26.029
« Pour l’égalité des personnes handicapées (initiative pour l’inclusion) ». Initiative populaire et contre-projet indirect (loi fédérale sur l’inclusion des personnes handicapées et révision de la loi sur l’assurance-invalidité)
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons mener un débat général sur l'initiative et traiterons également la discussion par article sur l'initiative et l'entrée en matière sur le contre-projet indirect.
Durrer-Knobel Regina · Mit-F · Conseil national · Nidwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Es geht in der folgenden Debatte einerseits um die Inklusions-Initiative, welche am 5. September 2024 mit rund 108 000 Unterschriften eingereicht wurde, und andererseits um den indirekten Gegenentwurf dazu.
Zunächst die beiden zentralen Entscheide: Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit Alijaj beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Gleichzeitig ist die WBK-N bereits im April mit 17 zu 8 Stimmen auf den Gegenentwurf eingetreten und hat diesen nach der Detailberatung in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Minderheit Rüegsegger beantragt einerseits Nichteintreten und andererseits Rückweisung der Vorlage mit diversen Anpassungsforderungen. Der Mehrheitsentscheid folgt folgender Überzeugung: Menschen mit Behinderungen stossen noch immer auf Hindernisse für eine selbstbestimmte, gleichberechtigte Teilhabe. Mit der Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, diese Hindernisse abzubauen. Die Frage ist für die Mehrheit deswegen nicht, ob wir handeln, sondern wie.
Zur Volksinitiative: Sie verlangt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere die nötigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen sowie die freie Wahl von Wohnform und Wohnort. Die Kommission hat das Initiativkomitee angehört und die Anliegen ernst genommen, kommt aber zum Schluss, dass eine Verfassungsänderung nicht der richtige Weg ist. Entscheidend ist, rasch wirksame Verbesserungen auf Gesetzesstufe zu schaffen. Genau hier setzt der Gegenentwurf an.
Der Bundesrat sieht mit dem Inklusionsgesetz ein neues Rahmengesetz vor, verbunden mit Anpassungen insbesondere im Bereich der Invalidenversicherung. Die Kommission unterstützt diesen Ansatz, kommt aber - wie zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer - zum Schluss, dass der bundesrätliche Entwurf in seiner ursprünglichen Form nicht genügt. Ein Gegenentwurf, der diesen Namen auch verdient, darf sich nicht auf allgemeine Grundsätze und den Lebensbereich Wohnen beschränken. Inklusion entscheidet sich auch dort, wo ein Mensch arbeitet, seine Freizeit verbringt und soziale Kontakte pflegt. Die Kommission hat den Gegenentwurf deshalb bei den Themen Wohnen, Arbeit und Freizeit wesentlich weiterentwickelt. Dabei ist auch klar: Nicht alles Wünschbare ist machbar. Der Vorwurf, der Gegenentwurf bevorteile Menschen mit Behinderungen gegenüber Menschen ohne Behinderungen, ist unberechtigt. Dieser Vorschlag ist massvoll und darauf ausgerichtet, dass Menschen mit Behinderungen möglichst selbständig leben und arbeiten können.
Dem neuen Inklusionsgesetz als Rahmengesetz misst die Kommission besondere Bedeutung bei. Es soll Bund und Kantonen eine gemeinsame Orientierung geben und ausdrücklich mit der UNO-Behindertenrechtskonvention verbunden werden. Weil derzeit mehrere Gesetzgebungsprojekte mit demselben Ziel parallel laufen - insbesondere die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sowie Anpassungen im IVG -, hat die Kommission beschlossen, die materiellen Massnahmen der laufenden BehiG-Revision in diesen Gegenentwurf zu integrieren. So entsteht ein kohärentes Gesamtpaket. Weiterhin betroffen sind das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, die Zivilprozessordnung, das Sprachengesetz, das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich.
Speziell zu erwähnen sind die Gebärdensprachen. Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, die BehiG-Massnahmen zwar zu integrieren, nicht aber die Bestimmungen zur Gebärdensprache. Die WBK-N verfolgt dieses Anliegen bewusst über ein eigenständiges Gebärdensprachen-Rahmengesetz, entsprechend ihrer parlamentarischen Initiative 26.404, welche wir hier im Rat noch behandeln werden. Die Gebärdensprachen wurden im Rahmen des Gegenentwurfs nicht diskutiert. Deswegen findet es die Mehrheit der Kommission falsch, etwas zu integrieren, was nicht debattiert wurde. Die Minderheit Sauter will diese Artikel trotzdem in den Gegenvorschlag integrieren.
Zu den weiteren, detaillierteren Inhalten des Gegenentwurfs: Die Kommission hat die bundesrätliche Vorlage in mehreren Punkten weiterentwickelt - nicht um möglichst viel hinzuzufügen, sondern damit der Gegenvorschlag substanziell zur Inklusion und zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beiträgt.
Die Mehrheit beantragt, dass im Inklusionsgesetz Grundlagen und Grundsätze für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention verankert werden. Die Mehrheit konkretisiert auch die Wahlfreiheit beim Wohnen und ergänzt, dass Information, Beratung und Begleitung gefördert und die Unterstützungsmassnahmen kohärent und niederschwellig zugänglich sein müssen. Der Bund soll zudem darauf hinwirken, dass Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen, ihre Arbeit frei wählen können und für gleichwertige Arbeit gleich entlöhnt werden. Auch private Arbeitgeber und Kantone werden einbezogen; Übergänge zwischen Institutionen und erstem Arbeitsmarkt sollen durchlässiger werden. Weiter soll sich der Bund für eine gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen Leben sowie an Freizeit- und Sportaktivitäten einsetzen.
Ein weiteres Kernanliegen der Initiative wurde ebenfalls in den Gegenentwurf aufgenommen: Menschen mit Assistenzbedarf sollen mehr Wahlfreiheit bei der Organisation ihrer Assistenzleistungen erhalten; sie sollen Leistungen etwa auch im Auftragsverhältnis und nicht nur im Arbeitgebermodell beziehen können. Dies ist wichtig, weil Assistenz oft Voraussetzung für selbstständiges Wohnen, Ausbildung, Arbeit und Teilhabe ist.
Im IVG soll die eingliederungsorientierte Beratung auch auf das Bildungswesen ausgerichtet werden. Zudem soll ein Anspruch auf Job Coaching nach dem Konzept von Supported Employment geschaffen werden, inklusive Abgeltung des Mehraufwandes der beteiligten Arbeitgeber; Beratung und Begleitung dazu sollen neu fünf Jahre lang möglich sein. Bei den Hilfsmitteln sollen Dienstleistungen Dritter neu auch der sozialen Teilhabe dienen können.
Ein besonders wichtiger Punkt ist der Assistenzbeitrag: Die Mehrheit will für Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt sowie für Aus- und Weiterbildung bei Vollpensum eine maximal anrechenbare Assistenzzeit von mindestens 90 Stunden pro Monat. Die Minderheit I (Alijaj) beantragt 120 Stunden, die Minderheit II (Stettler-Riem), beim geltenden Recht bzw. 60 Stunden zu bleiben. Die Mehrheit beantragt die 90-Stunden-Lösung als Mittelweg.
Im Behindertengleichstellungsgesetz wurde insbesondere der Einbezug der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse diskutiert. Der neue Artikel 6a verbietet Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung bei Anstellungsbedingungen, Lohn, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht aber bei der Anstellung selbst. Diese Pflicht gilt aber nicht grenzenlos; eine Verhältnismässigkeitsprüfung berücksichtigt Grösse und finanzielle Möglichkeiten des Unternehmens sowie Alternativen, was gerade für KMU zentral ist.
Zusammenfassend: Der Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit ist deutlich substanzieller als der bundesrätliche Entwurf. Er stärkt das selbstbestimmte Wohnen, verbessert den Zugang zu Bildung und Ausbildung, schafft bessere Voraussetzungen für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, stärkt die Assistenz und berücksichtigt Kultur, Freizeit, Sport und gesellschaftliche Teilhabe.
