24.073

Mise en œuvre et financement de l’initiative pour une 13e rente AVS

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

2. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Finanzierung der 13. Altersrente)

2. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants (Financement de la 13e rente de vieillesse)

Ziff. I Art. 2 Abs. 4; 5 Abs. 1; 6; 8 Abs. 1; 13

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 2 al. 4 ; 5 al. 1 ; 6 ; 8 al. 1 ; 13

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Ziff. Ia

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. Ia

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Abs. 1ter

Streichen

Abs. 2, 3

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Abs. 1ter, 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II

Proposition de la majorité

Al. 1ter

Biffer

Al. 2, 3

Maintenir

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Al. 1ter, 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil des États

Schlussbestimmung der Änderung vom ...

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Disposition finale de la modification du ...

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Adhérer à la décision du Conseil des États

3. Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

3. Arrêté fédéral sur le financement additionnel de l'AVS par le biais d'un relèvement de la TVA

Ziff. I Art. 130 Abs. 3quinquies; II Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 130 al. 3quinquies ; II al. 3

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Thomas, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Lohr, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Roduit, Weichelt, Wyss)

Adhérer à la décision du Conseil des États

Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons traiter les divergences restantes en un seul débat. M. Thomas Rechsteiner va présenter sa proposition de minorité. Il s'exprimera également au nom du groupe du Centre.

Rechsteiner Thomas · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Der Bundesrat und das Parlament stehen in der Verantwortung, die Finanzierung der 13. AHV-Rente zu regeln. Wir haben diese Chance in dieser Session, und ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Diese Minderheit übernimmt das Konzept des Ständerates. In Entwurf 2 geht es darum, dass die Lohnprozente zur Finanzierung der 13. AHV-Rente um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden, je hälftig durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Damit werden rund 1,5 Milliarden Franken generiert. Die Kosten der 13. AHV-Rente liegen ja bekanntlich bei rund 4,5 Milliarden Franken. Die Rente wird Ende Jahr das erste Mal ausbezahlt. Mein Minderheitsantrag fordert bei Entwurf 3 zudem die unbefristete Anhebung des Mehrwertsteuersatzes um 0,4 Prozentpunkte. Das generiert rund 1,46 Milliarden Franken an diesem Finanzierungsbedarf von 4,5 Milliarden Franken.

Was hat sich im Vergleich zur letzten Diskussion geändert? Der Ständerat ist in zwei Punkten dem Nationalrat gefolgt:

Zum einen hat er den sogenannten Interventionsmechanismus, den der Nationalrat beschlossen hat, übernommen. Es war ursprünglich vorgesehen, dass, wenn der AHV-Fonds unter 80 Prozent fällt, eine weitere Lohnprozenterhöhung erfolgen soll. Wir hier haben das nicht gemacht, und der Ständerat ist dem gefolgt - an dem sollten wir ebenfalls festhalten. Demgemäss gilt geltendes Recht weiterhin, was bedeutet, dass eine Jahresausgabe, rund 70 Milliarden Franken, in diesem Fonds sind. Das ist wichtig, um die zukünftige Auszahlung aller AHV-Renten sicherzustellen. Ich komme nochmals darauf zurück.

Zum andern ist uns der Ständerat in Bezug auf die Mehrwertsteuererhöhung entgegengekommen. Der Nationalrat hat beim reduzierten Satz nicht erhöht. Das ist vor allem für Tiefverdiener oder Familien wichtig, damit die Güter des täglichen Bedarfs nicht zusätzlich eine Preissteigerung erfahren. Wenn wir den reduzierten Satz gemäss meinem Antrag nicht erhöhen - wie wir es beschlossen haben -, fehlen der Mehrwertsteuer etwa 5 Prozent aller Einnahmen, das sind rund 100 Millionen Franken pro Jahr, was tragbar ist.

Zudem hat der Ständerat eine Übergangsbestimmung eingeführt, wonach, wenn sich der Mehrwertsteuersatz ändert, die Unternehmer, welche Rechnungen stellen, keine Nachrechnung schreiben müssen und damit in den meisten Fällen diese Mehrwertsteuererhöhung nicht ihre Marge auffrisst. Der Ständerat und meine Minderheit legen damit ein Konzept vor, welches für Geringverdienende, für Unternehmer oder für die gesamte Bevölkerung sehr gut austariert ist.

Fazit: Die Mischfinanzierung durch Lohnprozente und Mehrwertsteuererhöhung ist meines Erachtens die beste Lösung. Mit Blick auf die Perspektiven der AHV - wenn wir die Wirkung dieser Massnahmen auf das Jahr 2040 projizieren - ergibt sich mit dieser Variante eine fast hundertprozentige Ausfinanzierung, wenn das Betriebsergebnis der AHV von 2025 noch eingerechnet wird; diese Zahlen sind noch nicht ganz definitiv und betragen rund 2 Prozent. Demnach wird der Fonds im Jahr 2040 zu rund 97 Prozent finanziert sein, was genügt, um die AHV zu finanzieren.

Mein Minderheitsantrag stellt eine Lösung dar, welche Sicherheit gibt. Sie gibt uns Sicherheit, damit wir eine Volksabstimmung geeint angehen können. Das Volk erwartet eine Lösung für die Finanzierung. Zudem werden wir unserem politischen Auftrag gerecht. Mit dieser Lösung wird eine stabile Finanzierung etabliert. Sie ist sauber austariert, indem sie einerseits kleine Lohnbeiträge und andererseits eine Mehrwertsteuererhöhung umfasst. Ausserdem ist sie vor allem auf Dauer ausgelegt. Die 13. AHV-Rente ist eine lebenslängliche Leistung, weshalb auch die Finanzierung lebenslänglich sichergestellt werden muss.

