22.441

Une protection des plantes moderne, c'est possible

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln)

Loi fédérale sur l'agriculture (Homologation simplifiée de produits phytosanitaires)

Art. 160a

Antrag der Mehrheit

Abs. 3

... nicht genehmigt sind, falls der Schutz ...

Abs. 4

Festhalten

Abs. 6

... automatisch nachvollzogen, falls die gesetzlichen Bestimmungen ...

Antrag der Minderheit

(Bertschy, Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth, Widmer Céline)

Abs. 3, 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Badran Jacqueline, Amoos, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth, Widmer Céline)

Abs. 6

... automatisch nachvollzogen, sofern im betreffenden EU-Land gleichwertige klimatische, topographische und landwirtschaftliche Bedingungen herrschen und die gesetzlichen Bestimmungen ...

Art. 160a

Proposition de la majorité

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil des États

(la modification ne concerne que le texte allemand)

Al. 4

Maintenir

Al. 6

... sont automatiquement reprises par la Suisse, si les dispositions légales ...

Proposition de la minorité

(Bertschy, Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth, Widmer Céline)

Al. 3, 4

Adhérer à la décision du Conseil des États

Proposition de la minorité

(Badran Jacqueline, Amoos, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth, Widmer Céline)

Al. 6

... sont automatiquement reprises par la Suisse, pour autant que le pays de l'UE concerné présente des conditions climatiques, topographiques et agricoles équivalentes et que les dispositions légales de protection de l'être humain, des animaux et de l'environnement du pays d'origine du produit phytosanitaire soient équivalentes au droit suisse.

Le président (Page Pierre-André, président): Nous en sommes au stade des divergences.

Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral

Ich spreche für die Minderheit Bertschy bei Artikel 160a Absätze 3 und 4. Ich beantrage Ihnen, bei der Fassung des Ständerates zu bleiben. Die Formulierung der Minderheit Bertschy entspricht genau dem, was der Ständerat beschlossen hat, und beinhaltet zwei Aspekte.

Der erste Punkt betrifft in den Absätzen 3 und 4 den Ersatz des Begriffs "Produkte" durch den Terminus "Wirkstoffe". Das ist eine Präzisierung, welche von der Redaktionskommission des Ständerates stammt und vom Ständerat auch entsprechend gutgeheissen wurde. Die erwähnte Kommission stellte fest, dass in Artikel 160a Absätze 3 und 4 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Verwendung des Begriffs "Produkte" angesichts des Gegenstandes dieser Bestimmung nicht angemessen ist. Wie im Titel ausdrücklich erwähnt wird, befasst sich Artikel 160a LwG ausschliesslich mit der Genehmigung von Stoffen, also Wirkstoffen, Safenern und Synergisten, und nicht mit Produkten. Dies ist folgerichtig, da die europäischen Behörden nicht für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig sind. Diese Kompetenz liegt ausschliesslich bei den Mitgliedstaaten. Die Beibehaltung des Begriffs "Produkte" ist daher irreführend, da er sich auf eine Situation bezieht, die in der EU nicht existiert und den Bundesrat daran hindern würde, Ausnahmen im Bereich der Genehmigung von Wirkstoffen vorzusehen. Dieser Begriff muss daher in Absatz 3 durch den Ausdruck "Wirkstoffe" ersetzt und in Absatz 4 gestrichen werden.

Der zweite Punkt betrifft, ehrlich gesagt, eine sprachliche Finesse, nämlich, ob der Bundesrat vorsehen kann, "dass Produkte, Safener und Synergisten, die in der EU genehmigt sind, in der Schweiz nicht genehmigt sind, soweit" - oder "falls" - "der Schutz von Mensch, Tier oder Umwelt dies erfordert". Es geht also um den Unterschied von "soweit" und "falls", falls es denn überhaupt einen gibt. Die Kommission war sich nicht einig. Die Subkommission der Redaktionskommission des Ständerates wies darauf hin, dass das Wort "soweit" eine graduelle Komponente hat, wohingegen das Wort "falls" alles oder nichts bedeutet. "Soweit" dürfte also womöglich rascher zu Schutzmassnahmen führen, "falls" möglicherweise später, dafür eingreifender. Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, beim Ständerat und somit bei der Minderheit Bertschy zu bleiben und hier keine Sprachfinessendifferenzen zu schaffen.

Bei dieser Gelegenheit spreche ich auch gleich für die GLP-Fraktion. Die GLP-Fraktion unterstützt selbstverständlich die Minderheit Bertschy, aber auch die materiell wesentlich relevantere Minderheit Badran Jacqueline bei Artikel 160a Absatz 6. Denn hier geht es um die wichtige Präzisierung in Bezug auf die Gleichwertigkeit der klimatischen, topografischen und landwirtschaftlichen Bedingungen wie auch der gesetzlichen Bestimmungen. Diese sinnvolle Präzisierung schafft Sicherheit und Berechenbarkeit.

Ich bitte Sie also deshalb, folgen Sie diesen beiden Minderheiten, unterstützen Sie hier den grünliberalen Weg.

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Wir alle hier drin haben beim Eintritt in diesen Rat auf unsere Verfassung geschworen. Ich lese Ihnen zwei Artikel vor, die in der Verfassung stehen, auf die wir geschworen oder gelobt haben.