Ein Teil der Minderheiten, insbesondere Alijaj, Prelicz-Huber, Brizzi oder Gysi Barbara, möchte weitergehen als die Mehrheit; andere, insbesondere Rüegsegger, Stettler-Riem Katja oder Sauter, möchten Erweiterungen streichen oder beim geltenden Recht oder beim bundesrätlichen Entwurf bleiben. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen einen Weg dazwischen: ambitioniert, aber verhältnismässig. Ja, diese Massnahmen sind mit Kosten verbunden. Aber wenn Menschen dank Assistenz selbstständiger leben, junge Menschen eine Ausbildung abschliessen und dauerhaft im ersten Arbeitsmarkt tätig sein können, entstehen auch Entlastungen. Inklusion ist eine Investition in Selbstständigkeit, Bildung, Erwerbsintegration und gesellschaftliche Teilhabe.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den Gegenentwurf einzutreten.
Revaz Estelle · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
L'initiative populaire "pour l'égalité des personnes handicapées (initiative pour l'inclusion)" a été déposée en septembre 2024. Près de 20 pour cent de la population suisse vit avec un handicap. Pourtant, seuls 5 pour cent perçoivent une prestation de l'assurance-invalidité (AI), dont 2,7 pour cent une rente. Il est donc essentiel de distinguer ces réalités : vivre avec un handicap ne signifie pas forcément bénéficier de l'AI, et encore moins percevoir une rente. L'inclusion des personnes en situation de handicap est donc un véritable sujet de société. Cela concerne près d'une personne sur cinq dans notre pays et, à ce titre, nous concerne toutes et tous.
L'initiative pour l'inclusion traduit un constat et une impatience. Le constat, c'est que malgré les progrès accomplis, la Suisse accuse encore un retard important dans la mise en oeuvre de la Convention de l'ONU relative aux droits des personnes handicapées. L'impatience, parfaitement compréhensible, est celle des personnes concernées et de leurs organisations qui attendent des avancées concrètes depuis trop longtemps.
L'initiative nous rappelle ainsi le chemin qu'il reste à parcourir pour faire de l'inclusion une réalité. Elle demande l'égalité de droit et de fait des personnes en situation de handicap dans tous les domaines de la vie. Elle vise notamment à garantir le libre choix du logement et à inscrire dans la Constitution un droit à des mesures de soutien et d'adaptation.
La majorité de la commission comprend ces préoccupations, mais estime que la modification constitutionnelle proposée n'est pas adéquate. Celle-ci n'apporterait en effet pas d'amélioration significative par rapport au droit actuel et soulèverait des difficultés de mise en oeuvre. La commission propose donc de rejeter l'initiative, par 16 voix contre 8.
La majorité de votre commission rejoint cependant les auteurs de l'initiative sur un point essentiel : il est nécessaire d'agir. Elle salue donc le contre-projet indirect proposé par le Conseil fédéral et, par 17 voix contre 8, a décidé d'entrer en matière. Une minorité propose de ne pas entrer en matière. Si cette proposition est rejetée, la même minorité demande le renvoi du projet au Conseil fédéral et formule plusieurs pistes de modifications.
Nous avons mené de longues discussions sur la portée du contre-projet indirect. Pour les auteurs de l'initiative comme pour la majorité de votre commission, il contient beaucoup de dispositions déclaratoires et peu de mesures concrètes. La majorité de votre commission a donc souhaité renforcer le contre-projet indirect et s'éloigner d'une loi essentiellement programmatique, en agissant dans les domaines essentiels de la vie quotidienne. Il ne s'agit pas d'inventer de nouveaux droits, mais de permettre aux personnes en situation de handicap de bénéficier concrètement des mêmes droits et des mêmes possibilités que les autres. Enfin, la commission a souhaité clarifier les responsabilités et renforcer la coordination avec les cantons, qui jouent un rôle central dans la mise en oeuvre de nombreuses mesures.
