24.073

Mise en œuvre et financement de l’initiative pour une 13e rente AVS

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

2. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Finanzierung der 13. Altersrente)

2. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants (Financement de la 13e rente de vieillesse)

Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons traiter les divergences en un seul débat.

Rechsteiner Thomas · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Die Bevölkerung hat entschieden. Mit der Annahme der 13. AHV-Rente erteilte das Schweizervolk einen klaren Auftrag. Dieser Entscheid war deutlich und breit abgestützt. Er wurde nicht nur von linken Wählerinnen und Wählern getragen, auch grosse Teile der Mitte-, der SVP-, der FDP- und der GLP-Wählerschaft sagten Ja. Damit ist die politische Ausgangslage klar: Wir diskutieren heute nicht mehr darüber, ob die 13. AHV-Rente richtig oder falsch ist, sondern wir diskutieren darüber, wie wir einen Volksentscheid seriös, nachhaltig und glaubwürdig finanzieren.

Genau deshalb ist die Mischfinanzierung gemäss meiner Minderheit die beste Lösung. Sie kombiniert eine moderate Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3 Prozentpunkte mit einer moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Diese Finanzierung ist ausgewogen, sie verteilt die Lasten auf mehrere Schultern. Sie belastet weder die Erwerbstätigen noch die Konsumentinnen und Konsumenten übermässig. Zudem folgt sie einem Grundprinzip, das unsere AHV seit Jahrzehnten erfolgreich macht, nämlich der Solidarität.

Die Belastung bleibt dabei ausgesprochen vernünftig. Konkret heisst dies: Für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 60 000 Franken bedeutet das rund 90 Franken pro Jahr - nicht pro Monat, nicht pro Woche, nicht pro Stunde, sondern pro Jahr. Der Arbeitgeber trägt denselben Betrag.

Gleichzeitig fällt die Mehrwertsteuererhöhung tiefer aus als gemäss dem Antrag der Mehrheit der Kommission. Für eine Durchschnittsfamilie bedeutet die Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte Mehrkosten von rund 262 Franken pro Jahr. Das ist spür-, aber tragbar. Vor allem ist es deutlich weniger als bei einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte, wie sie der Bundesrat ursprünglich wollte. Ausserdem ist die Erhöhung unbefristet.

Manchmal hilft ein Blick zurück. Wir diskutieren heute über eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte. Genau dieselbe Erhöhung beschloss dieses Parlament bereits vor wenigen Jahren. Im Rahmen der STAF-Vorlage wurden die AHV-Beiträge per 2020 von 8,4 auf 8,7 Prozent erhöht - exakt um jene 0,3 Prozentpunkte, die wir heute diskutieren. Damals betrug die Mehrbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls 0,15 Prozentpunkte und für die Arbeitgeber ebenfalls 0,15 Prozentpunkte. Und wissen Sie, wer diese Erhöhung damals unterstützt hat? Die Mitte, die FDP, grosse Teile der Wirtschaft, die Kantone und der Bundesrat - die SVP war gespalten. Das Argument war damals einfach: Brauche die AHV zusätzliche Mittel, müsse Verantwortung übernommen und die Finanzierung gesichert werden. Genau dasselbe müssen wir heute auch tun.

Deshalb erstaunt es mich schon, wenn heute eine Erhöhung plötzlich als wirtschaftsfeindlich oder standortschädlich bezeichnet wird. Die Zahlen sind nämlich dieselben. Die Belastung ist dieselbe. Der Unterschied ist lediglich: Damals ging es um die Stabilisierung der AHV, und heute geht es um die Finanzierung eines Volksentscheids. Wer die Erhöhung damals mitgetragen hat, sollte erklären können, weshalb sie heute plötzlich unzumutbar sein soll - diese Erklärung fehlt bei der Mehrheitsvariante.

Wer über die Finanzierung der AHV spricht, muss auch über den AHV-Fonds sprechen. Denn dieser Fonds ist das finanzielle Rückgrat unseres wichtigsten Sozialwerks. Die Zahlen sind eindeutig. Die 13. AHV-Rente kostet im Jahr 2026 gemäss den aktuellen Berechnungen rund 4,2 Milliarden Franken. Bis 2030 steigen die Kosten auf rund 4,5 Milliarden Franken und bis 2040 auf rund 5,4 Milliarden Franken pro Jahr. Gleichzeitig hält Compenswiss fest, dass die Einnahmen der AHV ab 2026 nicht mehr ausreichen werden, um die laufenden Ausgaben zu decken, solange keine dauerhafte Finanzierung beschlossen wird. Mit anderen Worten: Ohne zusätzliche Einnahmen beginnt der Fonds schrittweise zu schmelzen.

Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen dem Mehrheitsantrag und meinem Minderheitsantrag. Die Mehrheit der Kommission setzt ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer, dazu noch befristet. Meine Minderheit hingegen setzt auf zwei stabile Einnahmequellen: eine moderate Erhöhung der AHV-Beiträge und tiefere Mehrwertsteuerbeiträge, als sie die Mehrheit beantragt. Das erhöht die Robustheit des Systems, reduziert die Abhängigkeit von der Konsumentwicklung, verteilt die Risiken und stabilisiert den Fonds langfristig. Dies ist die zentrale Überlegung hinter der Mischfinanzierung, die den Mittelstand am wenigsten belastet.

Eine dauerhafte Leistung, wie es die 13. AHV-Rente ist, braucht auch eine dauerhafte Finanzierung. Das Volk hat eine lebenslange Rentenleistung beschlossen. Wer diese mit einer befristeten oder zu schmal abgestützten Finanzierung unterlegt, schafft keinen nachhaltigen Zustand, sondern verschiebt das Problem in die Zukunft.

Meine Lösung stützt die Finanzierung breiter ab, verteilt die Lasten fair und verbessert die Stabilität des AHV-Fonds. Genau das ist verantwortungsvolle Sozialpolitik. Ich sage dies bewusst in Richtung der FDP-Fraktion, SVP-Fraktion und GLP-Fraktion, die jede Erhöhung der Lohnbeiträge kategorisch ablehnen. Wer erklärt, die AHV müsse sauber finanziert werden, gleichzeitig aber jeden zusätzlichen Beitrag der Erwerbstätigen ablehnt, widerspricht sich. Denn die AHV basiert seit ihrer Gründung auf mehreren Finanzierungsquellen: Lohnbeiträgen, Bundesbeiträgen, Mehrwertsteuer und vor allem der Solidarität zwischen den Generationen.