Artikel 76, "Wasser": "Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die haushälterische Nutzung und den Schutz der Wasservorkommen." Fakt ist, dass 30 Prozent der Wasserfassungen bereits unwiederbringlich geschlossen werden mussten. Bereits bei der Trinkwasser- und bei der Pestizid-Initiative - das ist noch nicht so lange her - waren die Wasserversorger hier und warnten: Wir können die Menschen im Land nicht mehr mit richtigem Trinkwasser versorgen. Entsprechend haben im Wasserschloss Schweiz eine Million Personen kein sauberes Trinkwasser.

Artikel 74, "Umweltschutz": "Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher."

Mit der Initiative, die hier vorliegt, und mit dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, tun wir genau das Gegenteil von dem, was in der Verfassung, auf die wir alle geschworen haben, verlangt wird. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage war eine Katastrophe. Die Wissenschaft, die Eawag, die Wasserversorger, die Umweltverbände und die Agrarverbände warnten alle. Wir reden hier von Kernaufgaben des Gewässerschutzes, des Artenschutzes und des Schutzes der Böden vor Verschmutzung.

Während wir die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative berieten, diskutierten wir auch einen indirekten Gegenvorschlag. Es wurde versprochen, dass wir z. B. die Nährstoffausbringung absenken, dass wir die Pestizidausbringung verringern und dass wir den Gewässerschutz erhöhen. Das machte man alles rückgängig. Alle diese Versprechungen wurden nicht eingehalten.

Im Gegenteil: Mit der jetzigen Vorlage werden wir vom Champion in Europa zum absoluten Schlusslicht. Wir werden künftig mit dieser Vorlage automatisch - Achtung: automatisch - Pestizidzulassungen aus der EU, und zwar aus allen Regionen, de facto übernehmen. Aber nicht nur das: Die Notfallzulassungen werden wir auch alle automatisch übernehmen. Was wir jedoch nicht übernehmen werden, sind die Einschränkungen, die die EU bei diesen Notfallzulassungen hat. Bei der EU gilt eine 120-Tage-Regel für Notfallzulassungen. Sie gelten zudem nur für ein bestimmtes, definiertes Gebiet und für eine definierte Kultur. Wir werden die Notfallzulassungen automatisch übernehmen - inklusive Wirkstoffe, die in der Schweiz verboten sind, und das für zwölf Monate, nicht limitiert auf ein bestimmtes Gebiet, nicht limitiert auf eine bestimmte Kultur. Das heisst, dass wir den Ausnahmefall zum Regelfall machen, und dies, obwohl die Zahl der Notfallzulassungen in der Schweiz von 9 im Jahr 2019 bereits auf 26 im Jahr 2024 gestiegen ist. Jetzt werden wir eine Inflation der ganzen Palette von Notfallzulassungen haben und werden überhaupt keine Schranke mehr haben. Im Gegenteil: Wir werden noch extrem viel laschere Vorschriften haben als die EU.

So können wir die Verfassung nicht erfüllen. Bei allem Verständnis dafür, dass die Bauern nicht gerne irgendwelche Schädlingsbefälle haben: Diese Zielkonflikte kann man auch anders regeln. Man kann das auch regeln, indem man zum Beispiel die Bauern bei einem Ernteausfall entschädigt. Aber so mit dem Holzhammer zuzuschlagen, unsere Verfassung derart mit Füssen zu treten und Probleme, die wir bei den Gewässern, im Artenschutz und bei unseren Böden haben, nicht nur nicht zu lösen, sondern auch noch dramatisch zu verschärfen, geht nicht. Ich habe mir überlegt, ob ich hier einen Auszug aus allen Artikeln zu PFAS, zu Pestizidausbringungen und dadurch verursachte Schäden auflisten soll. Da würde meine Redezeit von zehn Minuten nicht im Ansatz reichen.

Jetzt noch zu meiner Minderheit: Nochmals, es geht hier um die Regelung der Notfallzulassungen, die vom Ständerat immerhin etwas eingeschränkt wurde, im Sinne davon, dass immerhin die Umweltbestimmungen des Herkunftslandes des Pflanzenschutzmittels denen der Schweiz gleichwertig sein müssen - ob man dann "falls" oder "soweit" schreibt, ist mir eigentlich egal. Zu prüfen ist das aber doch sehr schwierig, und uns nützt es nicht wahnsinnig viel, wenn Holland, das topfeben ist, die gleichen Umweltbestimmungen hat wie die Schweiz, die topografisch komplett anders ist. Wenn ich in Holland ein Pestizid ausbringe, dann bleibt es an Ort und Stelle. Bei uns, mit unseren Steilhängen, mit unseren Hügeln, mit unseren Bergen, ist die Ausbringung und die Abschwemmung der Pestizide ungleich anders. Deshalb habe ich einen Minderheitsantrag gestellt, dass man als Einschränkung für die automatische Übernahme von EU-Notfallzulassungen verlangt, dass immerhin gleichwertige klimatische, topografische und landwirtschaftliche Bedingungen herrschen.

