25.402, 24.080
Contre-projet indirect à l'initiative sur les feux d'artifice / « Pour une limitation des feux d’artifice ». Initiative populaire
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich begrüsse Herrn Bundesrat Albert Rösti für die Geschäfte des heutigen Tages. Wir freuen uns natürlich sehr, dass Sie wieder auf den Beinen sind. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Besserung, und wir wünschen Ihnen, dass Sie möglichst schmerzfrei den Tag hier verbringen können.
Wir führen eine allgemeine Aussprache über die Volksinitiative und behandeln auch das Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf. Es liegt ein Einzelantrag Zopfi auf Nichteintreten auf den indirekten Gegenentwurf vor. Eintreten auf die Initiative ist obligatorisch.
Fivaz Fabien · Mit-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe des VERT-E-S
L'initiative "pour une limitation des feux d'artifice" a été déposée le 3 novembre 2023 avec environ 137 000 signatures. Elle a pour but une plus grande protection des personnes, des animaux et de l'environnement contre le bruit et les émissions causés par les feux d'artifice. Concrètement, elle vise une interdiction constitutionnelle des engins pyrotechniques qui font du bruit. Les engins silencieux - feux de Bengale, volcans, fontaines, etc. - resteront autorisés, avec la possibilité, pour les cantons, d'accorder des autorisations exceptionnelles pour les manifestations d'importance suprarégionale.
Le Conseil fédéral, dans son message du 16 octobre 2024, a proposé de la rejeter sans contre-projet, estimant qu'elle va trop loin, qu'elle porte atteinte au fédéralisme et que les cantons et les communes disposent déjà aujourd'hui des bases légales nécessaires. La Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-N) a jugé, de son côté, que la Constitution n'était pas le bon véhicule, mais que la nécessité d'agir subsistait et a donc opposé à l'initiative un contre-projet indirect modifiant la loi fédérale sur les explosifs.
Votre commission soeur y a donné suite en avril 2025, par 10 voix contre 1, en posant plusieurs lignes directrices, à savoir : interdire spécifiquement les pétards - les engins qui font du bruit ; refuser une interdiction générale et une obligation d'autorisation pour tous les feux.
Le Conseil national a traité l'objet à la session d'hiver 2025. Il a suivi la proposition du Conseil fédéral, a rejeté l'initiative sans opposition et lui a opposé un contre-projet en modifiant légèrement les propositions de sa Commission de la science, de l'éducation et de la culture. Les grandes lignes du contre-projet prévues par le Conseil national sont une limitation des importations à 2,5 kilos par jour pour l'importation des engins présentant un risque très faible - c'est l'article 9 alinéa 2bis -, et l'interdiction des pétards, c'est-à-dire des engins qui ne produisent que du bruit, à l'article 15 alinéa 6.
L'article 44 alinéa 2 autorise explicitement les cantons à fixer des règles temporaires ou géographiques pour la mise à feu d'engins pyrotechniques.
Votre commission a siégé à deux reprises pour traiter cet objet. Elle a effectué des auditions et est entrée en matière sans opposition sur le contre-projet. Elle vous propose, par 7 voix contre 0 et 2 abstentions, de recommander le rejet de l'initiative.
J'aimerais encore vous indiquer que la commission s'est posé la question, après le drame de Crans-Montana, d'une interdiction des engins pyrotechniques en milieu fermé, ouvert au public, dans le droit fédéral. Elle a donné plusieurs mandats dans ce sens à l'administration. Entre-temps toutefois, l'Assemblée plénière de l'autorité intercantonale des entraves techniques au commerce a voté une interdiction immédiate, applicable à tous les cantons, rendant donc caduque la volonté de l'inscrire dans le droit fédéral.
Puisqu'il n'y avait pas de proposition sur la table, avant ce matin, de non-entrée en matière, j'ajouterai que la commission a estimé que le risque d'acceptation de l'initiative était relativement important. C'est dans ce sens qu'elle a proposé un contre-projet.
On nous a présenté un sondage de GFS Bern qui indiquait que plus de 70 pour cent de la population suisse était en faveur de cette interdiction. Dans ce sens, la commission est entrée en matière sur le contre-projet et vous propose d'en faire de même. Le porte-parole de la minorité présentera sa proposition.