Wer heute hier und jetzt erklärt, die Erwerbstätigen dürften keinen zusätzlichen Beitrag leisten, verlagert die Finanzierung faktisch vollständig auf die Konsumentinnen und Konsumenten. Das ist weder gerecht noch nachhaltig. Bemerkenswert ist, dass gerade jene Parteien, deren Wählerinnen und Wähler der 13. AHV-Rente in erheblichem Umfang zugestimmt haben, heute den Eindruck erwecken, die Finanzierung lasse sich ohne jeden Beitrag der Arbeitnehmenden lösen. Hören Sie auf Ihre Basis, die der 13. AHV-Rente zustimmte. Es waren nicht nur Rentner, sondern auch Erwerbstätige und Arbeitgeber. Diese Personen verstehen auch heute, dass zusätzliche Leistungen finanziert werden müssen. Wer jede Beteiligung über Lohnbeiträge ablehnt, setzt faktisch darauf, die Finanzierung später erneut zu thematisieren.

Die Zahlen sind bekannt, und die Kosten habe ich bereits erläutert. Compenswiss weist darauf hin, dass die AHV ohne zusätzliche Finanzierung wieder strukturelle Umlagedefizite schreiben wird. Wer diese Realität kennt und dennoch eine möglichst knappe, dazu noch befristete Finanzierung beschliesst, verfolgt keine gute Strategie. Er setzt darauf, dass der AHV-Fonds schneller unter Druck gerät, hofft auf steigenden Reformdruck und geht davon aus, dass sich später einschneidendere Massnahmen politisch vermeintlich einfacher durchsetzen lassen - nach dem Motto: Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen. So weit muss es nicht kommen.

Ich sage es deshalb ganz deutlich: Die Mehrheitsvariante mit befristeter Mehrwertsteuererhöhung führt zum Aushungern des AHV-Fonds und ist, gelinde gesagt, unverantwortlich. Es ist eine Wette auf die Zeit, darauf, dass spätere Generationen die Probleme lösen, und darauf, dass sich in einigen Jahren mit Verweis auf einen sinkenden Fondsstand Rentenaltererhöhungen oder Leistungskorrekturen als alternativlos darstellen lassen.

Genau dafür hat das Volk nicht gestimmt. Es hat einerseits einer 13. AHV-Rente zugestimmt und andererseits die Erhöhung des Rentenalters abgelehnt. Die Stimmbevölkerung darf erwarten, dass Bundesrat und Parlament die 13. AHV-Rente mit einer ausgewogenen Vorlage ehrlich finanzieren - und nicht, dass wir diesen Entscheid verwalten, bis die nächste Krise kommt.

Die Antwort darauf entspricht meinem Minderheitsantrag. Dieser sichert die Finanzierung, stabilisiert den AHV-Fonds, verteilt die Lasten fair und respektiert den Volksentscheid, indem er:

1. eine geringere Mehrwertsteuererhöhung vorsieht als die Mehrheit und die ursprüngliche Bundesratsvorlage;

2. moderate Lohnbeiträge einführt;

3. meines Erachtens die grössten Chancen hat, sowohl in diesem Parlament als auch in einer Volksabstimmung erfolgreich zu bestehen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Abschliessend noch kurz ein Wort zur Haltung der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP: Diese wird den soeben ausgeführten Minderheitsantrag Rechsteiner Thomas unterstützen, und wir ersuchen Sie, dies ebenfalls zu tun.

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Der Sprecher der Minderheit hat es dargelegt: Das Volk hat mit einem Ja-Anteil von 58 Prozent die 13. AHV-Rente und damit einen Ausbau der AHV beschlossen. Am gleichen Abstimmungssonntag hat es eine Erhöhung des Rentenalters mit 75 Prozent abgelehnt. Für uns als Parlament ergibt sich daraus ein klarer Auftrag.

1. Die 13. AHV-Rente wird unbefristet und auf Dauer ausbezahlt. Sie kostet jährlich 4,5 Milliarden Franken. Entsprechend sind wir gefordert, sie ebenfalls dauerhaft zu finanzieren. Eine Befristung, insbesondere eine so kurze, wie sie die Mehrheit vorschlägt, ist nicht nachhaltig, verschiebt das Problem in die Zukunft und gehört für mich in die Kategorie "Täupele".

2. Eine Erhöhung des Rentenalters - in Ihrem Jargon eine "strukturelle Massnahme" - ist keine realistische Finanzierungsoption. Sie ist unsozial und nicht mehrheitsfähig. Das haben wir 2024 deutlich gesehen, und das wissen Sie alle. Wer dies dennoch als Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente darstellt, verweigert in unverantwortlicher und destruktiver Weise die Realität. Wer daran festhält, will nicht Teil einer Lösung sein.

Damit komme ich zum Konzept der Mehrheit. Die 13. AHV-Rente kostet jährlich 4,5 Milliarden Franken. Die Mehrheit will davon nur knapp die Hälfte, nämlich 2,6 Milliarden Franken, finanzieren. Bereits 2035, in weniger als zehn Jahren, läge der Fondsstand bei 77 Prozent, fünf Jahre später nur noch bei 50 Prozent.

Hinzu kommt, dass sich die grosse Mehrheit dieser Mehrheit, die FDP- und die SVP-Fraktion, zwar im letzten September in der ersten Runde vollständig durchgesetzt hat, die Vorlage in der Gesamtabstimmung aber dennoch abgelehnt hat. Das zeigt, dass sie keine Lösung will. Das ist unglaubwürdig und unverantwortlich. Es zeigt zudem: Sie verfolgt eine Strategie leerer AHV-Kassen. Sie nimmt in Kauf, dass die AHV weiter in die roten Zahlen gerät, und lässt damit das wichtigste und beliebteste Sozialwerk der Schweiz ausbluten. Ihre Logik lautet: Je schlechter es der AHV geht, desto eher stimmt das Volk irgendwann einer Erhöhung des Rentenalters zu.

So geht das nicht. Die Politik hat die Aufgabe, Probleme zu lösen, nicht neue zu schaffen. Genau das geschieht, wenn Sie versuchen, die Stimmbevölkerung zu erpressen. Solche Instrumente kennen wir aus anderen Regionen; sie gehören nicht in den Werkzeugkasten unseres demokratischen Systems.

Die Minderheit Rechsteiner Thomas bietet eine langfristige und ausgewogene Finanzierung der 13. AHV-Rente, auch wenn ich betonen möchte, dass dieser Ansatz ebenfalls keine vollständige Finanzierung vorsieht; er entspricht längst nicht mehr dem ursprünglichen Konzept des Ständerates, das wir im September diskutiert hatten. Der Ständerat ist viele Schritte auf die Mehrheit dieses Rates zugegangen: Alle Interventionsmechanismen, die bei Bedarf einer Zusatzfinanzierung möglich gewesen wären, sind weg. Die Finanzierung einer möglichen Plafonderhöhung ist weg, und auch die Beiträge sind tiefer. So sieht Kompromissfindung aus. Und was macht der Nationalrat? Die Mehrheit seiner SGK beantragt heute eine Finanzierungsvorlage, die noch weiter vom Ständerat entfernt ist als im letzten September und die die 13. AHV-Rente zu noch kleineren Anteilen finanziert als in der ersten Runde.