Afin d'avoir une vision globale des mesures en faveur de l'égalité des personnes en situation de handicap, la commission a décidé, à l'unanimité, d'examiner l'objet 25.020 "Loi sur l'égalité pour les handicapés. Modification" en parallèle de la loi sur l'inclusion qui constitue le contre-projet indirect du Conseil fédéral à l'initiative. Elle a en revanche décidé, par 14 voix contre 10 et 1 abstention, de traiter séparément la question des langues des signes dans une loi spécifique. Ce sera l'objet de l'initiative parlementaire 26.404 qui vous sera très prochainement soumise.
Des mesures concrètes ont ainsi été proposées autour de quatre axes : le libre choix du logement, l'intégration sur le marché du travail, la participation à la vie culturelle, aux loisirs et au sport, ainsi que les prestations d'assistance. Pour agir dans ces différents domaines, votre commission a travaillé sur pas moins de sept lois différentes : la loi fédérale sur l'encouragement de l'inclusion des personnes handicapées, la loi fédérale sur des mesures de promotion civile de la paix et de renforcement des droits de l'homme, la loi fédérale sur l'assurance-invalidité, la loi fédérale sur l'élimination des inégalités frappant les personnes handicapées, la loi sur les langues, la loi sur l'organisation du gouvernement et de l'administration et, enfin, la loi fédérale sur l'encouragement des hautes écoles et la coordination dans le domaine suisse des hautes écoles.
Étant donné l'organisation du débat et le temps limité dont dispose la commission pour vous présenter les dizaines de propositions qui sont encore en discussion, je vais passer dès maintenant à l'examen de détail sans m'appesantir sur les points qui n'ont pas rencontré d'opposition.
Je commence donc par la loi fédérale sur l'encouragement de l'inclusion des personnes handicapées, aussi appelée loi sur l'inclusion (LIncl), et je commence à l'article 2.
La loi sur l'inclusion est une loi-cadre qui doit donner une orientation politique claire. Par 14 voix contre 8 et 3 abstentions, votre commission propose donc de renforcer cet article sans lui donner une portée juridique qu'il ne pourrait avoir. Une minorité souhaite aller plus loin, tandis qu'une autre préfère s'en tenir à la proposition du Conseil fédéral.
À l'article 3, votre commission a souhaité clarifier la relation avec le droit cantonal, mais aussi mentionner explicitement l'importance de la collaboration entre la Confédération et les cantons. Convaincue qu'il est important de réaffirmer la nécessité d'agir, votre commission, par 12 voix contre 11, a accepté cet ajout. Une minorité s'y oppose.
À l'article 5, l'objectif est simple : faire en sorte que la stratégie nationale de mise en oeuvre de la Convention de l'ONU relative aux droits des personnes handicapées (CDPH) ne reste pas un document d'intention, mais débouche sur des mesures concrètes. Par 11 voix contre 8 et 5 abstentions, la majorité de votre commission souhaite renforcer les objectifs en matière d'autodétermination, de liberté de choix et de participation à la vie sociale. Une minorité souhaite suivre le Conseil fédéral.
À l'article 6 alinéas 4 et 5, il s'agit d'inscrire les projets pilotes dans la loi. Ces derniers permettent de tester concrètement les mesures prévues dans la stratégie et les plans d'action et d'identifier celles qui fonctionnent. Ces modifications ont été adoptées par 13 voix contre 10 et 2 abstentions. Il n'y a pas de proposition de minorité.
À l'article 8, la majorité souhaite impliquer les personnes en situation de handicap dès l'élaboration de la stratégie et des plans d'action. Leur expérience permet d'identifier les besoins en amont et d'éviter des corrections qui seraient ultérieurement plus coûteuses. Cette proposition a été adoptée par 13 voix contre 8 et 3 abstentions. Une minorité souhaite s'en tenir au projet du Conseil fédéral.