Zopfi Mathias · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe des VERT-E-S
Wie unser Präsident bereits gesagt hat, beantrage ich Ihnen, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten. Zuerst muss ich vorausschicken, dass ich inhaltlich bzw. materiell mit dem, was mit dem Gegenvorschlag oder mit der Initiative geregelt werden soll, eigentlich übereinstimme. Ich sehe, dass das in meiner Wahrnehmung stark angestiegene Abbrennen von Feuerwerk und der damit verursachte Lärm zum Beispiel eine Belastung für die Tiere darstellt. Ich sehe das in meiner Gemeinde, bzw. ich habe an den einschlägigen Feiertagen jeweils den Eindruck, dass das für die Tiere eine grosse Belastung ist. Auch für die Menschen kann es eine grosse Belastung sein. Aus meiner Sicht muss ich sagen: Zumindest das inflationäre Zünden dieser Böller usw. ist ein Ärgernis. Getreu dem Motto, dass die eigene Freiheit dort endet, wo sie beginnt, andere zu beeinträchtigen, ist es angezeigt, dass man hier etwas tut. Aus diesem Grund werde ich auch dem Memorialsantrag für ein Verbot von Feuerwerk auf dem Gebiet des Kantons Glarus, der im Kanton Glarus im Landrat hängig ist, zustimmen.
Weshalb beantrage ich Ihnen dann hier Nichteintreten? Ich lege offen, dass ich als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands natürlich eine gewisse Interessenbindung habe. Der Schweizerische Gemeindeverband und im Übrigen auch der Schweizerische Städteverband haben von Anfang an in dieser Debatte sowie mit Schreiben an die zuständigen Kommissionen gesagt, dass man die Zuständigkeit des Bundes grundsätzlich nicht bestreiten könne. Denn es gibt ja das Sprengstoffgesetz, und der Bund kann in diesem Bereich tatsächlich legiferieren. Ich sage Ihnen also nicht, dass der Bund hier nicht legiferieren darf. Aber die Frage ist: Soll er legiferieren? Denn wir haben es hier mit einem Bereich zu tun, der problemlos unter dem kommunalen und in gewissen Kantonen, wie in meinem auch, unter dem kantonalen Polizeirecht abgehandelt werden könnte.
Macht es Sinn, dass der Bund über das ganze Gebiet der Schweiz hinweg Regeln in einem Bereich aufstellt, in dem jede Gemeinde oder in Einzelfällen auch der Kanton unter Berücksichtigung der örtlichen Traditionen und Gegebenheiten usw. viel besser entscheiden kann, ob man etwas verbieten soll oder nicht, dies auch unter Berücksichtigung des eigenen Volkes, das über diese Frage dann abstimmen wird? Natürlich können Sie jetzt sagen: Wer Feuerwerk abbrennen will, könnte dann ja problemlos in die Gemeinde nebenan gehen. Diese Situation gibt es aber bei jeder kommunalen Zuständigkeit. Wenn dies ein Grund wäre, kommunale Zuständigkeiten nicht zu wahren, müssten Sie, um das Risiko auszumerzen, dass es in den verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Regeln gibt, eigentlich überall durch den Bund legiferieren.
Meiner Meinung nach ist es übertrieben oder eben gerade falsch, dies auf Bundesebene zu regeln. Ich bin deshalb für Nichteintreten.
Wenn Sie jetzt sagen, die Kantone unterstützten diese Vorlage, dann muss ich Ihnen sagen - und das sage ich Ihnen als Kantonsparlamentarier, der hoffentlich in zwei Wochen in den Landrat des Kantons Glarus wiedergewählt wird -, dass es nicht nur um den Vollzugsföderalismus geht. Die Kantonsregierungen finden: Wir können das ja vollziehen und haben dann noch ein bisschen Verordnungskompetenz. Das mag sein. Es geht aber darum, zu legiferieren, was auf einem Gebiet gilt und was nicht gilt. Dieses Recht wird nicht durch die Regierungen ausgeübt, die sich jeweils verlautbaren lassen, sondern es wird durch die Kantonsparlamente ausgeübt. Ich möchte meinem Landrat nicht das Recht nehmen, über diese Frage mit möglichst grosser Autonomie zu entscheiden, und auch den anderen schweizerischen Gemeinden möchte ich dieses Recht nicht nehmen.