Dem stehen die Vernehmlassungsantworten gegenüber. Die Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen wird von der deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden präferiert. 21 Kantone haben sich für die Richtung der Minderheit Rechsteiner Thomas ausgesprochen. Aus der Wirtschaft haben sich insbesondere die Branchenverbände aus den Tieflohnsektoren - das ist keine Überraschung -, also die Verbände der Gastronomie, des Tourismus und der Landwirtschaft, der Schweizerische Drogistenverband, Holzbau Schweiz und weitere Verbände, für eine Mischfinanzierung ausgesprochen, weil sie für ihre Leute ausgewogener ist.

Zu guter Letzt: Wissen Sie, was passiert, wenn Ihre Strategie der Rentenaltererhöhung nicht aufgeht? Davon gehe ich aus; ich glaube nicht, dass sich die Stimmbevölkerung erpressen lässt. Der "lender of last resort" ist der Bund. Wenn alle Stricke reissen, zahlt die Bundeskasse.

Ich bitte Sie also: Lösen Sie die Aufgabe, die uns das Volk gegeben hat, anstatt neue Aufgaben zu schaffen.

Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Kollegin Marti, Sie haben jetzt gar nichts zur Behauptung gesagt, dass die Arbeitgeber oder die Löhne mit dem Lohnbeitrag zu stark belastet würden. Im Ständerat wurde sehr deutlich ausgeführt, dass Lohnbeiträge in anderen Bereichen auch gesunken sind. Könnten Sie dazu noch etwas sagen?

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Selbstverständlich kann ich das. In verschiedenen Bereichen sind die Lohnbeiträge in den letzten Jahren gesunken. Es stimmt also nicht, dass die Belastung der Löhne immer weiter zunimmt. Insbesondere bei der ALV ist absehbar, dass die Beiträge in den nächsten Jahren sinken werden. Abgesehen davon hat der Minderheitssprecher ein Rechenbeispiel gemacht: Bei einem Lohn von 60 000 Franken jährlich würde die Mehrbelastung 90 Franken im Jahr bedeuten. Hier von einer Mehrbelastung zu sprechen und gleichzeitig nicht bereit zu sein, Mieten und Krankenkassenprämien irgendwie in den Griff zu kriegen, ist unglaubwürdig.

Gutjahr Diana · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP-Fraktion unterstützt in der heutigen Debatte die Mehrheitsvariante der Kommission - nicht aus Überzeugung, sondern weil sie das kleinste Übel darstellt.

Die Mehrheit hat einen pragmatischen Weg gewählt:

  • eine befristete Finanzierung über die Mehrwertsteuer, 0,5 Prozent, bis 2033;

  • keine zusätzlichen Lohnbeiträge;

  • weiterhin eine Verknüpfung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer, sollte diese Variante obsiegen;

  • keinen Entwurf 4, also keine Ausgliederung des Anteils der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der Mitte-Initiative.

Zur befristeten Finanzierung über 0,5 Prozent Mehrwertsteuer: Ursprünglich wurde eine Befristung bis 2030 diskutiert, nun liegt sie bei 2033. Dies ist als Kompromiss zu sehen. Die Befristung stellt auch sicher, dass wir keine dauerhafte Lösung zementieren. Gleichzeitig bleibt so auch der Druck hoch, endlich eine umfassende und nachhaltige strukturelle Reform anzugehen.

Höhere Lohnbeiträge lehnen wir dezidiert ab. Wir wollen nicht ständig der Bevölkerung, insbesondere der arbeitenden Bevölkerung, ins Portemonnaie greifen.

Zentral ist für uns auch die klare Verknüpfung der Finanzierungselemente, die bei einer Annahme der beiden Entwürfe gegeben wäre. Die Finanzierung käme dann nur zustande, wenn beide Elemente - höhere Lohnbeiträge und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer - vom Volk angenommen würden. Wird eines davon abgelehnt, scheitert die gesamte Finanzierung. Wir sind deshalb auch gegen eine Ausgliederung des Anteils der Mehrwertsteuer in einen Entwurf 4, um die Vorfinanzierung der Mitte-Initiative aufzugreifen. Die Diskussion über die Vorfinanzierung der Mitte-Initiative hat zu dieser verfahrenen Situation geführt, in der wir heute stehen.

Vor diesem Hintergrund gilt weiterhin: Die 13. AHV-Rente hätte nicht isoliert finanziert werden sollen. Richtig wäre gewesen, eine Lösung im Rahmen einer Gesamtreform der AHV anzugehen. Was wir heute machen, ist eine reine "Pflästerlipolitik". Die strukturellen Probleme werden nicht angegangen.

Hier möchte ich Thomas Rechsteiner ansprechen: Sie haben gesagt, die SVP-Wählerinnen und -Wähler hätten dazu beigetragen, dass diese 13. AHV-Rente angenommen wurde - das stimmt. Sie hätten aber auch sagen müssen, dass wir in der Kommission darüber diskutiert hatten, diese Argumente auch in die Debatte einfliessen zu lassen. Das haben wir nicht gemacht. Unsere Wählerinnen und Wähler haben zugestimmt, weil gesagt wurde: Wir zahlen Milliarden an Franken Entwicklungshilfe ins Ausland, haben aber kein Geld für die eigene Bevölkerung. Werden diese Argumente dann einfach aus der Debatte ausgeschlossen, wird das von den Wählerinnen und Wählern nicht goutiert. Sie wissen auch: Diese Vorlage wird wieder vor das Volk kommen und müsste eine Volksabstimmung überstehen. Fliessen die Argumente der Befürworter nicht in die Diskussion ein, haben wir eine schwierige Aufgabe zu lösen.

Deshalb sind wir heute hier, um irgendwie eine Lösung zu finden, und deshalb ziehen wir die Variante der Mehrheit den Alternativen vor. Die SVP-Fraktion wird die Mehrheitsvariante als pragmatische Lösung unterstützen und hofft, Sie werden dies auch tun.

Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Geschätzte Kollegin, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Bevölkerung nicht weiter belasten wollen. Können Sie sich an die Vierzigerjahre erinnern, als die AHV eingeführt wurde? Die AHV wurde damals mit einem Beitrag prozentual zum Lohn einerseits und mit einem Bundesbeitrag andererseits eingeführt. Die Begründung war, dass es ein Fairness-Paket sei, weil klar sei, dass die tiefen Löhne nicht so hohe Zahlungen ermöglichen, um eine würdige Rente zu generieren, dass aber die hohen Löhne alleweil fähig seien, ein bisschen zugunsten der tiefen Löhne abzugeben. Können Sie sich erinnern, wer dieses Fairness-Paket schnürte und wie die damalige Mehrheit war, die dieses Paket mit Lohnbeiträgen und einem Bundesbeitrag wollte?

