25.018

«Oui à des impôts fédéraux équitables pour les couples mariés — Pour enfin en finir avec la discrimination du mariage!». Initiative populaire

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir führen eine allgemeine Diskussion über die Volksinitiative.

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Die vorliegende Volksinitiative wurde am 27. März 2024 mit gut 101 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie ist zustande gekommen und gültig zu erklären. Der Bundesrat hat sie mit Botschaft vom 7. März 2025 ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat ist ihm am 17. September 2025 mit 99 zu 92 Stimmen gefolgt.

Ihre Kommission hat die Initiative an zwei Sitzungen beraten: einmal vor und einmal nach dem Ja des Volkes zur Individualbesteuerung, konkret zuletzt am 23. März 2026. Ihre Kommission schliesst sich Bundesrat und Nationalrat an und empfiehlt ebenso die Ablehnung ohne Gegenentwurf; sie tut dies mit 7 zu 6 Stimmen. Eine Minderheit will die Initiative zur Annahme empfehlen. Die Mehrheit führt inhaltliche und prozedurale Gründe für ihr Nein ins Feld.

Lassen Sie mich zuerst aber kurz den Inhalt der Initiative zusammenfassen. Sie umfasst drei Elemente: Erstens hält sie fest, dass das Einkommen von Ehepaaren steuerlich zusammengerechnet wird. Zweitens hält sie fest, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden dürfen. Drittens sieht sie vor, dass der Bundesrat die Umsetzung nach drei Jahren per Verordnung geregelt haben muss, sofern die Gesetze bis dann nicht in Kraft getreten sind. Dazu müsste er ganz konkret das Modell der alternativen Steuerberechnung einführen.

Fast so wichtig wie das, was die Initiative in diesen drei Punkten regelt, ist das, was sie nicht regelt: die Einkommens- und Vermögenssteuern auf kantonaler und kommunaler Ebene. Anders gesagt: Sie regelt einzig die Einkommenssteuern, und auch die nur auf Bundesebene, dies im Unterschied zum soeben angenommenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, das die Besteuerung von Einkommen und Vermögen auf allen Ebenen regelt.

Lassen Sie mich nun die inhaltlichen und prozeduralen Probleme aufzeigen, die die Mehrheit zur Ablehnung bewogen haben. Ich komme zuerst zum Inhalt. Ein zentrales Argument gegen die Volksinitiative springt ins Auge: Ihr Hauptziel ist bereits erfüllt. Sie will nämlich die steuerliche Heiratsstrafe abschaffen, also eine Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren. Mit der Umsetzung der am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung wird die steuerliche Heiratsstrafe bereits zu hundert Prozent abgeschafft. Bei einer Individualbesteuerung kann es keine Heiratsstrafe mehr geben, weil der Zivilstand steuerlich irrelevant wird. Ob Sie heiraten oder nicht, ist dem Fiskus dann einfach egal.

Damit ist nicht gesagt, dass alle Ehepaare untereinander gleich besteuert werden. Neu wird die Einkommensverteilung innerhalb des Paares eine Rolle spielen. Damit ist auch nicht gesagt, dass alle Ehepaare gegenüber heute besser fahren. Manche müssen zum Beispiel ihren heutigen Heiratsbonus aufgeben. Aber das, was die Initiative im Kern verlangt, die Abschaffung der Heiratsstrafe, ist bereits erledigt. Im Initiativtext steht hierzu wörtlich: "Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden." Diese Forderung erfüllt die Individualbesteuerung bereits perfekt. Die Heiratsstrafe kann man somit nicht mehr als Argument für die Initiative ins Feld führen, denn sie wird abgeschafft.

Die Initiative schafft die Heiratsstrafe übrigens nur auf Bundesebene ab, die Individualbesteuerung macht dies hingegen auf allen Ebenen. Würde diese Initiative die Individualbesteuerung ablösen, dann verbliebe nach wie vor die Heiratsstrafe auf kantonaler Ebene - dies einmal im Grundsatz. Zudem beseitigt die Individualbesteuerung umgekehrt auch die Konkubinatsstrafe, denn viele Ehepaare, namentlich Einverdiener-Ehepaare, profitieren von einem Heiratsbonus, was sie gegenüber Konkubinaten besserstellt. Die Individualbesteuerung, die wir schon beschlossen haben, ist zivilstandsneutral, behandelt also alle Paare gleich. So viel zur Heiratsstrafe.

Nun verlangt die Initiative noch etwas Zweites, und das führt zum zweiten inhaltlichen Ablehnungsgrund: Die Initiative will zwingend die Einkommen der Ehegatten zusammenrechnen. Das ist nun das exakte Gegenteil der soeben beschlossenen Individualbesteuerung. Es hat zugegebenermassen zwar auch Vorzüge, nämlich zum einen, dass die Einkommensverteilung innerhalb eines Ehepaares keine Rolle spielt, und zum andern, dass die Zahl der Steuererklärungen, mathematisch gesehen, tiefer ist. Es hat aber den Nachteil, dass verheiratete und unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen weiterhin unterschiedlich besteuert werden. Es hat, namentlich bei Splittinglösungen, den weiteren Nachteil, dass viel weniger Arbeitsanreize für Zweitverdiener gesetzt werden, was die Unabhängigkeit insbesondere von Frauen nicht stärkt, womit das inländische Potenzial nicht stärker genutzt wird.

Es kommt die schwierige Umsetzung hinzu, denn es gibt unzählige Modelle, mit denen man diese gemeinsame Veranlagung umsetzen kann. Ein Vollsplitting würde zwar jede Heiratsstrafe beseitigen, aber zu einem enorm hohen Preis für die Bundeskasse und/oder mit entsprechenden Steuererhöhungen für die anderen Steuerpflichtigen, namentlich Alleinstehende und Konkubinatspaare. Ein Teilsplitting würde seinerseits den Auftrag, Ehepaare vor jedem Malus zu schützen, nicht vollständig erfüllen.

Die als Auffanglösung vorgesehene alternative Steuerberechnung wäre eigentlich ein Widerspruch zur gemeinsamen Besteuerung, da gewisse Ehepaare dann rechnerisch doch nicht gemeinsam besteuert würden. Sie hätte auch alle Nachteile, die die Gegner der Individualbesteuerung immer ins Feld geführt haben: Diese alternative Steuerberechnung wäre bürokratisch, sie wäre nachteilig für Einverdienerpaare, und sie wäre sehr teuer. Der Bundesrat schätzt die Einnahmeausfälle mit den geltenden Tarifen auf 700 Millionen Franken bis hin zum Doppelten, also 1,4 Milliarden Franken. Das wäre viel höher als bei der Individualbesteuerung, wie sie bereits beschlossen ist. Die Kantone müssten gut 21 Prozent davon selber tragen, was sie stets abgelehnt haben.

Sie sehen die inhaltlichen Gründe dagegen. Wir haben sie hier schon mehrfach diskutiert, und sie sind schon sehr lange bekannt. Wir dürfen also davon ausgehen, dass die Stimmberechtigten, als sie sich am 8. März 2026 für die Individualbesteuerung ausgesprochen haben, all diese Gründe und Argumente und Alternativmodelle kannten und hierüber mit befunden haben. Dies zum Inhalt.

Nun zum anderen, zum prozeduralen Aspekt: Diese zusätzlichen Probleme sind seit dem 8. März 2026 dazugekommen, denn das Volk hat die Individualbesteuerung angenommen. Diese soll spätestens per 2032 in Kraft treten, und entsprechend laufen bereits Konsultationen zwischen der ESTV und den Kantonen zur Umsetzung. Die vorliegende Initiative bringt nun alleine durch ihre Existenz Unsicherheit ins System. Diese Unsicherheit wird sich aber mit einem Nein von Volk und Ständen irgendwann - so im Spätherbst, denke ich - auflösen. Würde die Initiative hingegen von Volk und Ständen angenommen, wie es die Minderheit möchte, entstünde eine unmögliche Situation.

Die Verfassung würde dann die gemeinsame Veranlagung für die Einkommenssteuern auf Bundesebene vorschreiben, derweil das Gesetz die Individualbesteuerung über alle Ebenen vorschriebe. Man müsste dies dann wohl als Gesetzgebungsauftrag verstehen, in dem Sinn, dass der Gesetzgeber sein bereits verabschiedetes und vom Volk gutgeheissenes Gesetz zur Individualbesteuerung wieder anpassen müsste. Aber Achtung, dieser verfassungsrechtliche Auftrag gälte dann nur für die Einkommenssteuern auf Bundesebene. Für alle anderen Einkommens- und Vermögenssteuern, nämlich auf kantonaler und kommunaler Ebene, bestünde keine solche Pflicht, das Gesetz anzupassen. Es könnte also auf eine gemeinsame Veranlagung beim Bund und eine individuelle auf den unteren Staatsebenen hinauslaufen, was kurios wäre, aber in der Initiative so beschrieben ist.

Natürlich wäre der Gesetzgeber frei, er könnte freiwillig auf seinen Entscheid zur Individualbesteuerung zurückzukommen, aber weder das Parlament noch, im Referendumsfall, das Volk könnte dazu gezwungen werden. Und auch dort, wo man an sich müsste, nämlich bei den Bundes-Einkommenssteuern, wäre ja nicht sicher, ob Volk und Parlament rechtzeitig das Gesetz anpassen würden. Damit rechnen auch die Initianten, sie haben dafür eine Auffangkompetenz für den Bundesrat vorgeschrieben. Diese gilt aber definitiv nur für die Bundes-Einkommenssteuern. Erfüllte also das Parlament seinen Gesetzgebungsauftrag nicht innerhalb von drei Jahren, entstünde ein System mit alternativer Steuerberechnung beim Bund und, wenn schon in Kraft, mit Individualbesteuerung bei den Kantonen. Dann würden unter Umständen nicht nur die beiden Ebenen, Bund und Kantone, auseinanderklaffen, sondern man müsste auch, falls der Gesetzgeber später beim Bund ein anderes Modell will - das darf er ja, er kann dann das Vollsplitting oder das Teilsplitting wählen -, das System beim Bund gleich zweimal in kürzester Zeit wechseln. Dies zu den prozeduralen Schwierigkeiten.

Zuletzt noch der Hinweis, dass wir in der Kommission auch noch einen Antrag auf einen indirekten Gegenentwurf hatten. Dieser wollte aber nicht das Modell der Initiative, sondern die schon beschlossene Individualbesteuerung modifizieren. Namentlich wären die Vermögenswerte der Ehegatten - in Abweichung vom Zivilrecht - je hälftig zugeteilt worden. Ihre Kommission stieg mit 7 zu 6 Stimmen nicht darauf ein - aus inhaltlichen Gründen, aber auch, weil sie die beschlossene Individualbesteuerung nicht schon wieder reformieren wollte, bevor sie in Kraft tritt, und schliesslich auch, um endlich klare Verhältnisse zu schaffen, anstatt weiter monatelang über der Initiative und allfälligen Gegenentwürfen zu brüten und für alle Beteiligten Zeit zu verlieren.

Ich komme zum Fazit. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie ist gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission überflüssig, da die Heiratsstrafe bereits vollständig abgeschafft wird. Sie ist nachteilig, weil die Kommission das verlangte Modell der gemeinsamen Veranlagung als schlechter betrachtet als die beschlossene Individualbesteuerung. Und sie steht für die Mehrheit Ihrer Kommission nach der Abstimmung vom 8. März quer in der Landschaft und würde entsprechend grosse Unsicherheiten schaffen - im schlimmsten Fall im Verlauf der Zeit und über die Staatsebenen hinweg ein Steuerchaos.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens Ihrer Kommission, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Namens der knappen Minderheit - das Stimmenverhältnis war 7 zu 6 - beantrage ich Ihnen, die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.

Was will die Initiative? Sie sehen es auf der Fahne, die Initiative will etwas sehr Einfaches. Sie möchte, dass, wie das heute auf Bundesebene und in den Kantonen schon der Fall ist, die Einkommen eines Ehepaars bei den Steuern zusammengerechnet und Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Zusammenrechnen heisst, dass für beide Ehepartner eine Steuererklärung gemacht wird, nicht zwei. Das Modell der Rechnung ist in der Initiative offengelassen, wie das der Kommissionssprecher richtig gesagt hat. Es ist ein Splittingmodell, ein Voll- oder Teilsplitting, möglich, wie es schon heute in den meisten Kantonen besteht. Aber es ist auch die sogenannte alternative Steuerberechnung möglich, die der Bundesrat in einer eigenen Vorlage auch schon einmal vorgeschlagen hatte. Das ist der inhaltliche Teil der Initiative.

Die Übergangsbestimmungen sind nicht ganz unwesentlich. Sie legen fest, dass der Bundesgesetzgeber - also wir - drei Jahre Zeit hat, um die Initiative umzusetzen. Wenn dies in diesen drei Jahren nicht gelingt, ist der Bundesrat verpflichtet, auf dem Verordnungsweg - hier ist die Wahl der Methode getroffen - die alternative Steuerberechnung einzuführen. "Alternative Steuerberechnung" klingt kompliziert, ist aber eigentlich einfach. Die alternative Steuerberechnung nimmt für jedes Ehepaar aus beiden Welten das Beste in die Steuerrechnung. Zu Deutsch: Zunächst wird für die Steuern die Gemeinschaftsbesteuerung mit einem Frankenbetrag berechnet; dann wird für dieses Ehepaar, auch mit einem Frankenbetrag, die Individualbesteuerung berechnet, und der tiefere der beiden Frankenbeträge wird dann in Rechnung gestellt. Also ist dann für jedes Ehepaar die günstigere Lösung aus diesen beiden Welten die tatsächliche Steuerrechnung.

Sie spüren es: Dieses Modell ist das Gegenmodell zur Individualbesteuerung, das hat auch der Kommissionssprecher gesagt. Die Individualbesteuerung wurde am 8. März vom Volk angenommen. Leider konnte das Volk nicht über beide Welten abstimmen, weil hier beschlossen wurde, dass die Frage der Initiative, über die wir heute sprechen, sistiert werde, bis die Individualbesteuerung zur Volksabstimmung gekommen sei.