Zuletzt: Wann machen Sie überhaupt einen Gegenvorschlag? Normalerweise machen Sie einen Gegenvorschlag, wenn Sie zum Beispiel Angst vor dem materiellen Anliegen der Initiative haben. Davor habe ich überhaupt keine Angst. Von mir aus kann jeder Kanton und jede Gemeinde der Schweiz Feuerwerk verbieten, das stört mich überhaupt nicht. Deshalb brauche ich aus Angst keinen Gegenvorschlag. Oder Sie machen einen Gegenvorschlag, weil Sie das Verfahren falsch finden, weil Sie zum Beispiel finden, es sei falsch, das in die Verfassung zu schreiben.
Aber letztlich machen wir mit dem Gegenvorschlag das, was mich an der Initiative am meisten stört; deshalb werde ich sie auch ablehnen, obwohl ich das Anliegen materiell absolut teile. Was mich am meisten stört, ist, dass es auf Bundesebene geregelt werden soll, und genau diesen Fehler machen wir auch mit dem Gegenvorschlag. Deshalb ist der Gegenvorschlag für mich keine Alternative zur Initiative. Ich sage Ihnen, wenn das Schweizervolk und die Stände am Ende entscheiden, dass diese Frage auf Bundesebene geregelt werden muss, dann sollen sie das bei der Initiative tun. Wenn es ein Ja zu dieser Initiative gibt, gut, dann wollen das Schweizervolk und die Stände dies offenbar auf Bundesebene regeln. Ich bin aber der Meinung, dass der Ständerat der Aufgabe gerecht werden sollte, die er hat, und sich auch ein bisschen wehren sollte, auf Bundesebene neue Kompetenzen zu schaffen oder Eingriffe in die Autonomie der Kantone zu machen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Nichteintreten.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Dieser Einzelantrag Zopfi kommt jetzt etwas überraschend. Die Argumente von Herrn Zopfi sind gut, aber seine Schlussfolgerung ist nicht zielführend. Wenn Sie, Herr Zopfi, möglichst viele Kompetenzen bei Kantonen und Gemeinden erhalten möchten - das möchte ich auch -, dann müssen Sie sich die Frage stellen, wie diese Initiative, die das generelle Feuerwerksverbot in der Schweiz fordert, aufgenommen werden wird. Wenn Sie die Stimmung einschätzen, kommen Sie zum Schluss, dass diese Initiative wegen ihres Grundanliegens sehr viel Wohlwollen geniesst. Die Schweizer Bevölkerung wird das höher gewichten als unsere föderalen Überlegungen.
Deshalb ist es in meiner Beurteilung sehr wichtig, dass wir das Grundanliegen aufnehmen, dass wir sehen, dass es hier Entwicklungen gibt, die die Bevölkerung nicht will, und dieses Böllerverbot in ein Gesetz aufnehmen, aber im Übrigen die Kompetenzen dort belassen, wo sie heute sind, bei den Kantonen - im Landrat von Glarus - und bei den Gemeinden. Wenn wir hier so weit gehen, wie Sie argumentieren, bin ich sicher, dass in einem Jahr jegliche Kompetenzen von Gemeinden und Kantonen dahin sind.
Aus diesem Grunde möchte ich Sie bitten, dem Gegenvorschlag zuzustimmen und hier die Voraussetzung zu schaffen, dass wir diese föderale Ordnung im Wesentlichen weiterhin behalten können. Aber wenn wir hier im Ständerat nicht in der Lage sind, auf gewisse Entwicklungen zu reagieren, dann werden wir im föderalen System immer mehr Terrain verlieren.
Deshalb bitte ich Sie und beantrage Ihnen hier, auf den Gegenvorschlag einzutreten.
Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Mir gefällt es natürlich ausserordentlich, wenn Kollege Zopfi mit föderalistischen Argumenten im Ständerat operiert. Aber, Herr Kollege Zopfi, hier haben Sie die falsche Abzweigung genommen, glaube ich. Wir reden hier nicht von Polizeirecht, das der Bund übersteuern soll. Wir reden nicht davon, dass wir Anlässe qua Bundesrecht verbieten werden, sondern wir reden darüber, welche Produkte in den Handel gelangen dürfen und welche nicht. Das ist zwar auch eine polizeirechtliche Frage, aber es ist vor allem eine handelsrechtliche und gewerberechtliche Frage, die mit der Sprengstoffgesetzgebung geregelt wird.