Gutjahr Diana · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Besten Dank, Frau Kollegin, für diese Frage. Es tut mir leid, aber als die AHV eingeführt wurde, habe ich noch nicht gelebt. Ich bin ein paar Jahre später auf die Welt gekommen.

Es geht darum, dass wir die arbeitende Bevölkerung mit unserem Sozialausbau heute immer mehr schröpfen, und das goutiere ich nicht. Insbesondere im Abstimmungskampf um die 13. AHV-Rente wurde von Ihrer, der linken Seite immer gesagt, das Geld sei vorhanden. Das stimmt einfach nicht. Wenn man jetzt zur bürgerlichen Seite schaut und sagt, sie müsse etwas zu einer Lösung beitragen, ist das keine faire politische Debatte. Wir wollen eine strukturelle Gesamtreform und nicht eine "Pflästerlipolitik", bei der einfach isoliert die 13. AHV-Rente betrachtet wird. Das ist die Diskussion, die wir heute führen, nicht jene über die Einführung der AHV.

Rechsteiner Thomas · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Frau Kollegin Gutjahr, Sie haben in Ihrem Votum erwähnt, dass Sie einen Reformdruck aufbauen möchten, um dann eine systematische und gute Finanzierung der AHV aufzubauen. Jetzt liegt die Vorlage AHV 2030 vor, welche z. B. Selbstständigerwerbende mehr belastet, vielleicht auch Unfall- und Krankentaggelder oder sogar Dividenden mit AHV-Beiträgen belastet. Ist es nicht eine Träumerei von Ihnen, wenn Sie sagen, es komme eine bessere Reform, oder ist das vielleicht sogar ein bisschen auf Zeit gespielt?

Gutjahr Diana · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Besten Dank, Herr Kollege, für die Frage. Die Reform AHV 2030, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, zeigt genau auf, worum es geht: Man will die arbeitende Bevölkerung immer mehr mit Sozialversicherungsbeiträgen schröpfen. Sie sprechen die Taggelder an, die rund 400 bis 500 Millionen Franken pro Jahr kosten werden, was am Schluss der Arbeitgeber zu tragen hat. Das sind Lohnnebenkosten, und wir wollen keine Erhöhung der Lohnnebenkosten. Deshalb müssen wir endlich eine strukturelle Reform angehen, ohne den Leuten ständig ins Portemonnaie zu greifen. Darum geht es, und deshalb lehnen wir das ab.

Porchet Léonore · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

En 1812, devant l'avancée des armées napoléoniennes, les Russes ont brûlé Moscou et les terres arables pour empêcher l'armée française de s'approvisionner. Cela s'appelle depuis la "politique de la terre brûlée". Dans le cadre du débat politique, on l'utilise aussi pour désigner une stratégie agressive qui vise à détruire un système plutôt que de faire des compromis ou d'admettre sa défaite. Nous sommes exactement dans cette situation avec ce que propose la majorité de la commission du Conseil national, devant cette politique de la terre brûlée.

Pourquoi ? Parce que prévoir un financement temporaire restreint à un relèvement de 0,5 point de TVA jusqu'en 2033 pour financer une assurance sociale qui a été soutenue à près de 60 pour cent par la population, c'est insuffisant et ceci est évidemment motivé par un motif ultérieur. Ce caractère temporaire aboutira automatiquement à l'abaissement du fonds AVS, qui passera à long terme sous la barre des 100 pour cent des dépenses annuelles pour atteindre 52 pour cent en 2040. De fait, des mesures drastiques devraient être prises pour ramener le fonds à 100 pour cent des dépenses annuelles. Ces mesures drastiques, vous les voyez venir. D'ailleurs, la majorité du Conseil national ne s'en cache pas puisqu'elle a soutenu, par exemple, l'initiative visant à augmenter l'âge de la retraite, qui a ensuite été balayée par le peuple, à 75 pour cent. Les mesures drastiques visées par la majorité de ce Conseil national ont pour but d'augmenter, à terme, l'âge de la retraite.

Madame Gutjahr a aussi dit vouloir une réforme complète. En fait, ses représentants ne veulent pas une réforme complète, ils veulent à terme augmenter l'âge de la retraite. La pression qu'ils essayent d'exercer va dans le sens d'une politique de la terre brûlée. Il y a pourtant une réalité qu'il faut regarder en face : l'AVS va bien, l'AVS va très bien. Les perspectives financières de l'AVS du mois d'août 2025 ont montré que le financement de l'AVS était solide et qu'il suffisait de faire les ajustements prévus par la réforme AVS 2030 et de financer spécifiquement la 13e rente AVS. De plus, le rendement du fonds AVS s'élevait, en 2025, à 2,5 milliards de francs. Nous n'avons donc pas besoin de faire une réforme complète de l'AVS avec une augmentation de l'âge de la retraite ; nous avons besoin de trouver des mesures spécifiques pour passer, par exemple, l'étape de la génération du baby-boom et surtout pour financer spécifiquement la 13e rente AVS.

C'est bien pour cela que nous avons proposé une mesure raisonnable et que nous suivons, dans une logique de compromis avec le Conseil des États, une proposition visant à augmenter un peu les cotisations sociales et à augmenter un peu la TVA. C'est une manière raisonnable de faire, qui pèse légèrement sur les finances et qui est durable. C'est bien là aussi une manière de respecter la volonté populaire.

J'aimerais rappeler que toute modification du taux de la TVA entraîne des coûts importants pour les entreprises. L'Administration fédérale des contributions estime que la mise en oeuvre de cette mesure coûterait au total entre 150 et 200 millions de francs. Ce n'est donc pas non plus anodin pour les entreprises de faire cette proposition d'augmentation temporaire de la TVA. Nous avons besoin de sécurité, y compris pour les entreprises.

Dans ces circonstances, je vous exhorte vraiment à respecter la volonté populaire, à renoncer à cette politique de la terre brûlée, à choisir la solution raisonnable et à suivre la minorité Rechsteiner Thomas.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Wir befinden uns jetzt in der Differenzbereinigung, und wir bleiben bei unserem Grundsatz: Für uns steht weiterhin die Generationengerechtigkeit im Zentrum. Für die GLP ist klar: Die 13. AHV-Rente darf nicht einseitig auf dem Buckel der arbeitenden Bevölkerung finanziert werden. Genau deshalb lehnen wir höhere Lohnbeiträge ab. Höhere Lohnbeiträge belasten die arbeitende Bevölkerung ganz konkret: Es bleibt weniger Lohn übrig, weniger Netto vom Brutto, weniger Geld auf dem Konto am Ende des Monats.

