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Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen (Feuerwehr, Sanität, Polizei oder Zoll) unterstützen, damit eine Dienstfahrt oder eine dringliche Fahrt durch administrative Sanktionen nicht stärker bestraft wird als durch strafrechtliche Sanktionen
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Brenzikofer, Jauslin, Klopfenstein Broggini, Schaffner, Töngi)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Brenzikofer, Jauslin, Klopfenstein Broggini, Schaffner, Töngi)
Rejeter la motion
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Farinelli Alex · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Intervengo a nome della Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni. La mozione chiede di sostenere in particolare i conducenti di veicoli di emergenza, quindi polizia, pompieri, servizi sanitari e dogana, affinché una corsa determinata da un intervento urgente non sia punita più severamente sul piano amministrativo che su quello penale. Il tema è delicato. Da un lato, chi interviene con veicoli a luci blu opera spesso in situazioni difficili, urgenti e pericolose. Queste persone devono poter svolgere il loro compito senza temere conseguenze personali e sproporzionate. Dall'altro lato la sicurezza stradale rimane un principio fondamentale e la mozione non vuole creare un'esenzione generale dalle regole della circolazione né dare un lasciapassare a chi guida con un veicolo prioritario.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. In der Kommission wurde daran erinnert, dass das Strassenverkehrsgesetz bereits angepasst wurde und dass die neue Regelung seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft ist. Die Verwaltung hat zudem ausgeführt, dass der Fall, der dieser Motion zugrunde liegt, noch nach altem Recht beurteilt wurde und sich nach der geltenden Rechtslage nicht mehr in gleicher Weise ereignen könnte.
Die Mehrheit der Kommission ist dennoch der Auffassung, dass weiterhin eine Inkohärenz besteht. Im Strafrecht wird bei Dienstfahrten bereits spezifisch berücksichtigt, ob die Verkehrsregelverletzung im Rahmen eines dringlichen Einsatzes erfolgt ist. Insbesondere ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht einfach die effektiv gefahrene Geschwindigkeit entscheidend, sondern die Differenz zur Geschwindigkeit, die für den konkreten Einsatz angemessen gewesen wäre. Diese Logik der Verhältnismässigkeit soll nach Ansicht der Kommissionsmehrheit auch im administrativen Bereich klar zum Tragen kommen, insbesondere beim Führerausweisentzug. Denn ein Führerausweisentzug kann für die betroffene Person erhebliche berufliche Folgen haben, gerade wenn sie für Polizei, Feuerwehr, Sanität oder Zoll tätig ist.
La maggioranza della commissione ritiene quindi opportuno che vi sia una maggiore coerenza tra il trattamento penale e quello amministrativo. Se il diritto penale riconosce già le circostanze particolari di una corsa urgente o ufficiale, è logico che questa valutazione sia considerata anche quando si decide sulla durata o sull'eventuale riduzione di una misura amministrativa. È importante ribadire che la commissione non propone un automatismo cieco. Ogni situazione dovrà continuare a essere esaminata concretamente. La proporzionalità dell'intervento, la necessità della corsa urgente, il rispetto dei regolamenti interni e il pericolo creato agli altri utenti della strada resteranno elementi decisivi.
In der Kommission wurden auch Vorbehalte geäussert. Eine Minderheit beantragte, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen. Sie machte geltend, dass das geltende Recht bereits heute eine faire Beurteilung im Einzelfall ermögliche und dass die Verkehrssicherheit nicht geschwächt werden dürfe. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere gegenüber Milizorganisationen eine gewisse abschreckende Wirkung der administrativen Massnahmen erhalten bleiben müsse.
Diese Bedenken wurden in der Kommission ernst genommen. Die Mehrheit ist jedoch der Meinung, dass sie im Rahmen der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung berücksichtigt werden können. Es wird Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Voraussetzungen präzise zu definieren und sicherzustellen, dass die vorgeschlagene Anpassung nicht zu einer generellen Straffreiheit oder zu einem Freipass führt.
La mozione vuole rafforzare la proporzionalità e la coerenza del diritto. Le persone che intervengono in situazioni d'emergenza devono essere giudicate in modo severo quando superano i limiti in maniera ingiustificata, ma anche in modo equo quando agiscono nell'ambito di un intervento urgente e necessario.
Per questi motivi, la Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni del Consiglio nazionale propone con 16 voti contro 5 e 1 astensione di accogliere la mozione.