Jetzt gibt es halt eine gestaffelte Abstimmung. Am 8. März fand die Abstimmung über die Individualbesteuerung statt, die zu einem Ja des Volkes geführt hat. Irgendwann Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres kommt die Abstimmung über die jetzt vorliegende Initiative, die eine Verfassungsabstimmung ist. Die Abstimmung über die Individualbesteuerung war "nur" eine Gesetzesabstimmung.

Warum soll man die Initiative entgegen der Individualbesteuerung annehmen? Ich glaube, es gibt drei Argumente für die Initiative. Die Initiative schafft erstens keine neuen Diskriminierungen. Die Initiative anerkennt, dass es unterschiedliche Lebensmodelle gibt. Es gibt nicht ein einziges Modell, das steuerlich zu bevorzugen ist. Eine moderne Art von Gleichstellung bedeutet nicht, dass alle gleich leben und gleich arbeiten müssen. Ein Paar kann sich entscheiden, Vollzeit oder Teilzeit zu arbeiten oder mit einer unterschiedlichen Aufteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit zu leben. Ob beide Partner gleich viel verdienen, ob ein Elternteil vorübergehend beruflich zurücksteckt oder ob einer eine Weiterbildung absolviert oder den Schritt in die Selbstständigkeit wählt oder Angehörige pflegt oder sich bewusst für ein klassisches oder partnerschaftliches Erwerbsmodell entscheidet, hat nicht der Steuervogt, sondern jedes Paar selbst zu entscheiden.

Gerade Familien, in denen ein Elternteil das Arbeitspensum reduziert und die externe Betreuungskosten selbst tragen, werden durch die Individualbesteuerung massiv steuerlich belastet. Das trifft dann insbesondere Mittelstandsfamilien mit ungleicher Einkommensverteilung. Die vorliegende Initiative anerkennt die Care-Arbeit - wie man heute modern sagt - als wertvolle Arbeit und bestraft sie nicht steuerlich. Wer sich entscheidet, Angehörige zu pflegen oder zu den Kindern zu schauen und die Kinder zu erziehen, soll steuerlich nicht schlechter behandelt werden als ein Ehepaar, das zweimal 100 Prozent verdient und das mit der Initiative bei gleichem Einkommen in der Ehe auf gleiche Weise besteuert wird. Der erste Vorteil lautet also: keine neuen Diskriminierungen.

Die Initiative hat einen zweiten Vorteil: Sie ist einfach - sie ist einfach! Sie baut auf dem bestehenden System in Bund und Kantonen auf, wohlgemerkt, und vermeidet den kompletten Umbau unseres Steuerwesens. Ehepaare werden weiterhin gemeinsam veranlagt, ergänzt durch eine einfache Vergleichsrechnung, die ich Ihnen am Anfang aufgezeigt habe. Die Individualbesteuerung hingegen würde Millionen von zusätzlichen Steuerveranlagungen und einen erheblichen administrativen Aufwand kreieren. Die Initiative belässt das bewährte heutige Verfahrenssystem, das wir in Bund und Kantonen haben, stellt nicht das Ganze auf den Kopf und schafft damit auch kein verfahrensmässiges Chaos, wie das die Individualbesteuerung tun würde. Also lautet der zweite Vorteil: Die Initiative ist die wesentlich einfachere Lösung.

Der dritte Vorteil der Initiative: Die Kantone müssen keinen Systemwechsel vornehmen. Die Fairness-Initiative, wie wir sie auch nennen, betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer und greift nicht in die Steuerhoheit der Kantone ein. Damit respektiert die Initiative den föderalen Aufbau der Schweiz und zwingt die Kantone, die die Heiratsstrafe ja alle schon abgeschafft haben, nicht dazu, völlig unnötigerweise das ganze Steuersystem auf den Kopf zu stellen. Nicht zu Unrecht hatten die Kantone - das war nur ganz selten der Fall in der Geschichte unseres Bundesstaates - das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen. Das Volk hat anders entschieden; das ist zu respektieren. Aber für die Kantone wäre die Umsetzung eine riesige Herausforderung und würde grosse zusätzliche Kosten mit sich bringen. Es ist nach den bisherigen Informationen die Rede davon, dass bis zu 2000 zusätzliche Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten angestellt werden müssten - für nichts, für die Behebung der Heiratsstrafe, die bereits behoben ist.

Die Gesamtkosten der beiden Systeme dürften vergleichbar sein. Ich sage das absichtlich sehr vorsichtig. Bei der Initiative, über die wir jetzt sprechen, ist nach Schätzungen des Bundesrates von Kosten von 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken die Rede, bei der Individualbesteuerung von 630 Millionen. Also wenn Sie 700 und 630 Millionen einander gegenüberstellen, ist das vergleichbar. Aber die Aussagekraft dieser Schätzungen ist äusserst gering, weil wir in keiner Weise wissen, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen würden. Dort kann dies dann zu grösseren Verwerfungen führen. Sie sehen also, dass die Initiative gegenüber dem System der Individualbesteuerung erhebliche Vorteile bringt.

Nun ist zu Recht die Frage gestellt worden, was geschieht, wenn das Volk die Initiative annimmt. Bringt das Probleme, oder bringt es keine Probleme? Es bringt keine Probleme. Die Rechtslage ist eigentlich klar. Auf Bundesebene, und auf diese bezieht sich die neue Verfassungsnorm der Initiative, gilt ab Annahme der Initiative durch das Volk das System der Gemeinschaftsbesteuerung, wie es bisher schon gegolten hat. Das bedeutet, dass ab diesem Tag das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verfassungswidrig ist, jedenfalls auf der Ebene der Bundessteuer. Es ist verfassungswidrig, und der Gesetzgeber kann das neue System der Initiative umsetzen. Wenn er das innerhalb von drei Jahren nicht schafft, ist der Bundesrat bereits aufgrund der neu geltenden Verfassungsnorm verpflichtet, die Gemeinschaftsbesteuerung auf Bundesebene auf dem Verordnungsweg durchzusetzen, das heisst, das vom Volk angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in diesem Bereich auf Verordnungsebene wieder aufzuheben und durch die Gemeinschaftsbesteuerung zu ersetzen. Das ist verfassungsrechtlich klar.

Etwas schwieriger ist die Frage des kantonalen Rechts. Es ist so, dass die Initiative, wie ich Ihnen gesagt habe, rein vom Wortlaut her nur die Bundessteuer betrifft. Warum nur die Bundessteuer? Der Grund ist, dass die Normen, die die Initiative neu einführen möchte, die Gemeinschaftsbesteuerung und die Nichtdiskriminierung der Ehepaare, nur auf Bundessteuerebene bestehen. Deshalb bestreicht die Initiative auch nur die Bundessteuer. Die Wirkung erstreckt sich also zunächst nur auf die Bundessteuer, aber der Gesetzgeber hat den Auftrag, in der Schweiz ein harmonisches Steuerrecht herzustellen oder zu bewahren. Das ist der Verfassungsauftrag, der sich aus Artikel 129 der Bundesverfassung ergibt.

Der Bundesrat hat in der Botschaft völlig zu Recht geschrieben: "Der Verfassungsauftrag zur Harmonisierung der Einkommenssteuer von Bund und Kantonen (Art. 129 BV) und verwaltungsökonomische Aspekte würden allerdings faktisch den Spielraum des Bundesgesetzgebers, im StHG eine individuelle Besteuerung vorzusehen, stark einschränken." Der Bundesgesetzgeber ist also durch die Verfassung aufgerufen, auch nach Annahme der Initiative wieder ein harmonisches Steuerrecht herzustellen, und das wäre durch eine Änderung nicht nur des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), sondern auch des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) mit Wirkung für die kantonalen Steuern, nämlich mit der Übernahme der Bestimmungen der Gemeinschaftsbesteuerung, herbeizuführen.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen mit der Minderheit - in der Kommission fiel der Entscheid knapp aus -, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.

Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Der Präsident hat gesagt, wir hätten noch Zeit. (Heiterkeit) Diese Zeit möchte ich gerne nutzen und noch ein paar weitere Aspekte einbringen sowie die Aussagen des Minderheitssprechers noch mit Zahlen unterlegen.

Bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 Prozent haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen gegen 45,77 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Bei den Abstimmungsresultaten auf Kantons- und Gemeindeebene zeigt sich dann aber ein umgekehrtes Resultat: Die Mehrheit der Gemeinden hat die Individualbesteuerung abgelehnt. Vor allem die grossen Städte Zürich, Bern und Genf sowie die Westschweiz haben sie angenommen und damit dem Rest der Schweiz auferlegt, die Individualbesteuerung einzuführen. Damit müssen die Kantone und Gemeinden dann die wahrscheinlich doch umfangreichen Diskussionen selbst führen und die Kosten und Aufwände selbst tragen.

Viele, die die Individualbesteuerung angenommen haben, sind davon ausgegangen, dass sie damit die Heiratsstrafe abschaffen. Erst im Nachhinein haben sie dann realisiert, dass sich die Situation vor allem für Familien verschlimmbessert. Solche Rückmeldungen habe ich von vielen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, aber auch von Steuerfachleuten erhalten. Sie haben mich darin bestärkt, an der Mitte-Initiative festzuhalten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel einer Rückmeldung von einem Steuerfachmann, die ich erhalten habe: "Ich hoffe sehr, dass die Mitte an der Initiative festhält." Viele in seinem Umfeld, vor allem Fachleute, hoffen das auch. In meinem Umkreis sagen die meisten Leute, welche Ja gestimmt haben, dass sie die Individualbesteuerung eigentlich nicht wollen. Sie hätten einfach Ja gestimmt, damit sich auf Bundesebene endlich etwas bewege und die Heiratsstrafe auf Bundesebene abgeschafft werde.

Zudem wird vielen langsam bewusst, dass die Individualbesteuerung für viele Familien eine neue Familienstrafe schafft. Dazu gebe ich Ihnen gerne ein Berechnungsbeispiel. Ausgangslage sind drei Ehepaare mit zwei minderjährigen Kindern und einem jeweiligen Gesamteinkommen von 150 000 Franken. Bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben sich mit der Individualbesteuerung folgende Bundessteuerbelastungen: Familie 1 mit einer Einkommensaufteilung von 50 zu 50 Prozent zahlt zukünftig 227 Franken; das sind 1108 Franken weniger als heute. Familie 2 mit einer Einkommensaufteilung von 80 zu 20 Prozent zahlt 2300 Franken Bundessteuer; das sind 850 Franken mehr als heute. Familie 3 mit einer Einkommensaufteilung von 100 zu 0 Prozent zahlt 4928 Franken Bundessteuer; das sind 2500 Franken mehr als heute. Wie soll ich Familie 2 oder 3, die in denselben wirtschaftlichen Verhältnissen wie Familie 1 leben, erklären, dass sie im Vergleich mit Familie 1 rund das 10-Fache oder gar das 22-Fache an Bundessteuern bezahlen müssen? Ist das gerecht? Dieses Beispiel zeigt übrigens nur die Bundessteuer. Der Effekt bei den Kantons- und Gemeindesteuern würde systembedingt noch viel stärker ausfallen und damit dann auch kumulativ sein. Im heutigen System würden die Familien 1 bis 3 praktisch gleich viel an Bundessteuern bezahlen.

Der Effekt bei den Kantons- und Gemeindesteuern wäre grösser, da die Bundessteuer bei 80 Prozent der Familien einen kleineren Anteil ausmacht und da bei den Kantonen die Auswirkungen der Sozialabzüge, der Kinderabzüge - die, wie Sie ja beschlossen haben, zum Teil nicht mehr greifen - noch höher sein werden. Dieser Effekt ist individualsteuerbedingt und kann nicht beseitigt werden.

Ich bin überzeugt: Das Bundesgericht würde kantonale Regelungen, die zu derart massiven Differenzen bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit führen würden, nicht goutieren, denn sie widersprächen einer Verfassungsbestimmung. Bei der Heiratsstrafe wurde ja bereits eine Differenz von 10 Prozent bemängelt. Zukünftig wird die Differenz noch viel höher sein. Aber weil wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, können wir das auf Bundesebene gar nicht überprüfen lassen, und das Gericht kann es auch nicht korrigieren.

Aber es wird sich eine neue, endlose Geschichte auftun, da wir das System, entgegen den Aussagen der Befürworter der Individualbesteuerung, noch lange nicht geregelt haben. Die kantonalen Steuerregelungen werden sicher rechtlich angezweifelt oder infrage gestellt werden, und ich bin überzeugt, das Bundesgericht wird sie dann bemängeln. Das heisst, wir werden sicher noch weitere, sehr lange Diskussionen über die Verfassungsmässigkeit der Individualbesteuerung führen. Die Initiative der Mitte gäbe die Chance, diese Unsicherheit in Zukunft abzuwenden.

Bisher hat das Steuerrecht bei der Besteuerung von Ehepaaren nicht auf den zivilrechtlichen Güterstand Rücksicht nehmen müssen. Die Individualbesteuerung ändert das jetzt aber, so zum Beispiel bei der hälftigen Aufteilung der Kinderabzüge auf die Ehepartner, unabhängig von der Einkommenshöhe. Damit fallen die Kinderabzüge in vielen Fällen ins Leere. Ich wollte das noch ändern. In der ersten Runde der Beratung hatten Sie das ins Gesetz geschrieben, in der zweiten Runde ist es dann leider wieder weggefallen. Der Wegfall - entgegen meinem Antrag - ist meiner Meinung nach einer der grössten Schwachpunkte der Individualbesteuerung. Mit einem Federstrich haben wir damit auch die gegenseitige Unterstützungspflicht der Ehepaare ausgehebelt. In vielen Kantonen fussen die Anspruchsberechtigungen für Prämienverbilligungen und soziale Leistungen auf den Steuererklärungen. Der Blick ins Ausland zeigt zudem, dass sämtliche Länder mit einem Individualbesteuerungssystem dieses mit einem gegenüber der Schweiz grundsätzlich anderen Familien- und Kinderzulagensystem gekoppelt haben. Eine Diskussion über die Änderung dieser Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Kinder- und Familienzulagen haben wir nicht geführt.