Ja, die 13. AHV-Rente wird ausbezahlt. Aber nein, wir dürfen sie nicht so finanzieren, dass den Arbeitnehmenden am Ende weniger Lohn bleibt. Wer arbeitet, soll nicht bestraft werden. Wer jeden Monat seinen Lohn erhält, soll nicht feststellen müssen: Jetzt ist wegen höherer Abgaben schon wieder weniger Lohn auf dem Konto. Genau deshalb unterstützt die GLP-Fraktion den Vorschlag der Kommissionsmehrheit: eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer.

Ja, auch diese Lösung ist nicht perfekt. Deshalb haben wir bei der Abstimmung immer wieder darauf hingewiesen, dass am Schluss halt irgendjemand diese Milliarden bezahlen muss. Deshalb haben wir die Initiative auch nicht unterstützt. Aber für uns ist klar: Es gibt einen Volksentscheid, und wir bieten auch Hand für die Umsetzung.

Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist generationengerechter als eine Finanzierung über höhere Lohnbeiträge. Ja, die AHV basiert auf einem Generationenvertrag. Dieser Vertrag funktioniert nur, wenn die Generationen Verantwortung übernehmen. Wenn wir die Finanzierung über die Löhne machen, zahlen vor allem die Erwerbstätigen. Es zahlen also jene, die heute arbeiten, die eine Familie ernähren; es zahlen jene, die eine Lehre machen, in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten, die Schichtarbeit verrichten, die pendeln, die Kinder betreuen und jeden Franken am Ende des Monats zweimal umdrehen.

Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer verteilt die Last breiter auf die Generationen. Die Beteiligung erfolgt bei allen über den Konsum, auch bei denjenigen, die von der zusätzlichen Rente profitieren. Das ist generationengerechter als eine Lösung, die direkt bei den Löhnen ansetzt.

Ein weiterer zentraler Aspekt für die GLP-Fraktion ist, dass die Finanzierung befristet erfolgen sollte. Wir sprechen heute nicht von einer dauerhaften Ersatzreform. Wir sprechen von einer Übergangsfinanzierung, bis die Reform AHV 2030 beraten und beschlossen werden kann. Diese Reform muss die AHV langfristig stabilisieren. Heute geht es darum, die Zeit bis dahin verantwortungsvoll zu überbrücken. Eine Befristung ist deshalb richtig.

Gleichzeitig wissen wir: Die Mehrwertsteuer belastet die Menschen. Deshalb haben wir den Antrag eingebracht, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht erhöht werden soll. Lebensmittel, Medikamente und andere Güter des täglichen Bedarfes sollen nicht zusätzlich verteuert werden. Das ist der Antrag der Kommissionsmehrheit. Wer jeden Tag einkaufen muss, soll nicht beim Grundbedarf stärker belastet werden. Damit wird die Finanzierung sozial verträglicher ausgestaltet.

Die GLP-Fraktion unterstützt die Anträge der Kommissionsmehrheit. Sie setzt den Volksentscheid um und sorgt für eine verantwortungsvolle Übergangsfinanzierung. Mit den Anträgen der Kommissionsmehrheit verhindern Sie, dass die arbeitende Bevölkerung über tiefere ausbezahlte Löhne zusätzlich belastet wird. Sie stellen sicher, dass der tägliche Grundbedarf geschont wird, indem der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Medikamente beibehalten wird.

Kurz gesagt: Die 13. AHV-Rente wird finanziert, aber nicht über tiefere ausbezahlte Löhne und nicht zulasten von Milch, Brot und weiteren Gütern des täglichen Grundbedarfes.

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Im Abstimmungskampf zur 13. AHV-Rente haben die Befürworterinnen und Befürworter an jeder Podiumsveranstaltung gesagt, wie gut es der AHV gehe und dass wir keine zusätzliche Finanzierung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente bräuchten. Auch heute habe ich in der Debatte gehört, wie gut es der AHV finanziell gehe. Gleichzeitig fordern Sie aber höhere Steuern und Abgaben im Milliardenbereich, und das nicht einmalig, sondern jedes Jahr. Bitte hören Sie auf, den Menschen in diesem Land Sand in die Augen zu streuen! Die FDP hat bereits im Abstimmungskampf davor gewarnt, dass die AHV in Schieflage ist. Es ist uns allen klar, dass die Finanzierung aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der vielen Menschen, die jetzt in Pension gehen, nicht nachhaltig gesichert ist.

Im Moment feiern mehr Menschen ihren 65. als ihren 20. Geburtstag. Wir haben eine rekordtiefe Geburtenrate, wir sind viel gesünder und werden alle viel älter. Das ist zwar eine erfreuliche Entwicklung, aber sie stellt die AHV vor eine Herausforderung. Deshalb hat die FDP gesagt, es wäre auch für die Bevölkerung das ehrlichste Vorgehen, wenn wir die AHV mittels einer Reform finanziell auf sichere Beine stellen.

Der Bundesrat hat ein anderes Vorgehen gewählt. Er will jetzt einseitig die Steuern zugunsten der 13. AHV-Rente erhöhen und dann für das nächste Jahrzehnt mit einer neuen Reform nochmals die Steuern erhöhen. Die Mitte-Fraktion fordert Mehrausgaben von nochmals 3 bis 4 Milliarden Franken pro Jahr, sagt aber nicht, wie man diese finanzieren soll. Auch dort würde wieder eine Steuererhöhung kommen.

Die Bevölkerung merkt es irgendwann, dass wir im Parlament alle fünf, sechs Jahre mit Steuererhöhungen und Lohnabgabenerhöhungen zugunsten der AHV kommen. So geht das nicht. Deshalb ist für die FDP-Fraktion klar, dass wir eine Gesamtschau wollen, in die alle etwas eingeben müssen; das ist ehrlich. Wenn man jetzt von einem Kompromiss spricht, dann, muss ich sagen, ist das schon sehr Schönsprech. Wenn man wählen muss zwischen einer Mehrwertsteuererhöhung, welche dazu führt, dass in der Schweiz beim Einkauf - nicht nur beim täglichen Einkauf, sondern generell - alles teurer wird, und einer Mehrwertsteuererhöhung und Lohnabgaben, mit denen nicht nur alles in der Schweiz teurer wird, sondern wir Ende Monat auch noch weniger von unserem Lohn haben, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist kein Kompromiss, da sind wir nicht aufeinander zugegangen.

