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13e rente AVS. Affectation des recettes fiscales supplémentaires des cantons et des communes à l'AVS
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Blunschy, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Roduit, Piller Carrard, Porchet, Weichelt, Wyss, Zybach)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Rechsteiner Thomas, Alijaj, Blunschy, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Roduit, Piller Carrard, Porchet, Weichelt, Wyss, Zybach)
Rejeter la motion
Amaudruz Céline · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Lors de sa séance du 16 avril 2026, la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national a examiné, dans le cadre de l'objet 24.073, "Mise en oeuvre et financement de l'initiative pour une 13e rente AVS", une proposition de motion de commission déposée par notre collègue Silberschmidt. Cette proposition visait à charger le Conseil fédéral de modifier les bases légales afin que les recettes fiscales supplémentaires générées pour les cantons et les communes par l'introduction de la 13e rente AVS soient intégralement reversées à la Confédération. Au cours de la discussion, la motion a été modifiée, afin de préciser que ces montants ne devaient pas simplement revenir au budget général de la Confédération, mais être directement transférés à l'AVS.
La motion charge donc le Conseil fédéral de faire en sorte que les recettes fiscales supplémentaires des cantons et des communes liées à l'introduction de la 13e rente AVS soient reversées à la Confédération, qui les transfère directement à l'AVS, comme je viens de le dire.
La majorité de la commission soutient cette motion, parce qu'elle permet de corriger une asymétrie financière évidente. L'introduction de la 13e rente AVS augmente le revenu imposable des bénéficiaires. Elle génère donc mécaniquement des recettes fiscales supplémentaires pour les cantons et les communes. Dans le même temps, la Confédération assume une part importante des coûts supplémentaires liés à cette nouvelle prestation, puisqu'elle participe légalement au financement de l'AVS. Selon les explications données en commission, la Confédération devra supporter environ 20 pour cent des dépenses supplémentaires de l'AVS, soit environ 800 millions de francs, tandis que les cantons et les communes pourraient bénéficier de recettes fiscales supplémentaires estimées à environ 600 millions de francs. Pour la majorité de la commission, cette situation n'est pas satisfaisante. L'objectif de la 13e rente AVS est d'améliorer la situation financière des retraités. L'idée n'est pas de créer un effet d'aubaine pour les finances cantonales et communales.
La majorité ne souhaite pas créer une nouvelle tâche commune ni faire des cantons un nouveau pilier de financement de l'AVS. Elle veut simplement que l'introduction de la 13e rente soit neutre pour les finances cantonales et communales et que les recettes supplémentaires directement liées à cette prestation soient affectées à l'AVS. Il ne s'agit donc pas non plus de remettre en cause le fédéralisme ou l'autonomie fiscale des cantons.
La majorité considère en outre que la motion est l'instrument adéquat pour proposer cela. La minorité, emmenée par notre collègue Rechsteiner Thomas, propose quant à elle de rejeter la motion. Elle estime que le calcul des recettes supplémentaires attribuables à la 13e rente AVS serait complexe et entraînerait une charge administrative importante. Cette minorité relève aussi que la part cantonale à l'impôt fédéral direct sert notamment à indemniser les cantons pour des tâches de taxation, de perception et de procédure qui demeurent inchangées même si les recettes augmentent. Enfin, la minorité craint que cette motion ne crée un précédent. Selon elle, de nombreuses réformes fédérales ont des effets financiers positifs ou négatifs sur les cantons et les communes, et donc ces questions devraient plutôt être traitées dans le cadre général de la répartition des tâches et des flux financiers entre la Confédération et les cantons.
Par 13 voix contre 12, la commission a adopté cette motion, et je vous propose d'en faire de même.
Hässig Patrick · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Wie ich Ihnen in der Differenzbereinigung bei der Finanzierungsvorlage zur 13. AHV-Rente angekündigt habe, behandeln wir nun die erwähnte Kommissionsmotion zur Zuweisung der durch die 13. AHV-Rente generierten Steuermehreinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden an die AHV.
Worum geht es genau? Wie Sie wissen, wird in diesem Dezember das erste Mal die 13. AHV-Rente ausbezahlt, und dies führt bei den Bezügerinnen und Bezügern zu höheren steuerbaren Einkommen. Daraus entstehen wiederum Steuermehreinnahmen, nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Kantonen und Gemeinden. Diese können auf Gemeinde- und Kantonsebene mit jährlichen Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 600 Millionen Franken rechnen. Gleichzeitig trägt der Bund über seinen gesetzlichen AHV-Bundesanteil von 20,2 Prozent einen erheblichen Teil der Mehrkosten der 13. AHV-Rente. Es entsteht damit eine strukturelle Asymmetrie. Der Bund trägt die Mehrausgaben, während Kantone und Gemeinden von Steuermehreinnahmen profitieren, ohne sich an der Finanzierung der 13. AHV-Rente zu beteiligen.