À l'article 11, la majorité souhaite renforcer l'autonomie des personnes en situation de handicap dans le choix de leur logement. Pour cela, elle propose notamment d'améliorer l'information et la coordination ; un élément également relevé par le Contrôle fédéral des finances. Ces modifications ont été adoptées par 14 voix contre 10. Une minorité souhaite s'en tenir au projet du Conseil fédéral.
À l'article 11a, l'objectif est de renforcer l'autonomie économique des personnes en situation de handicap en facilitant leur accès au marché du travail. Leur potentiel reste insuffisamment exploité, alors que la Suisse manque de main-d'oeuvre qualifiée et que l'assurance-invalidité (AI) fait face à des difficultés financières. Par 16 voix contre 8, votre commission a accepté cette proposition.
À l'article 11b, il s'agit de favoriser la participation des personnes en situation de handicap à la vie culturelle, aux loisirs, au sport et aux activités politiques. Par 14 voix contre 11, la majorité de votre commission souhaite inscrire cet objectif dans la loi sans que cela entraîne automatiquement de nouvelles dépenses. Une minorité la juge inopportune.
À l'article 11c, l'objectif est de renforcer la liberté de choix des personnes en situation de handicap en adaptant mieux les prestations d'assistance à leur réalité de vie et en améliorant leur coordination. Par 13 voix contre 11 et 1 abstention, votre commission veut inscrire cette orientation dans la loi. Une minorité estime qu'elle fait doublon avec les travaux annoncés concernant l'AI.
À l'article 12, l'objectif est de disposer de données fiables sur l'accessibilité des bâtiments, des installations et des logements. Ces données sont indispensables pour identifier les besoins et agir de manière ciblée. Par 13 voix contre 9 et 3 abstentions, la majorité de votre commission a décidé d'inscrire cet ajout dans la loi. Une minorité veut s'en tenir à la version du Conseil fédéral.
La majorité de votre commission souhaite également introduire une section 4a sur les mesures transitoires. À l'article 12a, elle propose un délai de 8 ans pour la mise en oeuvre de la loi par la Confédération et les cantons. Au regard des délais prévus dans d'autres lois, ce délai lui paraît à la fois réaliste et nécessaire. Elle souhaite également mettre l'accent sur le libre choix du logement qui est au coeur de l'initiative populaire. Cette proposition a été adoptée par 17 voix contre 6. Une minorité s'y oppose.
Je continuerai au milieu du bloc 2 pour vous rendre compte en détail des autres modifications des autres actes, puisque, comme je vous l'ai dit, on a travaillé sur sept lois différentes. Il y a donc encore du travail sur la planche.
Alijaj Islam · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Die Initiative verlangt, was für viele Menschen in unserem Land selbstverständlich ist: über das eigene Leben entscheiden zu können. Wo wohne ich, mit wem lebe ich, welche Ausbildung mache ich, wie verdiene ich mein Geld? Für Menschen mit Behinderung hängt die Antwort noch zu oft davon ab, welche Unterstützung sie erhalten und wer dafür zuständig ist. Wer die notwendige Assistenz nur in einer Institution erhält, kann seine Wohnform nicht frei wählen. Wer wegen fehlender Unterstützung keine Ausbildung beginnen oder keine Stelle antreten kann, kann keine Steuern zahlen. Hinter diesen Hindernissen stehen Menschen mit Fähigkeiten, mit Plänen und mit dem Wunsch, ihren Beitrag zu leisten.
Der indirekte Gegenvorschlag bringt wichtige Fortschritte. Wir haben ihn in der Kommission verbessert. Diese Verbesserungen müssen wir verteidigen und weiterführen. Aber damit ist der Auftrag der Initiative noch nicht erfüllt. Die Initiative verlangt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Sie verlangt einen Anspruch auf die erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz, und sie garantiert die freie Wahl von Wohnform und Wohnort.