(Der Redner zeigt zwei Vulkan-Attrappen, die sich auf seinem Pult befinden) Sie sehen hier zwei Vulkane der Kategorie F3. Für die Kollegen des Fedpol: Das sind Attrappen; sie sind nicht gefährlich. (Heiterkeit) Wie alle anderen pyrotechnischen Produkte darf man sie erst ab 18 Jahren kaufen. Das ist heute Bundesrecht; dafür brauchen wir auch nicht den indirekten Gegenvorschlag. Das ist heute bereits geregelt.
Hier setzen wir an - der Bundesrat ist jetzt auch auf diese Linie eingeschwenkt -, wir sagen im Prinzip: Wir haben eine Lücke beim Thema Böllerverbot. Diese Lücke besteht dort, wo es um Böller geht, die keinerlei visuelle Wirkung erzielen. Hier sind wir zur Auffassung gekommen, dass man die Sprengstoffgesetzgebung anpassen und diese Lücke füllen sollte. Das ist das Einzige, was wir mit diesem indirekten Gegenvorschlag machen, und das scheint mir völlig sinnvoll zu sein. Hier geht es überhaupt nicht um irgendeine Übersteuerung kantonaler oder kommunaler Kompetenzen.
Ich bitte Sie daher, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Die Volksinitiative "für eine Einschränkung von Feuerwerk" wurde am 3. November 2023 eingereicht. Sie will generell den Verkauf von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern verbieten. Der Bundesrat hat zuerst die Ablehnung ohne indirekten Gegenvorschlag empfohlen, schwenkt aber auf den aus Sicht des Bundesrates zielführenden indirekten Gegenvorschlag ein. Der Bundesrat unterstützt ein Verbot von Knallkörpern ohne Lichteffekte, was mit Ihrem indirekten Gegenvorschlag auch vorgesehen ist.
Da wir über Feuerwerk sprechen, vielleicht doch noch kurz eine Bemerkung zum schrecklichen Ereignis in Crans-Montana, einfach damit das hier gesagt ist: Die Kantone haben auf dieses Ereignis, das nichts mit der vorliegenden Initiative zu tun hat, reagiert. Sie haben den Abbrand von Feuerwerkskörpern in öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Dieses Verbot wurde am 1. April 2026 in Kraft gesetzt, und es ist mittlerweile in allen Kantonen gültig - dies einfach der Vollständigkeit halber.
Die vorliegende Initiative will Mensch und Tier vor Lärm schützen, indem sie den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verbietet. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm machen, Bengalhölzer, Vulkane, könnten weiterhin verkauft und verwendet werden, und die Kantone könnten für überregionale Veranstaltungen - Seenachtsfeste oder überregionale 1.-August-Feiern - Bewilligungen erteilen. Die Initiative will den Lärmschutz erhöhen. Luft- und Bodenverschmutzung und Unfälle könnten reduziert werden, wobei der Umfang dieser Reduktion natürlich bescheiden ist. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, es gehe zu weit, ein solches generelles Verbot in die Verfassung zu schreiben. Zudem haben am 1. August oder an Silvester viele Menschen Freude an Feuerwerk. Dieses Stück Kultur sollten wir uns nicht entgehen lassen. Mit einem Verbot würden schliesslich wohl auch illegale Importe zunehmen, und die Ahndung von Verstössen wäre sehr aufwendig.
Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Initiative, aber ebenso das Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Er hat dazu am 26. November 2025 Stellung bezogen und unterstützt die Leitlinien Ihrer WBK aus dem letzten Frühjahr. Die Verwendung von Feuerwerk soll weder verboten noch einer Bewilligung unterstellt werden. Verboten werden sollen hingegen Knallkörper ohne Lichteffekte. Ich denke, dazu besteht eine gewisse Einigkeit. Dementsprechend empfehle ich Ihnen, den Einzelantrag Zopfi auf Nichteintreten abzulehnen.
Herr Ständerat Zopfi hat von Angst gesprochen. Ich glaube, es geht nicht um Angst. Es ist jedoch wichtig, dass wir im Abstimmungskampf eine zielführendere Alternative anbieten, damit das Verbot nicht in die Verfassung gelangt. Wenn wir in der Verfassung kein Verbot wollen, scheint es mir auch aus Sicht des Bundesrates wichtig, eine solche Alternative zu haben.
Deshalb bitte ich Sie, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten, die Initiative abzulehnen und den Nichteintretensantrag zurückzuweisen.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
25.402
Bundesgesetz über Sprengstoff
Loi fédérale sur les explosifs
Antrag der Kommission
Eintreten
Antrag Zopfi
Nichteintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Proposition Zopfi
Ne pas entrer en matière
Vote
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 39 Stimmen
Dagegen ... 5 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Detailberatung - Discussion par article
Titel
Antrag der Kommission
... (Sprengstoffgesetz, SprstG) (Einfuhr und Verwendung von Feuerwerk) ...
Titre
Proposition de la commission
... (LExpl) (Importation et utilisation de feux d'artifice) ...
Angenommen - Adopté
Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 1 Abs. 2; 7 Abs. 2; 8b; 9 Abs. 2bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Préambule ; ch. I introduction ; art. 1 al. 2 ; 7 al. 2 ; 8b ; 9 al. 2bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 14 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la minorité
(Wasserfallen Flavia, Crevoisier Crelier, Fivaz Fabien)
Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Art. 14 al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Wasserfallen Flavia, Crevoisier Crelier, Fivaz Fabien)
Adhérer au projet de la commission
Fivaz Fabien · Mit-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe des VERT-E-S
Je peux être relativement court. La minorité Wasserfallen Flavia, à l'article 14 alinéa 2, propose de soutenir le projet de la Commission de la science de l'éducation et de la culture du Conseil national, qui a été refusé par le Conseil national. Cette disposition vise à imposer un permis d'emploi pour la mise à feu d'engins pyrotechniques de divertissement présentant un risque moyen ou élevé. La majorité de notre commission, comme le Conseil national, a estimé que cette disposition posait des problèmes de mise en oeuvre, en particulier parce qu'il n'y aurait pas suffisamment de personnes formées et disposant d'un permis. Elle a également estimé que cela allait plus loin que ce que demandent les initiants, qui souhaitent, je vous le rappelle, interdire les engins pyrotechniques bruyants, et que cela aurait un effet disproportionné sur les fabricants d'engins pyrotechniques. Vous voyez sur le bureau de notre collègue Benedikt Würth, ce sont typiquement ces engins, qui sont de la catégorie F3, qui ne font pas de bruit, mais qui seraient soumis à un permis d'emploi selon la législation que vous avez sous les yeux, parce qu'ils sont moyennement dangereux.
La commission a donc globalement estimé que cela aurait un effet disproportionné sur les fabricants d'engins pyrotechniques. Je laisse ma collègue développer sa proposition de minorité.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Conseil des Etats · Berne · Groupe socialiste
Ich persönlich lehne die Initiative klar ab. Sie geht mir viel zu weit, und ich möchte die Frage, ob Feuerwerke verboten werden sollen oder nicht, auch nicht in der Verfassung geregelt haben. Wir sind jetzt auf den indirekten Gegenentwurf eingetreten, und das finde ich richtig. Wir haben das gemacht, weil wir einerseits Lücken und Handlungsbedarf sehen, andererseits weil wir wahrscheinlich bis zu einem gewissen Grad auch das Ziel der Initiantinnen und Initianten mittragen, wenn auch vielleicht nicht ganz bis zum letzten Punkt.
Was wir auch noch in die Diskussion mit hineinnehmen müssen, ist natürlich folgende Frage: Ist der indirekte Gegenentwurf, wenn wir damit nur ein Böllerverbot vorsehen, geeignet, um das Anliegen der Initiantinnen und Initianten derart aufzunehmen, dass sie ihre Initiative hoffentlich zurückziehen? Ich meine sie so verstanden zu haben, dass Artikel 14 mit der Ausweispflicht vielleicht eben schon ein entscheidender Punkt ist, wenn es um die Frage geht, inwieweit ihr Anliegen mitberücksichtigt ist. Ihr Anliegen ist es nämlich, gefährliche, laute und auch umweltbelastende Feuerwerkskörper zu reduzieren - nicht zu verbieten, sondern zu reduzieren. Wir kennen die Ausweispflicht heute bereits für Feuerwerkskörper der Kategorie F4. Das sind Grossfeuerwerke, die erst ab 21 Jahren erhältlich sind. Das ist heute schon die Regel. Die Ausweispflicht gilt auch für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2, das sind Bühnenfeuerwerke.
