsetzung berücksichtigt er die Empfehlungen des DAC der OECD zur gebundenen Hilfe.

Antrag der Minderheit

(Rüegger, Büchel Roland, Calame, Grüter, Haab, Michel Simon, Page, Portmann, Reimann Lukas, Tuena, Vontobel, Wehrli)

Abs. 3

Streichen

Art. 1

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3

Lors de la mise en oeuvre, il tient compte des recommandations du CAD de l'OCDE relatives à l'aide liée.

Proposition de la minorité

(Rüegger, Büchel Roland, Calame, Grüter, Haab, Michel Simon, Page, Portmann, Reimann Lukas, Tuena, Vontobel, Wehrli)

Al. 3

Biffer

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 118 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 76 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 148 Stimmen

Dagegen ... 9 Stimmen

(38 Enthaltungen)

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Le président (Page Pierre-André, président): L'objet va au Conseil des États.