Wir machen hier etwas, das Tür und Tor öffnet, um unsere Umwelt wirklich dramatisch zu verschmutzen. Ich erinnere noch einmal daran: Schon allein die Vorlage ohne diese Erweiterungen und Verschärfungen in Sachen Notfallzulassungen ergab katastrophale Vernehmlassungsantworten von sämtlichen Fachpersonen, von den Kantonschemikern, von den Wasserversorgern, von der ganzen Wissenschaft. Was Sie hier tun, ist das Gegenteil von verantwortlicher Politik. Und Sie torpedieren unsere Verfassung, auf die wir hier geschworen haben. Ich finde diese Vorlage eine der "geschämigsten", die ich in diesem Parlament je erlebt habe.

Ich bitte Sie, diese Vorlage abzulehnen oder mindestens die Anträge der Minderheiten anzunehmen.

Rüegsegger Hans Jörg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzte Kollegin Badran, Sie haben vorhin gesagt, dass wir mit dieser parlamentarischen Initiative Bregy die Umwelt dramatisch verschmutzen würden und dass der Vergleich mit Holland aufgrund der Steilhänge und der Hanglagen bei uns nicht ganz korrekt sei. Können Sie mir sagen, welche Pestizide wir hier im Gegensatz zu Holland einsetzen?

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Ich verstehe nicht, was diese Frage mit der Vorlage zu tun hat, aber natürlich weiss ich das nicht. Soll ich jetzt Produkte aufzählen?

Rüegsegger Hans Jörg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Nein, aber Sie sagen, wir würden die Umwelt dramatisch verschmutzen. Wenn wir die Pflanzen hier nicht schützen können, werden sie im Ausland mit genau diesen Produkten geschützt. Das ist die Aussage.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzte Kollegin Badran, die vorherige Frage wollten Sie nicht verstehen, vielleicht verstehen Sie diese Frage. Sie sagen, das sei die "geschämigste" Vorlage, die je in diesem Saal behandelt worden sei. Man übernehme EU-Recht, und das wollten Sie nicht. Warum sehen Sie das in anderen Belangen so locker, zum Beispiel bei den EU-Verträgen?

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Oh! Erstens tun wir das hier ohne Not. Wir können diese Probleme oder Zielkonflikte, die es durchaus gibt, anders angehen. Dazu müssen wir nicht diese krasse Holzhammer-, irgendwie Supervorlage verabschieden.

Was zweitens hier ein Unterschied zu den EU-Verträgen in der Kommission war, und da war ich sehr erstaunt: Es geht hier um eine automatische Rechtsübernahme, und wenn man abstimmt, schnellen bei der SVP-Fraktion alle Hände nach oben. Bei den Bilateralen haben wir keinen Automatismus. Es braucht zuerst die Überführung in Schweizer Recht mit allen demokratischen Verfahren, die wir zur Verfügung haben. Hier ist es aber dynamisch und automatisch, während die Bilateralen Verträge nur dynamisch sind und eben nicht automatisch. Das ist ein Riesenunterschied.

Ich habe gesagt, es sei eine der schlimmsten Vorlagen, nicht die schlimmste Vorlage. Es ist eine der schlimmsten Vorlagen - ja, dabei bleibe ich.

Haab Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Es ist unbestritten: Die Produzenten im Ackerbau, Gemüsebau, Obst- und Weinbau stehen in der Schweiz vor fast unüberwindbaren Herausforderungen. Dies gilt für Betriebe, die nach konventioneller, integrierter oder biologischer Produktionsweise wirtschaften. Immer mehr Pflanzenschutzmittel dürfen auf dem ordentlichen Weg nicht mehr eingesetzt werden und müssen allenfalls über Notfallzulassungen beantragt werden. Die Alternative dazu: die Kulturen schutzlos den Schadorganismen überlassen und danach eine qualitativ und quantitativ minderwertige Ernte einfahren - oder im schlimmsten Fall einen Totalausfall riskieren. Das ist Food Waste auf dem Acker und bedeutet Einkommensverluste für die Bauern.

Ich frage alle, die ihre Brötchen im Büro verdienen, ob sie selber mit Einkommensschwankungen von 30 oder 40 Prozent einverstanden wären. Das kann es doch definitiv nicht sein, noch dazu bei einem Selbstversorgungsgrad von rund 45 Prozent. Die Lücken in der Versorgung werden wie üblich über Importe aus dem EU-Raum oder aus der globalen Produktion geschlossen. Diese Agrarprodukte wurden genau mit diesen bei uns nicht oder noch nicht zugelassenen Wirkstoffen behandelt.

Das Zulassungsverfahren der Schweiz ist bereits heute praktisch mit der EU harmonisiert. Weil wir uns aber den Luxus leisten, alles nochmals selbst zu prüfen, ist das Schweizer Verfahren nahezu blockiert, und es werden kaum neue Wirkstoffe bewilligt.

Die parlamentarische Initiative bietet den Ausweg, der Schweiz die dringend nötigen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig den Interessen der Umwelt genügend Rechnung zu tragen. Neu entwickelte Produkte sind in der Regel weit umweltfreundlicher und spezifischer als die herkömmlichen Produkte. Zudem braucht es wegen des steigenden Problems der Resistenzbildung eine grössere Auswahl von Pflanzenschutzmitteln mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen. Denn was wir aus der Menschenmedizin kennen, ist auch ein Problem bei der Pflanzenmedizin. Dazu hat die parlamentarische Initiative gegenüber der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung den entscheidenden Vorteil, dass sie für die Beurteilung der Gesuche inklusive der Abwicklung der Parteistellung eine Frist von zwölf Monaten setzt.