Was bedeutet diese Ausweispflicht? Man muss einen eintägigen Kurs absolvieren; die Kursgebühr einschliesslich Prüfung und Ausweis beträgt um die 600 Franken. Dies stellt eine bewährte und sinnvolle Einschränkung dar, indem sichergestellt wird, dass nur Fachpersonen solche Feuerwerke benutzen.
Jetzt hat Kollege Würth wohl nicht zufällig diese zwei Vulkane auf seinem Pult. Der Kommissionssprecher hat es ebenfalls angesprochen: Es geht um die Frage, welche Feuerwerkskörper zur Kategorie F3 gehören. Denn ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, die Ausweispflicht auf die Kategorie F3 auszudehnen. Die Kategorie F3 beinhaltet auch grosse Feuerwerksbatterien - diese sind so gross, dass das Pult von Herrn Würth damit wohl überladen wäre. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb er sie nicht mitgebracht hat. Zur Kategorie F3 gehören auch grössere Raketen.
Was ich hier ganz klar sagen möchte: Es ist nicht die Idee, solche Vulkane, wie sie auf Herrn Würths Pult stehen, zu verbieten. Deshalb wählte die Mehrheit der WBK-N bei Artikel 14 Absatz 2 eine Formulierung, die Ausnahmen erlaubt. Ich denke, es ist für uns alle klar - zumindest für mich ist es ganz klar -, dass solche Vulkane nicht von der Ausweispflicht erfasst werden sollten.
Der Minderheitsantrag, den ich Ihnen unterbreite, wird von einer grossen Mehrheit der Kantone einschliesslich meines Kantons breit unterstützt. Ich habe bereits ausgeführt, was das Erlangen eines solchen Ausweises alles beinhaltet. Ich denke, dass eine solche Bestimmung eine Ausdehnung eines bewährten Instrumentes darstellen würde, das wir kennen und das bereits angewendet wird. Somit würden wir dem Ziel, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu reduzieren, die Umwelt etwas mehr zu schützen sowie Unfälle und auch Lärm zu vermeiden, einen Schritt näher kommen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie den Antrag meiner Minderheit annehmen. Im Nationalrat wurde der gleichlautende Antrag im Übrigen sehr knapp, nur mit 99 zu 90 Stimmen, abgelehnt.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Ich hätte jetzt gleich auf diese Vulkane hingewiesen, aber Frau Ständerätin Wasserfallen hat das etwas relativiert. Trotzdem lehnt der Bundesrat eine Ausweitung der Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht ab. Es scheint uns nicht zielführend, dass man einen Kurs machen muss, wenn man am 1. August eine grössere Rakete abschiessen will. Uns scheint das administrativ etwas zu weitgehend. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass auch Sie relativiert haben, was darunterfallen würde. Es ist ja so, dass diese Feuerwerkskörper nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Von daher besteht bereits eine gewisse Verantwortungspflicht.
Der Bundesrat lehnt daher eine Ausweitung im Sinne des Antrages der Minderheit Wasserfallen Flavia ab.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 36 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 9 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Art. 15 Titel, Abs. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 15 titre, al. 6
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 44
Antrag der Mehrheit
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 3
Der Abbrand von Feuerwerkskörpern, von denen eine mittlere oder hohe Gefahr ausgeht, bedarf der Bewilligung. Diese wird von der zuständigen Kantonsbehörde erteilt.
Antrag der Minderheit
(Poggia, Brüngger, Michel Matthias, Stark, Würth)
Abs. 3
Streichen
Art. 44
Proposition de la majorité
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 3
La mise à feu de pièces d'artifice présentant un risque moyen ou élevé nécessite une autorisation. Elle est délivrée par l'autorité cantonale compétente.
Proposition de la minorité
(Poggia, Brüngger, Michel Matthias, Stark, Würth)
Al. 3
Biffer
Fivaz Fabien · Mit-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe des VERT-E-S
À l'article 44 alinéa 3, votre commission vous propose que la mise à feu d'engins pyrotechniques qui présentent un risque moyen ou élevé nécessite une autorisation délivrée par le canton. La décision du Conseil national à l'alinéa précédent donne déjà aux cantons une large marge de manoeuvre : ils peuvent limiter la mise à feu de pièces d'artifice dans l'espace et dans le temps, ils peuvent la soumettre à des conditions supplémentaires, voire l'interdire totalement.