Zur Erinnerung: Die Finanzierungsquellen unserer AHV sind Bundesbeiträge, Lohnbeiträge und Mehrwertsteuereinnahmen. Für diese 13. AHV-Rente machen wir eine kleine Ausnahme, wenn Sie der Minderheit folgen, indem nicht der Bundesbeitrag direkt erhöht wird, sondern nur die zwei anderen Quellen angezapft werden.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen, auch einen Schritt Richtung Ständerat zu tun, um diese Lösung präsentieren zu können. Damit entlasten wir den Mittelstand, nehmen Rücksicht auf Familien und können dem Stimmvolk endlich eine Lösung für die Finanzierung präsentieren.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird geschlossen ebenfalls meinen Minderheitsantrag unterstützen.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Der Ständerat hat zwar einen Mechanismus herausgenommen, der zu einer weiteren zusätzlichen Erhöhung der Lohnbeiträge hätte führen können, aber es bleibt weiterhin bei einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozent, und das war seit Beginn schon immer der Kernpunkt unserer Kritik; das lehnen wir ab. Wir haben von Anfang an gesagt, die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll nicht über höhere Lohnabgaben laufen, denn höhere Lohnabgaben bedeuten am Ende tiefere ausbezahlte Löhne - weniger Netto- vom Bruttolohn und weniger Geld auf dem Konto der arbeitenden Bevölkerung. Für uns ist das eine Frage der Generationengerechtigkeit. Wenn wir neue Leistungen beschliessen, dürfen wir die Kosten nicht einfach den Erwerbstätigen und den jüngeren Generationen über höhere Lohnabgaben aufladen.

Von meinem Vorredner wurde der reduzierte Mehrwertsteuersatz genannt; da sei uns jetzt der Ständerat entgegengekommen. Ja, aber das war eine Brücke dieses Rates. Die Idee war, hier noch mehr Sozialverträglichkeit zu erreichen und konsumkräftige Haushalte stärker zu belasten, indem der reduzierte Mehrwertsteuersatz - das ist der Satz für Lebensmittel, für Medikamente - nicht angetastet wird. Das jetzt als eigenen Kompromiss, als Entgegenkommen zu verkaufen, ist nicht korrekt.

Wir bleiben bei unserer Linie: keine Erhöhung der Lohnprozente. Die Arbeit soll nicht verteuert werden, und die Menschen sollen für die gleiche Arbeit nicht weniger Lohn ausbezahlt bekommen.

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Wir sind sehr wahrscheinlich in den letzten Runden vor der Einigungskonferenz. Ich möchte noch einmal betonen, dass der Ständerat weitere zwei Schritte hin zu unserem Rat gemacht hat: Er hat den letzten Interventionsmechanismus gestrichen, den er vorgesehen hatte, und er hat sich auch in der Frage der Nichtanpassung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes dem Nationalrat angeschlossen.

Unser Rat, das möchte ich betonen, hat sich letzte Woche in eine Extremposition manövriert. Im Gegensatz zum Ständerat hat er sich nochmals weiter von einem Kompromiss entfernt, indem die Finanzierung nochmals ungenügender ist als jene gemäss Version nach der Herbstsession des vergangenen Jahres. Wenn es nach der Mehrheit Ihrer Kommission ginge, würde der Fonds die 13. AHV-Rente bereits 2035 nur noch zu 77 Prozent und 2040 zu 52 Prozent decken. Sie setzen den Volksentscheid damit nicht um. Die 13. AHV-Rente wurde vom Volk deutlich beschlossen. Es ist Ihre Aufgabe, sie auch zu finanzieren, und zwar nicht einfach für die nächsten fünf, sechs Jahre, sondern genauso lange, wie sie ausbezahlt wird, und das ist unbefristet. Die grosse Frage, die im Raum steht, ist, ob sich dieses Parlament, obwohl seine Mehrheit in der Volksabstimmung verloren hat, dazu überwinden kann, den Entscheid umzusetzen und die Finanzierung der 13. Rente zu sichern.

Die Minderheit Rechsteiner Thomas setzt dabei auf die zwei bewährten Einkommensquellen für die AHV, auf die Mehrwertsteuer und auf die Lohnbeiträge. Hier von einer brutalen Belastung der Arbeit zu sprechen - ich erlaube mir, auf meine Vorrednerin zu replizieren -, wenn bei einem Einkommen von 60 000 Franken die Lohnbeiträge für Arbeitnehmende um 7 Franken und 50 Rappen pro Monat ansteigen, ist doch etwas überzeichnend. Im Gegenteil, mit diesem Mix der Finanzierungsquellen, wie ihn auch die deutliche Mehrheit der Kantone in der Vernehmlassung gewünscht hat, schaffen wir eine ausgewogene Finanzierung: Alle Generationen, wie das meine Vorrednerin auch gesagt hat, aber eben auch alle Einkommensklassen leisten so gerecht ihren Beitrag. Bei dieser guten Milliarde Franken an Einnahmen, die Sie über die Lohnbeiträge gemäss Minderheit Rechsteiner Thomas einnehmen würden, ist ganz klar, dass, wer mehr verdient, auch mehr in die AHV-Kasse einzahlt. Breite Schultern tragen mehr. Dieser Mechanismus hat sich bewährt.

Diese Lösung ist im Übrigen in den Umfragen auch deutlich beliebter als eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, weil Erstere sozial gerechter ist. Wir haben uns mit der Minderheit Rechsteiner Thomas dem Nationalrat angeschlossen, so wie auch der Ständerat, was den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer anbelangt, um auch die Mehrwertsteuererhöhung sozial verträglich zu gestalten. In diesem Sinne schlägt Ihnen die Minderheit Rechsteiner Thomas eine ausgewogene und vor allem auch eine ausreichende Finanzierung vor.