Die SVP-Fraktion unterstützt dazu in Artikel 160a Absätze 3 und 4 die Variante der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission. Es gibt Wirkstoffe, deren daraus formulierte Produkte, gerade auch im Bereich der Biocontrols, in der EU nicht oder noch nicht zugelassen sind, deren Zulassung hierzulande aber Sinn machen würde. Es braucht immer ein fertiges Produkt, nur ein Wirkstoff allein nützt nichts. Daher auch hier zuhanden der links-grünen Saalhälfte: Wenn Sie biologische Mittel fördern wollen, müssen Sie in Artikel 160a Absatz 4 der Mehrheit und nicht der Minderheit folgen.

Auch bei Artikel 160a Absatz 6, den Bedingungen für Notfallzulassungen, bitten wir Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Der Minderheitsantrag schafft in Situationen, in denen Dringlichkeit da ist, neue Hürden und Unsicherheiten. Was ist zum Beispiel mit gleichwertiger Topografie gemeint? Denken Sie an unsere eigenen unterschiedlichen Landwirtschaftszonen in der Schweiz.

Die SVP-Fraktion unterstützt somit die Variante der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission und stimmt gegen alle vier Minderheitsanträge.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): Le groupe libéral-radical soutiendra la proposition de la majorité.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Notre position sur ce projet n'a pas changé depuis son dernier passage devant ce conseil. Cette modification de la loi reste superflue, brade notre souveraineté et engendre des risques en matière de santé publique et de protection de l'environnement. Nous sommes en train, bêtement, de nous tirer une balle dans le pied.

Tout d'abord, l'ordonnance révisée sur les produits phytosanitaires prévoit déjà une reprise des autorisations européennes à certaines conditions. De plus, la reprise automatique des autorisations comme cela est demandé dans le projet, qu'elle concerne les autorisations délivrées en procédure ordinaire ou urgente, va trop loin et nous ôterait toute capacité de prendre en compte les spécificités de la Suisse, qu'elles soient agronomiques, météorologiques ou géographiques. D'ailleurs, les pays européens eux-mêmes ne reprennent pas les autorisations d'urgence d'autres États membres. Ces autorisations répondent à des situations locales et aiguës. Leur multiplication contourne la procédure ordinaire et donc les contrôles de sécurité prévus. En Suisse, leur nombre a doublé en deux ans, passant de 18 en 2022 à 36 en 2024. La nouvelle ordonnance prévoit justement déjà une procédure accélérée, plus efficace et plus sûre que celle proposée dans cette initiative.

Les pays les plus gourmands en pesticides ne peuvent servir de référence et il n'est pas concevable de renoncer unilatéralement à notre souveraineté réglementaire sur la question. L'initiative parlementaire Bregy va trop loin. Les automatismes proposés affaiblissent notre capacité à fixer nos propres règles pour protéger la santé humaine, les eaux et la biodiversité.

Les minorités Bertschy et Badran Jacqueline permettent d'atténuer les aspects les plus délétères du projet. En limitant la reprise de l'autorisation de mise sur le marché aux principes actifs et non aux produits, nous pouvons non seulement nous en tenir au mécanisme qui est réellement prévu par l'Union européenne, mais aussi faire en sorte que l'autorisation finale prenne en compte la situation particulière de la Suisse. En effet, on ne peut pas autoriser dans notre pays un produit sur la seule base du fait qu'un autre pays, avec une topographie et une météorologie totalement différentes, l'a adopté également, à moins que cette procédure ne soit au moins qualitativement équivalente aux standards et aux réalités de la Suisse.

Dans l'ensemble, nous sommes d'avis que cette initiative ne serait pas déposée aujourd'hui compte tenu de l'ordonnance et du paquet européen. Nous vous invitons donc à rejeter l'ensemble du projet et, à défaut, à suivre les deux minorités proposées.

Ryser Franziska · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S

Wir stehen der Vorlage sehr kritisch gegenüber. Sie öffnet Tür und Tor für zusätzliche Belastungen unserer Böden, unseres Wassers und letztlich unserer Lebensmittel und birgt damit Risiken für unsere Natur, für das Trinkwasser und für die Menschen in diesem Land. Aber wir haben heute noch die Chance, sie zu verbessern.

Ein zentrales Element betrifft die Notfallzulassungen. Künftig sollen Pestizide und Pflanzenschutzmittel, die in der EU im Notfall bewilligt wurden, automatisch auch in der Schweiz zugelassen werden. Die Schwierigkeit ist, dass das gleiche Produkt an einem Ort tolerierbare Belastungen bedeuten kann, an einem anderen Ort aber schon zu viel für die Natur darstellt. Denn die Wirkung von Pestiziden ist nicht überall gleich. Sie hängt stark davon ab, wie sie eingesetzt werden - unter welchen klimatischen Bedingungen, auf welchen Böden, in welcher Topografie. Ein Wirkstoff verhält sich in einem flachen Gebiet mit schweren Böden und wenig Niederschlag anders als in einer alpinen Region mit Hanglagen, durchlässigen Böden und intensiven Niederschlägen. Er wird unterschiedlich ausgewaschen und unterschiedlich abgebaut, und er gelangt unterschiedlich schnell ins Grundwasser.