Dans le prolongement de cette logique, le nouvel alinéa 3 demande de soumettre à autorisation la mise à feu des pièces présentant un risque moyen ou élevé. Pour ces engins, qui sont les plus puissants, l'autorisation deviendrait donc la règle et non plus une simple possibilité laissée à l'appréciation de chaque canton. Cette autorisation resterait délivrée par les cantons ; on ne crée pas ici une nouvelle compétence fédérale. Elle respecte donc le fédéralisme.
Sans aller jusqu'à l'interdiction générale qui est réclamée par l'initiative, cette solution va dans le sens des initiants, en ciblant précisément les pièces les plus problématiques sur le plan des nuisances et des risques, tout en préservant la marge d'appréciation cantonale. Mme Wasserfallen l'a dit, il y a des engins qui sont quand même un tout petit peu plus dangereux que les deux Vésuves posés sur le pupitre de M. Würth. Sans aller aussi loin que la proposition de la minorité à l'article 14, qui consistait à rendre le permis obligatoire, il est proposé ici d'autoriser les cantons, comme ils le font typiquement avec les autorisations pour l'utilisation du domaine public, à exiger une autorisation cantonale pour la mise à feu des engins les plus dangereux.
Poggia Mauro · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre
L'article 44 de la loi actuelle instaure une réserve en faveur des cantons, ce qui subsiste évidemment. L'alinéa 3, que la majorité veut adopter et à laquelle s'oppose une minorité, imposerait la délivrance d'une autorisation par l'autorité cantonale compétente pour "la mise à feu de pièces d'artifice présentant un risque moyen ou élevé".
Il faut bien garder à l'esprit que l'ordonnance sur les explosifs fait une distinction entre les pièces d'artifice, qui sont réglementées à l'article 7, et les engins pyrotechniques destinés à des fins professionnelles, qui le sont à l'article 6. Ces engins pyrotechniques, dont l'achat est déjà soumis à autorisation, désignés par les termes T1, T2, P1, P2 et P3, ne sont évidemment pas touchés par cette disposition. Ces engins pyrotechniques sont soumis à autorisation, et l'alinéa 3 dont il est question ici ne change rien à la situation actuelle.
Ces engins pyrotechniques destinés à des fins professionnelles se distinguent donc des pièces d'artifice, qui sont des engins pyrotechniques destinés à des fins de divertissement - c'est de cela qu'on parle - qui sont désignés de F1 à F4. Les engins de catégorie F1 sont les seuls qui peuvent être utilisés à l'intérieur, sous réserve de réglementations cantonales ou intercantonales en vigueur. Ils sont vendus dès l'âge de 12 ans. On y trouve les banals feux de Bengale. Les autres - F2, F3 et F4 - ne sont utilisés qu'à l'air libre. Les F2 ne sont vendus qu'à des personnes ayant 16 ans révolus. Il s'agit de volcans moyens avec un risque faible. Les F3, des grands volcans, sont vendus à partir de 18 ans avec un risque moyen. Enfin, les F4 sont des pièces d'artifice à usage professionnel déjà réglementées.
Aujourd'hui, il ne reste à l'alinéa 3 que les engins de catégorie F3 que l'on voudrait soumettre à une autorisation cantonale systématique. Ce sont ceux qui sont vendus à partir de l'âge de 18 ans, avec un risque moyen, que l'on utilise généralement lors de notre fête nationale du 1er août.
La minorité considère que soumettre à autorisation les pièces d'artifice F3, qui sont donc seules considérées, puisque les F4 sont déjà réglementées par la loi, serait disproportionné et surtout irréalisable. C'est aussi l'avis des professionnels en la matière. Ce sont des milliers de demandes que les cantons devraient affronter pour permettre l'achat et l'utilisation de ces engins à faible et moyen risque. Cela devrait être fait dans un très court terme. Il serait absurde d'imaginer que les personnes qui veulent utiliser un feu d'artifice pour le 1er août commencent à faire des demandes à partir du mois de janvier. Généralement, ce sont durant les quinze derniers jours que les personnes vont acheter ce genre de feux. Dès lors, les soumettre à autorisation, ce serait soumettre les autorités cantonales à une pression énorme, sans parler des coûts. On estime les coûts entre 50 et 150 francs pour la délivrance d'une telle autorisation, soit bien plus que la valeur du feu d'artifice lui-même.
