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Explications du Conseil fédéral sur l'imposition individuelle. Pourquoi cette simplification excessive et dépourvue de nuances ?

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Interpellant hat sich von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt erklärt. Er verlangt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.

Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Erläuterungen des Bundesrates zu den Volksabstimmungen, das sogenannte Abstimmungsbüchlein - ich habe es hier mitgenommen -, haben für Volksabstimmungen eine überragende Bedeutung. So orientierten sich vor der Volksabstimmung vom 8. März 2026, als auch über die Individualbesteuerung abgestimmt wurde, nicht weniger als 89 Prozent der Stimmenden im Abstimmungsbüchlein. Kein Informations- oder Werbemedium verzeichnete einen höheren Nutzungswert. Dieser hohe Nutzungswert des Abstimmungsbüchleins zeigt das grosse Vertrauen der Stimmberechtigten in eine objektive Information. So steht es auch im Bundesgesetz über die politischen Rechte, das die Grundsätze Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit postuliert.

Ich werde im Folgenden kurz ausführen, weshalb diese Grundsätze nach meiner Einschätzung bei den Ausführungen über die Individualbesteuerung verletzt worden sind. Mir geht es dabei nicht nur um diese Vorlage. Es geht mir auch darum, die Bundeskanzlei und den Bundesrat für die staatspolitische Notwendigkeit einer objektiven Information zu sensibilisieren und sie davon abzuhalten, dem allgemeinen und weltweiten Trend in allen Demokratien zu folgen, bei der Abfassung und Gestaltung von Regeln, Abläufen und Informationen politisch zu denken und zu handeln - das ist gefährlich. Ich äussere mich nur zur Kurzempfehlung des Abstimmungsbüchleins auf den Seiten 14 und 15, wo das Wichtigste zusammengefasst ist.

Was sind die Hauptbotschaften? Erstens: "Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell." Zweitens: "Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleichbehandelt werden." Das sind die zwei Hauptaussagen. Jetzt kommt meine Kritik: Es fehlt jeder Hinweis, dass diese Aussagen nur die direkte Bundessteuer betreffen und dass infolge der Bundesgerichtsurteile von 1984 und 1994 alle Kantone die Heiratsstrafe ganz oder teilweise abgeschafft haben. Es fehlt zudem jeder Hinweis, dass die Kantone für den Steuerbezug zuständig sind und fünf Sechstel aller Steuererträge von natürlichen Personen in den Kantonen, Städten und Gemeinden bleiben. Schliesslich fehlt auch jeder Hinweis darauf, dass die Kantone über das Steuerharmonisierungsgesetz gezwungen werden, auf die Individualbesteuerung umzustellen, obwohl sie die Heiratsstrafe bei ihren Steuern bereits ganz oder teilweise abgeschafft haben - mit entsprechendem technischen und personellen Aufwand.

Die Rechnung mit dieser einseitigen Information und der Formel "Individualbesteuerung gleich Abschaffung der Heiratsstrafe" ist aufgegangen. Die Volksabstimmung ergab ein Ja. Die Vox-Analyse bestätigt diesen Sachverhalt. Ich zitiere aus Seite 57 dieser Vox-Analyse: "Bei den Pro-Argumenten fand die Aussage, wonach es richtig sei, dass Verheiratete und Unverheiratete mit gleichem Einkommen gleich besteuert werden, die breiteste Zustimmung: 80 Prozent aller Stimmenden stimmten dieser Aussage zu."

Im Gegensatz zum Bundesrat komme ich weiterhin zum Schluss, dass in diesem Bundesbüchlein, in dieser Abstimmungsbotschaft des Bundesrates die Grundsätze der Vollständigkeit und der Verhältnismässigkeit nicht eingehalten worden sind. Die Verlockung war zu gross, dank einer stark vereinfachenden, kaum differenzierten Information von der überwältigenden Zustimmung zur Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren zu können. Herr Bundeskanzler, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Rossi Viktor · BK-M · Berne

Geschätzter Herr Ständerat Stark, der Bundesrat teilt uneingeschränkt Ihre Auffassung, dass die Abstimmungserläuterungen von zentraler Bedeutung sind. Sie haben es gesagt: Wir führen regelmässig Vox-Analysen durch, auch um zu schauen, wo sich die Abstimmenden informieren. Regelmässig erhalten wir die Rückmeldung, dass sich über 80 Prozent unserer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anhand des Abstimmungsbüchleins informieren.

Der Gesetzgeber hat dem Bundesrat einen komplexen Auftrag erteilt, was die Abstimmungserläuterungen angeht. Der Bundesrat muss die Stimmberechtigten vor einer Abstimmung informieren; er muss die Haltung von Bundesrat und Parlament vertreten. Diese Informationen müssen vollständig, sachlich, transparent und verhältnismässig sein; Sie haben es aufgezählt. Die Erläuterungen müssen kurz sein; auch das steht im Gesetz. Diese Abstimmungserläuterungen bilden dann jeweils auch das inhaltliche Rückgrat der Informationstätigkeit unseres Bundesrates.

Sie haben den Abschnitt "In Kürze" zitiert und erwähnt. Sie alle wissen, dass das Abstimmungsbüchlein pro Vorlage aus vier Teilen besteht. Der erste Teil trägt, wie Sie richtig erwähnt haben, den Titel "In Kürze". Dann gibt es den zweiten Teil, "Im Detail". Es folgt der dritte Teil mit den Argumenten des Referendums- bzw. des Initiativkomitees. Der vierte Teil enthält die Argumente des Bundesrates und des Parlamentes. Der Abschnitt "In Kürze" und die Seite mit den Empfehlungen, die ebenfalls zu diesem Abschnitt gehören, dienen der schnellen Orientierung. Die Empfehlungen in diesem Teil dürfen nicht länger als sechs Zeilen sein.

Diese gebotene Kürze für den Teil "In Kürze" zwingt den Bundesrat, sich auf den wesentlichen Aspekt einer Vorlage zu konzentrieren. Im Fall der Abstimmung zur Individualbesteuerung vom 8. März waren dies die steuerliche Gleichbehandlung von Verheirateten und Unverheirateten sowie die Abschaffung der Heiratsstrafe und des Heiratsbonus. Wie unterschiedlich die steuerliche Belastung in den Kantonen ist - das sprechen Sie ja an, geschätzter Herr Ständerat Stark -, legte der Bundesrat in den Abstimmungserläuterungen im Abschnitt "Im Detail" dar. Zudem - auch dies ist Teil des Abstimmungsbüchleins - erhalten die Referendumskomitees jeweils Platz für ihre Argumente. Im vorliegenden Fall hielten bekanntlich zehn Kantone, welche das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen hatten, im Abstimmungsbüchlein unter anderem Folgendes fest: "Die Kantone haben auf Ebene der Kantonssteuern längst wirksame Massnahmen umgesetzt, um die sogenannte Heiratsstrafe erfolgreich zu korrigieren."

In diesem Sinne halte ich zusammenfassend fest, dass die Abstimmungserläuterungen zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung aus Sicht des Bundesrates die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Damit ist das Geschäft erledigt.