Genau hier setzt die Motion an. Sie will den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die durch die Einführung der 13. AHV-Rente entstehenden Steuermehreinnahmen bei Kantonen und Gemeinden dem Bund zufliessen. Dieser soll die Mittel dann direkt an die AHV weiterleiten. Die einfachste und technisch sauberste Lösung dafür ist eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer im Umfang der geschätzten Mehreinnahmen, verbunden mit einer zweckgebundenen Zuführung dieser Mittel an die AHV. Laut Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung müsste dafür der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21,2 Prozent um 2 Prozentpunkte auf 19,2 Prozent gesenkt werden. Diese Änderung könnte im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vorgenommen werden und wäre konform mit den Verfassungsgrundlagen zur direkten Bundessteuer.
Es geht der Kommissionsmehrheit bei der Motion ausdrücklich nicht darum, die Kantone wieder zu Mitfinanzierern der AHV zu machen; es geht einzig darum, dass die Einführung der 13. AHV-Rente für die Kantons- und Gemeindefinanzen budgetneutral ausfällt. Die Kommission hat dieses Anliegen bewusst nicht direkt in die laufenden Arbeiten zur Finanzierung der 13. AHV-Rente aufgenommen, weil es nicht Teil der bundesrätlichen Vorlage war und sich deshalb die Vernehmlassungsteilnehmenden dazu nicht äussern konnten. Der korrekte Weg ist darum die Kommissionsmotion.
Es gibt bei diesem Geschäft eine Minderheit Rechsteiner Thomas, die Ihnen beantragt, diese Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Er führt an, dass sich Gesetzesänderungen häufig positiv oder negativ auf die Einnahmen der Kantone und Gemeinden auswirken.
Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Bedenken nicht und hat diese Motion mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Sie hält es für folgerichtig, dass die Mehreinnahmen, die ohne Zutun der Kantone und Gemeinden allein aus der 13. AHV-Rente entstehen, der AHV zugutekommen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, diese Motion anzunehmen.
Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Kollege Hässig, schaffen Sie damit nicht einen gigantischen bürokratischen Mehraufwand, weil diese Einnahmen herausgerechnet werden müssen und dann auch die Kantone ungleich behandelt werden? Die 13. AHV-Rente wird individuell ausbezahlt, der Kantonsbeitrag ist aber eigentlich eine pauschale Kürzung bei den Kantonen.
Hässig Patrick · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Danke für die Frage. Wir haben diese Frage in der Kommission kurz besprochen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das der richtige Weg ist.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Auf den ersten Blick mag die Forderung der Motion attraktiv erscheinen. Wird eine zusätzliche AHV-Rente ausbezahlt, sollen auch die daraus resultierenden Steuererträge wieder der AHV zugeführt werden. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass dieser Vorschlag erhebliche finanzielle, föderalistische und systematische Probleme schafft.
Aus fünf Gründen ist die Motion abzulehnen:
1. Die Finanzierung der AHV ist eine Bundesaufgabe. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde die Verantwortung für die AHV bewusst und konsequent dem Bund zugewiesen. Kantone und Gemeinden finanzieren die AHV heute nicht direkt. Genau diese Entflechtung war ein zentrales Ziel des neuen Finanzausgleichs. Die Motion würde dieses Prinzip durchbrechen. Sie würde dazu führen, dass Kantone und Gemeinden plötzlich zur Mitfinanzierung einer Bundesaufgabe herangezogen würden, ohne dass sie auf die Ausgestaltung der Aufgabe einen entsprechenden Einfluss hätten. Damit würde ein Grundsatz unseres Föderalismus verletzt. Wer eine Aufgabe verantwortet, soll sie auch finanzieren.
2. Die Motion schafft einen problematischen Präzedenzfall. Wenn künftig sämtliche positiven finanziellen Auswirkungen von Bundesbeschlüssen bei Kantonen und Gemeinden abgeschöpft werden, stellt sich sofort die Gegenfrage: Müsste der Bund dann nicht umgekehrt auch sämtliche negativen Auswirkungen kompensieren? Denn solche negativen Effekte entstehen ebenfalls. Wer die Mehreinnahmen abschöpfen will, müsste konsequenterweise auch die Mindereinnahmen und Mehrkosten berücksichtigen. Eine einseitige Betrachtung ist weder sachgerecht noch fair.
3. Die Motion greift in die bestehende Steuersystematik ein. Bundesgesetze können Auswirkungen auf die Einnahmen von Kantonen und Gemeinden haben. Diese werden jedoch grundsätzlich nicht laufend über den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nachkorrigiert. Anpassungen des Kantonsanteils wurden in der Vergangenheit nur bei grossen Reformen vorgenommen, beispielsweise beim NFA oder bei der Steuerreform und AHV-Finanzierung. Die vorliegende Motion würde dieses bewährte Prinzip aufgeben und einen neuen Mechanismus schaffen, bei dem künftig jede fiskalische Nebenwirkung eines Bundesentscheids nachträglich korrigiert werden müsste.