Deshalb ist die Minderheit Badran Jacqueline bei Artikel 160a Absatz 6 wichtig. Nur wenn die Zulassung unter ähnlichen Bedingungen erstellt wurde, können wir sie automatisch übernehmen. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass über diesen Weg Giftcocktails in die Schweiz gelangen, die unsere Natur dauerhaft beschädigen und die Qualität unseres Trinkwassers beeinträchtigen.

Ein zweiter Punkt betrifft Artikel 160a Absätze 3 und 4. Hier unterstützen wir die Variante des Ständerates. Warum? Weil es in Artikel 160a um Wirkstoffe, Safener und Synergisten geht. Entsprechend sollen auch die weiteren Bestimmungen auf diese Komponenten beschränkt bleiben, um mit den in der EU verwendeten Termini kongruent zu sein. Das ist eine technische Feinheit, aber sie ist wichtig, denn Produkte, in denen verschiedene Wirkstoffe kombiniert werden, verhalten sich anders als ihre einzelnen Bestandteile. Es können Wechselwirkungen entstehen, die in Einzelprüfungen nicht sichtbar sind. Die Mischung macht den Effekt, und sie kann Risiken verstärken, neue Eigenschaften hervorbringen oder unerwartete Nebenwirkungen auslösen. Wenn wir hier nicht sauber trennen, laufen wir Gefahr, genau diese komplexen Effekte ungenügend zu berücksichtigen.

Deshalb bitten wir Sie, die beiden Minderheiten zu unterstützen.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Am Ursprung dieser parlamentarischen Initiative stehen zwei Dinge. Der erste Aspekt ist die Tatsache, dass man bürokratische Abläufe vereinfachen soll, wenn jemand die Arbeit schon gemacht hat. Das heisst: Wenn die EU ein komplettes Zulassungsverfahren durchgespielt hat, das identisch ist mit dem schweizerischen, dann soll man in der Schweiz die gleiche Arbeit nicht noch einmal machen. Das hat eine gewisse Logik. Der zweite Aspekt ist, dass wir in der Schweiz auch zukünftig Nahrungsmittel produzieren wollen, und wir wissen, dass das leider nicht ohne Pflanzenschutzmittel geht. Diese zwei Aspekte haben dazu geführt, dass wir keine Revolution machen, sondern einfach sagen: Das, was die EU geprüft hat, akzeptieren wir. Das ist ein einfacher Schritt.

Ich erlaube mir nun, kurz auf die beiden Minderheiten einzugehen, und teile Ihnen mit, dass die Mitte-Fraktion in beiden Fällen die Mehrheit unterstützen wird. Bei Artikel 160a Absätze 3 und 4 sieht die Mehrheit bei Absatz 4 vor, das Wort "Produkte" zu belassen, während es der Ständerat streichen will. Der Ständerat hat dazu im Sinne argumentiert, dass das eine rein redaktionelle Änderung sei. Für die Mitte-Fraktion ist klar, dass es eben nicht nur eine redaktionelle Änderung ist, sondern die Grundlage nachhaltig verändert. Aus diesem Grunde haben wir uns in der Kommission die Unterschiede von der Verwaltung erklären lassen und sind zum Schluss gekommen, dass die Formulierung, wie sie nun die Mehrheit gewählt hat, deutlich besser und eben nicht nur eine redaktionelle Änderung ist. Dies sage ich einfach zuhanden des Ständerates, der diese Frage noch einmal behandeln muss.

Zur zweiten Minderheit bei Artikel 160a Absatz 6 zur Frage der Notfallzulassung: Die Mitte-Fraktion teilt die Auffassung, dass die vom Ständerat gemachten Einschränkungen richtig sind. Der erste Entwurf ging durchaus ein wenig weit. Aber die Beratung zwischen beiden Räten führt man ja auch, um Verbesserungen zu machen. Was der Ständerat nun eingefügt hat, ist eine gute Lösung. Sie sagt klar: Automatisch nachvollzogen wird, "sofern die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt des Herkunftslandes des Pflanzenschutzmittels denen der Schweiz gleichwertig sind". Das heisst, wenn der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in diesen Ländern den gleichen Stellenwert, die gleichen Regeln hat wie in der Schweiz, übernimmt man diese Notfallzulassungen. Das ist deutlich. Da geht es darum, die Menschen, die Tiere und die Umwelt zu schützen. Dieser Standard reicht.

Die Formulierung, wie sie die Minderheit Badran Jacqueline beantragt, geht deutlich weiter. Sie will das Erfordernis von klimatischen, topografischen und landwirtschaftlichen Bedingungen hineinnehmen. Damit trägt sie dem Umstand nicht Rechnung, dass die Schweiz eben nicht eine einzige Zone ist, sondern klimatisch verschiedenen Zonen entspricht. Die Produktion in südlichen Regionen wie dem Wallis oder dem Tessin ist von der Produktion in anderen Regionen in der Schweiz deutlich zu unterscheiden. Diese sind verschiedenen Regionen in Europa ähnlich. Deshalb ist es richtig, dass wir auf das Wesentliche abstellen, nämlich auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Diese Basis, welche die Mehrheit beantragt, garantiert, dass dieser Schutz gesichert ist.