Ein zweites Beispiel: Ehepaare unterhalten ein gemeinsames Sparkonto oder ein Anlagedepot, das durch Erwerbseinkommen, aber auch Erbschaften der Ehepartner oder zum Beispiel durch Zinsen, Dividenden und Wertzuwächse gespeist wird. Dieses muss jetzt richtig aufgeteilt werden.

Ein weiteres Beispiel: Die AHV fusst immer noch auf der Ehepaarrente und fixiert einen Ehepaarplafond. Ich weiss noch nicht, wie ich dannzumal meine plafonierte AHV-Rente steuerlich zwischen meiner Frau und mir aufteilen werde. Das Gleiche gilt für den Bezug der Pensionskassenrente, die mir zustehen wird. Wenn ich das Kapital beziehen würde, könnten die Vermögenserträge wohl aufgeteilt werden. Sie sehen: Fragen über Fragen.

Am besten wäre es, wenn ich die Steuererklärung partnerschaftlich ausfüllen würde. Was aber, wenn dem nicht so ist? Rechtlich betrachtet, verhindert es heute Artikel 114 Absatz 1 DBG nicht, dass Ehepartner während der Ehe ein gegenseitiges Einsichtsrecht in die gemeinsame Steuererklärung haben. Künftig dürfte dies aber anders sein. Wie wird jetzt bei getrennten Steuererklärungen sichergestellt, dass sämtliche Steuerfaktoren richtig und vollständig deklariert werden? Die Vollzugsbehörden müssten zu den zwei Deklarationen eines Ehepaars wohl eine dritte, eine Schattenrechnung führen, um die jeweiligen Steuererklärungen aufeinander abzustimmen, sofern sie dazu überhaupt die Möglichkeit haben. Im schlimmsten Fall wird einem Ehepartner das Einkommen und Vermögen aufgerechnet, dem anderen Ehepartner aber nicht abgezogen. Wie haben Sie die Garantie, dass das dann entsprechend vollzogen wird? Ich spreche hier von Familienverhältnissen, die nicht so harmonisch sind.

Es stellt sich auch die Frage, ob der Steuerbeamte die zivilrechtlich richtige Trennung der Steuerfaktoren bei den zwei Individualbesteuerungen überprüfen und allenfalls korrigieren muss. Kommt es zu einer zivilrechtlichen Scheidung, stützt sich dann der Zivilrichter auf die Steuererklärungen ab? Korrigiert dann der Scheidungsrichter die steuerlich erfolgten Zuweisungen? Werden dann die Steuerrechnungen der letzten zehn Jahre auch rückwirkend korrigiert?

Dies alles sind Beispiele und Fragen, die mich darin bestärken, die Mitte-Initiative zu unterstützen und zu betonen, dass wir jetzt nochmals die Möglichkeit haben zu korrigieren. Es gab auf Kantonsebene viele Diskussionen, wahrscheinlich auch mehrfache Bemühungen, die Individualbesteuerung umzusetzen. Diese Umsetzung könnte man erleichtern, indem man auf Bundesebene die Bestimmungen gemäss Mitte-Initiative korrigiert und den Kantonen die Möglichkeit gibt, auf ihren bewährten Systemen aufzubauen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Mitte-Initiative zur Annahme zu empfehlen und der Minderheit zu folgen.

Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich könnte es mir ja eigentlich einfach machen. Lesen Sie noch einmal den Titel der Initiative, zu der wir uns hier äussern sollen: "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" Vor 88 Tagen, am 8. März, am Internationalen Tag der Frau, hat unsere Stimmbevölkerung der steuerlichen Diskriminierung der Ehe ein Ende bereitet. Die Initiative hat sich also erledigt, sollte man meinen. Die Mitte-Fraktion sieht es anders, das wurde jetzt schon mit eindrücklichen Worten belegt; sie sagt, die Heiratsstrafe könne mit verschiedenen Modellen abgeschafft werden - mit welchem genau, sei noch nicht entschieden worden. Das habe ich nun mehrfach gehört. Als ich diese Aussage zum ersten Mal gehört habe, dachte ich, ich sei im falschen Film. Das stimmte auch ein bisschen: Ich lag am 8. März auf einer Notaufnahme und liess meinen gebrochenen Fuss röntgen. Ich habe dennoch über das Abstimmungsresultat gejubelt. Dann habe ich aber diesen Satz gehört und gedacht: Wie bitte? Worüber haben wir die letzten Monate denn gestritten?

Genau: Wir haben über ein Geschäft mit der Nummer 24.026 gestritten. Der Titel: "Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)". Ich glaube, klarer geht es nicht. Und im Abstimmungskampf drehte sich die ganze Diskussion darum, welche Konstellationen von Ehepaaren bei der Einführung der Individualbesteuerung wie profitieren oder verlieren würden, dies im Vergleich zu Konkubinatspaaren. Wir haben jetzt wieder ein paar eindrückliche Rechenbeispiele gehört. Darüber haben wir aber bereits diskutiert, und die Stimmbevölkerung hat beschlossen, sich der zivilstandsunabhängigen Besteuerung anzuschliessen und das System umzustellen.

Jetzt wird aber weiterhin behauptet - es erstaunt mich wirklich, dass dies auch heute wieder geschieht -, man habe nur die Heiratsstrafe abschaffen wollen und es sei den Leuten erst danach klar geworden, was sie da eigentlich beschlossen hätten. 54 Prozent der Stimmenden - oder vielleicht auch nur ein Teil davon - wussten also offenbar nicht, was sie taten. Ich finde, das ist ein bisschen eine Geringschätzung des Stimmkörpers. Auch die Vox-Analyse nach der Wahl hat klar belegt, dass sich die Stimmbevölkerung der verschiedenen Modelle sehr wohl bewusst war und dass sie sich für das individuelle System entschieden hat. Das Hauptargument für die Steuerreform, das ging aus der Analyse klar hervor, war neben Steuergerechtigkeit die Gleichstellung der Lebensmodelle und die Gleichstellung von Mann und Frau.

Jetzt wird wieder von "der Familie" gesprochen. Den Begriff "die Familie" haben wir im Abstimmungskampf genügend gehört. Wer bitte gilt denn als Familie oder gehört dazu? Konkubinatspaare offenbar nicht, Alleinerziehende auch nicht. Und bei "der Familie" arbeitet nur eine Person, oder es arbeiten zwei Personen zu unterschiedlichen Pensen. Wenn ich Sie von "der Familie" sprechen höre, dann geht es irgendwie immer um den Traum der Einverdienerfamilie, die es vielleicht in den 1950er-Jahren gegeben hat, die es heute aber nicht mehr gibt. Sie wissen es eigentlich: Über drei Viertel der verheirateten Frauen sind heute berufstätig. Bitte benutzen Sie nicht den Begriff "Familie", sagen Sie doch einfach "Verheiratete" und dann "Einverdiener" oder "Zweiverdiener". Denn die Familien werden durch die Einführung der Individualbesteuerung nicht alle benachteiligt; das wird durch Wiederholung nicht wahrer.

Ja, und da wir nun doch alles nochmals aufrollen, noch ein weiteres Argument: Ein zusätzlicher Vorteil der Individualbesteuerung ist natürlich der positive Beschäftigungseffekt für unseren Arbeitsmarkt. Seit Jahren haben wir einen Fachkräftemangel, einen Arbeitskräftemangel, über den wir in den letzten Monaten mitunter auch ausführlich diskutiert haben. Die Mitte-Initiative leistet in dieser Hinsicht überhaupt keinen Beitrag. Denjenigen, die gerade in den letzten Monaten oder Wochen von der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gesprochen haben, sei wirklich nochmals gesagt, dass die Initiative diesbezügliche Bemühungen sogar torpediert, denn gerade die Splittingmodelle, von denen teilweise gesprochen wird, sind die schlechtesten Erwerbsanreize. Irgendwie passt das alles nicht so ganz zusammen.

Aber das ist ja nicht der einzige Widerspruch. Die Initianten erwecken den Eindruck: Okay, da war mal eine Abstimmung, die Heiratsstrafe wurde abgeschafft, aber jetzt machen wir das nochmals, und bei einem Ja gilt dann eben unser Modell. Offenbar haben wir ja doch über Modelle abgestimmt - aber dies nur als Klammerbemerkung. Bei den ersten Voten fand ich auch erstaunlich, dass gesagt wurde - als ob wir vor der Abstimmung vom 8. März wären -, die Kantone müssten keinen Systemwechsel machen, die Initiative bringe ein ganz einfaches Steuersystem. Ich hatte ein bisschen den Eindruck, man könne eine Abstimmung einfach "usgümmele", wenn sie einem nicht so gefällt. Die Abstimmung vom 8. März hat stattgefunden, der Systemwechsel auf kantonaler Ebene wurde beschlossen, und das bliebe so, auch wenn die Mitte-Initiative angenommen würde; sie bezieht sich ausschliesslich auf die Bundesebene, und das Chaos, das wir anschliessend hätten, wäre perfekt.

Der Kommissionssprecher hat die rechtliche Seite bereits ausführlich dargelegt, das muss ich nicht nochmals ausführen. Klar ist aber, dass man eine Abstimmung nicht einfach "usgümmele" kann, wenn wir dann nach Annahme auch dieser Initiative auf Bundesebene eine verfassungswidrige gesetzliche Umsetzung hätten. Ja, der Bundesrat müsste dann schauen, was er macht. Auf kantonaler Ebene gibt es aber keinen Handlungsbedarf, da gelten die Gesetze weiterhin; beim Steuerharmonisierungsgesetz wurde die Änderung für den Systemwechsel auf die Individualbesteuerung vorgenommen. Mit der Umsetzung - wenn man es so machen würde, wie es das Volk beschlossen hat, und ich bitte schon, das zu respektieren - hätten wir spätestens ab 2032 auf den verschiedenen Ebenen unterschiedliche Steuersysteme. Die Leidtragenden wären zum einen die veranlagenden Kantone und Gemeinden, das ist so, und zum andern allenfalls die Steuerzahlenden, die Steuerpflichtigen, je nachdem, wie es umgesetzt wird, wie viele Erklärungen sie ausfüllen müssten.

Sie hören es ja schon, man kann das fast gar nicht beschreiben. Einmal haben wir auch über den Mehraufwand bei der Umstellung auf die Individualbesteuerung geredet, was aber eine einmalige Umstellung, ein einmaliger Mehraufwand wäre, also ein Klacks dagegen.

Von wegen einfach: Diese Initiative ist auch eine Wundertüte. Wir wissen gar nicht, was wir kriegen, und zwar sowohl, was das konkrete Modell betrifft, als auch in Hinblick auf die Kosten. Schon früher, an den Pressekonferenzen der Initianten bzw. der Gegnerinnen und Gegner der Individualbesteuerung, war mir nie klar, ob eigentlich alle dasselbe wollen von der anderen Gruppe, ob sie Splittingmodelle wollen oder doch lieber die alternative Steuerberechnung. Ich finde es ein bisschen eine seltsame Haltung, dass man davon ausgeht, dass wir es eh nicht schaffen werden, und in eine Initiative reinschreibt, der Bundesrat solle uns bitte sagen, was wir machen sollen, bzw. die alternative Steuerberechnung einführen, falls wir uns nach drei Jahren nicht geeinigt haben.

Wir wissen also nicht, was wir bekommen. Verschiedene Modelle sind denkbar: Vollsplitting, Teilsplitting und so weiter.

Das bringt mich zum letzten Punkt, zu den Kosten. Auch davon haben wir keine Ahnung. Bei einer alternativen Steuerberechnung geht der Bundesrat gestützt auf die geltenden Tarife von geschätzten Steuerausfällen zwischen rund 700 Millionen und rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr aus. Die Spannweite reicht bis zum Zweieinhalbfachen der Ausfälle infolge der Individualbesteuerung, die damals als so wahnsinnig hoch bezeichnet wurden. Bei einem Vollsplitting wären die Ausfälle bis zu 3 Milliarden Franken hoch. Da denke ich dann einfach: Seit Corona verwechseln wir ja gerne Millionen und Milliarden, es spielt je nach Geschäft keine Rolle. Wenn man etwas einfach haben möchte, dann liebäugelt man sogar mit solchen Ausfällen.

Eines der Hauptargumente ist "die Familie". Wenn von "der Familie" gesprochen wird, dann meint man ja in der Regel die Einverdienerfamilie oder Familien, wo die Unterschiede zwischen den Pensen sehr gross sind. Es muss nochmals gesagt werden: Das trifft auf unter 5 Prozent der verheirateten Paare mit Kindern zu, also wirklich auf sehr wenige. Wenn man für diese Familien jetzt trotzdem etwas machen möchte, dann können die Kantone mit der Individualbesteuerung einen Einverdienerabzug einführen, das ist überhaupt kein Problem, das liegt in der Kompetenz der Kantone. Sie können das mit dem Systemwechsel zur Individualbesteuerung machen. Die Kantone, für die das das Wichtigste ist und deren Stimmbevölkerung das möchte, sollen das machen. Dafür brauchen wir jetzt kein Chaos durch die Initiative der Mitte, kein jahrelanges Hin und Her, ohne zu wissen, wie es weitergeht. Es ist ein bisschen ein "Trötzeln". Ich bitte Sie doch wirklich sehr, den Entscheid der Stimmbevölkerung vom 8. März zu akzeptieren, zu respektieren und die Umsetzung jetzt in Angriff zu nehmen.

In diesem Sinne bitte ich Sie natürlich, diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Noch schöner wäre es, wenn die Mitte die Initiative zurückziehen würde.

Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical

Auch ich melde mich, da wir vom Präsidenten aufgefordert wurden, einen Beitrag zu leisten, damit die Delegationen der Kantonsparlamente, die noch nicht hier sind, uns aber bald besuchen werden, noch etwas mitbekommen. Einer dieser Kantone hat das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung unterstützt. Die Kantone haben darauf hingewiesen, dass die Individualbesteuerung Nachteile habe. Diese wurden jetzt auch wieder erwähnt. Nun, das Volk hat anders und gegen die Kantone entschieden.

