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Verbindlichkeiten bei Bahngrossprojekten schaffen
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Frau Graf hat sich von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt erklärt. Sie verlangt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Ich möchte mich zuerst bei Herrn Bundesrat Rösti für die Beantwortung dieser Interpellation, "Verbindlichkeiten bei Bahngrossprojekten schaffen", herzlich bedanken. Mit dieser Interpellation wollte ich den Bundesrat fragen, wie er die Verbindlichkeiten gerade bei Bahngrossprojekten einschätzt, nachdem im Gutachten, das der Bundesrat in Auftrag gegeben hat, Herr Professor Weidmann die Realisierung von grossen, strukturell wirksamen Projekten empfiehlt. Ich zitiere: "Einige Schlüsselprojekte beheben Engpässe in Knotenpunkten und verbessern damit Kapazität und Qualität des ganzen Netzes." So argumentiert Herr Professor Weidmann.
Als Beispiele für solche strukturell wirksamen Grossprojekte haben wir unter anderem die Durchmesserlinie inklusive der Tiefbahnhöfe in Basel sowie auch den Durchgangsbahnhof Luzern. Das beschäftigt natürlich unsere Region seit Jahrzehnten, kann man sagen, und vor allem jetzt beschäftigt die Frage, ob es mit diesen Projekten vorwärtsgeht. Aufgrund ihres Umfangs lassen sich diese Grossprojekte auch nur etappiert realisieren. Daher ist es für die betroffenen Kantone, Gemeinden und Unternehmen notwendig, Planungssicherheit zu haben. Es wäre also ein verbindlicher Beschluss zu Gesamtprojekten zwingend. Denn solche Infrastrukturen haben weitreichende Folgen für die Städteplanungen - wir befinden uns hier eben auf engstem Raum in Stadt und Agglomeration -, für das Gesamtverkehrssystem, für unternehmerische Standortentscheide und vieles mehr.
Daher war, geschätzter Herr Bundesrat, eine meiner Hauptfragen, ob der Bundesrat die zentrale Bedeutung von Verbindlichkeiten betreffend Bahngrossprojekte für die betroffenen Kantone, Gemeinden und Unternehmen anerkennt. In den Antworten des Bundesrates, für welche ich mich bedanke, sagt der Bundesrat ebenfalls, dass es wichtig und bedeutend ist, eine hohe Planungssicherheit bei Bahngrossprojekten zu haben. Er möchte jedoch künftig konsequent verlangen, dass für entsprechende Beschlüsse ein abgeschlossenes Vorprojekt vorliegt.
Hier möchte ich eine Zusatzfrage stellen. Es würde mich interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage diese nach meiner Meinung Praxisverschärfung beruht. Denn wenn der Bundesrat jetzt abgeschlossene Vorprojekte verlangt, kann das weder auf Artikel 81a noch auf Artikel 87 der Bundesverfassung gestützt werden, denn dort wird meines Wissens kein abgeschlossenes Vorprojekt als Voraussetzung für Ausbaubeschlüsse verlangt. Auch das Bahninfrastrukturfondsgesetz kennt keine solche Hürde. Und wenn wir ein bisschen zurückschauen, sehen wir, dass gerade wegweisende Projekte wie die Neat oder die Bahn 2000 politisch verbindlich beschlossen wurden, lange bevor Vorprojekte in der Detailtiefe überhaupt vorliegen konnten. Das war ja über so viele Jahre gar nicht möglich. Vor diesem Hintergrund stellt sich schon die Frage, wie Sie diese neue Praxis begründen und ob nach Ihrer Auffassung Projekte von nationaler strategischer Bedeutung unter den heute vorgesehenen Voraussetzungen, die nach meiner Meinung eine Praxisänderung darstellen, überhaupt noch hätten beschlossen oder realisiert werden können. Ich danke Ihnen, wenn Sie hier noch eine Klärung bringen könnten, weil das für die beiden genannten Bahngrossprojekte sehr wichtig ist.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich muss nicht mehr viel hinzufügen; das Thema bewegt mich natürlich auch. Wir haben gehört, es brauche jetzt ein abgeschlossenes Vorprojekt. Das wurde uns in der Kommission bei der Diskussion rund um die Eckwerte des Bundesrates so gesagt. Irgendwie leuchtet das ein, das sagt sich so schnell. Es leuchtet einem ein, klar, denn es muss schon ein bisschen mehr vorliegen und konkret sein, damit etwas in eine Botschaft aufgenommen werden kann. Schliesslich sei das bei den Strassen auch so, hat man uns gesagt.