4. Die Umsetzung ist alles andere als einfach. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat aufgezeigt, dass die Abschöpfung der Steuermehreinnahmen faktisch über eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer am besten möglich wäre. Das ist aber nicht einfach so zu lösen. Zudem bestehen technische Herausforderungen. Die Steuermehreinnahmen der Kantone werden nach dem Forderungsprinzip berechnet, der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer hingegen nach dem Kassaprinzip ausbezahlt. Sie sehen, die Zahlungsströme laufen also zeitlich nicht parallel. Eine präzise und verursachergerechte Abschöpfung ist deshalb kaum möglich und würde zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen.
5. Die Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden wären erheblich. Viele Kantone würden einen Teil dieser Belastung zwangsläufig an die Gemeinden weitergeben. Gerade Städte und Gemeinden lehnen die Motion deshalb auch entschieden ab, da diese Gemeinwesen weder für die Finanzierung der AHV verantwortlich sind noch die Möglichkeit haben, diese Ausgaben zu steuern. Gleichzeitig müssen sie die finanziellen Folgen davon tragen. Dies schwächt die finanzielle Handlungsfähigkeit von Kantonen und Gemeinden und erschwert die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben.
Die Verantwortung der Finanzierung der 13. AHV-Rente liegt beim Bund. Die Lösung kann nicht darin bestehen, den Kantonen und Gemeinden nachträglich Mittel zu entziehen und damit die klaren Aufgaben und die Finanzierungsordnung unseres Föderalismus zu verwässern. Die Motion verletzt bewährte Grundsätze der fiskalischen Äquivalenz, schafft neue Abgrenzungsprobleme, greift in die Steuerautonomie von Kantonen und Gemeinden ein und führt zu einer unnötigen Verkomplizierung unseres Finanzsystems.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Geschätzter Herr Kollege Rechsteiner, können Sie bestätigen, dass entsprechende Überlegungen in der anderen Kammer, im Ständerat, bereits gemacht wurden, dass sie aber verworfen wurden, weil der Widerstand aus Kantonen und Gemeinden sehr gross war? Wie schätzen Sie die Chancen im Ständerat ein?
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich bin nicht im Ständerat und kann diese Frage nur schwer beantworten. Aber aus Gesprächen mit Kollegen aus dem Ständerat weiss ich, dass man sich dort diese Gedanken auch gemacht hat. Ich werde keine Prognose abgeben, wie es dort ausgeht. Aber ich hoffe, die Ständeräte stehen für ihre Stände ein und lehnen es auch ab.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Die vorliegende Motion will, dass der Bund die Steuermehreinnahmen, welche durch die Einführung der 13. AHV-Rente entstehen, bei den Kantonen und Gemeinden vollständig abschöpft und diese Mittel an die AHV weiterleitet. Dazu müsste der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer herabgesetzt und die Differenz zweckgebunden der AHV zugewiesen werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt die Mehreinnahmen der Kantone und Gemeinden aus der 13. AHV-Rente für das Jahr 2026 auf rund 650 Millionen Franken. Bei einer vollständigen Abschöpfung dieser Bruttomehreinnahmen wäre der Kantonsanteil bei 19,3 Prozent anzusetzen; heute liegt er bei 21,2 Prozent. Mit dem gestrigen Beschluss Ihres Rates entfallen nun die Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden bei den Einkommenssteuern infolge höherer Lohnbeiträge. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer führt jedoch zu Mehrausgaben bei den Beschaffungen von rund 100 Millionen Franken. Berücksichtigt man diese mit, so wäre der Kantonsanteil bei voller Abschöpfung der Nettomehreinnahmen nach Ihren Beschlüssen gestern auf 19,6 Prozent festzulegen.
Der Bundesrat lehnt eine solche Mitfinanzierung der AHV durch die Kantone und Gemeinden jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen ab. So kommt es regelmässig vor, dass sich Gesetzesänderungen auf Bundesstufe positiv oder negativ auf die Einnahmen der Kantone und Gemeinden auswirken. In aller Regel wird dabei der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer aber weder gesenkt, um Mehreinnahmen der Kantone und Gemeinden abzuschöpfen, noch erhöht, um Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden auszugleichen. Der Bundesrat will auch weiterhin auf eine Feinsteuerung der durch die Rechtsetzung des Bundes beeinflussten Einnahmeströme des Bundes sowie der Kantone und Gemeinden mittels entsprechender Anpassung des Kantonsanteils verzichten. Anpassungen des Kantonsanteils sollten aus Sicht des Bundesrates nur bei gross angelegten Reformen in Betracht gezogen werden, welche Bund und Kantone direkt betreffen. Sie können sich erinnern, dass dies bei der STAF-Vorlage der Fall war und man damals bei einem allfälligen Ausfall von Unternehmensgewinnsteuern einen Ausgleich schaffen wollte.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Rechsteiner Thomas et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen
Dagegen ... 90 Stimmen
(5 Enthaltungen)