Das Volk kannte alle Argumente. Gerade die Finanzdirektoren haben ihre Argumente in der FDK eingebracht, haben uns ellenlange Briefe geschrieben, warum man die Individualbesteuerung nicht einführen solle. Ich erinnere daran, dass auch die Mitglieder der WAK diese Briefe bekommen haben. Wir haben sie gelesen. Nach einer intensiven demokratischen Auseinandersetzung gab es einen Entscheid: Das Volk hat sich für einen Systemwechsel ausgesprochen. Es hat gesagt, dass es jetzt die Heiratsstrafe, die jahrzehntelang bestanden hat, abschaffen will. Das Volk hat, das war das zentrale Element, einen Systemwechsel angenommen. Für mich ist das wie bei einem Entscheid in einem Landsgemeindekanton: Es gibt einen Entscheid; auch wenn er nicht nach meinem Gusto ist, akzeptiere ich ihn. Das ist aus meiner Sicht die Ausgangslage.

Ich habe mich auch deshalb gemeldet, um festzuhalten: Kollege Hegglin hat recht, wenn er sagt, dass die neue Individualbesteuerung kleine systemische Mängel habe. Da bin ich gleicher Meinung. Ich habe bei der Individualbesteuerung damals in einigen Detailpunkten mit ihm gestimmt. Nur, damals gab es Kollegen - auch zu meiner Linken -, die diese Verbesserungen abgelehnt haben, damit die Individualbesteuerung dann vom Volk abgelehnt werde. Man hat politisches Kalkül in den Rat getragen, hat Systemmängel eingebaut - mit Blick auf diejenigen Ratsmitglieder, die jetzt die Initiative unterstützen, kann man sagen: contre coeur.

Ich bin grosszügig, auch in der politischen Auslegung. Ich möchte nicht weiter in der Wunde stochern. Ich mache aber beliebt, dass Sie mit uns versuchen, Mängel zu beheben. Ich bin der Meinung - ich habe mich dazu auch schon geäussert -, dass das, was wir im Detail gemacht haben, gerade bei den Kinderabzügen, falsch war; da haben Sie recht, Herr Hegglin. Ich biete Hand für Verbesserungen und werde für Verbesserungen stimmen. Ich nehme solche Mängel auf. Der Systemwechsel aber ist vollzogen. Die Kantone sind an der Umsetzung. Die Kantone können mit der Flat Tax, die gewisse Kantone wie Basel-Stadt, Ob- und Nidwalden oder Uri schon haben, all diese Probleme lösen. Es besteht sogar die Chance, die Steuersysteme neu aufzustellen, sodass jede Familienform unabhängig vom Zivilstand berücksichtigt werden kann. Unser Horizont ist die Einführung 2032. Alle sind am Arbeiten. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung nun sagt: Machen wir doch wieder eine Umkehr, kehren wir wieder in ein anderes System zurück. Mich überzeugt das nicht. Entschieden ist entschieden. Das gilt auch für diese Vorlage.

Der Bundesrat könnte hier noch Klarheit schaffen. Der formelle Beschluss der Einführung per 2032 ist meines Erachtens noch nicht gefasst - Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter kann das bestätigen oder, sollte das schon lange klar sein, mich korrigieren. Es wäre wichtig, dass man Klarheit schafft und sagt: Das ist so entschieden. Damit würden auch die Kantonsparlamente unter Druck gesetzt. Bei der Abschaffung des Eigenmietwerts hat man das auch kommuniziert.

Ich möchte noch ein weiteres Detail aufnehmen. Wird die Initiative trotzdem angenommen, wird es interessant, weil ja das DBG und das StHG in Kraft sind und gleichzeitig die Kantone den bundesgesetzlichen Auftrag umsetzen müssen. Angenommen, die alternative Steuerberechnung gemäss der Initiative käme zur Anwendung: Intellektuell kann man eine einfache Lösung dafür finden, wie bei Ehepaaren, trotz angenommener und umgesetzter Individualbesteuerung, eine alternative Steuerberechnung gemacht werden kann. Ehepaare könnten eine individuelle Besteuerung wählen, sofern das zu ihrem Vorteil ist - da gehen Sie sicher mit mir einig. Die Frage ist dann: Gibt man den Ehepaaren noch die Möglichkeit, ihre beiden individuellen Steuerberechnungen zusammenzuzählen und eine gemeinsame Eingabe zu machen?

Also: Lösungen gibt es viele, weil die alte Bundesgesetzgebung nicht mehr gilt. Die Änderung im DBG wurde vom Volk angenommen; die alte Gesetzgebung, die wir heute mit der Heiratsstrafe kennen, wird es nicht mehr geben. Das ist also eine interessante Frage. Wir sollten uns ihr aber eigentlich gar nicht zuwenden, sondern jetzt den Volksentscheid akzeptieren.

Deshalb empfehle ich die Volksinitiative zur Ablehnung, stimme Nein aus Überzeugung und sage Ja zur Akzeptanz des Volksentscheids. Sie wissen, dass ich nicht der Erste war, der die Fahne der Individualbesteuerung hochgehalten hat, aber ich akzeptiere Entscheide.

Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Die intellektuellen Turnübungen von Kollege Schmid sind wirklich interessant. Darauf und vor allem auf die Äusserungen von Frau Herzog möchte ich reagieren.

Es kommt immer wieder die Aussage: Wir brauchen die Abstimmung nicht mehr, das Volk hat entschieden. Sie müssen jedoch Folgendes beachten: Erstens hat die Initiative die notwendige Zahl an Unterschriften erreicht. Sie liegt vor, und man kann dem Volk die Möglichkeit bieten, darüber abzustimmen. Zur Abstimmung wurde dem Volk nur eine Variante vorgelegt: die Individualbesteuerung. Es hatte keine Wahl zwischen "Ich möchte die Individualbesteuerung - und die Heiratsstrafe abschaffen" und "Ich möchte die Ehepaarbesteuerung - und die Heiratsstrafe abschaffen". Es hatte nur eine Möglichkeit. Richtig wäre etwas anderes gewesen. So ist es nicht gekommen, wir wissen warum.

Richtig wäre es gewesen, wenn man beide Initiativen vorgelegt hätte, wenn man dem Volk die Initiative zur Individualbesteuerung und die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe vorgelegt hätte. Mit beiden wäre die Heiratsstrafe beseitigt worden. Man hätte dann dem Volk gesagt: Ihr könnt entscheiden, am Schluss gibt es eine Stichfrage. Das wäre richtig gewesen. Dann müssten wir nicht interpretieren, was das Volk wollte. Ganz sicher wollte es die Heiratsstrafe beseitigen. Wir sind uns aber nicht ganz sicher, ob die Mehrheit die Individualbesteuerung anstelle der Ehegattenbesteuerung wollte. Wir sind uns nicht sicher.

Vielleicht haben Sie recht, und die Mehrheit wollte die Individualbesteuerung. Wir werden dem Volk die Initiative vorlegen. Was ist daran so schlimm? Frau Herzog, das ist kein "Usgümmele". Es geht um einen demokratischen Entscheid. Muten Sie dem Volk die Abstimmung zu. Wenn es so ist, wie Sie sagen, dann wird das Volk sagen: Wir haben darüber schon abgestimmt, wir sagen Nein. Muten Sie dem Volk das zu. Ich glaube, das darf man machen. So schlimm ist das nicht.

Zweitens sagt man, dass es zwei Systeme geben wird. Das mag intellektuell und technisch stimmen. Es wird aber nie so weit kommen, in keinem Kanton. Es gibt hier ehemalige Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren. Hätten Sie, wenn das Volk die Besteuerung der Ehepaare angenommen hätte, gesagt: "Wir setzen trotzdem, auf Teufel komm raus, die Individualbesteuerung um", im Wissen darum, dass es sowieso einmal anders wird? Ein Kanton wird nie zwei Systeme parallel führen. Das macht er nicht, weil er auch das ganze Gesetz ändern müsste. Ich habe es immer gesagt: 26 Kantone, die ihre Steuergesetze vollständig anpassen - viel Vergnügen! Sie werden die Zeit bis 2032 benötigen, viele Kantone werden scheitern. Das sind meine Aussagen zum Systemwechsel.

Es ist auch keine Wundertüte, das Wort habe ich mir auch notiert. Die Kantone haben eine Umsetzung mit Splitting- und Flatrate-Tax-Modellen vollzogen. Genau das verlangt die Initiative. Wenn der Bundesrat die Initiative in den nächsten drei Jahren umsetzt, wird er eines der Modelle anwenden, die es in den Kantonen schon gibt. Wir kennen diese Modelle. Sie sind keine Wundertüten. Wenn der Bundesrat die Umsetzung nicht schafft, dann kommt das alternative Steuermodell zum Zug. Das ist beschrieben. Wir wissen genau, was kommt. Wie gross die Ausfälle werden, wird man sehen, weil der Bundesrat in der Umsetzung frei ist.

Die Initiative ist keine Wundertüte. Wir können dem Volk einen demokratischen Entscheid zumuten. Dann wissen wir alle, was das Volk eigentlich will: die Ehegattenbesteuerung oder die Individualbesteuerung. Ganz sicher wissen wir, dass es die Heiratsstrafe beseitigen will.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit anzunehmen.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Conseil des Etats · Zurich · Groupe vert'libéral

Ich kann mich dem Staunen meiner Kollegin Herzog und meines Kollegen Schmid nur anschliessen. Sie von der Minderheit argumentieren, wie wenn die Volksabstimmung nicht stattgefunden hätte, wie wenn man keinen klaren Entscheid hätte. Man weiss ganz genau, welches die Gründe waren; seit Jahren etablierte Umfragen belegen diese. Die Bevölkerung war sich nach der intensiven Debatte bewusst, welches die Gründe waren; das hat auch die Nachwahlbefragung sehr deutlich gezeigt. Sie wollte eine zivilstandsunabhängige Besteuerung, und sie wollte mehr Gleichstellung bei den Einkommen der Ehepartnerinnen und Ehepartner, der Partner in der Familie.

Ich staune auch ein bisschen über Ihre Klarheit darüber, was in diesem Land eine Familie ist. Die Gesellschaft ist heute äusserst vielfältig, es gibt unterschiedlichste Formen von Familien. Die einzige Art und Weise, wie man dem Rechnung tragen kann, ist die Individualbesteuerung, und das hat die Bevölkerung bestätigt. Für das klassische Familienmodell mit Einverdienerhaushalt kann Ihre Initiative einen Vorteil bieten, für alle anderen aber nicht.

Es wurde jetzt suggeriert, dass die Individualbesteuerung bei Familien so viel Schaden anrichtet; es wurden Beispiele genannt. Aber ich möchte nochmals kurz an die Zahlen erinnern, die wir für die Volksabstimmung hatten: Für 50 Prozent der Besteuerten in der Schweiz bringt sie eine Verbesserung; für 36 Prozent bleibt es gleich wie heute; nur für 14 Prozent bringt sie eine geringfügige Verschlechterung, vor allem für Besteuerte mit ungleich verteilten Einkommen.

Da wir darüber sprechen, möchte ich doch an die Initiative erinnern, über die wir in zehn Tagen abstimmen. Wir wissen alle, dass der Druck der Zuwanderung eine Realität ist. Wir können ihn nur mindern, wenn wir das inländische Arbeitskräftepotenzial wirklich stärken, wenn wir eine Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials haben. Da gibt es verschiedene Wege, es gibt nicht nur einen Weg, und es ist selbstverständlich nicht nur das Steuermodell - aber das Steuermodell ist ein Modell. Wenn wir also nicht einmal bereit sind, die Erwerbsanreize zu stärken, dann ist es eben schwierig, glaubhaft zu argumentieren, dass wir die Zuwanderung dämpfen wollen. Das ist ein zentrales Argument, das meines Erachtens auch für die Individualbesteuerung spricht.

Ich möchte Sie bitten, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich habe eine konkrete Frage an Kollege Ettlin: Was kostet uns die Initiative? Sie sagen ja, sie sei keine Wundertüte. Also frage ich Sie: Was kostet uns die Initiative, wenn sie angenommen wird?

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Frau Herzog, stellen Sie die Frage einfach in den Raum?

Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Herr Ettlin sagt, die Initiative sei keine Wundertüte. Ich habe gesagt: Sagen wir hier Ja, haben wir keine Ahnung, welches Modell es ist und was es kostet - das können zwischen 700 Millionen und 3 Milliarden Franken sein. Gerade die Seite von Kollege Ettlin will oft wissen, wie viel etwas kostet, und ich wüsste auch gerne, was es kostet.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir lassen die Frage im Raum stehen. (Heiterkeit) Herr Bischof hat sich zur Frage schon einmal geäussert.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Wir scheinen uns hier langsam in einer Sitzung der WAK zu befinden. Offensichtlich wurde dieses Geschäft nicht ausreichend beraten. Ich bin überzeugt, wenn sie das wirklich sauber getan hätte, dann wäre die Mehrheit eine andere.

Kollegin Moser, ich staune auch. Das Ja vom 8. März 2026 ist kein Nein zu dieser Fairness-Initiative. Wer eine Änderung wollte, musste für die Individualbesteuerung stimmen, denn wir wissen es: Wenn Vorlagen scheitern, dann ändert sich gar nichts. Wer auf Veränderung wartete, hatte keine andere Wahl. Das Ja war ein Ja zur Veränderung, und - da bin ich mit Kollege Schmid einig - es war ein Ja zu einem Systemwechsel. Es war aber nicht zwingend ein Ja zu diesem Modell der Individualbesteuerung als einzig richtigem.

Die Fairness-Initiative ist kein Widerspruch zum 8. März, sie ist der nächste Schritt. Den Zivilstand der Ehe sollten wir privilegieren. Die Initiative beruht auf einem Prinzip, das unser Gemeinwesen durchzieht: Gemeinnützige Vereine sind steuerbefreit, Freiwilligenarbeit wird gefördert, Spenden sind abzugsfähig. Gefördert wird überall dort, wo Menschen füreinander einstehen, wo private Verbindlichkeit die Gesellschaft trägt. Die Ehe ist dasselbe Prinzip im Kleinen: Zwei Menschen, die rechtlich füreinander einstehen, die Fürsorgepflichten übernehmen, die im Ernstfall eben nicht den Staat rufen, sondern einander. Das entlastet das Gemeinwesen, das verdient Anerkennung - auch im Steuerrecht.

Mit der Fairness-Initiative werden Ungerechtigkeiten endlich abgeschafft, beim Mittelstand und - ich bitte vor allem die Frauen, auch zuzuhören - vor allem auch bei uns Frauen. Der Mittelstand, das sind die Menschen, die nicht klagen. Gut ausgebildete Paare, beide arbeiten Teilzeit, die Kita ist selbst finanziert, ohne Subventionen, sie beanspruchen keine Prämienverbilligungen, sie liegen dem Staat nicht auf der Tasche; er arbeitet 60 Prozent, sie arbeitet 60 Prozent, die Einkommen sind nicht perfekt symmetrisch, weil sie eben mehr Care-Arbeit leistet. Unter dem neuen System zahlen genau diese Menschen mehr - nicht weil sie unsolidarisch wären, sondern weil ihre Einkommensverteilung nicht perfekt symmetrisch ist, was sie in der Realität fast nie ist. Das ist nicht fair.

Mit der Fairness-Initiative werden Ungerechtigkeiten abgeschafft, vor allem eben auch bei den Frauen. Ich erinnere an die Frau mit drei Jobs: Care-Arbeit für die Kinder, Erwerbsarbeit im Teilzeitpensum, Freiwilligenarbeit im Verein, in der Schule, in der Nachbarschaft. Sie arbeitet in drei Bereichen gleichzeitig, ohne dass einer davon im Steuersystem als Leistung wirklich anerkannt würde. Und dann sagt das neue System zu dieser Frau: Weil dein Einkommen nicht gleich hoch ist wie das deines Mannes, zahlt ihr jetzt mehr. Das ist kein Heiratsbonus, das ist eine neue Strafe für jene, die am meisten tragen, die am meisten für unsere Gesellschaft tun.

Kolleginnen Herzog und Moser, es geht nicht um die Einverdienerfamilie, es geht um Gerechtigkeit. Es geht auch nicht darum zu trotzen. Es geht darum, in einer schwierigen Situation weiter für Gerechtigkeit zu kämpfen. Das Bessere ist ganz klar der Feind des Guten.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und die Heiratsstrafe nun endlich komplett abzuschaffen.

Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich möchte die Empfehlung des Bundesrates zur Abstimmung über die Individualbesteuerung zitieren: "Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleich behandelt werden. Damit schafft es die Heiratsstrafe und den Heiratsbonus bei den Steuern ab." Sie können in diese Kurzempfehlung jetzt "Die vorliegende Initiative" einsetzen statt "Das Gesetz über die Individualbesteuerung". Den ganzen Text können Sie ansonsten belassen.

Ich möchte damit etwas sagen, worauf schon mehrere Rednerinnen und Redner hingewiesen haben: Das Schweizervolk, Herr Schmid, hat einen Grundsatzentscheid getroffen, und den akzeptieren wir. Es will die Heiratsstrafe abschaffen. Wir können das hin und her interpretieren, aber dem ist so. Es ist sicher so, dass in diesem Rat allen bewusst ist, worum es geht. In der breiten Bevölkerung ist die Botschaft angekommen: Die Heiratsstrafe wird abgeschafft, und auch der Heiratsbonus soll abgeschafft werden; das ist angekommen.

Herr Schmid, über den Systemwechsel - ich finde die Erläuterungen dazu auch nicht im Büchlein, vielleicht steht hinten in den Anmerkungen etwas dazu -, darüber, dass es hier zwei verschiedene Modelle gibt, haben wir nicht abgestimmt. Es ist das Verdienst dieser Initiative, dass das jetzt möglich ist. Weshalb wehren sich jene, die jetzt dagegen sind? Wenn das Volk den Systemwechsel wirklich so gewollt hat, können Sie dieser Volksabstimmung getrost entgegensehen.

Ich muss Ihnen auch Folgendes sagen: Rechtlich "aufgeblasene" Fragen - ich sage dem jetzt so - lassen sich ohne Weiteres lösen; das wurde gesagt. Es geht um eine Grundsatzfrage, und es ist gut, wenn wir diese stellen können. Ich erwarte, dass das im Abstimmungsbüchlein gut dargestellt ist. Wollen wir die Heiratsstrafe über die Individualbesteuerung abschaffen - das wäre ein Weg -, oder wollen wir sie über eine zeitgemässe "Reform Ehepaarbesteuerung", ich sage dem so, abschaffen?

Frau Moser, die Familie einfach als wirtschaftliche Einheit in all ihrer Vielfalt zu betrachten - so ist es gedacht. Es soll auch kein grosser ideologischer Kampf sein. Für mich als ehemaligen Finanzdirektor ist es auch wichtig, dass wir uns mit den rein technischen Fragen auf Kantons- und Gemeindeebene nochmals etwas stärker befassen.

Ich bitte Sie, der Initiative zuzustimmen. Wenn Sie sie ablehnen, ist es auch nicht so schlimm. Wichtig ist, dass die Abstimmung kommt.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Conseil des Etats · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Die Debatte bleibt nach wie vor die gleiche, auch die Mehrheiten und Minderheiten, so wie ich das voraussehe oder aus der Fahne ersehe. Beide wollen die steuerliche Heiratsstrafe abschaffen. Auch das Volk sieht das so: Es hat Ja gesagt zur Abschaffung der Heiratsstrafe; wir haben es schon gehört. Allerdings war es nicht eine Initiative, bei der Volk und Stände bestimmten, sondern ein Gegenvorschlag, bei welchem die Mehrheit des Volkes bestimmt. Wäre es eine Initiative gewesen, dies einfach noch nebenbei bemerkt, wäre die Individualbesteuerung nicht zustande gekommen.

Wir haben es gehört, das Volk konnte nicht bestimmen über das Wie. Schliesslich ist auch die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe mittels gemeinsamer Besteuerung zustande gekommen. Es wäre ein Leichtes gewesen, zumindest zeitnah darüber abzustimmen. Das wollte man aus politischen Gründen im Parlament so nicht planen, was zur Folge hat, dass man nun gestaffelt abstimmen muss.

Weshalb sage ich, man hätte vor allem über die Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe abgestimmt, das Wie sei aber nicht zur Wahl gestanden? Weil ich zahlreiche solche Meldungen bekommen habe. En connaissance de cause, nach dieser Abstimmung, wurde ich gefragt, weshalb man nun dermassen ins Familienmodell eingreifen wolle und vor allem begüterte Doppelverdiener belohnen und Paare bestrafen wolle, deren Einkommen teilweise sehr ungleich seien - und das betrifft nicht nur die Frauen.

Es gibt sehr viele Tätigkeiten, die keine hohen Löhne generieren und bei denen trotzdem Arbeit geleistet wird. Ein kleines Beispiel: Mir schrieb ein Kunstschaffender, es sei nicht so, dass er im Atelier untätig sei, aber in seiner Familie trage vor allem seine Frau zum Haupteinkommen in der Familie bei. Er habe seinen Arbeitsort zuhause und betreue auch Familie und Kinder. Er fragte, ob er sich nun einen Job suchen und die Kinder in eine Kita schicken müsse und ob man auf staatlicher Seite bereit sei, die Kita-Kosten zu übernehmen, denn sie hätten keine Grosseltern, die die Kinder betreuen würden. Den Fokus allein auf die Frauen zu richten, ist eben auch falsch.

Nach wie vor bin ich der Meinung, dass man sich der gesellschaftlichen und zeitgemässen Dimension der gemeinsamen Besteuerung viel zu wenig bewusst ist. Wir befinden uns nicht mehr in den 1950er-Jahren. Heute teilen Paare und Familien die Erwerbsarbeit unter sich auf. Es darf doch keine Rolle spielen, wer in welcher Lebensphase wie viel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt und wer in welcher Lebensphase wie viel zur Familienarbeit beiträgt. In einer Ehe- und Wirtschaftsgemeinschaft soll dies eine gemeinsame Leistung sein. Das ist schliesslich die Idee der Ehe. Der Beweis dafür ist, dass Sie zwar die Steuern auseinanderdröseln können, aber der Rest der Pflichten und Rechte bleibt trotzdem bestehen.

Der Staat soll mir nicht vorschreiben, wie ich mein Leben zu gestalten habe. Das aber tut die Individualbesteuerung in der Form, wie sie jetzt vorliegt. Der Fiskus sagt mir, überspitzt gesagt: "Lebe, wie du willst, verdiene so viel oder so wenig, wie du willst, du bist komplett frei. Wenn du aber zeitweise zu wenig oder gar nichts verdienst, dann wirst du bestraft." Ausserdem sagt die Vorlage auch, dass man personenbezogene Kinderzulagen nur dann bekommt, wenn man erwerbstätig ist. Wenn man zeitweise nicht erwerbstätig ist, bekommt die Familie nur die Hälfte. Ist das liberal? Ist das sozial?

Wie gesagt, wir haben jetzt die Möglichkeit, die steuerliche Heiratsstrafe abzuschaffen und auch noch das System zu bestimmen. Bei dieser Initiative geht es um die gemeinsame Besteuerung wie bisher: pro Paar eine Steuererklärung, nicht zwei. Auch für diese Initiative wurden Stimmen gesammelt, Frau Kollegin Herzog. Leute waren auf der Strasse, Leute haben ihre Unterschrift gegeben. Eine zeitnahe Abstimmung als Gegenüberstellung wollte das Parlament aus taktischen Gründen nicht. Da kann man doch hinterher nicht damit kommen, es sei dem Volk zu verwehren, auch über dieses Modell abzustimmen. Das ist kein "Trötzeln", wie Sie es nennen, das ist Demokratie. Wenn das Volk und die Stände die gemeinsame Besteuerung nicht mehr wollen - bei einer Initiative bestimmen Volk und Stände, das hat man bei der Individualbesteuerung ja nicht gewagt -, dann ist es so, wie es ist. Volk und Stände haben die Möglichkeit, dies zu bestimmen.

Zum Schluss nur noch eine Bemerkung in Hinblick auf die Komplexität: Sie sagen, die Umsetzung der Individualbesteuerung sei ein Klacks. Die Umwälzung eines ganzen Steuersystems von oben nach unten und von unten nach oben und 1,8 Millionen Steuererklärungen mehr, das ist alles andere als ein Klacks! Der Beweis liegt ja darin, dass die Einführung erst in sechs Jahren geplant ist. Die gemeinsame Besteuerung, das ist nach wie vor meine Haltung, können Sie viel schneller umsetzen, weil es sie ja bereits gibt, es braucht sie nur noch auf Bundesebene.

Also nochmals aus demokratischer Sicht: Lassen wir das Volk bestimmen. Danach wird es Klarheit geben. Das ist demokratisch und legitim.

Mühlemann Benjamin · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

In meinem Heimatkanton Glarus kennen wir ein geflügeltes Wort, wenn ein Volksentscheid gefällt wurde: "Ds Wort gilt." Auch wenn ein anspruchsvolles Thema an einer Landsgemeinde vielleicht knapp entschieden wurde, steht man dazu. Die Mehrheit wird akzeptiert und die Minderheit wird respektiert. Man kann selbstverständlich unterschiedlicher Meinung bleiben, man kann auch bedauern, dass sich die eigene Position nicht durchgesetzt hat, aber am Schluss gilt der demokratische Entscheid. Genau darum geht es heute. Das Schweizervolk hat die Individualbesteuerung angenommen.

Nun wurde das zwar vorhin herabgewürdigt; es sei ja "nur" eine Gesetzesabstimmung und keine Verfassungsabstimmung gewesen. Ich möchte Sie aber schon daran erinnern, dass hinter diesem Gesetzentwurf ebenfalls eine Initiative stand, also eine Verfassungsänderung angestrebt wurde, die dann vom Parlament ganz zweckmässig in ein Gesetz gegossen wurde, und die Mehrheit der Bevölkerung hat das bestätigt. Im Gegensatz zu einigen Vorrednern traue ich diesen Menschen durchaus zu, dass sie genau wussten, worüber sie abstimmten. Die Abstimmungsfrage lautete übrigens, ich sage das hier nochmals: Wollen Sie die Individualbesteuerung annehmen?

Nun liegt mit der Mitte-Initiative eine weitere Vorlage zum gleichen Themenbereich auf dem Tisch. Selbstverständlich ist es nachvollziehbar, dass sich die Initianten schwertun damit, eine gültig zustande gekommene Volksinitiative einfach so zurückzuziehen. Dahinter stehen Menschen, die ihre Unterschrift für dieses Anliegen geleistet haben, und das verdient selbstverständlich Respekt. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bevölkerung inzwischen in vollem Bewusstsein ein anderes Konzept beschlossen hat. Niemand kann ernsthaft behaupten, im Vorfeld der Abstimmung über die Individualbesteuerung seien nicht beide Modelle breit diskutiert worden.

In den bescheidenen zweieinhalb Jahren, die ich jetzt mit Ihnen in diesem Saal verbracht habe, wurde ich immer und immer wieder darauf hingewiesen, welche Bedeutung Rechtssicherheit, Planungssicherheit und eine möglichst sorgfältige Gesetzgebung hätten. Es wird auch in ganz geflügelten Worten hier in diesem Saal immer wieder gerne betont, dass der Ständerat doch die Chambre de Réflexion sei, die Kammer, die mit Bedacht abwägt und nicht vorschnell neue Unsicherheiten schafft. Umso weniger erschliesst es sich mir, weshalb ausgerechnet der Ständerat nun eine Vorlage zur Annahme empfehlen sollte, die über Jahre hinweg zusätzliche Unklarheiten und schwierige Übergangsfragen im Steuersystem schaffen würde. Die Individualbesteuerung ist beschlossen, jetzt braucht es Verlässlichkeit bei der Umsetzung und nicht eine neue Grundsatzdebatte, bevor die beschlossene Reform überhaupt eingeführt ist.

