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Rückfrage zu Interpellation 26.3440 - Sind Finanzspekulationen der Energiekonzerne noch unter Kontrolle?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Sehr geehrter Herr Nationalrat Roth, Energieunternehmen können Derivate halten, die rein finanziell zu erfüllen sind. Dennoch ist, wie in der Antwort auf die Interpellation 26.3440, "Sind Finanzspekulationen der Energiekonzerne noch unter Kontrolle?", beschrieben, davon auszugehen, dass Unternehmen mit einer grossen Erzeugungskapazität tendenziell als Verkäufer im Terminhandel auftreten. Unternehmen mit einem grossen Kundenportfolio können hingegen auch als Käufer im Terminhandel auftreten.

Die Elcom erhält heute Daten einerseits von Axpo, Alpiq und BKW aufgrund von Artikel 19 des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, andererseits von den am europäischen Markt tätigen Stromunternehmen aufgrund von Artikel 26abis der Stromversorgungsverordnung. Anhand dieser Daten kann weder beurteilt werden, zu welchem Zweck die Positionen gehalten werden, noch, wie die Derivatepositionen in der Buchhaltung des Unternehmens erfasst werden.

Roth David · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, vorhin habe ich es unterlassen, meine Freude darüber auszudrücken, dass Sie wieder hier in unserem Kreise sind, und Ihnen weiterhin gute Besserung zu wünschen. Trotzdem habe ich noch eine Nachfrage: Täuscht der Eindruck, oder müssen wir konstatieren, dass diese Stromkonzerne nicht ausreichend kontrolliert werden und dass wir hier immanente Risiken sowie gleichzeitig eine Aufsichtsbehörde haben, die nicht über die notwendigen Daten und das notwendige Personal verfügt, um dies wirklich tracken zu können?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Danke für die netten Worte. Ich antworte gerne auf Ihre Zusatzfrage, die sehr wichtig ist. Im Moment können Sie diese Schlussfolgerungen an sich ziehen. Wir haben aber mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten eine Antwort gegeben. Darin wird festgehalten, dass die Marktteilnehmenden neben den Angaben über einzelne Transaktionen und Handelsaufträge auch aufgeschlüsselte Angaben zu den Risikopositionen an die Elcom übermitteln müssen. Dies wird die Informationssituation der Elcom verbessern und in diesem Sinn hier auch eine Lücke schliessen.