Sie sehen, wir haben uns die Aufgabe nicht leicht gemacht. Wir haben eine ausgewogene Lösung gefunden, welche bürokratischen Doppelaufwand reduziert und die Produktion in der Schweiz ermöglicht, indem man sich in dieser Frage insbesondere dem Verfahren der EU anschliesst.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen. Ich lade den Ständerat dazu ein, insbesondere die Frage, welche er als redaktionell abgetan hat, noch einmal zu überprüfen. Es lohnt sich, wenn der Ständerat hier dem Nationalrat folgt.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

J'en viens aux différents alinéas de cet article 160a. Concernant l'alinéa 3, la majorité souhaite remplacer le terme "soweit" par "falls". Je vais lever le suspense : le Conseil fédéral peut vivre avec les deux versions, qui semblent avoir une portée d'ordre plus linguistique que juridique. Néanmoins, choisir, "falls" nous semble effectivement plus proche de la traduction française "si", dont l'utilisation paraît plus judicieuse que le terme "pour autant", choisi à l'alinéa 6. Dès lors, le Conseil fédéral propose de soutenir la proposition de la majorité.

J'en viens ensuite à l'alinéa 4, qui pose une question plus sensible par rapport au terme de "produits". Pour rappel, le système d'autorisation des produits phytosanitaires dans l'Union européenne repose sur une approche en deux étapes. Tout d'abord, les substances actives, qui sont les éléments principaux constituant les produits phytosanitaires, sont approuvées au niveau de l'Union européenne par la commission. Ensuite, les produits phytosanitaires, en d'autres termes les produits finaux, contenant ces substances, sont autorisés au niveau des États membres. L'évaluation se fait selon un système dit zonal - Nord, Centre, Sud - dans lequel un État membre réalise l'analyse pour plusieurs pays, tandis que les autres peuvent ensuite s'appuyer sur cette expertise. Or, l'article 160a de la loi concerne uniquement la première étape, comme cela ressort clairement de son titre, à savoir l'approbation par les autorités européennes des substances actives, des phytoprotecteurs ou des synergistes. Cet article ne concerne pas l'approbation des produits phytosanitaires, dont l'autorisation relève exclusivement de la compétence des États membres de l'Union européenne. Les produits phytosanitaires font d'ailleurs l'objet du nouvel article 160b de la loi. Il convient donc de régler dans l'article 160a uniquement les aspects liés à l'approbation des substances, que cela soit pour être plus restrictif ou au contraire moins contraignant que l'Union européenne. En conséquence, à l'alinéa 4 de l'article 160a de la loi, et à l'instar de ce qui a été fait à l'alinéa 3, le terme "produits" doit être supprimé afin d'éviter une référence qui ne serait pas correcte par rapport au droit européen. Je vous propose donc de soutenir la minorité.

À l'alinéa 6, comme je vous l'ai indiqué à l'alinéa 3, je propose de soutenir la majorité, avec "falls". J'en viens à la dernière divergence significative et d'importance qui demeure avec la minorité Badran Jacqueline, à savoir la proposition de reprendre automatiquement les autorisations d'urgence délivrées par les États membres de référence de l'Union européenne. Pour rappel, si la procédure d'homologation d'urgence existe dans l'Union européenne, en revanche, la reprise automatique d'une telle homologation d'un pays membre par un autre pays membre n'existe pas. La proposition initiale de la présente initiative d'introduire à l'article 160a alinéa 6 de la loi sur l'agriculture une reprise automatique par la Suisse des homologations d'urgence des pays membres de l'Union européenne de référence pour la Suisse aurait donc été bien au-delà du droit européen, et le Conseil fédéral s'y opposait. Elle aurait posé d'importants problèmes, mais maintenant, avec la proposition de modification adoptée par le Conseil des États et soutenue par la majorité de votre commission, le Conseil fédéral peut se rallier à cette proposition.

Cette proposition est significativement différente, comme cela a été relevé, car elle prévoit en quelque sorte une limite ou une protection indispensable. Elle fixe comme condition sine qua non à la reprise automatique des décisions étrangères que celles-là aient été prises sur la base de dispositions légales équivalentes à celles du droit suisse en matière de protection de l'être humain, des animaux et de l'environnement. Cette proposition a l'avantage, contrairement à la version originale de l'initiative, de maintenir un niveau de sécurité élevé et adapté aux spécificités de notre pays. Ainsi, tous les intérêts en présence, qu'ils soient agricoles, industriels et bien entendu liés à la protection de la santé des utilisatrices et utilisateurs ou encore des consommatrices et consommateurs, et liés à la protection de l'environnement, peuvent être pris en considération.

En revanche, la proposition de la minorité ne peut pas être soutenue. Sa mise en oeuvre serait d'une complexité telle qu'elle serait inapplicable sans de nouvelles ressources, et des ressources importantes. En effet, comment définir des conditions climatiques équivalentes, d'autant plus que ce facteur évoluera au fil des années ? Enfin, sur quels critères doit-on fonder des conditions agricoles équivalentes ?