En conclusion, la minorité considère que l'alinéa 3 de l'article 44 qui vous est proposé est inutile pour les F4 et qu'il serait disproportionné pour les F3 et irréalisable sur le plan pratique. C'est la raison pour laquelle la minorité que j'ai l'honneur de représenter vous demande de ne pas suivre la majorité et de refuser l'introduction de cet alinéa 3.
Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Nur kurz, ich möchte nicht wiederholen, was Kollege Poggia erwähnt hat. Die Kategorie 4 ist geregelt, da besteht gar kein Bedarf, und bei F3, das ist mittlere Gefahr, ist das Ganze einfach schlicht unverhältnismässig und auch nicht praktikabel im Vollzug. Darum habe ich das mitgenommen, (Der Redner zeigt auf eine Vulkan-Attrappe auf seinem Pult) damit Sie eine Vorstellung erhalten. Das ist ein Produkt der Kategorie F3 - das wollen Sie doch nicht ernsthaft einer kantonalen bzw. kommunalen Bewilligung unterstellen? Das ist schon reglementiert; es ist in der Sprengstoffgesetzgebung vorgesehen, dass dies ein pyrotechnisches Produkt ist, das erst ab 18 Jahren gekauft werden kann. Wie Kollege Poggia ausgeführt hat: Hier noch weiter zu gehen, ist weder verhältnismässig noch vollzugstechnisch praktikabel.
Ich bitte Sie hier daher, dem Antrag der Minderheit Poggia zuzustimmen.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich nehme es vorweg: Ich bin nicht in der Minderheit aufgeführt, weil ich leider an dieser Sitzung nicht teilnehmen konnte.
Ich möchte einmal eine Lanze für die Feuerwerke brechen: Ich mag sie, ich finde sie ganz toll. Ich schätze es auch, dass wir am 1. August und an Silvester 90 Prozent aller Feuerwerke zünden - ich freue mich darüber.
Vor über zwanzig Jahren hatte ich kleine Kinder, die sich fürchteten, wenn es laut knallte. Da hatte ich die Möglichkeiten, ihnen entweder ganz fest die Ohren zuzuhalten oder mit ihnen den Lärmrayon zu verlassen. Ich verstehe auch, dass sich Hunde fürchten. Da nehme ich aber schon auch die Hundehalterinnen und -halter in die Pflicht und bitte sie, sich einmal oder maximal zweimal pro Jahr - je nachdem, in welchem Kanton sie sich gerade befinden - ausser Reichweite der Feuerwerke zu halten.
Wenn es nach mir ginge, könnte man sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag klar ablehnen. Ich stimme aber diesem Gegenvorschlag zu, weil ich anerkenne, dass es mehr und mehr Leute gibt, die unsere Welt nicht nur als zu laut, sondern eben auch als zu lärmig empfinden. Dieser Gegenvorschlag ist meines Erachtens gegenüber den Initianten bereits ein grosses Entgegenkommen. Wenn wir aber hier noch der Mehrheit zustimmen, dann übertreiben wir es definitiv; die Gründe wurden bereits ausgeführt.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Ich kann es kurz machen: Der Bundesrat schliesst sich hier der Minderheit Poggia an und bittet Sie, diese zu unterstützen. Es wurde gesagt: Es ist aus Sicht des Bundesrates unverhältnismässig, eine Bewilligungspflicht für die Kategorie F3 einzuführen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 34 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 6 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen
Dagegen ... 5 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
24.080
Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für eine Einschränkung von Feuerwerk"
Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "pour une limitation des feux d'artifice"
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Fristverlängerung
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)" nach Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr, d. h. bis 3. Mai 2027, zu verlängern.
Prorogation de délai
Proposition de la commission
En vertu de l'article 105 alinéa 1 de la loi sur le Parlement, la commission propose de proroger d'une année, soit jusqu'au 3 mai 2027, le délai imparti pour traiter l'initiative populaire "Pour une limitation des feux d'artifice".
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.