Wie gesagt, irgendwie leuchtet mir das ein. Aber wenn man genau überlegt, was das heisst, dann kommt man zum Schluss, dass dann eine Neat nie gebaut worden wäre. Ein abgeschlossenes Vorprojekt tel quel gab es damals wahrscheinlich nicht. Die Fragen, die Frau Graf gestellt hat, lauten: Darf man diese Praxis jetzt einfach so flott ändern? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, oder darf der Bundesrat das? Ist das dann nicht einfach eine Ungleichbehandlung verglichen mit der Vergangenheit? Haben solche Grossprojekte dann gar keine Chance mehr, überhaupt noch in die Planung aufgenommen zu werden, in die Botschaften aufgenommen zu werden, damit auch erste Tranchen gesprochen werden können?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich antworte gerne. Das wird natürlich das Parlament entscheiden. Es braucht eine neue gesetzliche Grundlage. Wir werden diese in der Vernehmlassungsvorlage Verkehr '45 vorsehen. Je nachdem, wie die Vernehmlassungsergebnisse ausfallen, kommt es in die Botschaft, und das Parlament wird darüber entscheiden. Wir sind der Auffassung, dass das als Reaktion auf die Vergangenheit nötig ist.
Sie kennen die Geschichte: Mit dem Angebotskonzept 2035 waren wir plötzlich in der Situation, dass uns die SBB gesagt haben, es brauche 14 Milliarden Franken mehr, damit das Angebotskonzept 2035 umgesetzt werden könne. Es wurden viele Projekte in einem Stadium bestellt oder beschlossen, in dem sie noch gar nicht fertig konzipiert waren, und deshalb entstanden entsprechend höhere Kosten. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle hat moniert, dass Projekte viel zu früh eingegeben würden.
Das heisst jetzt aber nicht, dass wir nicht die Absicht haben, über diese Projekte zu sprechen. Sie sagen, eine Neat wäre so nie entstanden. Nein, selbstverständlich werden wir diese Projekte im Rahmen der Vorlage Verkehr '45 als Gesamtkonzeption präsentieren. Dazu werden als strukturelle Projekte in den verschiedenen Regionen die erste Etappe der Durchmesserlinie zwischen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof, die erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und die direkte Verbindung von Neuchâtel nach La Chaux-de-Fonds gehören. Aber für die konkreten Beschlüsse, was als Etappe gebaut wird, müsste dann aus unserer Sicht ein Vorprojekt vorliegen. Das heisst konkret für die Durchmesserlinie, dass wir dem Parlament verschiedene Projekte aus der Vorlage Verkehr '45, die überirdisch gebaut werden, bereits in der Botschaft 2027 präsentieren werden. Dann gilt es, für die Botschaft 2031 für die Durchmesserlinie ein entsprechendes Vorprojekt zu realisieren. Damit haben wir vier Jahre Zeit, und das Parlament wird dann wiederum im Rahmen der Botschaft 2031 darüber beschliessen. Aber der Bundesrat wird dem Parlament seine Absicht, das zu tun, bereits mit der Botschaft 2027 unterbreiten.
Ich hoffe, das ist vom Ablauf her einigermassen nachvollziehbar. Wir werden Mitte Juni 2026 die Vernehmlassungsvorlage im Bundesrat verabschieden und präsentieren. Dann gibt es eine erste Stellungnahme dazu, und Anfang 2027 wird die Botschaft vorgelegt werden.
Aber nochmals: Die strukturellen Projekte werden als Absicht beschrieben, und der Bundesrat wird sich dann auch daran halten, aber für den konkreten Kreditbeschluss braucht es in den entsprechenden Etappen Vorprojekte. Damit möchten wir sicherstellen, dass, wenn ein Vorprojekt vorliegt, auch die Kosten einigermassen genau abgeschätzt werden können und es bei den Kosten nicht wieder zu massiven Überraschungen kommt.
Was heisst das? Da möchte ich schon den warnenden Finger heben. Wenn wir mit den strukturellen Projekten, die ich erwähnt habe, kommen, heisst das natürlich, dass bei diversen anderen Projekten, die das Parlament im Rahmen des Angebotskonzepts 2035 bereits beschlossen hat, Streichungen vorgenommen werden müssen. Das betrifft beispielsweise Projekte für kleinere Bahnhöfe; diese würden uns daran hindern, zusätzliche Kapazitäten zu ermöglichen. Die Diskussion wird dann zeigen, ob das möglich ist. Wir können nicht das volle Angebotskonzept 2035, wie es ursprünglich geplant war, und zusätzlich auch noch die strukturellen Projekte realisieren. Wir werden sagen müssen, was gestrichen werden muss, damit die strukturellen Projekte Platz haben.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Damit ist das Geschäft erledigt.