Pour votre information, il est clair qu'il n'y aura sans doute jamais, ou seulement très rarement, une équivalence parfaite entre toutes les dispositions des pays d'origine des homologations d'urgence et celles de notre pays. L'ordonnance d'application en bonne intelligence réglera la manière d'effectuer l'examen d'équivalence.

Vous l'aurez compris : le Conseil fédéral vous propose d'accepter la proposition de la majorité.

Hübscher Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Nachdem wir das Geschäft am 18. Dezember 2025 intensiv diskutiert hatten, beriet der Ständerat die parlamentarische Initiative Bregy am 5. März und stimmte der geänderten Vorlage mit 31 zu 12 Stimmen zu. Wir befinden uns also nicht mehr in der Grundsatzdebatte, sondern in der Differenzbereinigung.

Erlauben Sie mir trotzdem noch eine Präzisierung zum erwähnten Automatismus. Es gibt keinen Automatismus. Es braucht in jedem Fall eine Firma in der Schweiz, die dem BLV einen Antrag stellt. Automatisch kommen keine Pflanzenschutzmittel aus dem Ausland auf ein Feld; davor müssen Sie keine Angst haben. Wir haben in der Schweiz sowieso andere Berechnungen und Zulassungsvorschriften. Wir bemessen z. B. im Obstbau auf das Baumvolumen und nicht auf das Kronenvolumen. Es gibt sowieso Vorschriften, die in der Schweiz in jedem Fall angepasst werden müssen.

Nun hat sich die Kommission an ihrer Sitzung vom 13. April über den Entwurf gebeugt. Die vom Ständerat beschlossene Änderung, in Artikel 160a Absatz 3 "Produkte" mit "Wirkstoffen" zu ersetzen, wird damit begründet, dass die EU nur Wirkstoffe und keine Produkte zulässt. Hier schliesst sich die Kommission dem Ständerat an. Die Mehrheit will jedoch in der deutschen Fassung den Begriff "soweit" durch "falls" ersetzen und den Text somit an die französische Fassung angleichen, da "falls" dem französischen "si" besser entspricht. Die Minderheit Bertschy, wir haben es gehört, möchte beim Wort "soweit" bleiben. Die Kommission hat ihren Beschluss mit 16 zu 9 Stimmen gefasst.

Bei Absatz 4 wurde das Wort "Produkte" vom Ständerat auf Antrag der Redaktionskommission fälschlicherweise aus der Aufzählung gestrichen. Ich begründe Ihnen, weshalb das falsch ist. Hier muss es möglich sein, sowohl Wirkstoffe zur Formulierung in der Schweiz als auch fertige Produktmischungen aus Nicht-EU-Ländern in der Schweiz zuzulassen. Genauso muss es möglich sein, einen Wirkstoff und das daraus formulierte Produkt ausschliesslich in der Schweiz zuzulassen.

Ich erwähne nochmals, dass wir auch in der Schweiz Firmen haben, die Produkte nicht in der EU registrieren, sondern direkt in der Schweiz zulassen möchten. Hier beantragt die Mehrheit der WAK-N folgerichtig, an der Fassung festzuhalten, die wir im Nationalratsplenum beschlossen haben. Denn es gibt auch Wirkstoffe, gerade im Bereich von Biokontrollen, die noch nicht in der EU zugelassen sind, deren Zulassung aber hierzulande sinnvoll wäre. Es braucht aber immer ein fertiges Produkt, denn nur ein Wirkstoff allein nützt nichts. Daher muss das hier explizit erwähnt werden, sonst fehlt es in der materiellen Vorlage. Sich diese Möglichkeit offenzulassen, ist auch aufgrund der von beiden Räten angenommenen Motionen Bregy 23.4197 und Badertscher 23.4289 zur Fast-Track-Zulassung für Low-Risk-Produkte und der hierzu geführten Debatte mit der Forderung nach einer eigenen Zulassung in der Schweiz logisch und konsequent.

Die letzte Differenz betrifft die Notfallzulassungen; darum geht es in Absatz 6. Hier möchte die Mehrheit analog zu Absatz 3 das Wort "sofern" durch "falls" ersetzen, damit es auch hier der französischen Version besser entspricht. Der übrigen Ergänzung des Ständerates von Absatz 3 stimmt die Mehrheit der Kommission zu. Die Minderheit Badran Jacqueline, wir haben es gehört, möchte zusätzlich die Einschränkung aufnehmen, dass gleichwertige klimatische, topografische und landwirtschaftliche Bedingungen herrschen müssen. Die Mehrheit der Kommission sieht darin keine Notwendigkeit, weil die Anwendungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel unabhängig von den Produkten definiert sind. Die Vorschriften zur Reduktion von Risiken der Abschwemmung und Abdrift wurden verschärft; sie berücksichtigen die topografischen Verhältnisse. Die Zulassung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird jetzt per 1. Juli 2026 neu geregelt, indem die Ausbildungs- und Weiterbildungsanforderungen verschärft werden. Zudem gilt im ökologischen Leistungsnachweis das Schadschwellenprinzip, welches verlangt, dass vor einer Anwendung eine Schadschwelle überschritten sein muss. Des Weiteren sind bei den allermeisten Notfallzulassungen Sonderbewilligungen notwendig. Das heisst, nicht der Landwirt entscheidet, sondern die zuständige Fachstelle für Pflanzenschutz erteilt die Bewilligung in Kenntnis der lokalen Gegebenheiten, des Schutzes der Kulturen und der Risiken.