Gaillard Benoît · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
L'affaire est, somme toute, relativement simple. Il y a quelques années, le Parlement a modifié la loi fédérale sur la circulation routière (LCR) sur un point qui peut sembler un détail, mais qui a son importance pour les personnes qui conduisent des véhicules qui, pour des motifs liés aux interventions d'urgence, ont la priorité - qu'on appelle dans le langage courant les feux bleus. La décision prise alors était de considérer que pour la sanction d'une vitesse qui est inappropriée malgré l'engagement prioritaire, le juge pénal devait non pas considérer la vitesse, si j'ose dire, au sens brut, par rapport à la vitesse autorisée, mais l'écart entre la vitesse constatée et la vitesse dont le juge estime qu'elle aurait été appropriée à ce moment pour cette intervention-là. Voilà la modification qui a été adoptée par le Parlement il y a quelques années. Ce qu'a fait apparaître un cas, en Suisse romande, de jurisprudence du Tribunal fédéral, c'est que le législateur, alors, n'avait pas reflété cette souplesse ou cette obligation d'appréciation différenciée introduite dans les dispositions pénales de la LCR. Il ne l'avait pas reflétée dans les dispositions administratives s'agissant en particulier du retrait du permis de conduire. Autrement dit, dans l'appréciation du retrait du permis de conduire, de la durée en particulier de ce retrait, le législateur - vous, nous - n'a pas introduit l'obligation de procéder à une pondération en fonction de l'écart entre la vitesse constatée et celle qui aurait été appropriée pour l'intervention en question. Cela a conduit le Tribunal fédéral à signaler cette incohérence dans un arrêt - quand bien même il a été rendu sous l'ancien droit - et à signaler que le Parlement avait traité la question de la sanction administrative et celle de la sanction pénale de deux façons différentes.
C'est cet arrêt, cette remarque du Tribunal fédéral qui fonde la motion Broulis, qui a donc pour but que, s'agissant de la durée du retrait du permis suite à un excès de vitesse pour le cercle des chauffeurs professionnels que j'ai évoqué tout à l'heure, soit pris en considération non plus l'écart brut, si j'ose dire, entre la vitesse constatée et la vitesse autorisée, mais l'écart pragmatique entre la vitesse constatée et la vitesse qui aurait été appropriée pour l'intervention en question.
Il ne s'agit pas, je le précise aussi, d'obliger l'autorité administrative à réduire la sanction, mais de l'obliger à prendre en compte ces circonstances dans sa décision concernant la durée du retrait du permis. Il va de soi que les détails seront à régler dans la loi si nous adoptons aujourd'hui la motion - dans ce cas, le Conseil fédéral sera chargé de nous proposer une nouvelle modification de la LCR.
Une minorité de la commission craint qu'une telle modification ne soit vue comme un encouragement aux excès de vitesse ou donne l'impression d'une impunité, en tout cas sur le plan des sanctions administratives, pour les excès de vitesse des personnes qui conduisent des véhicules d'urgence en service prioritaire. La majorité de la commission considère qu'il ne s'agit là finalement que de refléter, en matière de sanctions administratives, ce que le Parlement a déjà décidé en matière de sanctions pénales dans la LCR. Elle estime aussi que c'est une manière de soutenir les personnes qui procèdent à ces interventions urgentes, la durée du retrait de permis, comme l'a souligné notre collègue Farinelli, pouvant être réellement un facteur handicapant pour la vie professionnelle des personnes concernées, alors qu'elles interviennent dans des situations d'urgences.
Pour toutes ces raisons, votre commission vous propose d'adopter la motion Broulis, par 16 voix contre 5 et 1 abstention.
Brenzikofer Florence · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Wir alle wissen: Wer bei Polizei, Feuerwehr, Sanität oder Zoll Dienst leistet, übernimmt grosse Verantwortung. Oft zählt im Einsatz jede Minute, manchmal sogar jede Sekunde. Die Angehörigen unserer Blaulichtorganisationen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung. Gerade weil ihre Aufgabe so wichtig ist, müssen wir aber darauf achten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgewogen bleiben und sowohl den Bedürfnissen der Einsatzkräfte als auch den Anforderungen der Verkehrssicherheit gerecht werden.
Die Motion verlangt, dass Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen auf Dienst- oder dringlichen Fahrten administrativ nicht stärker als strafrechtlich sanktioniert werden dürfen. Das Anliegen dahinter ist nachvollziehbar. Niemand möchte, dass Einsatzkräfte für die Erfüllung ihres Auftrags unangemessen belastet werden. Die vorgeschlagene Lösung überzeugt jedoch nicht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er tut dies nicht, weil er die besonderen Herausforderungen von Einsatzfahrten verkennt. Im Gegenteil, er anerkennt ausdrücklich, dass Einsatzkräfte häufig unter hohem Zeitdruck schwierige Entscheidungen treffen müssen. Dennoch kommt er zum Schluss, dass die geltende Ordnung beibehalten werden sollte.
Das Administrativrecht dient dem Schutz der Verkehrssicherheit. Es soll verhindern, dass gefährliche Situationen entstehen, und Risiken für alle Verkehrsteilnehmenden minimieren. Ein Führerausweisentzug oder eine andere administrative Massnahme ist deshalb keine zusätzliche Strafe, sondern ein eigenständiges Instrument zum Schutz der Allgemeinheit.
