02.450

Einführung eines Sozialdienstes

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Zäch, Leu, Wiederkehr, Eberhard)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Zäch, Leu, Wiederkehr, Eberhard)

Donner suite à l'initiative

Leu Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Die Frage eines Sozialdienstes wurde in diesem Parlament schon mehrmals thematisiert. Der Initiant, unser ehemaliger Kollege Guido Zäch, hatte bereits 2001 mit einer Motion verlangt, dass ein Sozialjahr im Dienste der Allgemeinheit eingeführt werden sollte. Diese Motion ist im Plenum noch nicht behandelt worden. Weil die Einführung eines solchen Sozialdienstes aber eine Verfassungsänderung nötig macht - so auch die Antwort des Bundesrates auf diese Motion -, reichte alt Nationalrat Zäch am 26. September 2002 eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, die Gegenstand unserer heutigen Beratung ist.

Als Vertreter der Minderheit und im Namen der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben. Wir haben in unseren Fraktionsberatungen festgestellt, dass die heutige Wehrpflicht nach Artikel 59 der Bundesverfassung weder den Bedürfnissen der Armee noch der gesellschaftlichen Realität entspricht. Wir wissen allerdings auch, dass mit dem heutigen, neuen Rekrutierungssystem nach "Armee XXI" viel differenzierter rekrutiert werden kann und dass sich entsprechende Erfolge einstellen, das heisst: Reduktion derjenigen, die dienstuntauglich sind oder die schon kurz nach Beginn einer Ausbildung in der Rekrutenschule diese Ausbildung abbrechen müssen; diese Zahlen haben sich reduziert.

Trotzdem glauben wir, dass hier Handlungsbedarf besteht. Im Zeichen der Wehrgerechtigkeit muss am verfassungsmässigen Grundprinzip festgehalten werden. Das will diese Initiative. Es soll auch weiterhin keine freie Wahl des Dienstes bestehen. Auch wenn ich vorhin festgehalten habe, dass mit dem neuen Rekrutierungssystem "Armee XXI" Verbesserungen erzielt werden, besteht dennoch viel Unmut, weil sich nach wie vor verschiedene Leute auf dem "blauen Weg" elegant einer Dienstleistung an unserer Gemeinschaft entziehen können. Nach wie vor geht man davon aus, dass ungefähr ein Drittel der Dienstpflichtigen militärdienstuntauglich ist. Diese Situation ist unbefriedigend und aus ethischer Sicht gegenüber jenen, welche ihren Militärdienst leisten, und gegenüber jenen, die Gewissensgründe geltend machen, nicht gerecht.

Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Arbeitskräften in der Pflege von Kranken und älteren oder behinderten Menschen. Im Schlussbericht der Studienkommission "Allgemeine Dienstpflicht", die von unserer ehemaligen Kollegin Christiane Langenberger präsidiert wurde, geht man davon aus, dass für die kommenden Jahre vor allem in sozialen Bereichen und im Alterspflegebereich ein zusätzlicher Personalbedarf von über 50 000 Personen entstehen wird. Aus diesen Gründen kann man durchaus annehmen, dass einige Tausend Sozialdienstleistende sinnvoll eingesetzt werden könnten. Organisatorisch gesehen - und das scheint mir wichtig zu sein - wäre hierfür keine neue Institution zu schaffen, sondern es wäre eine Anlehnung an die Institution und die Infrastruktur des Zivildienstes denkbar.

Eine allgemeine Dienstpflicht liegt im Interesse des Staates, weil so auch das soziale Verhalten entsprechend gefördert werden und ein Dienst an der Gemeinschaft nicht einfach mit Geld abgegolten werden kann. Vielmehr müssen dann diese Leute in einem praktischen Einsatz etwas für die Allgemeinheit tun, wie jene, die Militärdienst leisten.

Ich bitte Sie abschliessend, mindestens in dieser Phase der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit alle Probleme, die in diesem Zusammenhang anstehen und wirklich im Interesse unserer Gemeinschaft und auch im Interesse der Wehrgerechtigkeit sind, gelöst werden können. Geben Sie der parlamentarischen Initiative Folge, damit die Sache angepackt wird und in den entsprechenden Kommissionen einer Lösung zugeführt werden kann.

