26.3014

Création d'un cadre juridique pour l'évacuation d'installations particulières (hôpitaux, établissements médicosociaux, établissements pénitentiaires)

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Der Nationalrat hat die Motion am 4. Juni mit 101 zu 90 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion. Auch Ihre SiK hat die Motion 26.3014 mit 12 zu 1 Stimme zur Ablehnung beantragt.

Das Anliegen, die Sicherheit von Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen sowie Insassen von Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten, ist unbestritten. Dafür braucht es jedoch nicht zwingend einen neuen übergeordneten Rechtsrahmen. Die Evakuierung solcher Einrichtungen ist in erster Linie eine Frage der Einsatzplanung und der Zusammenarbeit vor Ort. Kantone, Gemeinden, Blaulichtorganisationen und die einzelnen Institutionen verfügen bereits heute über Zuständigkeiten, Notfallkonzepte und gesetzliche Grundlagen. Diese können bei Bedarf gezielt weiterentwickelt und verbessert werden.

Gerade bei Evakuierungen sind die konkreten örtlichen Gegebenheiten entscheidend. Ein Akutspital stellt andere Anforderungen als ein Pflegeheim oder eine Justizvollzugsanstalt. Auch die Risiken unterscheiden sich je nach Region und Situation erheblich. Starre oder zusätzliche Vorgaben des Bundes werden dieser Vielfalt kaum gerecht. Sinnvoller ist es, den zuständigen Stellen den nötigen Handlungsspielraum zu belassen und dort nachzubessern, wo tatsächlich Lücken bestehen.

Hinzu kommt, dass ein neuer Rechtsrahmen nicht automatisch zu besserer Vorbereitung führen würde. Entscheidend sind funktionierende Notfallkonzepte, regelmässige Übungen, genügend Personal, geeignete Transportmöglichkeiten und eine klare Kommunikation zwischen den beteiligten Organisationen. Dafür braucht es praktische Lösungen und Ressourcen, aber keine neuen gesetzlichen Bestimmungen.

Der Schutz besonders verletzlicher Menschen ist uns allen eine zentrale Aufgabe. Die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Notfallplanung der besonderen Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Justizvollzugsanstalten liegt grundsätzlich klar bei den Kantonen respektive bei den jeweiligen Trägerschaften. Die Kommission erachtet es deshalb als nicht sinnvoll, mittels einer Gesetzesänderung auf Bundesebene in den Kompetenzbereich der Kantone einzugreifen.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.

Pfister Martin · BR-M · Conseil fédéral · Zoug

Es wurden alle Argumente ausgeführt. Der Bundesrat beantragt, wie Sie gelesen haben, die Motion zur Ablehnung.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Abgelehnt - Rejeté