Genau deshalb ist es problematisch, die administrativen Massnahmen automatisch an das strafrechtliche Ergebnis zu koppeln. Wer dies tut, vermischt zwei Systeme, die bewusst unterschiedliche Funktionen haben. Die Motion würde den Handlungsspielraum der zuständigen Behörden einschränken. Sie würde dazu führen, dass selbst dort, wo aus Sicht der Verkehrssicherheit Handlungsbedarf besteht, administrative Massnahmen nicht mehr im erforderlichen Umfang möglich wären. Dabei dürfen wir eines nicht vergessen: Auch ein Blaulichtfahrzeug bewegt sich nicht im luftleeren Raum. Es fährt auf denselben Strassen wie Familien, Velofahrerinnen und Velofahrer, Fussgängerinnen und Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmende. Gerade weil Einsatzfahrten mit erhöhten Geschwindigkeiten und besonderen Risiken verbunden sind, braucht es wirksame Instrumente zur Wahrung der Verkehrssicherheit.
Schon heute geniessen Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen weitreichende Sonderrechte. Das Strassenverkehrsrecht erlaubt ihnen, in dringlichen Einsätzen von Verkehrsregeln abzuweichen. Diese Ausnahmen sind bewusst vorgesehen, damit sie ihren Auftrag erfüllen können. Wer schon in der letzten Legislatur im Rat war, weiss, dass das Strassenverkehrsgesetz - wir haben es vorhin von den Kommissionssprechenden gehört - gerade erst in der letzten Legislatur angepasst wurde. Das Parlament hat die Anliegen der Blaulichtorganisationen bereits aufgenommen und den rechtlichen Rahmen entsprechend weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat die besonderen Anforderungen von Einsatzfahrten somit erst kürzlich berücksichtigt. Umso mehr stellt sich die Frage, ob bereits heute erneut in dieses sorgfältig austarierte System eingegriffen werden soll.
Diesen Sonderrechten steht eine besondere Verantwortung gegenüber. Das Gesetz verlangt ausdrücklich die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt. Dieser Grundsatz ist zentral. Er sorgt dafür, dass die notwendige Flexibilität im Einsatz nicht zulasten der Sicherheit geht. Der Bundesrat weist deshalb in seiner Begründung zu Recht darauf hin, dass eine weitergehende Privilegierung sorgfältig geprüft werden müsste. Die Motion geht jedoch deutlich weiter. Sie würde das bestehende Gleichgewicht verschieben, ohne dass nachgewiesen wäre, dass heute ein systematisches Problem besteht.
Es geht bei dieser Vorlage nicht um die Frage, ob wir unsere Einsatzkräfte unterstützen wollen; selbstverständlich tun wir das. Es geht vielmehr um die Frage, ob wir ein bewährtes System verändern sollen, das einen vernünftigen Ausgleich schafft zwischen der notwendigen Handlungsfreiheit bei dringlichen Einsätzen und dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. Der Bundesrat kommt nach Prüfung dieser Frage zum Schluss, dass eine solche Änderung nicht angezeigt ist. Diese Einschätzung überzeugt.
Im Interesse der Verkehrssicherheit, der Rechtsklarheit und einer sachgerechten Trennung zwischen Straf- und Administrativrecht bitte ich Sie deshalb, die Motion abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Die Motion verlangt, dass die Mindestdauer des Führerausweisentzuges für Fahrerinnen und Fahrer von Blaulichtfahrzeugen, die auf Dienstfahrten unverhältnismässig gehandelt haben, in jedem Fall gekürzt werden muss. Weiter soll bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Dienstfahrten lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit berücksichtigt werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Schliesslich soll auf den Entzug des Führerausweises bei Dienstfahrten verzichtet oder lediglich eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Der Bundesrat hat grossen Respekt vor der Arbeit der Blaulichtorganisationen und ist sich bewusst, dass angemessenes Vorgehen im Notfall herausfordernd sein kann. Der im Motionstext erwähnte Fall wurde noch nach altem Recht beurteilt. Seit Inkrafttreten des revidierten Strassenverkehrsgesetzes am 1. Oktober 2023 könnte er sich so nicht mehr ereignen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Mindestdauer des Führerausweisentzugs nicht in jedem Fall gekürzt werden soll. Eine zwingende Kürzung der Mindestdauer eines Führerausweisentzugs in Fällen, in denen unverhältnismässig gehandelt und dadurch beispielsweise gar Dritte verletzt wurden, unterstützt der Bundesrat nicht.
Die Strassenverkehrsämter haben bereits heute die Möglichkeit, die Mindestdauer des Entzugs zu kürzen, selbst bei unverhältnismässigen Verkehrsregelverletzungen. Dieses Ermessen soll nicht beschränkt werden. Die Regelung, wonach lediglich die Differenz zu der für den Einsatz angemessenen Geschwindigkeit berücksichtigt wird, ist seit Oktober 2023 im Strassenverkehrsgesetz verankert. Dieses Anliegen der Motion ist also bereits erfüllt. Bereits heute gibt es für Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen weder Ausweisentzug noch Verwarnung, wenn die Verkehrsregelverletzung verhältnismässig war.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Brenzikofer et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 154 Stimmen
Dagegen ... 31 Stimmen
(3 Enthaltungen)