25.071

Loi sur la surveillance des marchés financiers et d’autres actes. Modification en vue de la collaboration avec des services étrangers

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Loi sur l'Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers

Art. 42c Abs. 1 Bst. a-c, 1bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 42c al. 1 let. a-c, 1bis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir befinden uns in der Differenzbereinigung.

Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Der Nationalrat hat die verbleibende Differenz bei Artikel 42c Absatz 1 am 2. Juni 2026 beraten und einen Antrag der WAK-N oppositionslos angenommen. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ist als Kompromiss zu verstehen. Die Grundprinzipien der Vertraulichkeit und der Zweckbindung bleiben ausdrücklich anwendbar. Mit dem neuen Absatz 1bis wird der Prüfungsmassstab für die Beaufsichtigten angepasst.

Das Gesetz regelt die Informationsübermittlung durch Beaufsichtigte, also Banken, an ausländische Finanzmarktinstitute. Gemäss dem vom Nationalrat beschlossenen und nun auch von Ihrer Kommission beantragten Artikel 42c Absatz 1bis gelten drei Punkte: Erstens dürfen die Beaufsichtigten und ihre Mitarbeitenden davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für eine vertrauliche Behandlung und eine zweckgebundene Verwendung der übermittelten Informationen im anderen Staat erfüllt sind, ausser - der zweite Punkt ist eine Ausnahmebestimmung - dies ist dort offensichtlich nicht gewährleistet. Drittens werden die Empfänger der Informationen darauf hingewiesen, dass die übermittelten Informationen nur im Rahmen von Artikel 42 Absatz 2 FINMAG verwendet werden dürfen, insbesondere zum Vollzug des Finanzmarktrechtes.

Der Kompromiss bringt für die Beaufsichtigten eine Erleichterung; die Vermutungsregel wird nicht verschärft. Die Beaufsichtigten können vom Vorliegen eines Schutzmechanismus ausgehen. Insgesamt ergibt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutzprinzipien und Erleichterungen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Nationalrat zu folgen und die Differenz zu bereinigen.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Angenommen - Adopté

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.