Ich habe in diesen Debatten in den letzten Monaten immer wieder versucht, zu verstehen, welche anderen Finanzierungsquellen Sie von der SVP, FDP und GLP akquirieren wollen, wenn nicht Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer. Und Sie werden immer ehrlicher, wie man dies auch in den Voten der letzten Woche hören konnte: Ihre Alternative zu dieser Vorlage ist eine Erhöhung des Rentenalters. Das ist bedenklich! Sie dürfen diese Lösung persönlich bevorzugen, aber Sie müssen schon auch bei der Realität bleiben. Und die Realität ist eben, dass eine Erhöhung des Rentenalters nicht nur unsozial, sondern vor allem nicht mehrheitsfähig ist. Es ist erst zwei Jahre her, dass die Bevölkerung mit einem Stimmenanteil von 75 Prozent Nein zu einer Erhöhung des Rentenalters gesagt hat. Und jetzt behaupten Sie, dass das in wenigen Jahren Ihre mehrheitsfähige Finanzierungsquelle für den Ausbau der AHV mit der 13. Rente sei. Das ist, gelinde gesagt, unglaubwürdig. Sie führen die AHV in den Abgrund, und das ist angesichts des klaren Volksentscheides bedenklich.

Ich höre keine realistischen Alternativen dazu, die bewährten Finanzierungsquellen zu nutzen. Der Minderheitssprecher hat es ebenfalls gesagt: Wir können auch über eine Erhöhung des Bundesbeitrags sprechen. Darauf haben wir aber bewusst verzichtet, um einen Kompromiss zu ermöglichen.

Sie wissen es, ich habe das letzte Woche schon gesagt: Wenn Sie diese Vorlage scheitern lassen und das Volk zwingen wollen, das Rentenalter zu erhöhen, sich die Bevölkerung aber nicht erpressen lässt und dies ablehnt, dann sind Sie dafür verantwortlich, dass die AHV in einem gröberen Problem landet. Und am Schluss von diesem Zirkus wird der Bund zahlen müssen, und damit wird es zu einer massiven Erhöhung des Bundesbeitrags kommen.

Ich denke, es ist ausgewogener und auch generationen- und einkommensgerechter, wenn Sie auf den Finanzierungsmix setzen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Geschätzte Kollegin Marti, vorhin wurde gesagt, eine Erhöhung der Lohnprozente führe zu weniger Einkommen in den Taschen der arbeitnehmenden Bevölkerung. Ist nicht eher das Gegenteil der Fall? Wenn man über Lohnprozente finanziert, stammt das Volumen von sehr hohen Löhnen; wenn man ausschliesslich über die Mehrwertsteuer finanziert, wird es gleichmässig verteilt. Können Sie das bitte bestätigen?

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Selbstverständlich, das ist genau das, was ich gesagt habe: dass der Finanzierungsmix eben auch sozialer ist, weil die Lohnbeiträge dazu führen, dass bei hohen Einkommen deutlich mehr in die AHV einbezahlt wird als bei tiefen Einkommen. Gerade für Familien mit mittleren Einkommen sind Lohnbeiträge die deutlich günstigere Variante.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Geschätzte Kollegin Marti, Sie haben vorhin gesagt, die bürgerliche Seite wäre dann verantwortlich, sollte die AHV in eine Krise geraten und nicht mehr finanzierbar sein. Im Abstimmungskampf zur 13. AHV-Rente haben Sie der Bevölkerung aber das Gegenteil gesagt; es brauche keine zusätzliche Finanzierung, die AHV habe genügend Geld. Wie kommt es zu Ihrem Meinungsumschwung?

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Vielen Dank, Herr Portmann. Ich kann Ihnen gerne das Abstimmungsbüchlein schicken. Selbst darin haben die Initiantinnen und Initianten aufgeführt, dass die 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte finanziert werden könnte. Unterdessen sind wir bei einer deutlich günstigeren Finanzierungsvariante angelangt. Die Initianten hätten also sogar mehr finanziert, als jetzt nötig ist. Die Behauptung, wir hätten gesagt, eine 13. AHV-Rente brauche kein Geld, ist und bleibt einfach eine Falschbehauptung, egal, wie oft Sie das wiederholen. Abgesehen davon hat die Bevölkerung mit 58 Prozent Ja zur Einführung der 13. AHV-Rente gesagt.

Ich bitte Sie, das klare Verdikt der Stimmbevölkerung zu akzeptieren und umzusetzen. Manchmal verliert man, manchmal gewinnt man, aber richtige Demokraten setzen um, was die Bevölkerung will.

Roth David · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste

Frau Nationalrätin, die Behauptung, dass die Befürworter behauptet hätten, es brauche keine zusätzliche Finanzierung, hat Kollege Silberschmidt bei der letzten Debatte auf ein Video abgestellt, das diese publiziert hätten. Allerdings findet man in diesem Video genau nicht, dass das behauptet wird. Was führt die Gegner der Finanzierung zu solchen abstrusen Behauptungen?

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Das müssten Sie Herrn Silberschmidt fragen; ich habe das Video nicht zugespielt erhalten. Ich erinnere mich aber an ein Video, das ich selbst produziert habe. Darin habe ich ausgeführt, dass eine Erhöhung um 0,8 Lohnprozente für die Finanzierung ausreichen würde. In diesem Sinne gebe ich Ihnen recht. Ich kann es mir nur so erklären, dass man sich hier weigert, diesen Entscheid umzusetzen, den man nicht wollte und bei dem die Stimmbevölkerung gegen die eigenen Parolen entschieden hat. Das passiert allen einmal, aber umsetzen sollte man den Entscheid trotzdem.

Gutjahr Diana · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir befinden uns in der zweiten Differenzbereinigung. Wir wissen auch, dass es heute vermutlich wieder eine sehr knappe Abstimmung geben wird. Was heute vorliegt, überzeugt uns nicht wirklich. Es ist für uns ein Stückwerk, eine Salamitaktik, und die nachhaltige Finanzierung ist weiterhin nicht sichergestellt. Die Bevölkerung hat klar Ja zur 13. AHV-Rente gesagt, aber sie hat nicht gesagt respektive nicht gewusst, wie diese finanziert werden soll. Genau das ist unsere Aufgabe: eine stabile und tragfähige Lösung zu finden und nicht einfach politisch die bequemste Lösung zu suchen.

Ich sage es klar, wir sind nicht hier, um uns gegenseitig entgegenzukommen oder Geschenke zu machen, wie es der Ständerat festhält. Ich war etwas überrascht, im Amtlichen Bulletin zu lesen, dass wir es schätzen sollen, was sie gemacht haben. Ich weiss nicht, warum wir es schätzen sollen, denn wir müssen hier politische Debatten führen. Deshalb sind wir auch hier: um Entscheidungen zu treffen, die schlussendlich auch für die Bevölkerung tragbar sind. Denn eines geht im politischen Alltag oft vergessen: Wir im Saal bezahlen diese Entscheidungen nie selbst, es ist die Bevölkerung, und deshalb braucht es hier auch Ehrlichkeit.

Die erste Auszahlung erfolgt Ende 2026, und der Zeitdruck, ja, der ist da, aber er darf uns nicht dazu verleiten, dass wir vorschnelle und ungenügende Lösungen beschliessen. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass der Druck hoch bleiben muss, damit in der Politik etwas passiert.

Aus diesem Grund unterstützt die SVP-Fraktion weiterhin die beste der schlechten Lösungen, die Variante der Mehrheit der Kommission des Nationalrates mit einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte bis 2033, und das ohne Lohnprozente. Ein wichtiger Punkt bleibt aber für uns weiterhin die Verknüpfung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Denn über die Mehrwertsteuer wird die Bevölkerung ohnehin abstimmen müssen, und damit gilt auch: Würde die Vorlage respektive die Mehrwertsteuererhöhung abgelehnt, würden auch die Lohnbeiträge wegfallen, und das wäre auch richtig so. Die Bevölkerung soll somit entscheiden können, ob sie diese Finanzierung mittragen will oder nicht.

Die Diskussion, die wir hier führen, wird letztlich nicht die letzte gewesen sein; umso wichtiger ist es, dass diese zusätzlichen Mittel auch tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Deshalb möchte ich schon heute auf die Motion 26.3518 verweisen, bei der es um die Zuweisung der Steuermehreinnahmen der Kantone und Gemeinden an die AHV geht. Auch wenn wir heute nicht darüber abstimmen - sie wird am 18. Juni hier im Rat behandelt -, ist sie für uns zentral. Diese Mittel sollen direkt in die AHV fliessen und dürfen nicht in der allgemeinen Bundeskasse verschwinden. Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion dann zuzustimmen.

Ja, die Bevölkerung erwartet von uns keine taktischen Zwischenlösungen, sie erwartet Verlässlichkeit und Ehrlichkeit. Die 13. AHV-Rente ist beschlossen. Jetzt liegt es an uns, diese auch verantwortungsvoll zu finanzieren und dies im gesamten Rahmen zu sehen.

Deshalb unterstützt die SVP-Fraktion heute das Konzept der Mehrheit der Kommission des Nationalrates.

Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Geschätzte Kollegin, sollte sich Ihr Konzept in der Einigungskonferenz durchsetzen, werden Sie die Vorlage in der Schlussabstimmung am Ende dieser Session annehmen?

Gutjahr Diana · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzte Kollegin, danke für diese Frage. Wir haben immer gesagt, dass wir die Lösung nicht gut finden. Wir werden uns noch intern beraten. Ich gehe aber davon aus, dass wir die Vorlage vermutlich nicht geschlossen ablehnen werden.

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

In der Debatte um die Finanzierung der 13. AHV-Rente wurde heute erwähnt, die Lösung der Kommissionsminderheit, also des Ständerates, die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer zu erhöhen, sei sozial verträglich. Ich habe nachgeschaut, was "sozial" überhaupt bedeutet bzw. wie es der Schweizer Bevölkerung geht. Als Massstab dient die soziale und materielle Deprivation. Diese Kennzahl zeigt, wie viele Menschen sich aus finanziellen Gründen notwendige Ausgaben nicht mehr leisten können. Heute betrifft dies 380 000 Menschen unter 65 Jahren; zählt man die Kinder dazu, sind es 480 000. Bei den Rentnerinnen und Rentnern sind es 50 000. Jede und jeder ist einer zu viel. Die Zahlen zeigen jedoch klar: Wer heute Mühe hat, seine Rechnungen zu bezahlen, sind junge Menschen und Familien, also der untere Mittelstand.

Wenn Sie sagen, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lohnabgaben sei sozial verträglich, trifft dies genau diese Menschen. Es trifft sie bei der Arbeit, weil sie jeden Monat weniger Lohn erhalten, und beim Einkaufen - nicht unbedingt bei Lebensmitteln, aber beim täglichen Bedarf -, weil sie mehr Mehrwertsteuer bezahlen. Und all diesen Menschen, die heute knapp bei Kasse sind, die bereits viele Steuern und Abgaben zahlen und am Ende des Monats wenig Geld übrig haben, hilft es nicht, wenn Sie argumentieren, höhere Einkommen zahlten mehr Lohnbeiträge und deshalb sei die Lösung sozial. Die Lohnbeiträge betreffen alle. In absoluten Zahlen ergibt sich zwar eine Umverteilung, doch junge Familien, die heute knapp bei Kasse sind, haben damit nicht mehr, sondern weniger Geld.

Ich verstehe daher nicht, wie Sie sagen können, eine solche Lösung, die der Bevölkerung einseitig mehr Geld aus der Tasche nimmt, sei sozial verträglich, zumal die junge Generation und die erwerbstätige Bevölkerung deutlich stärker von sozialer und materieller Deprivation betroffen sind als die ältere Bevölkerung.

Dann wurde auch gesagt, dass man als richtiger Demokrat hier im Parlament Volksentscheide umsetzen muss. Das haben wir schon lange getan: Die Umsetzung der Volksinitiative wurde im Rat vor einigen Monaten verabschiedet, und im Dezember 2026 dürfen sich alle Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz über eine 13. AHV-Rente freuen. Zu sagen, dass wir heute über die Umsetzung einer Volksinitiative sprechen, stimmt also nicht. Heute geht es darum, zu schauen, wie die AHV langfristig finanziert wird. Und diesbezüglich haben wir andere Konzepte, und wir haben auch Ideen, wie wir zusammen wirklich sozial verträgliche Lösungen entwickeln können. Wir haben beispielsweise schon lange die Idee einer Lebensarbeitszeit lanciert; wir haben immer versucht, mit Ihnen darüber zu sprechen. Wieso wollen wir nicht, dass Menschen, die später ins Arbeitsleben eingetreten sind, die fit sind und die auch gut verdienen, ein paar Monate länger arbeiten und dass jene, die seit dem 18. Lebensjahr in harten Jobs krampfen, früher in Rente gehen können? All das sind mögliche Lösungen, die nicht zu einer generellen Rentenaltererhöhung von einem Jahr oder so führen.

Auf all diese Ideen sind Sie in der Kommission nie eingegangen. Jetzt zu sagen, dieser Kompromiss sei die einzige Lösung, die man habe, während man vorher darauf verzichtet hat, aufeinander zuzugehen, ist, finde ich, nicht ehrlich. Und ja, mir ist bewusst - ich habe das bei meinem letzten Votum gesagt -: Die Renten-Initiative wurde abgelehnt. Die Bevölkerung will keine Anbindung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Aber das ist ja nicht die einzige Lösung, die es gibt, um die AHV auf stabile Füsse zu stellen. Die Bevölkerung hat das CO2-Gesetz abgelehnt; das Klima- und Innovationsgesetz kam trotzdem zustande. Die Bevölkerung hat den Prämiendeckel abgelehnt, und dennoch haben wir geschaut, dass in den Kantonen jene mit tiefen Einkommen weniger Prämien bezahlen müssen. So zu tun, als könne man, nur weil eine spezifische Lösung abgelehnt wurde, generell nicht mehr über strukturelle Massnahmen diskutieren, hat mehr mit Arbeitsverweigerung zu tun als damit, ein guter Demokrat zu sein.

Ich bitte Sie deshalb: Folgen Sie jetzt der Mehrheit; ihr Antrag ist sicher sozial verträglicher, denn die Mehrwertsteuer, die bezahlen alle. Die Jungen werden natürlich noch viel länger Mehrwertsteuern bezahlen müssen als die Älteren, aber es zahlen zumindest alle. Bei den Lohnbeiträgen ist es klar: Damit treffen Sie vor allem die jungen Familien, damit treffen Sie vor allem jene, die heute schon zu wenig Lohn haben. Bitte lehnen Sie diesen Antrag der Minderheit ab.

Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Geschätzter Kollege Silberschmidt, auch an Sie die Frage: Werden Sie diese Vorlage am Ende in der Schlussabstimmung annehmen, sollte sich das Konzept des Nationalrates durchsetzen?

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Besten Dank für die Frage, Frau Gysi. Wir haben am nächsten Dienstag eine Fraktionssitzung, in der wir die Schlussabstimmungen besprechen werden. Ich habe in meinen Voten aber immer gesagt, dass die FDP-Fraktion für einen Kompromiss Hand bietet. Ein Kompromiss heisst für uns nicht, die Wahl zwischen mehr Steuern und mehr Steuern zu haben. Sie können davon ausgehen, dass wir eine AHV-Reform wollen und die Bevölkerung nicht einseitig mehr belasten möchten.

Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Geschätzter Kollege Silberschmidt, Sie haben vorhin von der hohen Belastung der unteren Löhne gesprochen, also derjenigen Personen, die wenig Lohn haben. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass 92 Prozent der Bevölkerung der Schweiz nach der Pensionierung mehr Rente beziehen, als sie je Beiträge einbezahlt haben, und nur 8 Prozent mehr Beiträge einzahlen, als sie nachher als Rente beziehen, sprich die Supergutverdienenden und Millionäre. Können diese sich diese Lohnbeiträge wirklich nicht leisten?

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Frau Kollegin Prelicz-Huber, dass die grosse Mehrheit mehr bezieht, als sie einbezahlt hat, hat nicht nur damit zu tun, dass wir unbegrenzte Lohnbeiträge haben, sondern vor allem auch damit, dass wir im Gesetz Finanzierungsversprechen haben, die nicht finanziert sind und die die nächste Generation finanzieren muss. Wenn Sie ein Gesetz machen, von welchem die Mehrheit profitiert und bei welchem man nicht für die vollen Kosten geradestehen muss, dann ist klar, dass eine Mehrheit weniger einbezahlt, als sie bezieht. Das ist für mich eher ein Indiz, dass das Sozialwerk nicht nachhaltig aufgestellt ist, als dass irgendetwas mit der Umverteilung nicht funktionieren würde.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Menschen, die heute für wenig Lohn arbeiten, diesen Lohn brauchen. Ich bin Arbeitgeber in der Gastronomie; ich kann Ihnen sagen: Wir schauen, dass wir gute Löhne bezahlen können. Aber wenn jeder Gast uns sagt, die Preise seien jetzt schon hoch, und wir unser Angebot in Zukunft noch teurer anbieten müssen, wenn die Mehrwertsteuer angehoben wird, wird es schwierig. Wir müssen schauen, ob wir eine Lohnerhöhung gewähren können, weil die Lohnnebenkosten für mich als Arbeitgeber steigen, und wir müssen darauf achten, dass wir am Schluss noch genügend Geld haben, um in die Firma investieren zu können. Ich kenne die Realität in der Wirtschaft sehr gut. Das Geld wächst nicht auf den Bäumen. Sie müssen das jeden Tag hart verdienen. Einfach zu meinen, dass man gleichzeitig immer schöne Lohnerhöhungen sprechen und die Preise tief halten kann, ist ein Märchen, das in der Wirtschaft nicht Realität ist.

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Geschätzter Kollege Silberschmidt, Sie haben von der Belastung der Bevölkerung gesprochen. Ist Ihnen bewusst, dass wir, wenn wir diese 0,3 Prozent bei den Gesamtlohnnebenkosten hinzufügen, auf dem Stand der Belastung von 2018 sind und dass das, wie gesagt, vor allem die obersten Einkommen betrifft, und zwar die allerobersten?

Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Geschätzte Frau Kollegin Badran, die Mehrwertsteuer ist inzwischen ebenfalls angestiegen. Die Bevölkerung wird also nicht nur über die Lohnbeiträge belastet, sondern auch durch andere Abgaben, die in der Zwischenzeit zugenommen haben und gegen die sie sich nicht wehren kann. Die Zwangsabgaben, wenn man so will, haben somit in der Vergangenheit insgesamt zugenommen. Deshalb müssen wir die Bevölkerung und ihren Lohn schützen, damit die Politik nicht stärker auf ihr Portemonnaie zugreift.

Porchet Léonore · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Lors de ces débats autour du financement de la 13e rente AVS, plusieurs médias m'ont dit que je paraissais soupçonner les partis de droite de vouloir augmenter l'âge de la retraite. Non, je ne les soupçonne pas, je répète ce qui est dit de manière très claire à la tribune ici, et ce qui vient d'être dit encore par notre collègue Silberschmidt, ce qui a été dit dans les médias par les Verts'libéraux et ce qui figure dans le programme de l'UDC. Il ne s'agit pas d'un soupçon, nous savons que votre objectif est de péjorer le financement de l'AVS pour pouvoir, à terme, augmenter l'âge de la retraite de toutes et tous. Et je dois vous dire qu'au moins je vous remercie de cette transparence. C'est le premier point.

Le deuxième point, c'est que nous sommes face, ici, à une proposition de compromis. D'un côté, nous avions une augmentation assez élevée et unique de la TVA, et au moins à long terme, prévue par le Conseil fédéral. De l'autre, nous avions - nous, initiantes et initiants - proposé de financer cette 13e rente AVS - nous l'avons dit tout au long de la campagne - par une augmentation des cotisations sociales. Nous avons aussi pris en compte des votes successifs de la population contre, notamment, l'augmentation de l'âge de la retraite. C'est donc bien une proposition de compromis qui vous est faite aujourd'hui par la minorité de la commission : il s'agit d'une petite augmentation des cotisations sociales, qui ne sera presque pas ressentie par les entreprises, et d'une petite augmentation de la TVA, alors que la proposition de la majorité, et il faut le rappeler, est insuffisante pour financer correctement cette 13e rente AVS, qui a été demandée et largement soutenue par la population.

Relever le taux de TVA de 0,5 point, cela veut dire que nous aurions des recettes supérieures aux dépenses et qu'en 2035 nous aurions un fonds AVS à moins de 80 pour cent. Ce serait de votre faute, chères et chers collègues, alors que notre proposition permet encore au fonds AVS d'atteindre les 95 pour cent en 2040. Avec la proposition de la majorité, nous sommes, contrairement à ce qui est dit, assez loin du projet du Conseil fédéral, qui prévoyait uniquement d'augmenter la TVA, mais de manière beaucoup plus importante et surtout de manière durable, alors que la proposition de la majorité, en plus d'être insuffisante sur le taux de TVA, est temporaire.

Pourquoi tenons-nous à ce point-là aux cotisations salariales ? Il faut le rappeler, cela a été dit lors des différentes interventions de mes collègues en réponse aux questions, ce sont surtout les riches qui paient, et c'est la bonne idée de ce Parlement, qui était alors à majorité bourgeoise - et qui l'est encore maintenant d'ailleurs - lors de la création de l'AVS. Ce n'est pas une idée de quelques groupuscules de gauche qui veulent absolument voler l'argent aux riches. C'est une proposition qui a été faite par vous, lorsqu'on a imaginé l'AVS, qui est que l'on cotise en fonction de son salaire. C'est plus juste, il n'y a pas de plafond de cotisation sur les hauts salaires, il y a un plafond des dépenses, parce que l'AVS a pour objectif de permettre aux personnes ayant vécu toute une carrière professionnelle, d'avoir une vie digne à l'issue de cette carrière. Il est normal que cette oeuvre sociale majeure de notre système soit financée en proportion du revenu. J'aurais aimé que d'autres oeuvres majeures de notre système le soient aussi, par exemple les primes maladie, et j'espère qu'un jour, on y arrivera.

C'est pour toutes ces raisons que je vous encourage, je le répète, à soutenir la proposition de la minorité, qui suit le Conseil des États - qui n'est pas non plus un repère de gauchistes - et qui est soutenu maintenant par le Conseil fédéral, dans lequel vous avez la majorité.

Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Chère collègue, vous contestez le fait que pendant la campagne, il n'aurait pas été assez dit qu'il y aurait des conséquences fiscales, ou qu'il faudrait trouver un financement à cette initiative. Ce n'est pas vrai, on le sait. Une vidéo a été diffusée en Suisse alémanique - on pourrait faire la même chose en Suisse romande. Tous ceux qui ont fait la campagne ont entendu de manière répétée des représentants des syndicats et de la gauche dire qu'il y avait bien assez d'argent dans l'AVS ; c'est un fait. Mais passons là-dessus, et voyons ce que la population qui a voté a pensé. Toutes les personnes avec qui je parle, notamment les retraités, quand on parle du débat qui a lieu actuellement sur le financement, me disent : "On nous avait dit qu'il y avait assez d'argent, pourquoi devez-vous maintenant augmenter la TVA ou les cotisations sociales ?"

Alors, chère collègue, pourquoi pensez-vous que la population n'a pas compris ce que vous avez dit, si vous l'avez dit aussi clairement que vous le prétendez ?

Porchet Léonore · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Je fais assez peu confiance aux sondages individuels dans son propre cercle ; c'est assez loin d'un vrai travail scientifique, et ça me surprend que vous y croyiez, cher collègue. Ce que je sais, c'est ce qu'il y avait dans le document accompagnant le matériel de vote, le petit carnet rouge qui a été transmis à l'entier de la population, et que les gens que vous connaissez n'ont peut-être pas lu - moi j'en connais beaucoup qui l'ont lu. Je vous renvoie aussi à l'intégralité de nos débats, lors desquels nous avons chaque fois - dans le carnet rouge et au cours des débats - expliqué, d'une part, que nous pouvions, le temps d'imaginer ici ensemble une vraie solution de financement, financer cette 13e rente AVS, parce que l'AVS va bien, et d'autre part, que nous devrions ensuite trouver une solution de financement socialement acceptable. Nous avons toujours dit que la meilleure manière de financer l'AVS, c'est celle qui existe maintenant, par les cotisations sociales, pour laquelle nous prévoyions une petite augmentation. C'est celle que nous avons demandée, et ce qui est écrit dans le carnet rouge qui fait foi.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Il reste une divergence fondamentale, qui touche à une question de principe essentielle. Pour le Conseil fédéral, il s'agit, d'une part, de mettre en place une solution qui soit réellement suffisante et, d'autre part, d'assurer un financement durable d'une prestation qui, elle aussi, l'est. Le financement doit donc être garanti à long terme, à l'instar du versement de la 13e rente de vieillesse. Une durée limitée telle que décidée par votre conseil obligerait en quelque sorte le Parlement et le peuple à se prononcer à deux reprises sur la même question, au lieu d'assurer définitivement, en une seule fois, la nouvelle prestation clairement souhaitée.

Darüber hinaus erweist sich die von Ihrem Rat beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte als unzureichend. Die dadurch erzielten Einnahmen würden deutlich geringer ausfallen als die Ausgaben für die 13. AHV-Rente. Das Umlageergebnis wäre im ersten Jahr nach der Erhöhung nur leicht positiv, bevor es wieder dauerhaft in die roten Zahlen rutschen würde. Unter diesen Umständen würde der Stand des Fonds rasch sinken und die AHV in eine Situation der strukturellen Unterfinanzierung geraten. Die aufgebauten Reserven könnten ihre Funktion der finanziellen Stabilisierung nicht mehr erfüllen. Bis 2035 würde der Stand des AHV-Fonds auf 77 Prozent der jährlichen Ausgaben sinken, was weit unter dem gesetzlichen Minimum von 100 Prozent der jährlichen Ausgaben liegt.

Le Conseil des États a fait un pas dans votre direction en se ralliant à votre décision de supprimer l'introduction d'un mécanisme d'intervention. Il a également abandonné l'idée de scinder le projet 3 afin de financer un éventuel contre-projet à l'initiative sur le déplafonnement des rentes. Enfin, il a renoncé à relever le taux réduit de la TVA. Il a néanmoins maintenu sa proposition de financement mixte, avec une augmentation de la TVA de 0,4 point et une hausse des cotisations de 0,3 point, dans le but d'assurer le financement de la 13e rente à long terme. Avec cette proposition, en 2040, le fonds AVS s'élèverait ainsi encore à 95 pour cent.

Enfin, le Conseil des États a décidé, avec l'accord préalable de votre commission, d'introduire une disposition transitoire concernant la TVA si la variante de financement mixte venait à s'imposer. Dans ce cas, il s'écoulerait en effet moins d'une année entre la votation populaire sur l'augmentation de la TVA et son entrée en vigueur. Pour les entreprises, cela aurait pour conséquence qu'elles ne pourraient pratiquement pas facturer certaines prestations au nouveau taux de TVA, mais qu'elles devraient néanmoins payer cette TVA plus élevée. La disposition transitoire garantit une solution équilibrée qui permettra de continuer à facturer à l'ancien taux de TVA pendant une certaine période. Cela soulagera les entreprises tant sur le plan administratif que sur le plan financier.

En conclusion, il peut être encore précisé que le financement, quel qu'il soit, n'entrera en vigueur qu'en 2028 au plus tôt. D'ici là, deux 13es rentes AVS seront financées par le fonds AVS et ce, sans recettes supplémentaires. Cela représente une somme de l'ordre de 9 milliards de francs. Même si le fonds est en mesure d'assumer cette charge à court terme, notamment grâce aux bons résultats enregistrés ces dernières années sur les marchés financiers, il reste indispensable de garantir un financement durable pour cette nouvelle prestation.

Dans cette perspective, la décision du Conseil des États apparaît à la fois comme une solution durable, suffisante, cohérente, en conformité et en cohérence avec l'évolution des dépenses. Elle permet d'éviter un financement fragmenté et des révisions répétées au cours du temps. C'est pourquoi elle est pertinente.