Die FDP-Fraktion hat Lösungen angeboten. Sie hat in der ersten Runde gesagt: Machen wir doch eine AHV-Schuldenbremse. Wenn Sie überzeugt von Ihrer Aussage sind, dass es der AHV finanziell so gut geht: Wieso braucht es dann einseitige Mehrbelastungen zulasten der Bevölkerung, wieso führen wir nicht eine Schuldenbremse ein? Wenn die AHV dann einmal in Schieflage käme, gäbe es eine ausgeglichene Massnahme, indem man zwei, drei Monate länger arbeitet und vielleicht 0,2 oder 0,3 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuern zahlt. Für uns ist auch klar, dass wir die Finanzierung der AHV wahrscheinlich nicht nur über strukturelle Massnahmen schaffen, aber es ist falsch, wenn man einseitig der Bevölkerung ins Portemonnaie greift.

Und jetzt sagen Sie natürlich - auch Kollege Roth wird wahrscheinlich eine entsprechende Frage stellen -, dass die Bevölkerung vor einigen Jahren eine Erhöhung des Rentenalters und die Anbindung an die Lebenserwartung abgelehnt habe. Ja, diese Lösung hatte nicht überzeugt, und das bedauere ich sehr. Wir fordern aber auch nicht, diese Lösung wieder einzubauen. Das Volk hat auch Nein zum CO2-Gesetz gesagt, das Volk hat auch Nein zu Prämiendeckeln oder Kostendeckeln im Gesundheitswesen gesagt. Aber deshalb haben wir ja nicht aufgehört, Klimapolitik oder Gesundheitspolitik zu machen. Sie sagen also, dass ein Volksentscheid über eine spezifische Idee, wie man die AHV langfristig sichern kann, dazu führt, dass es für Jahre oder gar Jahrzehnte ein Tabu ist, darüber zu sprechen, dass alle ein paar Monate länger arbeiten sollen, damit wir dafür sorgen können, dass die erwerbstätige Bevölkerung nicht stärker einseitig belastet wird. Das ist doch nichts anderes als Arbeitsverweigerung.

Wir müssen jetzt klar einen Strich ziehen, es kann so nicht weitergehen. Wenn wir das jetzt wieder durchwinken, dann kommt diese Reform AHV 2030, welche mit der Besteuerung der Dividenden Mehrbelastungen für alle KMU-Betriebe vorsieht. Zudem fordern Sie dort Mehrbelastungen für die Arbeitgebenden, und das kann so nicht mehr weitergehen.

Seien wir mit der Bevölkerung ehrlich. Die AHV steht vor grossen Herausforderungen. Nehmen wir diese ernst. Machen wir keine Salamitaktik und "Pflästerlipolitik", und verteuern wir dadurch nicht noch das Leben der arbeitenden Bevölkerung. Das geht zu weit.

Roth David · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste

Herr Silberschmidt, Sie versuchen natürlich, sich in meine Gedankenwelt zu versetzen, aber ich darf Sie mit einer anderen Frage überraschen. Sie haben behauptet, die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative hätten gesagt, dass es zur Finanzierung der 13. AHV-Rente keine zusätzliche Finanzierung brauche. Ich zitiere aus dem Abstimmungsbüchlein, aus den Ausführungen der Initiantinnen und Initianten: "Für die langfristigen Finanzierungsbedürfnisse reicht zum Beispiel ein zusätzlicher Lohnbeitrag von 0,4 Prozent der Arbeitnehmenden." Wie können Sie da behaupten, dass die Initiantinnen und Initianten nicht offen und ehrlich gewesen seien?

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Wir haben auf Instagram auf dem FDP-Kanal ein Video publiziert. Sie finden dort Aussagen aus SRF-Sendungen, in denen Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Partei in die Kamera gesagt haben, der AHV gehe es gut, es brauche keine Mehrbelastung. Ich schicke Ihnen gerne das Video zu, da sehen Sie, dass eben die Bevölkerung hier falsch informiert wurde.

Amoos Emmanuel · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste

Vous avez dit que, durant la campagne, nous n'avions pas annoncé comment financer cette 13e rente. Je vous invite à aller relire - ou peut-être n'aviez-vous simplement pas pris le temps de la lire à l'époque - la brochure d'argumentation où il est proposé une augmentation des charges sociales de 0,4 point. Là, on est en dessous de ce que nous proposions. Ma question est : savez-vous lire ou mentez-vous à la tribune ?

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Oui, j'ai compris, j'ai déjà répondu à la question en allemand, je le fais aussi en français. Je sais bien lire et aussi parler français. Nous avons publié une vidéo sur les réseaux sociaux, sur le canal Instagram du Parti libéral-radical, dans laquelle des représentants de votre parti ont dit sur SRF, la télévision suisse alémanique, que l'AVS allait très bien et qu'on n'avait pas besoin de nouveaux impôts. J'ai déjà répondu en allemand, mais je peux lire et aussi parler français.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Le moins qu'on puisse dire, c'est que les divergences qui subsistent sont fondamentales. Les deux modèles de financement - celui du Conseil des États et le vôtre - comportent chacun des avantages, mais également des limites et des points de vigilance.

La majorité de votre commission vous recommande de maintenir votre approche, mais de relever la TVA de 0,5 point seulement, cela sans augmenter le taux réduit, et de limiter cette mesure jusqu'en 2033. Elle rejette également le mécanisme d'intervention visant à augmenter les cotisations de 0,3 point si le niveau du fonds de compensation descend en dessous de 80 pour cent. Elle s'oppose en outre à la scission du projet 3, projet qui laisserait ouverte la possibilité d'un relèvement de la TVA afin de financer un contre-projet indirect à l'initiative du Centre.

Les deux propositions de minorité visent à suivre le Conseil des États, chacune sur un point : premièrement, le financement mixte et illimité et, secondement, la scission du projet 3.

Die 13. AHV-Rente ist nicht Teil einer allgemeinen Debatte über die AHV, sie ist eine eigenständige Leistung, die vom Volk klar gewollt ist - auch wenn sie vor inzwischen mehr als zwei Jahren angenommen wurde. Deshalb ist es auch angebracht, eine spezifische Finanzierung dafür festzulegen. Diese Finanzierung muss langfristig sein, genau wie die Auszahlung der 13. Altersrente, und sollte nicht befristet sein.

Eine Befristung würde das Parlament und das Volk zwingen, sich zweimal zur gleichen Frage zu äussern, anstatt die gewünschte neue Leistung ein für alle Mal zu sichern. Hinzu kommt, dass eine Änderung der Mehrwertsteuer die Unternehmer zu kostspieligen Anpassungen mit Kosten in Höhe von 150 bis 200 Millionen Franken zwingt. Diese Massnahme sollte daher nicht mehrmals innerhalb kurzer Zeit ergriffen werden müssen. Genau das hätte jedoch eine vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Folge.

Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat eine nachhaltige und langfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente vor, losgelöst und unabhängig von der Reform AHV 2030.

