04.3267
Private Sicherheitsfirmen
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Ich danke vorweg dem Bundesrat für seinen Antrag, das Postulat anzunehmen, und kann mich demzufolge kurz fassen. Mein Postulat entspringt einer gewissen Beunruhigung über die zunehmende Übernahme von Sicherheitsaufgaben durch Private, durch private Firmen. Das ist eine Entwicklung, die wir weltweit beobachten können. Diese Sicherheitsaufgaben gehen auch immer weiter, und die Einsätze finden heute weitgehend bewaffnet statt.
Das betrifft vor allem Länder mit generellen Sicherheitsproblemen; das geht Hand in Hand mit schwachen Sicherheitsstrukturen, denken wir etwa an den Irak. Dort ist das heute offensichtlich und findet den Höhepunkt sogar in Kopfgeldjägerei. Man fühlt sich geradezu in den Wilden Westen zurückversetzt. Diese Entwicklung bereitet Sorge. Es sind aber auch andere Länder, wie Sierra Leone, Liberia, Neuguinea usw., betroffen. Diese Entwicklung geht aber heute streckenweise durchaus in "normalen" Staaten, auch Westeuropas, weiter. Selbst in der Schweiz ist eine Zunahme der Zahl solcher Privatfirmen im Sicherheitsbereich zu beobachten.
Diese Firmen, und auch das ist beunruhigend, werden je länger, je mehr auch durch Staaten in Anspruch genommen. Auch hier sind es teilweise durchaus Staaten unseres Kulturkreises. Selbst die Schweiz nimmt solche Dienste im Ausland in Anspruch. Es sind auch halbstaatliche Institutionen und insbesondere NGO, die hier als Auftraggeber in Erscheinung treten.
Wo sehe ich jetzt die Gefahren? Sie gehen meines Erachtens in zwei Richtungen. Auf der einen Seite führt diese Entwicklung zu einer Aushöhlung des Monopols staatlicher Gewaltausübung. Dieses Staatsmonopol, und es soll meines Erachtens eines bleiben, wird unterlaufen. Hier möchte ich daran erinnern, dass das Gewaltmonopol des Staates eine grosse rechtsstaatliche Errungenschaft darstellt. Wir wollen hier nicht ins Mittelalter zurückschreiten.
In einer zweiten Richtung sehe ich heute die Unklarheiten über den Status dieser bewaffneten und oft ausländischen Sicherheitskräfte.
Der Nationalrat hat diesen Auftrag zur Anpassung schweizerischen Rechts dem Bundesrat in der Form einer Motion mitgeteilt. Was ist ihre völkerrechtliche Rolle? Wie ist die landesinterne Behandlung? Wo liegen die Zuständigkeiten zur gerichtlichen Beurteilung von Delikten? Es öffnet sich eine Reihe von Fragen.
Das Postulat verlangt hier lediglich einmal eine Standortbestimmung, also einen Bericht. Es geht mir darum, zwei Bereiche zu beleuchten: auf der einen Seite den internationalen, den völkerrechtlichen Rahmen und auf der anderen Seite auch die innerschweizerische Situation. Welches sind die Grundlagen für den Einsatz solcher Firmen in der Schweiz, insbesondere auch ausländischer Firmen? Wie weit kann eine Inanspruchnahme der Dienste durch die Schweiz selber gehen?
Neben einer Situationsanalyse ist - ich meine, das sei selbstverständlich - natürlich auch ein allfälliger Rechtsetzungsbedarf zu orten. Gibt es den gesetzgeberisch für die Schweiz selbst, also im Inland? Gibt es ihn aussenpolitisch? Sind hier Initiativen zu notwendigen, allenfalls völkerrechtlichen Regelungen zu ergreifen?
Noch einmal, es geht in einer ersten Phase um eine Situationsanalyse, um einen Bericht. Ich bin dankbar dafür, dass sich der Bundesrat dieser Aufgabe annehmen will.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Postulant wirft hier ein Problem auf, das tatsächlich besteht und das uns beschäftigen muss. Ich glaube, selbst der liberalste Verfechter der Staatsidee kommt zum Schluss, dass das Gewaltmonopol, d. h. die innere und äussere Sicherheit, eine Staatsaufgabe ist. Grosse liberale Denker wie Wilhelm von Humboldt haben sogar gesagt, das sei die Staatsidee als solche, weiteres brauche es eigentlich nicht. Wir können diese Frage ruhig offen lassen, trotzdem ist sie natürlich von Bedeutung, wenn man nicht ins Faustrecht zurückfallen will.
Nun es ist nicht so, dass heute Faustrecht gelten würde, aber auf internationaler und nationaler Ebene ist es tatsächlich so, dass private Anwender der Gewalt gegen Menschen eine grössere Legitimität bekommen haben. Das gilt nicht nur im Bereich des Personenschutzes und der inneren Sicherheit, das gilt heute weitgehend und immer mehr auch im Bereich der äusseren Sicherheit. Viele Länder führen heute Krieg mit Söldnerarmeen. Das sind private Institutionen, die engagiert werden, um für andere Krieg zu führen. Das ist nicht einfach so leichtfertig von der Hand zu weisen, weil solche privatisierte Söldnerarmeen natürlich auch Kriege brauchen. Das ist ja selbstverständlich, das ist ihre Einnahmequelle.
Da lohnt es sich, sehr frühzeitig dem Gedanken nachzugehen: Wozu führt das eigentlich am Schluss? Herr Stähelin hat gesagt, es gebe da Zustände, wo man sich fast wie im Wilden Westen fühle. Er hat Bagdad angesprochen: Es gibt eben heute auch einen "Wilden Osten". Das ist eine Tatsache. Diese Methoden sind heute weltweit vorhanden, und Sie wissen auch, dass die Mitarbeiter im schweizerischen Verbindungsbüro in Bagdad private Sicherheitskräfte engagiert haben. Wir sind da also keine Ausnahme, wir tun das auch. Man geht natürlich vor allem in Staaten, in denen man nicht mehr auf den Schutz der staatlichen Sicherheitsorgane bauen kann, zum Engagement privater Sicherheitskräfte über. So war es natürlich auch in Bagdad. Es gab keine Institution, die das Gewaltmonopol des Staates Irak wahrnahm, es gab nur fremde oder private Büros.
Die Tatsache, dass sich mehr Private in diesen Bereich einmischen und dass sogar der Staat ihnen diese Aufgabe überträgt, ist natürlich ein Zeichen dafür, dass man den staatlichen Schutzorganen nicht mehr vollumfänglich traut. Aber die Konsequenz ist - wenn man das wieder auf den innerstaatlichen Bereich bezieht -, dass sich die Reichen einen besonderen Schutz leisten können, der den weniger Reichen nicht zugute kommt. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, das zuzulassen, sondern wir müssen die primäre Aufgabe, nämlich den Schutz der Sicherheit und die Ausübung des Gewaltmonopols, ernst nehmen. Dort, wo man die Aufgabe trotz des Gewaltmonopols an private Sicherheitskräfte überträgt, muss klar geregelt werden, welches deren Kompetenzen sind. Wir sind darum bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen, einmal eine solche Standortbestimmung vorzunehmen und vielleicht auch zu sagen - das geht etwas weiter als das Postulat -, was in der Zukunft zu tun ist; und zwar muss man nicht warten, bis alles unbefriedigend ist, sondern es ist eine Tendenz, die man wahrscheinlich frühzeitig in die richtigen Bahnen lenken sollte.
In diesem Sinne sind wir bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen.
Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté