25.4410

Klare Zuständigkeiten für den Schutz des Schweizer Luftraums unterhalb der Kriegsschwelle

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir beraten hier die Motion 25.4410 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen zu unterbreiten, um die Zuständigkeiten beim Schutz des Luftraums in der normalen und in der ausserordentlichen Lage zu regeln. Betitelt ist die Motion folgendermassen: "Klare Zuständigkeiten für den Schutz des Schweizer Luftraums unterhalb der Kriegsschwelle".

Das Haupthindernis für einen wirksamen Schutz des Schweizer Luftraums, so die Begründung der Motion der SiK des Nationalrates, sei das bestehende Zuständigkeitschaos. Wie der Bundesrat bereits in seinem Drohnenbericht vom 2. März 2022 festhielt, ist unterhalb der Kriegsschwelle unklar, ob Polizei, Kantone, das BAKOM, das BAZL, Skyguide oder die Armee zuständig ist und wer die Koordination sicherstellt. Diese Unklarheit verhindert angesichts neuer Herausforderungen eine wirksame und rasche Reaktion auf Bedrohungen aus der Luft.

So wurde denn auch in der Debatte des Nationalrates gegenüber einer Minderheit, welche keinen Handlungsbedarf sah, festgehalten, dass man in den letzten Monaten x-fach Überflüge von Drohnen über den Militärflugplatz Meiringen und über den "Stern von Laufenburg", das europäische Stromdrehkreuz von strategischer Bedeutung, beobachtet habe. Es wurde die Frage gestellt, ob man diese Drohnen heute abschiessen dürfe oder nicht, ob das die Polizei machen dürfe oder nicht oder ob es das VBS machen dürfe oder nicht. Wie es bei Debatten im Nationalrat üblich ist, darf man jeweils nur eine Frage stellen, aber es ist klar, dass diese Fragen den Nagel auf den Kopf treffen.

In der Schweiz ist der Betrieb von zivilen Drohnen klar geregelt. Für die aktive Bekämpfung von verdächtigen Drohnen fehlen aber teilweise explizite gesetzliche Befugnisse und klare Zuständigkeiten. So darf die Polizei zwar bei unmittelbarer Gefahr einschreiten, doch für präventive Abwehrsysteme, beispielsweise an Flughäfen oder bei Kraftwerken, fehlt oft eine spezifische gesetzliche Basis, die auch die Haftung bei Fehlfunktionen oder Kollateralschäden regelt.

Mit der rasanten technologischen Entwicklung, so die Motion in der Begründung, werden Drohnen, elektronische Störmittel und einfache ballistische Raketen auch für nichtstaatliche Akteure verfügbar. Angriffe auf kritische Infrastrukturen wie etwa Energieanlagen oder Kommunikationszentren können mit kostengünstigen Mitteln ausgeführt werden. Der zweite Drohnenbericht des Bundesrates vom 26. September 2025 bleibt in dieser Hinsicht offen, da er sich ausschliesslich auf den Verteidigungs- und Kriegsfall konzentriert. Die aktuellen hybriden Bedrohungen, zum Beispiel Desinformation, Cyberangriffe, Sabotage oder gezielte Störungen des Luftraums, sind jedoch bereits heute Realität und betreffen in erster Linie Zuständigkeiten der zivilen Behörden. Damit die Schweiz ihren Luftraum auch in solchen Lagen wirksam schützen kann, braucht es klare rechtliche Grundlagen, verbindliche Zuständigkeiten und eine zentrale Koordination. Nur mit einer solchen institutionellen und rechtlichen Klärung, wie wir sie vornehmen wollen, lässt sich der Schutz des Schweizer Luftraums auch angesichts neuer Herausforderungen effizient sicherstellen.

Schliesslich verlangt die Motion auch die Prüfung der Schaffung eines koordinierten Drohnenabwehrzentrums, in dem Bund, Kantone, Polizei, BAKOM, BAZL und Skyguide koordiniert handeln und Informationen bündeln können. Ein nationales Drohnenabwehrzentrum, das Polizei, Armee und zivile Stellen vernetzt, könnte Informationsflüsse bündeln und die operative Zusammenarbeit verbessern.

In Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission fiel der Entscheid zugunsten der Annahme dieser Kommissionsmotion einstimmig aus. Dem entspricht auch die Stellungnahme des Bundesrates: Er misst dem Schutz des Luftraums grossen Wert bei und hebt hervor, dass klare Zuständigkeiten in diesem Bereich zur Sicherheit der Schweiz in der normalen und in der ausserordentlichen Lage beitragen.

Eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen ist auch für uns sinnvoll. Die Kommission ist sich der neuen Herausforderungen für den Schutz des Schweizer Luftraums bewusst. Die schnell voranschreitende technologische Entwicklung erhöht die Wahrscheinlichkeit von Bedrohungen im Schweizer Luftraum, insbesondere durch Drohnen. Die Kommission unterstützt deshalb das Anliegen, die Zuständigkeiten im Fall von Bedrohungen auch unterhalb der Schwelle des Verteidigungs- und Kriegsfalls sowie somit in der normalen und der ausserordentlichen Lage zu regeln.

Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug

Die Motion nimmt ein wichtiges Thema auf. In der modernen Kriegsführung ist nicht mehr so klar zwischen Krieg und Nichtkrieg zu unterscheiden, sondern der Krieg hat fliessende Grenzen, wie das der Begriff der hybriden Kriegsführung ausdrückt. Wenn diese Grenzen fliessend sind, sind auch die Grenzen zwischen Armee-Einsatz und Verantwortlichkeiten von Kantonen und Unternehmen fliessend.

Die Motion nimmt deshalb eine wichtige Frage auf, die sich im Bereich des Schutzes des Schweizer Luftraums bei einer Bedrohung unter der Kriegsschwelle tatsächlich stellt. Für die aktive Bekämpfung von verdächtigen Drohnen fehlen heute angemessene, explizite Befugnisse, klare Zuständigkeiten und Selbstschutzbefugnisse. So darf die Polizei bei unmittelbarer Gefahr zwar einschreiten, doch für präventive Abwehrsysteme, beispielsweise bei Flughäfen oder Kraftwerken, fehlt diese spezifische gesetzliche Basis oft, die auch die Haftung bei Fehlfunktionen oder Kollateralschäden regelt.

Des compétences clairement définies et des pouvoirs adéquats en matière de protection de l'espace aérien contribuent à la sécurité de la Suisse, tant en situation normale qu'en situation extraordinaire.

Vor diesem Hintergrund ist die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung der rechtlichen Grundlagen sinnvoll. Entsprechende Arbeiten wurden bereits in die Wege geleitet.

Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates die Annahme der Motion.

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Angenommen - Adopté