Le Conseil fédéral privilégie un financement uniquement par la TVA, et de longue durée, afin que l'ensemble de la population participe à cet effort, y compris les retraités actuels et futurs qui bénéficieront d'une 13e rente de vieillesse. Or, la proposition de la majorité de votre commission, qui consiste à augmenter la TVA de 0,5 point de manière limitée dans le temps, ne suffit pas. Les recettes ainsi générées resteraient nettement inférieures aux dépenses liées à la 13e rente AVS. Le résultat de répartition ne serait que légèrement positif la première année, avant de devenir négatif par la suite. Dans ces conditions, le niveau du fonds de l'AVS diminuerait rapidement, et l'AVS se retrouverait dans une situation de sous-financement structurel. À titre exemplatif, d'ici 2035, le fonds tomberait à 64 pour cent des dépenses annuelles. Ce chiffre est nettement inférieur au minimum légal de 100 pour cent des dépenses annuelles.

Lorsque le niveau du fonds descend, les actifs diminuent également, tout comme les revenus des placements, et cette baisse entraîne à son tour une réduction supplémentaire des actifs, et ainsi de suite. Une spirale pour le moins non vertueuse, négative, se mettrait alors en place, dont les effets s'accélèreraient rapidement. Plus la mise en place d'un financement adéquat de l'AVS est retardée, plus sa situation financière se détériore. Dès lors, les besoins de financement pour rétablir sa stabilité augmenteront au fil du temps.

Dans les solutions proposées par la majorité et la minorité de votre commission, le financement n'entrera en vigueur qu'en 2028 au plus tôt. Il est donc désormais certain que deux 13es rentes AVS complètes seront financées sans recours au fonds AVS. Cela représente 9 milliards de francs. Le fonds AVS est certes, cela a été dit, en mesure d'assumer cette charge, notamment grâce aux bons résultats enregistrés récemment sur les marchés financiers. Mais à moyen terme, il faut trouver un financement durable pour une nouvelle prestation, elle aussi durable.

Enfin, votre conseil a encore décidé d'opposer un contre-projet indirect à l'initiative du Centre. Le Conseil des États souhaite se réserver la possibilité, si nécessaire, de proposer une augmentation de la TVA pour financer ce contre-projet. C'est pourquoi il a décidé de scinder le projet 3.

Le Conseil fédéral, vous le savez, n'est pas favorable à un contre-projet. Par contre, si le Parlement arrive à la conclusion qu'un contre-projet doit être présenté, il est important que le financement en soit garanti. Dans cette optique, il serait judicieux de garder ouvertes toutes les options en matière de financement et, donc, de suivre la proposition de la minorité Rechsteiner Thomas.

En conclusion, il est temps d'assurer un financement durable de la 13e rente plébiscitée par le peuple, qui sera versée à la fin de cette année déjà. La proposition du Conseil fédéral n'est plus sur la table. Force est de constater que la proposition du Conseil des États est la seule qui permettrait un financement durable de la 13e rente. Pour le Conseil fédéral, vous l'aurez compris, une solution à long terme est non seulement raisonnable et proportionnée, mais s'impose.

Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Nous voici à bout touchant avec le projet de financement de la 13e rente AVS. J'ai envie de dire enfin, tant il est vrai que, dans son message, le Conseil fédéral espérait une mise en oeuvre du projet en janvier 2026, ce qui impliquait que notre Parlement eût fini d'examiner le projet au plus tard en mars 2025, et la votation populaire organisée en septembre 2025. Nous sommes loin du compte. Heureusement, les promesses seront tenues, et la 13e rente sera bel et bien versée à la fin 2026 selon le projet 1.

Mais revenons aux développements les plus récents et voyons ce qui s'est passé depuis notre décision de l'automne passé où nous avons privilégié, pour combler des dépenses supplémentaires d'environ 4,5 milliards de francs, un relèvement de la TVA de 0,7 point, limité jusqu'en 2030. Ce mode de financement visait à éviter toute augmentation des charges salariales, considérée comme défavorable à l'emploi et à la compétitivité économique. Or, vous le savez, dans l'intervalle, le Conseil des États a réitéré ce printemps le principe d'une solution dite mixte, avec une augmentation du taux de TVA, sans limitation de temps, ramenée à 0,3 point - au lieu de 0,4 - et une hausse paritaire des cotisations salariales ramenée à 0,4 point - au lieu de 0,5 point -, et cela grâce aux bons résultats de Compenswiss. Ces deux augmentations, à parts égales, rapporteraient 3 milliards de francs. Mais au-delà des projections chiffrées du résultat de répartition et du niveau du fonds AVS respectivement en 2030, 2035 et 2040 - les tableaux ont été remis par l'administration -, ce sont bien deux conceptions qui s'affrontent : l'une fondée sur une solidarité intergénérationnelle et de diversification des sources de financement, l'autre ayant trait à une logique de neutralité des charges pour les entreprises et la population active, et de simplification fiscale. À cela s'ajoute la notion d'un financement temporaire qui ouvre de manière inéluctable la voie à un relèvement progressif de l'âge de la retraite, compte tenu de l'augmentation de l'espérance de vie. C'est le second modèle que notre commission, par 13 voix contre 12, vous propose de suivre. Elle s'est rapprochée du Conseil des États sur deux points :

1. Tout en considérant que les finances de l'AVS doivent être assainies dans le cadre de la réforme AVS 2030, elle consent à prolonger le financement par la TVA jusqu'à la fin 2033, au lieu de l'échéance initiale de 2030.

2. Par 14 voix contre 11, elle propose en outre de ramener l'augmentation du point de TVA à 0,5 point, au lieu de 0,7 ; celui du secteur de l'hébergement à 0,3 point, au lieu de 0,4 ; de ne pas augmenter le taux réduit qui est appliqué sur les biens et services de première nécessité.

Par contre, la commission, par 17 voix contre 3 et 5 abstentions, maintient son refus d'introduire un mécanisme d'intervention visant à garantir les réserves de Compenswiss à long terme; une proposition défendue par une minorité Porchet, depuis retirée, avait pour objectif de reprendre la proposition du Conseil des États. Enfin, par 13 voix contre 12, la commission propose de renoncer à la scission du projet 3 pour un éventuel financement du plafond des rentes pour les couples mariés, qui aurait pu être examiné dans le cadre de la réforme des rentes de survivants.

En fin de compte, il ne reste plus qu'à trancher entre la version de la majorité et celle de la forte minorité Rechsteiner Thomas, qui reprend la solution mixte du Conseil des États, sans limitation dans le temps et avec la possibilité d'examiner un éventuel relèvement de la TVA en lien avec l'initiative du Centre. En plus des arguments évoqués tout à l'heure, il s'agit de citer le faible impact de l'augmentation des cotisations salariales, l'équilibre du fonds assuré jusqu'en 2040 et la perspective de futures hausses de la TVA qui font craindre une pression sur les prix qui pourrait désavantager certains secteurs, en particulier celui de l'agriculture.