Siegrist Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die grosse Mehrheit der Kommission in der damaligen Zusammensetzung war sich einig, dass dieser Weg so nicht eingeschlagen werden kann. Nicht für alle Mitglieder waren die Motive genau die gleichen. Die Überlegungen, die gemacht wurden, haben nicht für alle die gleiche Bedeutung. Es ist in dem Sinne kein Aufeinanderschichten, sondern eher ein Aneinanderreihen von Gründen, das zur grossmehrheitlichen Ablehnung geführt hat.

Vorweg aber ist eines klarzustellen: Die Mehrheit lehnt den Vorstoss nicht deshalb ab, weil sie der Meinung wäre, es sei nun mit Zähnen und Krallen am heutigen Modell der Militärdienstpflicht festzuhalten, es könne darüber nicht gesprochen werden und die Militärdienstpflicht sei die einzige heilende Kraft der Nation. Im Gegenteil, die Mehrheit ist durchaus der Auffassung, dass - wie es auch der Sprecher der Minderheit sagte - in den nächsten Jahren hier intensive Diskussionen geführt werden müssen. Nur: Wenn es so sein sollte, wie es der Sprecher der Minderheit und Vertreter der CVP-Fraktion sagte, dass nämlich das Wehrpflichtmodell nicht mehr den Bedürfnissen der Armee und der Gesellschaft entspreche, dann müsste man es ändern. Dann darf man es nicht noch auf weitere Bereiche ausdehnen und sich dort wieder neue Probleme einhandeln.

Insgesamt sind es folgende Überlegungen, die die Mehrheit der Kommission zu diesem Ergebnis geführt haben:

1. Es stimmt nicht, dass der Personalbedarf der Armee auf diese Weise gesteuert werden soll, wie dies in der Begründung der Initiative gesagt wird. Man hat andere Instrumente, gute Instrumente, um den Personalbedarf der Armee zu steuern, falls er gesunken sein sollte.

2. Es ist eine vielleicht ideologische Frage oder eine Frage der ethischen Einstellung, wieweit es Aufgabe des Staates ist, soziales Verhalten in Formen von Zwangsarbeit bzw. Ausweitung von staatlicher Zwangsarbeit einzuüben. Es gibt ja nicht ein staatliches Prinzip, wonach alle Leute einen zwangsweisen Dienst an der Gemeinschaft leisten sollen. Es gibt also keinen Vorrang des Zwangsprinzips vor dem Marktprinzip. Wenn der Staat zum Mittel des Zwangs in Form der Wehrpflicht greift, ist dies eine besondere Massnahme für besondere, ausserordentliche Situationen. Aber es entspricht nicht unserer Staatsauffassung, dass das Mittel des Zwangs für den Normalfall, für die Bewältigung der normalen Probleme, ergriffen werden soll.

3. Es ist wahrscheinlich ein Bumerang für die betroffenen Bereiche. Wenn man Probleme hat, im Sozialbereich und im Pflegebereich der Spitäler genügend Personal zu finden, dann liegt das vielleicht daran, dass diese Personalkategorien im Marktvergleich unterbezahlt sind. Dann darf man doch diesen Mechanismus der Unterbezahlung nicht noch dadurch stützen, dass man in diesem Bereich zusätzlich gewissermassen in "Zwangsarbeiter" investiert! Denn damit schaden Sie gerade diesen Bereichen; deshalb wäre dies für diese Berufe langfristig ein Bumerang. Wenn Sie die sozialen und gesundheitlichen Berufe und andere Berufe im Dienste der Allgemeinheit aufwerten wollen, dürfen Sie gerade nicht mit diesen Mechanismen arbeiten, sondern Sie müssen dafür sorgen, dass die Marktvergleiche in diesen Bereichen wieder zum Spielen kommen, statt die Mechanismen auszuschalten.

4. Man müsste sich auch die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten eines solchen Dienstes überlegen. Ich denke an die Summe von Lohnersatz- und Abwesenheitskosten, an Kosten, die bei der Wirtschaft entstehen, weil dann die Leute an ihrem Arbeitsplatz, wo sie etwas von der Sache verstehen, fehlen, um in der gleichen Zeit zwangsweise an einem anderen Arbeitsplatz zu arbeiten, wo sie in ein paar Tagen angelernt wurden. Das kann ja nicht der Weg sein, auf dem wir diese Probleme lösen.