Je vous invite donc à soutenir le compromis du Conseil des États.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Geschätzte Frau Bundesrätin, können Sie sagen, wieso der Bundesrat eine Mischfinanzierung zur Ablehnung beantragt hat?

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Oui, volontiers, Madame la conseillère nationale. Nous avions, dans un premier temps, mis une solution mixte en consultation. Par la suite, vu la situation améliorée du fonds AVS et le montant plus modeste à envisager pour la TVA, nous avons considéré qu'une solution exclusivement liée à la TVA était cohérente.

Ce qui était cohérent aussi, c'est que le Conseil fédéral souhaitait et souhaite encore aujourd'hui un financement pérenne, et non limité dans le temps, que ce soit 2030 ou 2033.

Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Vous l'avez entendu, il existe encore un désaccord fondamental. Ce sont toujours deux concepts qui s'opposent : celui de notre conseil, avec une augmentation temporaire de la TVA de 0,5 point jusqu'en 2033, et celui du Conseil des États, avec une solution mixte reposant à la fois sur une augmentation illimitée dans le temps de la TVA de 0,4 point et des cotisations salariales de 0,3 point. La version du Conseil des États est désormais soutenue par le Conseil fédéral, dont le projet initial a été écarté par les deux chambres.

Relevons le fait que le Conseil des États s'est rallié à notre conseil sur trois points. Il a renoncé à taxer davantage les produits de première nécessité en maintenant le taux à 2,6 pour cent, ce qui créera, dans ce concept, un défaut de financement de 100 millions de francs. Il a renoncé à un mécanisme d'intervention concernant les réserves du fonds de compensation si celui-ci descendait durablement en dessous du seuil critique de 100 pour cent des dépenses. Enfin, pour des raisons de procédure, il a renoncé au projet 4 visant à examiner un éventuel relèvement de la TVA en lien avec l'initiative du Centre.

Des dispositions transitoires, vous l'avez entendu, ont aussi été proposées à l'article 115 de la loi sur la TVA - à la page 12 du dépliant - afin de permettre aux entreprises de bénéficier de l'ancien taux dans un délai de 12 mois avant l'entrée en vigueur du taux modifié.

Enfin, il a été rappelé que l'un des enjeux principaux du projet concernait le niveau du fonds AVS. Vous avez reçu les documents pour la période allant jusqu'en 2035. Selon la décision de notre conseil, une couverture de 77 pour cent par rapport aux dépenses est prévue, et selon la décision du Conseil des États, cette couverture serait de 96 pour cent. Pour 2040, ce sont respectivement 52 pour cent et 95 pour cent.

La commission vous propose, par 13 voix contre 12, de soutenir le concept de notre conseil.

Hässig Patrick · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Ihre Kommission hielt heute Morgen ihre Sitzung zur Differenzbereinigung ab. Wie Sie wissen, beharrte der Ständerat in seiner gestrigen Sitzung auf einer Finanzierung über einen um 0,4 Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuersatz und zusätzlich 0,3 Prozentpunkte mehr Lohnabgaben. Er entschied dies mit 26 zu 18 Stimmen. Der Ständerat hat auch entschieden, auf den Automatismus zu verzichten, der dem Bundesrat die Kompetenz gegeben hätte, die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen, falls die Deckung des AHV-Fonds unter 80 Prozent fallen würde. Der Ständerat folgt dem nationalrätlichen Beschluss, die Güter des täglichen Bedarfs von der Mehrwertsteuererhöhung auszunehmen. Es bestehen zwischen den Beschlüssen des Ständerates und des Nationalrates also weiterhin Differenzen. Diese betreffen die Lohnbeiträge.

Ich darf Sie nun über den Mehrheitsbeschluss Ihrer SGK orientieren: Ihre Kommission hält mit 13 zu 12 Stimmen am Grundsatz fest, die 13. AHV-Rente einzig über eine vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0,5 Prozent, befristet bis 2033, zu finanzieren. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die strukturelle und nachhaltige Stabilisierung der AHV-Finanzen im Rahmen der anstehenden umfassenden Reform AHV 2030 erfolgen muss. Die im Konzept des Ständerates nach wie vor vorgesehene Erhöhung der Lohnbeiträge würde aus Sicht der Mehrheit die Unternehmen und vor allem die Menschen, die arbeiten, zu stark belasten.

Wie Sie der Fahne auf Seite 11 der deutschen Fassung und Seite 12 der französischen Fassung entnehmen können, wird bei Artikel 115 neu ein Absatz 1bis im Zusammenhang mit der Änderung von Steuersätzen aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung, die nicht nur für das AHV-Gesetz, sondern allgemein auch für das Mehrwertsteuergesetz von Bedeutung ist. Wenn ein Unternehmen eine Rechnung ausstellt oder die Bezugsteuer abrechnet, den neuen Mehrwertsteuersatz jedoch noch nicht kennt oder dieser noch nicht in Kraft ist, kann dies zu Problemen führen. Die Regelung gemäss Artikel 115 Absatz 1bis Buchstabe a schafft hier Abhilfe. Sie sieht vor, dass auch für die spätere Leistungserbringung weiterhin der bisherige Steuersatz gilt, sofern die Vorauszahlungsrechnung vor dem Inkrafttreten der Mehrwertsteueränderung und vor der Bekanntgabe des neuen Steuersatzes ausgestellt wurde. Das gilt allerdings nur, wenn die Leistung innerhalb von zwölf Monaten erbracht wird.

Diese Regelung in den Übergangsbestimmungen, die ich nun erwähnt habe, gilt jedoch nur, sollte sich das Konzept des Ständerates durchsetzen. Ihre Kommission hat diesem Beschluss des Ständerates ohne Gegenstimme zugestimmt.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 95 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): Le projet 2 et le projet 3 vont en conférence de conciliation.