Was noch schwerer wiegt: Die Initiative löst das Problem nicht sauber, sondern schafft neue Folgefragen. Die Einschätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist Ihnen bekannt. Sie zeigt, dass selbst bei einer Annahme der Mitte-Initiative das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bestehen bliebe. Die Initiative würde die beschlossene Reform also nicht einfach rückgängig machen. Sie wird eingeführt, und sie ist umzusetzen. Dass jetzt hier im Konjunktiv gesprochen wird, ist schlicht falsch. Man muss den Kantonen nicht "viel Vergnügen" bei der Umsetzung wünschen; es ist ihre Aufgabe, das jetzt umzusetzen. Es ist kein Nice-to-have, sondern ein Muss. Ja, klar, das kann anstrengend, das kann herausfordernd sein, mit Volksabstimmungen in den Kantonen, aber es ist so, wie es Kollege Schmid gesagt hat: Es kann auch eine grosse Chance sein, das Steuersystem grundsätzlich neu zu denken.

Der Kommissionssprecher hat detailliert erläutert, welches schwer überschaubare Nebeneinander verschiedener steuerlicher Logiken droht, ich wiederhole das nicht. Es wäre auf jeden Fall kein Beitrag zu einem einfacheren und gerechteren Steuersystem. Es wäre ein System mit Doppelspurigkeiten, schwierigen Übergangsfragen und zusätzlichem Vollzugsaufwand. Bürgerinnen und Bürger müssten sich auf neue Unsicherheiten einstellen, Kantone und Gemeinden würden belastet, und die Steuerverwaltungen müssten über Jahre hinweg mit offenen Fragen umgehen, ohne dass ein echter Mehrwert geschaffen würde. Was wurde im Vorfeld der Abstimmung vom 8. März von einem Bürokratiemonster schwadroniert! Und hier wollen Sie tatsächlich, in vollem Bewusstsein, genau ein solches Bürokratiemonster schaffen? Für mich ist das nicht nachvollziehbar.

Die Heiratsstrafe wird mit der Individualbesteuerung abgeschafft. Der Volksentscheid ist gefallen. Jetzt braucht es keine Ehrenrunde, sondern Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Respekt vor dem Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Ich beantrage Ihnen, diese Zwängerei zur Ablehnung zu empfehlen. "Ds Wort gilt."

Juillard Charles · Mit-M · Conseil des Etats · Jura · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Permettez-moi d'apporter quelques mots en français à ce débat qui semble surtout concerner les Suisses alémaniques, alors qu'il concerne toute la Suisse, tous les cantons suisses et tous les citoyens de ce pays. Oui, personne ne conteste que le 8 mars dernier, la majorité du peuple a accepté la réforme qui lui était proposée au travers de l'imposition individuelle. Oui, le peuple a voulu mettre un terme à cette inégalité qui durait depuis bien trop longtemps. Cependant, le peuple était mis devant un choix cornélien, vraiment cornélien. Beaucoup de gens, lors de la campagne, ont choisi cette option de peur de voir cette inégalité se poursuivre.

Ce choix cornélien, vous le connaissez : accepter de mettre un terme à cette inégalité et accepter un modèle compliqué qui crée d'autres inégalités et qui conduit à des divisions, souvent antisociales, ou refuser cette réforme et voir cette inégalité se poursuivre. On peut d'ailleurs se poser la question : pourquoi le texte de l'initiative dont on parle aujourd'hui n'a-t-il pas été traité simultanément à l'initiative sur l'imposition individuelle ? En effet, dans ce cas, le peuple aurait eu un vrai choix sur le modèle. Se contentait-il de régler une inégalité sur le plan fédéral qui dure depuis trop longtemps ou bien voulait-il révolutionner le système fiscal, ce dont je ne suis absolument pas certain pour avoir discuté avec les gens ?

Le peuple a tranché pour cette solution. Toutefois, aujourd'hui, soutenir l'initiative qui vous est proposée ne remet pas en cause la fin de cette inégalité entre les couples mariés et les autres, au contraire, et n'a pas d'incidence sur l'organisation familiale, contrairement à ce qu'on a pu entendre. Elle offre au peuple un véritable choix de modèle : régler un problème fédéral sans créer de nouvelles inégalités ou mettre en place un système bureaucratique sans amélioration claire pour une grande majorité des contribuables. Si l'initiative de rang constitutionnel est acceptée, elle rendra caduque la révision législative acceptée par le peuple. C'est assez clair pour ceux qui en douteraient ou qui auraient émis des avis contraires.

Il nous appartiendra à nous, parlementaires, de trouver une solution plus simple, plus égalitaire, comme les cantons l'ont fait, sans leur imposer, au passage, une révolution dont une majorité d'entre eux n'a pas voulu. Accepter l'initiative, ce n'est pas trahir la volonté du peuple, mais, au contraire, c'est lui donner l'occasion de choisir la méthode.

Quant aux coûts, pour essayer de répondre à Madame Herzog, vous savez très bien que cela dépendra du modèle qui sera retenu par le Parlement. Ces coûts, dans le débat sur l'imposition individuelle, ont aussi évolué. Ils pourront aussi évoluer dans les débats que nous aurons. Pour l'instant, la question se pose sur la méthode : comment régler cette inégalité qui dure depuis aussi longtemps ?

Dans ce cadre-là, je vous invite à soutenir la proposition de la minorité, qui offrira un vrai choix au Parlement et à la population sur la méthode et sur les coûts.

Gapany Johanna · Mit-F · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe libéral-radical

Cela a été dit plusieurs fois : tout dernièrement, la population nous a dit clairement vouloir l'imposition individuelle. Ce n'était pas gagné d'avance. La campagne a été assez rude. Les cantons et les opposants, d'un côté, nous disaient que ce serait beaucoup de bureaucratie et beaucoup de pertes fiscales. Alors c'est rigolo, parce que ces mêmes opposants viennent aujourd'hui avec un projet avec davantage de bureaucratie et environ, au minimum, deux voire trois fois plus de pertes fiscales que l'imposition individuelle. Il y a quand même une forme de paradoxe, mais passons.

Sur le fond, cette initiative arrive à contre-courant d'une évolution démocratique claire. Le peuple a accepté l'introduction d'une imposition individuelle. Cette décision n'était pas un sondage, c'était un choix et un choix clair. C'était un choix pour une fiscalité qui est fondée sur l'individu et non sur l'état civil. Dès lors, revenir aujourd'hui à un modèle constitutionnellement fondé sur l'imposition commune, c'est tout simplement ignorer la volonté populaire.

Vous l'avez dit : on peut reposer la question à la population. Je n'ai rien contre le fait de reposer la question à la population. Néanmoins, si la population avait voulu ce modèle fondé sur l'imposition commune, elle aurait voté contre l'imposition individuelle. C'est aussi simple que cela.

Maintenant, l'imposition individuelle garantit enfin la neutralité de l'état civil, ce qu'on voulait depuis longtemps. Deux personnes qui ont le même revenu doivent payer le même impôt, qu'elles soient célibataires, mariées, en partenariat enregistré ou en concubinage. L'initiative du Centre ne garantit pas cela. Elle ne résout qu'une partie du problème. Elle supprime certaines pénalisations qui touchent des couples mariés, mais elle crée ou elle maintient des différences de traitement entre les différentes formes de vie commune. Ce n'est pas moi qui le dis, c'est le Conseil fédéral, qui a souligné que des discriminations pourraient subsister pour les concubins et que la neutralité de l'état civil ne serait pas garantie. En fait, on voudrait rétablir une inégalité alors même que le peuple vient de faire le choix de l'égalité de traitement.

Entre nous, à l'heure où on vote sur une initiative qui risque de nous priver d'une grande partie de la main-d'oeuvre, l'initiative "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)", à l'heure où 20 000 personnes de plus partent à la retraite par rapport aux personnes qui entrent sur le marché du travail chaque année, est-ce vraiment le moment de choisir un modèle d'imposition qui n'encourage pas à être actif professionnellement ? Je pose la question, simplement. L'imposition individuelle qui a été choisie par la population favorise la participation au marché du travail. C'est un fait. En revenant en arrière, vous choisissez d'éliminer cette incitation et d'aggraver encore la situation. Alors, concrètement, cela signifie qu'on fait appel à encore plus de main-d'oeuvre étrangère, alors qu'on est en train de vivre une campagne où, tous les jours, la population nous dit qu'elle n'en veut pas davantage.

Puis, on pourrait parler de la mise en oeuvre quand même, parce qu'on nous a appris pendant la campagne sur l'imposition individuelle que la voix des administrations fiscales compte aussi. C'était une première, d'ailleurs. Avant certains débats, des responsables d'administrations fiscales étaient interrogés pour connaître leur avis. Ils ne se sont pas privés de dire qu'il serait très compliqué de changer de système. Alors, autant dire qu'ils ne vont pas aimer la suite de l'histoire, parce qu'avec cette initiative, concrètement, ils devront faire des calculs parallèles, complexes, avec des corrections permanentes pour éviter des discriminations. Dès lors, en gros, au lieu de simplifier le système, on institutionnalisera une exception fiscale permanente.

La véritable modernisation de notre fiscalité consiste à traiter chaque contribuable comme un individu autonome, indépendamment de son état civil. La population nous l'a dit ; elle l'a dit clairement.

Pour cette raison, je vous invite à recommander le rejet de l'initiative du Centre et à confirmer la voie d'une imposition moderne, la voie de l'imposition individuelle.

Burkart Thierry · Mit-M · Conseil des Etats · Argovie · Groupe libéral-radical

Ich möchte zu dieser Frage heute nicht mehr materiell Stellung nehmen, weil ich das bereits damals in der Debatte um die Einführung der Individualbesteuerung getan habe. Ich erachte den Film "Und täglich grüsst das Murmeltier" aus den Neunzigerjahren durchaus als einen vergnüglichen Film; aber ich glaube, ich habe meine Argumente damals bereits dargelegt und muss es heute nicht mehr tun. Dass ich mich zu Wort melde, hat mit einem anderen Grund zu tun; namentlich möchte ich auf eine Behauptung replizieren, von der ich meine, dass sie wirklich falsch ist.

Es wurde verschiedentlich ausgeführt, die Bevölkerung habe nicht genau gewusst, worüber sie abstimme. Es wurde ausgeführt, dass die Bevölkerung eigentlich nur zum Grundsatz, zur Abschaffung der Heiratsstrafe, Ja gesagt habe. Ich habe mir wie Kollege Stark erlaubt - vielleicht handelte es sich bei ihm aber auch um ein anderes Büchlein -, das Abstimmungsbüchlein zur Hand zu nehmen. Hier steht der Titel in grossen Lettern: "Bundesgesetz über die Individualbesteuerung". Und schliesslich ist unter anderem ausgeführt: "Das Gesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung nicht mehr abhängig vom Zivilstand erfolgt: Jede Person soll künftig ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Sie zahlt damit gleich viel Steuern, egal ob sie verheiratet ist oder nicht. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden. Falls das Gesetz angenommen wird, tritt es spätestens 2032 in Kraft. Verheiratete Personen reichen neu je eine eigene Steuererklärung ein."

Man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass die Bevölkerung nicht gewusst habe, worüber sie abstimme. Respekt vor Volksentscheiden zu haben, heisst auch, Vertrauen darin zu haben, dass die Bevölkerung weiss, worüber sie abstimmt. Es ist in der Debatte auch nicht so gewesen, dass man seitens der Bevölkerung nicht gewusst hätte, dass es eine alternative Vorstellung von der Abschaffung der Heiratsstrafe gibt. Das wurde ja ausgeführt, insbesondere von denjenigen, die heute diese Volksinitiative zur Annahme empfehlen wollen. Es war also klar, worüber man abstimmt - es gibt das Modell der Individualbesteuerung -, und es war klar, dass diese Volksinitiative hier auf dem Tisch liegt und sie auch noch zur Abstimmung gebracht werden wird. Das wurde sehr deutlich gesagt. Insofern konnte man sogar den Variantenentscheid fällen. Man konnte nämlich Nein zur Individualbesteuerung sagen, im Wissen darum, dass man später die Möglichkeit hat, diese Initiative anzunehmen. Das lag auf dem Tisch. Die Bevölkerung hat aber anders entschieden. Die Bevölkerung hat trotz des Wissens, dass diese Initiative noch kommen wird, klar Ja zur Individualbesteuerung gesagt.

Ich lade Sie deshalb ein, den Volksentscheid zu respektieren. Selbstverständlich kann man drei Monate später wieder eine Initiative, die ein anderes System möchte, vors Volk bringen. Aber man muss dann halt schon auch gewärtigen, dass man sich dem Vorwurf der Zwängerei aussetzt.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Erlauben Sie mir, einen Satz zu dieser Volksinitiative zu sagen: Diese Volksinitiative ist fair; sie beseitigt die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren; sie sorgt für die Gleichbehandlung verschiedener Lebensformen; sie stärkt die unterschiedlichen Familienmodelle, sei es in Einverdiener- oder Doppelverdienerhaushalten; sie ist gut für den Mittelstand und verhindert zusätzliche aufwendige Bürokratie und enorme administrative Kosten für die Kantone und Gemeinden.

Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich möchte auf zwei Sachen kurz replizieren. Herr Burkart, Sie haben richtig aus dem Abstimmungsbüchlein zitiert, und zwar aus den Ausführungen "Im Detail", man findet diese auf den Seiten 52 bis 57. Ich habe aus dem Kapitel "In Kürze" zitiert, dieses findet sich auf den Seiten 14 und 15. Das ist dazu zu sagen.

Ganz kurz zum zweiten Punkt: Ich bin ja Historiker. Vor genau 40 Jahren wurde in diesem Rat die Debatte geführt, wie das Steuerharmonisierungsgesetz auszufallen habe, auszuformulieren sei. Vorher musste man die Bundesverfassung ändern. Damals, vor 40 Jahren, gab es einen Glarner Ständerat Hefti - jetzt haben wir den Glarner Ständerat Mühlemann. Dieser Glarner Ständerat war in Opposition und sagte, mit dem Steuerharmonisierungsgesetz werde Harmonisierung zur Zentralisierung. Ich möchte Ihnen das nochmals ins Gedächtnis rufen. Diesen Systemwechsel, erzwungen über das Steuerharmonisierungsgesetz, haben wir in der Abstimmung nicht kommunizieren können, und über diesen soll das Volk nochmals abstimmen können. Wenn das mit einem Ja zur Volksinitiative geschehen würde, wäre das umso besser.

Ich empfehle Ihnen, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich dachte, die Meinungen seien gemacht - und nach gewalteter Diskussion bin ich überzeugt, dass sie tatsächlich gemacht waren, bereits heute Morgen, als wir das Geschäft eröffnet haben. Was mich etwas schmerzt, ist, dass sich die Diskussion jetzt auf Dinge wie "Zwängerei" oder "Jetzt hat man bereits abgestimmt" und "Es ist ohnehin klar" usw. reduziert. Eine Volksinitiative gilt es zu respektieren. Ich habe grossen Respekt vor den Volksrechten in diesem Land, und dazu gehört nun einmal die Volksinitiative. Und wer schon einmal Stimmen sammeln musste, in aller Kälte oder im Regen, bei Nässe, und je nachdem auch mit unangenehmen Begleiterscheinungen, der weiss, wovon ich spreche. Da muss ich sagen: Auch das gilt es zu respektieren. Jetzt stimmen wir doch über diese Initiative ab.

Wir haben in der Kommission versucht, die beiden Anliegen zu kombinieren, aber - das muss ich jetzt auch einmal deutlich sagen - es hat sich wieder dieselbe Seite durchgesetzt, wie immer hauchdünn: mit 7 zu 6 Stimmen in der Kommission, hier im Rat ging es damals bis hin zum Stichentscheid. Es haben immer die Gleichen über eine fast gleich grosse Minderheit entschieden. Auch in diesem Fall war es wieder so, da man es uns verweigerte, einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen, der eigentlich eine gewisse Klärung hätte schaffen können.

Ich räume ein, dass es nun natürlich einen Zielkonflikt gibt, aber bitte bleiben Sie bei der Sache doch gelassen. Wir werden über diese Initiative abstimmen; wenn sie durchkommt, erweitert sie den Spielraum bei der Umsetzung durch die Kantone. Was machen denn die Initianten, die mit der Individualbesteuerung erfolgreich waren, wenn das Volk in den einzelnen Kantonen dann plötzlich die entsprechenden Vorlagen dazu nicht annimmt? Wollen sie das dann per Bundesrecht verordnen? Ich wünsche viel Glück. Wir müssen hier doch miteinander Lösungen suchen - schliesslich auch zusammen mit dem Volk. In diesem Sinne rufe ich Sie zu etwas mehr Gelassenheit auf.

Jetzt sehe ich Kollege Regazzi. Ich gratuliere ihm zu seinem mutigen Schritt in die Ehe, trotz drohender Strafe hat er es gewagt. Wir sollten es auch wagen, hier zu unserer Meinung zu stehen, und einander nicht unnötig beschuldigen. Ich habe geschlossen.

Ich werde bei der Minderheit bleiben, weil ich es wichtig finde, dass das Volk auch hierzu noch einmal Stellung beziehen kann.

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Ich habe jetzt eine Vermutung, Herr Präsident, warum Sie wollten, dass wir so lange debattieren. Sie wollten debattieren, bis die Ausserrhoder Regierung eintrifft, damit ich dann unter deren strengem Blick vielleicht anders entscheide. Es kommt ja auf jede Stimme an, wie Herr Germann gesagt hat. Aber die Ausserrhoder Regierung ist noch nicht hier, darum kann ich an meiner Meinung festhalten, auch als Kommissionsberichterstatter.

Ich habe nur noch drei Punkte als Replik.

Erstens: Frau Gmür-Schönenberger, Sie haben gesagt - nur halb im Ernst, und entsprechend ist auch meine Replik zu verstehen -, dass wir, wenn wir sauber gearbeitet hätten, zu einem anderen Schluss gekommen wären; ich habe das jedenfalls so verstanden. Hier muss ich die Kommission etwas verteidigen: Wir haben sehr ausführlich über die Frage debattiert, und ich glaube, unsere Diskussion lief sehr sauber. Die Kommission kam vielleicht zu einem anderen Schluss, aber das schliesst sich nicht aus.

Zweitens möchte ich zur Abstimmung vom 8. März nur noch einen Gedanken hinzufügen - es wurde ja jetzt sehr vieles gesagt. Wenn es nur eine Grundsatzabstimmung gewesen wäre, wie man heute ins Feld führt, dann hätten sich in der damaligen Ratsdebatte hier alle für ein Ja aussprechen müssen. Dann hätten alle gesagt: Das ist jetzt nur die Grundsatzabstimmung. Mindestens die Initianten der heutigen Volksinitiative hätten gesagt: Wir sind auch dafür, es ist ja nur eine Grundsatzabstimmung, und nachher bringen wir dann noch das konkrete Modell. Entsprechend müsste man nach dem November, wenn dieses Modell angenommen würde, noch einmal über die Individualbesteuerung abstimmen. Dann wäre der Grundsatzentscheid gefällt und ein Modell beschlossen, und danach käme noch das zweite Modell.

Aber es war eben anders: Man hat sich am 8. März mit Zähnen und Klauen gegen dieses Ja zur Individualbesteuerung gewehrt, weil es eben nicht um den Grundsatz ging, bei dem sich alle einig gewesen wären, sondern um ein ganz konkretes Modell. Herr Regazzi hat jetzt offenbar auch schon die Konsequenz daraus gezogen, dass die Heiratsstrafe abgeschafft wird: Er hat nicht bis im November gewartet, sondern schon nach dem 8. März gleich alles in trockene Tücher gebracht. (Teilweise Heiterkeit)

Drittens möchte ich noch einen letzten Gedanken anbringen, jetzt noch zur konkreten Umsetzung. Kollege Stark, ein Historiker, hat uns daran erinnert, wie lange wir schon über diese Themen, also über die Steuerharmonisierung und, noch länger, über die Besteuerung im Zusammenhang mit dem Zivilstand, diskutieren. Ich selber bin seit 2015 im Rat, und ungefähr das erste Geschäft auf diesem Tisch umfasste damals schon eine Debatte mit Kollege Bischof, der noch länger im Rat ist und schon länger darüber debattiert hatte, über die Frage, wie man die Heiratsstrafe abschaffen könnte. Das war ungefähr 2015. Nun hätten wir drei Jahre Zeit, um hier unter den vielen Modellen, die beschrieben wurden, das richtige zu finden, uns auf eines zu einigen - mit Vernehmlassung und mit Referendum. Bis dann muss es in Kraft sein. Es scheint mir nach dieser Historie auch als Nichthistoriker ausgeschlossen, dass wir das schaffen. Wenn wir es nicht schaffen, muss der Bundesrat kommen, und er hat ein ganz klar definiertes Modell. Er muss dann das Modell der alternativen Berechnung bringen, und er darf es nur auf Bundesebene bringen. Also wir wären quasi automatisch gezwungen, mehrere Umschaltungen auf Bundesebene zu machen, einfach weil es in drei Jahren nicht möglich sein wird, uns für ein Modell zu entscheiden - ausser natürlich, das Parlament würde sagen: Wir nehmen genau das Modell, das der Bundesrat eingeführt hat, als definitives. Das wäre ein Zufall, denn wir wären dazu nicht gezwungen.

Das waren nochmals drei Gedanken, die auch aus Sicht Ihrer Kommission für ein Nein sprechen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Nach der Zeitplanung, die Sie mir übermittelt hatten, wären wir jetzt eigentlich schon seit fünf Minuten mit der Debatte über diese Volksinitiative fertig. Aber eben, wir haben es ja gehört, wir haben ausserordentliche Umstände und sind deshalb froh, dass es noch zu reden gibt.

Sie können sich erinnern, dass der Nationalrat im Herbst 2025 dem Bundesrat gefolgt ist und diese Volksinitiative mit 99 zu 92 Stimmen zur Ablehnung empfohlen hat. Seither, wir haben es mehrfach gehört, hat sich die Ausgangslage verändert, weil die Stimmbevölkerung am 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen hat. Das ist natürlich eine wesentliche Veränderung der Ausgangslage. Das Volk hat sich für eine zivilstandsunabhängige Besteuerung ausgesprochen, und es hat damit auch die Heiratsstrafe auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft. Das Bundesgesetz soll spätestens 2032 in Kraft treten, das wurde in den Übergangsbestimmungen so festgehalten.

Ständerat Ettlin hat bedauert, dass man nur über ein Modell habe abstimmen können. Zum einen ist es so, dass der Bundesrat gehalten ist, nicht Initiativen oder Vorlagen vors Volk zu bringen, die sich widersprechen. Wir bringen nicht am gleichen Tag eine Vorlage "Ja zum EU-Beitritt" und eine Vorlage "Nein zum EU-Beitritt"; das ist nicht der Fall. Zum andern war es auch so, dass die verschiedenen Vorlagen unterschiedlich reif waren. Ich möchte hier auch etwas dem Mythos entgegentreten, man habe das aus politischen Gründen verzögert; Frau Ständerätin Binder hat das auch gesagt.

Was ist die Realität? Die Realität ist, dass in der Legislaturplanung 2019-2023 dem Bundesrat der Auftrag erteilt wurde, eine Vorlage zur Individualbesteuerung auszuarbeiten. Dieser Entscheid ist 2020 ergangen. Der Bundesrat hat 2022 eine Vernehmlassung zu dieser Frage durchgeführt. 2021, also noch vorher, wurde die Volksinitiative der FDP-Frauen zur Individualbesteuerung eingereicht. Dieser Legislaturauftrag des Parlamentes wurde dann gleichzeitig als indirekter Gegenvorschlag verwendet. Und im März 2024 wurde die Volksinitiative der Mitte eingereicht. Es war also gar nicht möglich, die Vorlagen gleichzeitig zu behandeln, da die eine Initiative drei Jahre vorher eingereicht wurde.

Wenn man jetzt auch sagt, wie beispielsweise Ständerat Ettlin, es sei einfach um die Frage der Heiratsstrafe gegangen, so verweise ich auf die Vox-Analyse zur Abstimmung vom 8. März über die Individualbesteuerung. Diese hat ein ganz anderes Bild ergeben. Für viele Ja-Stimmenden standen nämlich gesellschaftliche Argumente im Vordergrund. Am häufigsten wurden die Gleichstellung sowie die Gleichbehandlung verschiedener Lebensformen genannt. Nur 9 Prozent, zu diesen gehöre ich übrigens unter anderem auch, wollten die Abschaffung der Heiratsstrafe. Ich habe ja immer auch etwas fiskalisch argumentiert. Und wenn man noch schaut, wie die Pro-Argumente durch die Stimmenden bewertet wurden, sieht man, dass die Aussage, es sei richtig, dass Verheiratete und Unverheiratete mit gleichem Einkommen gleich besteuert werden, das wichtigste Argument war. Es erhielt mit 80 Prozent die breiteste Zustimmung. Etwas weniger verbreitet, aber noch mehrheitlich unterstützt wurde das Argument, dass die Individualbesteuerung die Gleichstellung von Frau und Mann fördere, indem sie es attraktiver mache, dass beide Partner arbeiten. Ich war ja nicht in einem Sabbatical, (Heiterkeit) ich war ja in dieser Abstimmung präsent, und ich habe mich mit Personen, die dafür waren, und solchen, die dagegen waren, auseinandergesetzt. Dieses Gleichstellungsargument war tatsächlich sehr stark.

Die Volksinitiative, die Sie heute beraten, möchte aber in der Verfassung verankern, dass Ehepaare zumindest für die direkte Bundessteuer weiterhin gemeinsam besteuert werden, indem die Einkommen der beiden Partner zusammengerechnet werden müssen. Das Gesetz soll dann dafür sorgen, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gegenüber unverheirateten Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Zunächst möchte ich kurz in Erinnerung rufen, welche Aufträge die Volksinitiative konkret beinhaltet. Wird sie angenommen, müssen gemäss den Übergangsbestimmungen die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zur direkten Bundessteuer spätestens drei Jahre nach Annahme durch Volk und Stände in Kraft treten. Die Grundnorm der Volksinitiative schreibt aber nicht vor, welches Modell der gemeinsamen Besteuerung umzusetzen wäre. Ich habe mindestens in den Beratungen in den Kommissionen hierzu verschiedene Meinungen gehört. Infrage kämen ein Vollsplitting, ein Teilsplitting und auch eine alternative Steuerberechnung. Für die konkrete Ausgestaltung bedarf es jedenfalls dann einer Mehrheit im Parlament. Ein solches Gesetz würde wiederum dem Referendum unterstehen und müsste auch wieder eine Mehrheit der Stimmbevölkerung überzeugen.

Falls ein entsprechendes Gesetz diese Hürden nicht schafft, muss der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin auf dem Verordnungsweg zwingend eine alternative Steuerberechnung bei der direkten Bundessteuer für Ehepaare einführen. Das wäre also offensichtlich der Wille der Initiantinnen und Initianten, aber das heisst nicht, dass alle, die die Initiative befürworten, hier die gleiche Meinung haben. Dabei wäre der Bundesrat an den Tarif und die Abzüge gebunden, die das Gesetz für unverheiratete Personen heute vorsieht. Dennoch bleiben dabei auch gewichtige Gestaltungsmöglichkeiten, namentlich die technische Ausgestaltung der alternativen Steuerberechnung, der anwendbare Tarif bei unverheirateten Paaren mit Kindern und die mögliche Aufhebung des Verheirateten- und Zweiverdienerabzugs.

Warum lehnt der Bundesrat die Initiative ab? Erstens hat sich der Bundesrat, das wissen Sie, stets dafür ausgesprochen, die Heiratsstrafe abzuschaffen. In diesem Punkt gibt es keine Differenz zwischen der Initiative und der Haltung des Bundesrates. Aber Sie wissen - es wurde auch verschiedentlich erwähnt -, dass es sehr viele Versuche gab, die Heiratsstrafe abzuschaffen. Sie wurden immer abgelehnt, übrigens auch von den Kantonen; letztmals wurde die alternative Steuerberechnung 2018 durch die Kantone abgelehnt.