5. Dann ist das Problem der Gleichheit von Frauen und Männern nicht gelöst. Der Initiant hat diesen Einwand damit beantwortet, dass man bei den Frauen bei der traditionellen Situation bleiben könne, dass sich das Problem nur bei den Männern stelle. Das stimmt natürlich so nicht. Wenn es bei der Militärdienstpflicht gerade noch so schlecht und recht geht, den Unterschied zu begründen, so würde dies bei einem Sozialdienst wahrscheinlich verfassungsrechtlich und verfassungsethisch doch sehr schwer fallen.

6. Die Begründung der Wehrdienstpflicht ist eine Begründung, die sich aus der ausserordentlichen Situation ableitet, in die Staaten geraten können. Sie ist nicht eine Begründung, die sich auf den Normalzustand einer Gesellschaft stützt. Wenn die Begründung, wie immer wieder gesagt wird, für ausserordentliche Situationen nicht mehr überzeugt und deshalb das System der Militärdienstpflicht ins Wanken kommt, dann muss man wahrscheinlich dazu stehen und sich der Diskussion dort stellen, wo sie geführt werden muss. Aber man soll nicht das Problem praktisch zudecken, indem man das angezweifelte Modell noch auf andere Bereiche ausweitet.

7. Schliesslich muss ich darauf hinweisen, dass der immer wieder zitierte Bericht der Expertenkommission von 1996 auch zu diesem Schluss gekommen ist, zu dem die Mehrheit der Kommission gekommen ist.

Ich bitte den Rat, ebenfalls diesem Weg zu folgen.

Cuche Fernand · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Mon collègue Siegrist a dit l'essentiel en ce qui concerne cette initiative parlementaire. Je vais revenir brièvement sur quelques points, en soulignant que l'initiative parlementaire Zäch soulève de bonnes et de solides questions. Notamment, elle repose la question de la nécessité de mettre en place un service obligatoire à la collectivité, et je crois que cette question de fond restera posée au sein de la commission, si ce n'est de ce Parlement.

Comme l'a dit Monsieur Siegrist, il y a une distinction à faire entre le service armé, dont on espère qu'on n'aura jamais besoin de le solliciter, et la situation d'une intervention qui réclamerait une permanence sociale pour répondre aux besoins de notre population.

L'initiative Zäch soulève aussi des questions fondamentales sur l'état de santé des conscrits, c'est-à-dire des jeunes de 19 ou 20 ans qui doivent se présenter au recrutement. Si plusieurs milliers de jeunes sont considérés comme inaptes au service militaire, voire inaptes au service de protection de la population, une des réponses, peut-être, à donner à l'initiative parlementaire, serait de s'interroger de façon plus approfondie sur l'état de santé de ces conscrits.

Cela pose aussi la question des compétences, de l'adéquation ou de l'"honnêteté" des médecins qui sont appelés à déclarer des milliers de personnes inaptes au service militaire. Sauf erreur, je crois que le tennisman Federer a été considéré comme inapte au service militaire, alors qu'il fournit de belles prestations sportives: est-ce qu'on serait en droit d'exiger de Monsieur Federer qu'il accomplisse un service social, par exemple dans un home médicalisé?

Je dirai qu'il n'y a pas urgence à intervenir en la matière, qu'il faut attendre aussi le résultat des premières années de la mise en oeuvre de la nouvelle approche mise en place, de la nouvelle clé d'appréciation des conscrits, pour voir dans quelle mesure on pourra répondre à l'initiative Zäch. A titre personnel, je dirai que la seule réponse crédible et solide - mais il est trop tôt pour la proposer dans ce conseil -, ce serait de mettre en place un libre choix avec des conditions moins restrictives en ce qui concerne le service civil. Je crois que l'initiative parlementaire Zäch trouve son prolongement dans un accès plus facile pour servir la population du point de vue civil.

Verfahrensbeitrag

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben .... 28 Stimmen

Dagegen .... 132 Stimmen

Binder Max · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich darf heute unserer Ratskollegin Frau Zapfl zu ihrem Geburtstag gratulieren. Ich wünsche ihr einen schönen Tag und für die Zukunft nur das Beste. (Beifall)