Relevons enfin qu'une motion de commission, adoptée par 13 voix contre 12, intitulée "13e rente AVS. Affectation des recettes fiscales supplémentaires des cantons et des communes à l'AVS" et visant à réduire l'impact des coûts sur les finances de la Confédération, sera traitée lors de la troisième semaine de cette session. Vous savez tout, à vous de décider.

Hässig Patrick · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Der Ständerat hat in der Frühjahrssession die Differenzbereinigung gestartet. Wie Sie von den Vorrednerinnen und Vorrednern bereits erfahren haben, bestehen einige Differenzen sowie verschiedene Ansichten.

Ich komme zu den Beschlüssen und Mehrheiten Ihrer Kommission. Sie hält mit 13 zu 12 Stimmen an ihrem Grundsatz fest, die 13. AHV-Rente einzig über eine vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die strukturelle und nachhaltige Stabilisierung der AHV-Finanzen im Rahmen der anstehenden umfassenden Reform AHV 2030 erfolgen muss. Was wir hier beschliessen, ist eine Übergangsfinanzierung in Erwartung dieser Reform. Die im Konzept des Ständerates vorgesehene Erhöhung der Lohnbeiträge würde aus Sicht der Mehrheit die Unternehmen und die noch nicht pensionierte Erwerbsbevölkerung zu stark belasten. Gegenüber unserer Erstberatung beantragt Ihnen die Kommission jedoch zwei Anpassungen:

Erstens soll die Finanzierung über die Mehrwertsteuer bis Ende 2033 statt nur bis Ende 2030 befristet werden. Damit verschaffen wir uns die nötige Zeit, um die strukturelle Reform AHV 2030 sorgfältig auszuarbeiten, ohne dass die Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzeitig ausläuft.

Zweitens beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen nun eine moderatere Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Normalsatz soll nur um 0,5 Prozentpunkte statt um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden. Zudem soll gänzlich auf eine Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes verzichtet werden. Hintergrund sind die erwähnten verbesserten Finanzperspektiven der AHV, und gleichzeitig begrenzen wir damit die Mehrbelastung der Haushalte. Mit der moderateren Erhöhung und der Schonung durch den reduzierten Satz fällt diese Belastung, gerade bei den Ausgaben des täglichen Bedarfs, spürbar tiefer aus.

Eine Minderheit Rechsteiner Thomas beantragt Ihnen, das Konzept des Ständerates zu übernehmen. Den vom Ständerat beschlossenen Interventionsmechanismus lehnt Ihre Kommission ab. Sie beantragt mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und diese Massnahme wieder zu streichen. Sie betrachtet die aktuelle Regelung als ausreichend.

Schliesslich hat die Mehrheit Ihrer Kommission noch beschlossen, eine Kommissionsmotion zu lancieren, wonach die zusätzlichen Steuereinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden, die durch die 13. AHV-Rente entstehen, der AHV zugewiesen werden sollen. Dieses Geschäft werden wir in der dritten Sessionswoche beraten, und ich werde Ihnen dann noch ausführlicher die Überlegungen der Kommissionsmehrheit darlegen.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): Je souhaite une belle journée à nos collègues Martin Bäumle et Michael Graber, qui fêtent leurs anniversaires aujourd'hui. Bon anniversaire! (Applaudissements)

Titel

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Porchet, Piller Carrard, Weichelt)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Porchet, Piller Carrard, Weichelt)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): La proposition de la minorité Porchet a été retirée.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. I Art. 2 Abs. 4

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 2 al. 4

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): Le vote vaut également pour l'article 5 alinéa 1, l'article 6, l'article 8 alinéa 1, l'article 13, le chiffre II alinéas 2 et 3 et la disposition finale du projet 2, ainsi que pour l'article 130 alinéa 3quinquies et le chiffre II alinéa 3 du projet 3.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 97 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ziff. I Art. 5 Abs. 1; 6; 8 Abs. 1; 13

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 5 al. 1 ; 6 ; 8 al. 1 ; 13

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): Nous venons de nous prononcer sur la proposition de la minorité Rechsteiner Thomas.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. I Art. 43quinquies

Antrag der Mehrheit

Gemäss geltendem Recht

Antrag der Minderheit

(Porchet, Piller Carrard, Weichelt)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 43quinquies

Proposition de la majorité

Selon droit en vigueur

Proposition de la minorité

(Porchet, Piller Carrard, Weichelt)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): La proposition de la minorité Porchet a été retirée.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. I Art. 107 Titel, Abs. 4, 5

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Porchet, Piller Carrard, Weichelt)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 107 titre, al. 4, 5

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Porchet, Piller Carrard, Weichelt)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): La proposition de la minorité Porchet a été retirée.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. II Abs. 2, 3

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II al. 2, 3

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): Nous nous sommes déjà prononcés sur la proposition de la minorité Rechsteiner Thomas au chiffre I article 2 alinéa 4.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Schlussbestimmung der Änderung vom ...

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Disposition finale de la modification du ...

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): Nous nous sommes déjà prononcés sur la proposition de la minorité Rechsteiner Thomas au chiffre I article 2 alinéa 4.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

3. Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

3. Arrêté fédéral sur le financement additionnel de l'AVS par le biais d'un relèvement de la TVA

Ziff. I Art. 130

Antrag der Mehrheit

Abs. 3quinquies

... den Normalsatz um 0,5 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,3 Prozentpunkte.

Abs. 3sexies, 3septies

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Abs. 3quinquies

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Blunschy, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Abs. 3sexies, 3septies

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 130

Proposition de la majorité

Al. 3quinquies

... taux normal de 0,5 point et l'impôt grevant les prestations du secteur de l'hébergement de 0,3 point.

Al. 3sexies, 3septies

Maintenir

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Al. 3quinquies

Adhérer à la décision du Conseil des États

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Blunschy, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Al. 3sexies, 3septies

Adhérer à la décision du Conseil des États

Abs. 3quinquies - Al. 3quinquies

Le président (Page Pierre-André, président): Nous nous sommes déjà prononcés sur la proposition de la minorité Rechsteiner Thomas au chiffre I article 2 alinéa 4 du projet 2.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Vote

Abs. 3sexies, 3septies - Al. 3sexies, 3septies

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 96 Stimmen

(1 Enthaltung)

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ziff. II Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Festhalten, aber:

... bis zum 31. Dezember 2033.

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II al. 3

Proposition de la majorité

Maintenir, mais :

... jusqu'au 31 décembre 2033.

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss, Zybach)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): Nous nous sommes déjà prononcés sur la proposition de la minorité Rechsteiner Thomas au chiffre I article 2 alinéa 4 du projet 2.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Le président (Page Pierre-André, président): L'objet retourne au Conseil des États.