24.4115
Klare Vorgaben im Dienstreglement zu Besuchen der Armee an Bildungseinrichtungen
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Entschuldigen Sie meine Stimme, ich bin ein bisschen lädiert.
Ende März 2024 fuhren mehrere Fahrzeuge der Schweizer Armee auf den Pausenplatz der Zuger Primarschule Kirchmatt. Grund dafür war offenbar ein Schulprojekt. Die deutsche "Bild"-Zeitung titelte: "Vater schickt Panzer auf den Pausenhof". Organisiert hatte die Aktion Daniel Gruber, ehemaliger Oberst und heutiger Parteipräsident der FDP des Kantons Zug. Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren standen und sassen auf und in Gefechtsfahrzeugen und hielten Waffen in den Händen.
Der Bundesrat schreibt in der Stellungnahme zu meiner Interpellation 24.3496, dass im Falle einer Präsentation von militärischen Mitteln der direkte Kontakt von Kindern und Jugendlichen mit Waffen verhindert werden müsse. Im beschriebenen Fall in Zug liegt offenbar ein Verstoss vor, der nicht hätte passieren dürfen. Das überrascht sehr, denn gemäss Medienstelle der Armee war der Besuch mit dem zuständigen Kommandanten abgesprochen.
Aus der Stellungnahme des Bundesrates zur vorliegenden Motion wird weiter ersichtlich, dass keine spezifischen Vorgaben zu Besuchen der Armee bei Bildungseinrichtungen und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Traumatisierungen bestehen, insbesondere von solchen, die Kriegserfahrungen kennen. Das stellt einen Missstand dar und muss aus meiner Sicht korrigiert werden. Dem Informationsbedürfnis von Kindern und Jugendlichen soll Rechnung getragen werden, doch ihre spezifischen Bedürfnisse müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
In der Stellungnahme zur Motion schreibt der Bundesrat, dass er mit mir dahin gehend einverstanden sei, dass seitens Armee bei Öffentlichkeitsauftritten ein besonderes Augenmerk auf die Sensibilisierung der Angehörigen der Armee gelegt werden müsse, die ihre Tätigkeit der Bevölkerung näherbringen. Dies gelte unabhängig vom Publikum und vom gezeigten Material. Hier bin ich nicht einverstanden. Ich bin der Meinung, dass sehr wohl ein Unterschied besteht, ob es um Schulkinder geht, um jugendliche Personen zum Beispiel vor der Berufswahl oder der Aushebung für die Rekrutenschule oder um erwachsene Personen. Ebenfalls ist der Ort der Darstellung relevant. Es macht einen Unterschied, ob die Präsentation auf einem Pausenplatz einer Primarschule oder auf einem Messegelände stattfindet.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme auch, dass er der Ansicht sei, dass das VBS über die bestehenden hinaus keine zusätzlichen Vorgaben für Auftritte machen müsse und dass die Armee das VBS auch nicht vorgängig über Auftritte der Armee orientieren solle. Der Fall in Zug zeigt aber gerade, dass die bestehenden Vorgaben und die Sensibilisierung nicht ausreichen. Das Dienstreglement bezieht sich nur auf Abstimmungs- oder Wahlpropaganda und enthält keine weiteren Bestimmungen. Es braucht aus meiner Sicht klare, festgeschriebene Regeln und Abläufe. Besuche der Armee in Bildungseinrichtungen sollen möglich sein, aber diese sollen ohne Gefechtsfahrzeuge oder Waffen stattfinden. Das Bildungsdepartement der Stadt Zug hat bereits reagiert und hat für zukünftige Anlässe verboten, dass Schusswaffen gezeigt werden. Wenn das VBS nicht reagiert und aktiv wird, schafft dies eine komplizierte Ausgangslage, wobei es willkürlich wäre, wenn das Zeigen von Schusswaffen oder Gefechtsfahrzeugen je nach Gemeinde, Stadt oder Kanton möglich wäre.
Informationsveranstaltungen der Armee an Schulen haben auch schon in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt. 2019 schickte die Armee angehende Offiziere und Unteroffiziere für Vorträge an Schulen. Das kam nicht überall gut an. Im Kanton Basel-Stadt beispielsweise lehnte man die Veranstaltungen ab - die Lernenden würden über die Armee informiert werden, aber nicht durch Armeeangehörige. Im selben Jahr wollte die Armee für Zürcher Primarschüler eine Spritztour mit Panzern machen. Der Anlass wurde kurzfristig abgesagt, nachdem das Medienportal "20 Minuten" die Armee nach Sinn und Zweck des Ausflugs gefragt hatte.
Die Vorkommnisse zeigen: Es besteht Handlungsbedarf. Danke, wenn Sie meine Motion unterstützen.
Götte Michael · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Candan, Sie sind in Luzern in die Primarschule gegangen. Hatten Sie nie das von Freude begleitete Erlebnis, irgendwo im Umfeld Ihrer Primarschule in Kontakt mit der Armee, mit Militärfahrzeugen und allem, was dazugehört, zu kommen? Um meine Antwort vorwegzunehmen: Ich hatte dieses Erlebnis. Die Frage ist immer, wie man eine Spritztour auslegt. Ich glaube, Sie hätten daran Freude gehabt und das Angebot zu Ihrer Zeit sicherlich auch genutzt. Ist das richtig?
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Götte, danke für Ihre Frage. Ich muss sie mit Nein beantworten, denn ich hatte im Gegensatz zu Ihnen leider nicht das Vergnügen. Aber die andere Antwort ist folgende: Panzer und Waffen gehören nicht auf den Schulhausplatz einer Primarschule - Punkt, aus, Ende.
Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug
Die Motion Candan Hasan fordert, dass im Dienstreglement der Armee Vorgaben für Besuche der Armee an Bildungseinrichtungen festgelegt werden.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass bei Auftritten der Armee gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen, eine besondere Sensibilität gefordert ist. Er weist aber darauf hin, dass bereits heute umfassende Vorgaben für solche Auftritte bestehen. Präsentationen der Armee müssen sachlich, objektiv und informativ sein. Zudem gelten klare Sicherheitsvorschriften, und die zuständigen Behörden müssen ihre Zustimmung erteilen.
Das Schulwesen liegt in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Bei einer Präsentation der Armee an Schulen sind die Schulbehörden verantwortlich, die Armee zu informieren, falls aufgrund besonderer Bedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Massnahmen ergriffen werden müssen. Auftritte der Armee an Schulen erfolgen in der Regel ohne Gefechtsfahrzeuge und Waffen und dienen dazu, Kinder und Jugendliche stufengerecht über Auftrag, Organisation und Bedeutung der Armee zu informieren. Diese bestehenden Regelungen und die gelebte Praxis gewährleisten bereits heute einen angemessenen Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine zusätzlichen Vorschriften notwendig sind. Eine weitere Reglementierung oder ein generelles Verbot des Vorführens von Armeematerial würde die Informationsarbeit im sicherheitspolitischen Bereich einschränken.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 62 Stimmen
Dagegen ... 127 Stimmen
(0 Enthaltungen)