Namens der Kommission bitte ich Sie, den Mehrheitsanträgen zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): Frau Badran hat eine kurze Frage.

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Ich gebe mir Mühe. Kollege Hübscher, in Artikel 160a Absatz 6 des vorliegenden Gesetzes steht: "Notfallzulassungen der EU-Mitgliedstaaten, auf deren Zulassung sich die Schweiz beruft, werden für die Schweiz automatisch nachvollzogen." Ist das richtig oder falsch?

Hübscher Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Notfallzulassungen werden nachvollzogen. Nochmals: Es kommt kein Produkt einfach so in die Schweiz. Es braucht eine Firma, die ein Gesuch stellt, und dieses muss in der Schweiz bewilligt werden. In der Zulassung sind die Anwendungsempfehlungen für Schweizer Verhältnisse enthalten - das ist der Fall. Wir können nicht ein Produkt einfach importieren, sondern es braucht in der Schweiz eine Firma, die eine Zulassung beantragt.

Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical

Dans le cadre de la procédure d'élimination des divergences, la Commission de l'économie et des redevances a examiné, lors de sa séance du 13 avril 2026, la modification de la loi sur l'agriculture visant à mettre en oeuvre l'initiative parlementaire 22.441, "Une protection des plantes moderne, c'est possible". Le Conseil des États a examiné ce projet le 5 mars dernier et l'a adopté lors du vote sur l'ensemble, par 31 voix contre 12. Il n'a créé que trois divergences.

Ce projet vise à simplifier certaines procédures d'homologation des produits phytosanitaires, afin de permettre à l'agriculture suisse d'accéder plus rapidement à des solutions déjà reconnues au sein de l'Union européenne tout en préservant le niveau de protection de la santé, des animaux et de l'environnement.

J'en viens à présent aux trois divergences. S'agissant de l'article 160a alinéa 3, la commission vous propose, par 16 voix contre 9, de retenir la formulation "falls" dans la version allemande, afin d'assurer la concordance avec le texte français qui utilise la conjonction de subordination "si".

La minorité Bertschy, représentée par M. Jürg Grossen, propose de maintenir la formulation "soweit", conformément à la décision du Conseil des États. La commission considère que la formulation "falls" est plus claire et davantage conforme à l'intention du législateur. Elle estime aussi qu'il ne s'agit pas d'une simple question rédactionnelle, mais aussi d'un enjeu qui a une portée juridique réelle. Elle vous propose dès lors de privilégier une formulation conditionnelle claire et identique dans les deux langues.

J'en viens maintenant à l'article 160a alinéa 4. Par 16 voix contre 9, la commission vous propose de maintenir la décision du Conseil national. Elle estime que cette disposition doit viser non seulement les substances actives, mais également les produits phytosanitaires formulés. Limiter la disposition aux seules substances actives restreindrait inutilement la marge de manoeuvre prévue dans le projet et réduirait une partie de son efficacité pratique. La commission considère également que l'objectif même de l'initiative parlementaire est de faciliter l'accès à des solutions phytosanitaires efficaces lorsque cela est justifié. Le maintien du terme "produits" permet de préserver pleinement cet objectif. La minorité Bertschy, portée aujourd'hui par M. Jürg Grossen, propose pour sa part de suivre le Conseil des États. Elle estime que cette approche correspond davantage au système d'autorisation appliqué dans l'Union européenne.

Enfin, à l'article 160a alinéa 6, la commission vous propose, également par 16 voix contre 9, de suivre le Conseil des États en ce qui concerne le principe de la reprise des homologations d'urgence, tout en retenant la formulation "si" dans la version française et "falls" dans la version allemande. La minorité Badran Jacqueline souhaite aller plus loin. Elle considère que les conditions climatiques, topographiques et agricoles propres à la Suisse doivent également être prises en compte avant qu'une homologation d'urgence accordée par un État membre de l'Union européenne puisse être reprise dans notre pays. Elle souhaite en outre maintenir la formulation "pour autant que", qui correspond à la formulation "sofern" en allemand.

La commission estime pour sa part que le compromis adopté par le Conseil des États apporte déjà les garanties nécessaires en exigeant l'équivalence des dispositions légales applicables à la protection de l'être humain, des animaux et de l'environnement. Elle considère, comme le Conseil fédéral, qu'il n'est pas nécessaire d'ajouter des conditions supplémentaires. Elle estime également qu'une formulation uniforme dans l'ensemble de l'article améliore la sécurité juridique et la cohérence entre les textes français et allemand sans remettre en cause l'équilibre du compromis trouvé par le Conseil des États.

Pour toutes ces raisons, la commission vous recommande de suivre ses propositions.

Vote

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 116 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen

(1 Enthaltung)

Vote

Abs. 4 - Al. 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 116 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen

(1 Enthaltung)

Vote

Abs. 6 - Al. 6

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Le président (Page Pierre-André, président): L'objet retourne au Conseil des États.