Die Initiative und der Volksentscheid - hier greife ich auf die Argumente des Bundesrates vom 8. März 2026 zurück - sind nicht vereinbar. Die Stimmbevölkerung hat sich, wie gesagt, mit über 54 Prozent für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Würde nun auch die Initiative angenommen, entstünde eine rechtlich komplexe Situation, die sich nur schwer lösen liesse; ich komme darauf zurück.

Der Bundesrat hat sich allerdings bereits vor dem Volksentscheid gegen die Volksinitiative der Mitte-Partei ausgesprochen. Er ist klar der Meinung, dass die Frage der Art der Besteuerung nicht in die Verfassung gehört. Ob individuell oder gemeinsam besteuert wird, hat aus Sicht des Bundesrates keinen Verfassungsrang. Er hat damals auch die Initiative der FDP-Frauen abgelehnt, weil er dem Gesetzgeber in diesem Bereich einen Spielraum belassen will und den Zivilstand nicht als Grundlage der Besteuerung in der Verfassung verankern möchte. Ich hoffe, Herr Pamini als Steuerexperte ist damit einverstanden.

Zweitens würde die Initiative auf Bundesebene zwar Mehrbelastungen von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren abschaffen, jedoch verheiratete und unverheiratete Paare steuerlich weiterhin ungleich behandeln; wir erinnern uns, das war ein wichtiges Argument in der anderen Abstimmung. Damit würde auch die heute in gewissen Konstellationen bestehende Benachteiligung unverheirateter Personen gegenüber Ehepaaren - im heutigen System ist das der sogenannte Heiratsbonus - weiterbestehen oder unter Umständen sogar verstärkt.

Drittens weist der Bundesrat darauf hin, dass auch Modelle mit gemeinsamer Besteuerung gewisse Grenzen haben. Ein Vollsplitting - vorausgesetzt, der Splittingvorteil kommt ausschliesslich Ehepaaren zugute - würde die Forderungen der Volksinitiative zwar vollumfänglich erfüllen und die Heiratsstrafe zumindest auf Bundesebene vollständig beseitigen, gleichzeitig jedoch den Heiratsbonus verstärken. Das Ergebnis wäre, dass unverheiratete Personen je nach Konstellation deutlich höhere Steuern bezahlen würden als Ehepaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Andere Modelle der gemeinsamen Besteuerung würden die Forderungen der Volksinitiative hingegen nur teilweise erfüllen. So blieben beim Teilsplitting Mehrbelastungen für Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung gegenüber unverheirateten Paaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen bestehen. Um der Initiative gerecht zu werden, müsste man voraussichtlich einen Abzug für Verheiratete vorsehen; vollständig beseitigen lassen sich diese Ungleichbehandlungen damit jedoch nicht.

Bei der sogenannten alternativen Steuerberechnung wiederum, wie sie sich zumindest das Initiativkomitee gemäss Argumentarium wünscht und wie sie der Bundesrat auf dem Verordnungsweg sicherstellen müsste, würde bei gewissen Ehepaaren im Ergebnis gerade keine Zusammenrechnung der Einkünfte mehr erfolgen, wie es die Initiative im Wortlaut eigentlich verlangen würde. Daraus ergibt sich auch, dass bei der alternativen Steuerberechnung Einverdiener-Ehepaare im Vergleich zu Zweiverdiener-Ehepaaren bei gleichem Gesamteinkommen höher besteuert würden, zumindest ab einem gewissen Einkommen. Das ist logisch; denn die Heiratsstrafe findet ja nicht dort statt, wo kein Geld verdient wird, sondern dort, wo das Zweiteinkommen die Progression verstärkt. Der Grund ist, dass Zweiverdiener-Ehepaare, anders als Einverdiener-Ehepaare, neu von der individuellen Steuerberechnung profitieren würden. Das war ja eine Konstellation, wie sie die Gegnerinnen und Gegner der Individualbesteuerung kritisiert haben, aber wir hätten hier bei der alternativen Steuerberechnung die gleiche Konstellation.

Damit landen wir letztlich bei einem systeminhärenten Konflikt, einem Zielkonflikt. Man kann in einem progressiven Steuersystem nicht beides gleichzeitig haben; man kann nicht Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaare sowie gleichzeitig verheiratete und unverheiratete Paare gleichstellen. Es gilt "entweder oder". Der volkswirtschaftliche Vorteil der Individualbesteuerung aber wäre, dass sie die Erwerbsanreize stärker erhöhen würde.

Als vierten Punkt weise ich nochmals darauf hin, dass die Initiative die Heiratsstrafe nur auf Bundesebene abschaffen würde. Die auch auf kantonaler Ebene teilweise noch bestehende Benachteiligung von Ehepaaren, namentlich von Ehepaaren mit Kindern, würde sie nicht beseitigen, weil die Initiative eben nur die direkte Bundessteuer betrifft. Das ist übrigens auch ein Grund, warum die Erwerbsanreize mit der Individualbesteuerung höher wären, denn die Individualbesteuerung, so wie sie gutgeheissen wurde, würde eben auch für die kantonalen Steuern gelten. Und es ist eigentlich so, dass praktisch alle kantonale Steuern bezahlen, aber nicht alle Bundessteuern. Von daher ist die Bedeutung der Individualbesteuerung auf kantonaler Ebene eigentlich grösser als auf Bundesebene.

Noch kurz ein Wort zu den finanziellen Auswirkungen für die öffentliche Hand: Wenn der Bundesrat die Initiative mit der alternativen Steuerberechnung umsetzen müsste, wäre gemäss bisheriger Schätzung beim Bund mit Mindereinnahmen von grob 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken zu rechnen. Zum Vergleich: Bei der Individualbesteuerung haben wir aufgrund der damals verfügbaren Datenbasis mit Steuerausfällen von rund 630 Millionen Franken gerechnet. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass diese Schätzungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden sind und dass sie sich auch auf verschiedene Grundlagen beziehen; entscheidend wäre ja dann der Zeitpunkt der Umsetzung.

Wichtiger scheint mir folgender Punkt zu sein: Würde man die Ausfälle bei der alternativen Steuerberechnung ähnlich tief halten wollen wie bei der Individualbesteuerung, wäre dies nur möglich, wenn man nicht nur die heutigen zivilstandsabhängigen Abzüge abschaffen, sondern zugleich auch die Anwendung des günstigen Elterntarifs für unverheiratete Personen mit Kindern streichen würde - und dies wäre dann eine soziale Frage, die sicherlich sehr umstritten wäre. Es käme also zwangsläufig zu Mehrbelastungen, etwa von Alleinerziehenden.

Bei den Splittingmodellen wiederum ist mit höheren Steuerausfällen zu rechnen, gestützt auf die geltenden Tarife. Also je höher der Splittingfaktor, desto höher wären auch die Steuerausfälle, oder mit anderen Worten: Das Vollsplitting würde Ausfälle in einer Bandbreite von 2,5 bis 3 Milliarden Franken bedeuten. Das würde dann wegen des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer natürlich auch weniger Erträge für die Kantone bedeuten. Es gäbe dann Mindereinnahmen von etwa einer halben Milliarde Franken für die Kantone.

Ich komme noch zu den rechtlichen Fragen. Wenn die Initiative der Mitte in einer Volksabstimmung angenommen würde, ergäbe sich ein Widerspruch zwischen dieser neuen Verfassungsbestimmung und dem bereits vom Volk angenommenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung wäre damit verfassungswidrig, allerdings nur auf Bundesebene, also nur in Bezug auf die direkte Bundessteuer. Das macht die Sache ja dann so kompliziert. Die kantonalen Steuern sind von der Initiative nicht betroffen, weshalb für diese das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung relevant bliebe.

Ich möchte betonen, dass der Bundesrat das auf Seite 19 seiner Botschaft unter Ziffer 3.3.1 bereits ausgeführt hat. Wir haben Ihnen auch in der Kommission Ausführungen zu den rechtlichen Auswirkungen einer möglichen Annahme der Initiative gemacht. Herr Ständerat Bischof hat gesagt, es wäre dann nicht kompliziert, man könne einfach die Verordnung ändern. Ja, betreffend die direkte Bundessteuer könnte man diese alternative Steuerberechnung einführen, aber wir können das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) nicht in einer Verordnung ändern. Ich zitiere hierzu das Fazit des Berichtes in Erfüllung des Auftrags der WAK-S, den Sie bekommen haben: "Die Auswirkungen der Volksinitiative beschränken sich auf die direkte Bundessteuer. Da der Bundesrat das StHG nicht per Verordnung ändern kann, käme bei den kantonalen Steuern das 2032 geltende StHG zur Anwendung." Das würde natürlich den Gesetzgeber vor erhebliche Herausforderungen stellen.

Ich kann Ihnen einfach sagen: Ich war am 22. Mai an der Plenarversammlung der Finanzdirektorenkonferenz, und die Finanzdirektoren fürchten sich vor diesem Szenario. Natürlich gibt es auch die Pflicht zur Steuerharmonisierung, aber das ist dann kein Zwang. Also was passiert dann konkret? Der Bundesrat könnte zwar diese Verordnung ändern, und er hätte dafür drei Jahre Zeit. Wenn Sie die Änderung der Verordnung nicht wollen, müssen Sie innerhalb dieser drei Jahre das Gesetz ändern, auch das StHG. Sie müssten also auch ein relativ hohes Tempo haben. Sie könnten dann allenfalls die Individualbesteuerung im StHG wieder ausser Kraft setzen oder überschreiben, das wäre aber auch wieder referendumsfähig. Also das tönt eigentlich nach einem Perpetuum mobile, und das bedeutet einfach, dass die Diskussionen weitergehen. In diesen Diskussionen war es immer knapp. Es gab immer zwei Lager, die sich in dieser Frage gegenüberstanden.

Und vielleicht noch etwas, Herr Ständerat Bischof: Sie haben gesagt, die Individualbesteuerung verstosse gegen die Steuerhoheit der Kantone. Das ist natürlich nicht der Fall. Die Steuerhoheit der Kantone ist verfassungsmässig in Bezug auf die Tarifhoheit garantiert. Aber der Bund schreibt ja im StHG den Kantonen verschiedene Steuern vor: Vermögenssteuer, Einkommenssteuer. Daher kann man auch die Individualbesteuerung vorschreiben. Das ist keine Verletzung der Steuerhoheit. Aber in den Tarifen sind die Kantone frei, und diese Diskussionen müssen dann die Kantonsparlamente führen und allenfalls auch das Volk.

Dann hat Herr Ständerat Schmid noch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Individualbesteuerung angesprochen. An ebendiesem 22. Mai 2026, als ich bei der Finanzdirektorenkonferenz war, hat sich die Finanzdirektorenkonferenz dafür ausgesprochen, die Frist auszuschöpfen. In der Übergangsbestimmung des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung steht, dass die Inkraftsetzung spätestens 2032 erfolgen soll. Wir haben bei den Kantonen eine Konsultation durchgeführt, damit der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmen kann. Die Kantone möchten, dass wir diese Frist ausreizen. Sie fürchten etwas das folgende Szenario: Was passiert, wenn sie letztlich verschiedene Veranlagungen durchführen müssen, also eine Veranlagung bei der direkten Bundessteuer nach der alternativen Steuerberechnung und dann eine Veranlagung bei der Staatssteuer nach der Individualbesteuerung? Das wird dann schon relativ komplex. Ich hoffe deshalb, dass wir möglichst im November abstimmen können. Es wäre auch der Wunsch der Kantone, dass man hier schnell Klarheit schafft.

Ich fasse zusammen:

1. Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ist mit der Zustimmung der Stimmbevölkerung gültig zustande gekommen und würde seine Gültigkeit auch dann behalten, wenn die Mitte-Initiative angenommen würde. Es tritt spätestens 2032 in Kraft. Der Bundesrat hat keine Kompetenz, das Inkrafttreten aufzuschieben, weil dies in der Übergangsbestimmung geregelt ist.

2. Ohne rechtzeitige gesetzgeberische Klärung - also durch das Parlament und allenfalls erneut durch die Stimmbevölkerung - würde spätestens ab 2032 eine widersprüchliche Rechtslage entstehen. Beim Bund müsste für Ehepaare eine alternative Steuerberechnung gelten, in den Kantonen hingegen die Individualbesteuerung.

3. Der Bundesrat könnte diese Kollision von sich aus nicht auflösen, da er mit der Übergangsbestimmung in der Verfassung nur im Bereich der direkten Bundessteuer via Verordnung handeln könnte. Er hätte keine Kompetenz, zugleich auch das Steuerharmonisierungsgesetz anzupassen, das für die Kantone die Individualbesteuerung vorsieht. Mit anderen Worten: Die Verantwortung läge dann beim Parlament.

Um ein Auseinanderklaffen der Besteuerung auf Bundesebene und derjenigen auf Kantonsebene zu verhindern, müsste das Parlament rechtzeitig die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend anpassen. Es müsste faktisch versuchen, den einen Volksentscheid wieder ausser Kraft zu setzen. Ich sage nicht, dass das nicht machbar wäre. Die Frage ist, ob das dann auch gelingt, also ob eine entsprechende Gesetzesanpassung im Parlament eine Mehrheit findet, ob es zu einem Referendum kommt und ob das Volk dem auch zustimmt.

Mit anderen Worten: Eine Annahme der Volksinitiative würde erhebliche Unsicherheiten schaffen, insbesondere für die Kantone. Sie müssten nämlich weiterhin sicherstellen, dass sie ab 2032 in der Lage wären, die Individualbesteuerung auf kantonaler Ebene umzusetzen. Mit den entsprechenden Arbeiten können sie ja nicht einfach zuwarten, bis ein allfälliges neues Gesetz die Hürde im Parlament und beim Volk nimmt und das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ablöst.

Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!"

Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Oui à des impôts fédéraux équitables pour les couples mariés - Pour enfin en finir avec la discrimination du mariage !"

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Bischof Pirmin, Ettlin Erich, Germann, Hegglin Peter, Regazzi, Salzmann)

... die Initiative anzunehmen.

Art. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Bischof Pirmin, Ettlin Erich, Germann, Hegglin Peter, Regazzi, Salzmann)

... d'accepter l'initiative.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 21 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.