Diese Rechte gehören in die Bundesverfassung. Damit geben wir der Gesetzgebung eine verbindliche Richtung. Wir schaffen einen Auftrag, der über die heute beratenen Verbesserungen hinausgeht. Denn Selbstbestimmung darf nicht davon abhängen, in welchem Kanton jemand lebt oder ob die Unterstützung gerade verfügbar ist. Für uns Menschen mit Behinderungen geht es um Entscheidungen, die unser ganzes Leben prägen. Wir wollen diese Entscheidungen selbst treffen können. Dafür brauchen wir Rechte, auf die wir uns verlassen können. Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zu unterstützen.
Rüegsegger Hans Jörg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Kommissionsmehrheit hat aus dem Entwurf des Bundesrates nachträglich ein viel umfangreicheres Gesetzespaket mit materiellen Leistungsausweitungen gemacht. Gleichzeitig wurden Bestimmungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Invalidenversicherungsgesetz integriert, dadurch entstehen Überschneidungen und neue Rechtsunsicherheiten. Besonders problematisch ist die Ausdehnung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf sämtliche privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse. Damit werden private Arbeitgeber, insbesondere KMU, mit neuen Pflichten und möglichen Rechtsansprüchen belastet, ohne konkret nachweisbare Hilfe für Betroffene zu gewährleisten.
Die heute vorliegende, stark erweiterte Gesamtvorlage war in dieser Form nicht Gegenstand der Vernehmlassung. Die rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Folgen wurden deshalb nicht ausreichend geprüft. Massnahmen zur beruflichen Eingliederung müssen anreizbasiert und praxistauglich bleiben. Unterstützungsangebote für Arbeitgeber sollen freiwillig, einfach und administrativ schlank ausgestaltet sein. Zudem dürfen öffentlich finanzierte Arbeitsplätze private Unternehmen nicht konkurrenzieren oder reguläre Stellen verdrängen.
Erste Priorität der SVP-Fraktion ist deshalb das Nichteintreten. Falls der Rat auf die Vorlage eintritt, bietet die Rückweisung einen konstruktiven Weg für eine schlankere und verhältnismässigere Überarbeitung, analog oder angelehnt an den verabschiedeten Aktionsplan der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) mit zahlreichen Massnahmen.
Alijaj Islam · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Wo möchte ich wohnen? Welchen Beruf möchte ich ausüben? Wie möchte ich meine Freizeit verbringen? Für viele sind das selbstverständliche Entscheidungen. Für Menschen mit Behinderungen entscheidet oft zuerst das System, welche Möglichkeiten ihnen überhaupt offenstehen. Das müssen wir ändern. Denn sie wollen ihr Leben selbst gestalten. Sie wollen arbeiten, Kinder grossziehen, Verantwortung übernehmen. Sie haben Fähigkeiten und Ideen, und sie wollen sie einbringen. Wenn ihnen diese Möglichkeiten verwehrt bleiben, verliert mittel- und langfristig die ganze Gesellschaft.
Darum unterstützt die SP-Fraktion die Inklusions-Initiative. Sie verlangt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Diesen Anspruch wollen wir verbindlich in der Verfassung verankern. Gleichzeitig setzen wir uns für einen starken Gegenvorschlag ein, um Verbesserungen zu erreichen, die rascher im Alltag ankommen sollen. Die Menschen warten seit Jahren darauf, dass aus dem Versprechen der Gleichstellung Wirklichkeit wird.
Die Kommission hat dafür wichtige Arbeit geleistet. Sie hat den Gegenvorschlag erweitert und darin die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes integriert. Bei Arbeit, Bildung, Assistenz, Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe liegen Fortschritte vor. Diese werden wir verteidigen. Dort, wo die Vorlage zu kurz greift, wollen wir sie verbessern.
Für die SP-Fraktion sind drei Punkte entscheidend. Erstens: Rechte müssen im Alltag wirksam werden. Was hilft einer jungen Frau eine Strategie, wenn ihr der Weg zu einer Ausbildung weiterhin versperrt bleibt? Was hilft ein Aktionsplan, wenn für sie eine Dienstleistung unerreichbar bleibt? Wir müssen die Vorlage daran messen, welche Türen sie tatsächlich öffnet. Dafür braucht es verbindliche Rechte, auf die sich die Menschen berufen können.
Zweitens: Selbstbestimmung braucht Unterstützung. Wer nur im Heim die nötige Unterstützung erhält, hat keine freie Wahl beim Wohnen. Wer eine Stelle antreten könnte, aber keine ausreichende Assistenz erhält, verliert eine berufliche Chance. Hinter solchen Entscheiden stehen Lebenspläne von Menschen, die ihren eigenen Weg gehen wollen. Das müssen unsere Gesetze ermöglichen.
Drittens: Menschen mit Behinderungen müssen mitentscheiden. "Nichts über uns ohne uns" muss für diese Vorlage gelten. Denn sie kennen die Barrieren aus ihrem Alltag. Sie wissen, welche Unterstützung hilft und wo gut gemeinte Regeln sie ausbremsen.
Dieses Wissen gehört an den Tisch, an dem entschieden wird. Bund und Kantone tragen gemeinsam Verantwortung, Zuständigkeitsfragen müssen sie miteinander lösen. Sie dürfen diese nicht den Menschen aufbürden, die auf Unterstützung angewiesen sind. Heute können wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Menschen ihren Platz mitten in unserer Gesellschaft finden. Dafür braucht es den Mut, Barrieren konsequent abzubauen, sowie die Bereitschaft, über Parteigrenzen hinweg voranzugehen.
Die SP-Fraktion empfiehlt, den Rückweisungsantrag abzulehnen, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten und die Verbesserungen der Kommission zu sichern. Ebenso empfiehlt sie die Annahme der Inklusions-Initiative.
Tschopp Jean · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Nous ne faisons pas l'aumône quand nous parlons de handicap. 1,9 million de personnes en Suisse vivent avec un handicap, soit 22 pour cent de la population. Ce chiffre provoque souvent de l'incrédulité. Il vient pourtant de l'Office fédéral de la statistique. Je salue mes collègues conseillers nationaux Christian Lohr, Philippe Kutter, Islam Alijaj, en fauteuil roulant dont la vie quotidienne s'apparente souvent à une course d'obstacles. Je pense à toutes celles et tous ceux qui ne se définissent pas comme en situation de handicap, et leurs proches qui composent pourtant avec un handicap invisible, pour beaucoup, dans la vie quotidienne.
Je suis vice-président d'Inclusion Handicap et responsable de Cap-contact, une association romande qui met en place la vie à domicile avec l'assistance personnelle pour les personnes en situation de handicap. Avoir son appartement permet de mener une vie plus libre qu'en établissement socio-éducatif. Décider de son emploi du temps, de l'heure à laquelle on prend ses repas et de ses loisirs n'est ni un luxe ni un privilège. Le libre choix du lieu de vie est inscrit dans la Convention de l'ONU relative aux droits des personnes handicapées. Ce Parlement l'a ratifiée en 2014. Cette liberté de choix peine pourtant à se concrétiser.
À l'heure où je vous parle, 4900 personnes en situation de handicap seulement vivent à domicile avec des assistants personnels, avec la contribution d'assistance. Aujourd'hui, on demande aux personnes en situation de handicap de devenir employeuses de PME, gérant cinq ou dix assistants, sans aucune formation. Aujourd'hui, on demande aux personnes en situation de handicap de gérer l'engagement, la gestion et le remplacement de personnel sans coordinateur et sans pouvoir confier tout ce travail administratif à une personne morale. Est-ce qu'on demande à un ou une dirigeante d'entreprise de tout gérer sans secrétaire ou comptable ? Certainement pas.
L'initiative populaire pour l'inclusion demande une égalité de fait dans le libre choix du lieu de vie avec l'assistance personnelle nécessaire. Elle demande l'application de la Convention relative aux droits des personnes handicapées. Cette demande d'égalité dans le respect du principe de proportionnalité se décline dans tous les domaines de l'existence : logement, formation, emploi, mobilité. Elle donne un mandat législatif au Parlement.
De son côté, la commission apporte des améliorations importantes au contre-projet du Conseil fédéral. Sans créer de nouveaux droits subjectifs, le contre-projet apporte des avancées concrètes : une stratégie nationale du Conseil fédéral, avec les cantons, et un plan d'action pour appliquer la Convention de l'ONU sur les droits des personnes handicapées incluant la liberté de faire ses propres choix et de mener une vie autonome, des mesures de soutien au libre choix du logement et du lieu de résidence cohérentes et aisément accessibles pour les personnes handicapées, selon l'amendement de la commission.
Soutenons un contre-projet qui renforce l'autonomie des personnes en situation de handicap, musclons-le et acceptons l'initiative pour l'inclusion pour aller plus loin dans la garantie de l'égalité et de l'autodétermination. Les personnes en situation de handicap ne sont pas des citoyens de seconde zone.
Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Nous sommes amenés aujourd'hui à nous prononcer sur l'initiative pour l'inclusion et le contre-projet indirect élaboré par le Conseil fédéral, qui prévoit un cadre contraignant destiné à encourager l'inclusion des personnes handicapées et une révision partielle de la loi sur l'assurance-invalidité. Les initiants demandent l'égalité de droit et de fait pour toutes les personnes en situation de handicap vivant en Suisse, afin qu'elles puissent bénéficier des mêmes conditions d'accès à la vie en société et mener une vie autonome dans tous les domaines de la vie. Cela concerne 1,9 million de personnes. C'est pourquoi elles revendiquent le droit aux mesures de soutien et d'adaptation nécessaires à cet effet, ainsi que le droit de choisir librement leur forme de logement et l'endroit où elles habitent dans le respect du principe de proportionnalité.
Bien que le Conseil fédéral ne conteste pas l'objectif essentiel de l'initiative, il propose de recommander son rejet et présente un contre-projet indirect resté en deçà des revendications de l'initiative. D'ailleurs, de nombreux avis négatifs ont été exprimés après la consultation. Toutefois, il faut le souligner, ce contre-projet constitue un progrès et une évolution de la politique suisse du handicap en créant pour la première fois une loi-cadre sur l'inclusion et mettant en place une stratégie nationale, un plan d'action, un monitorage chargé d'assurer le suivi de la mise en oeuvre de la Convention de l'ONU relative aux droits des personnes handicapées ainsi qu'une ouverture de l'accès à la contribution d'assistance aux personnes dont la capacité d'exercice des droits civils est restreinte. Malgré cela, il repose principalement sur des instruments de gouvernance et reste peu contraignant. Il ne prévoit notamment aucune obligation pour les cantons de garantir l'égalité de droit et de fait.
Le groupe du Centre estime qu'il s'agit d'une occasion manquée. Ce contre-projet apporte peu d'améliorations concrètes pour les personnes en situation de handicap et son champ d'application reste limité. Nous regrettons que les domaines essentiels tels que la formation, la mobilité et l'emploi soient absents du projet. Dans le domaine du logement, nous soutenons le principe selon lequel les personnes handicapées doivent pouvoir choisir librement leur lieu d'habitation. De plus, la définition du handicap est très restrictive et ne couvre pas toutes les personnes en situation de handicap. Nous estimons encore que le projet manque de clarté dans la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons.
Nos travaux de commission ont tenu compte de ces avis négatifs et permis de compléter cette architecture par des mesures permettant d'améliorer concrètement la vie quotidienne des personnes concernées dans les domaines du travail, de la formation et de la participation, des dimensions essentielles de la vie en plus de celle du logement. Le groupe du Centre s'est beaucoup engagé en commission pour proposer des mesures concrètes et proportionnées, que ce soit dans le domaine du logement, de l'accès aux prestations d'assistance, de l'accessibilité ou de la participation à la vie sociale. En ce qui concerne le travail, il a oeuvré pour faciliter l'accès des personnes handicapées au marché du travail ordinaire et renforcer leur indépendance économique, afin de générer une réelle plus-value pour les personnes concernées.
Le groupe du Centre va donc entrer en matière sur ce contre-projet modifié par la commission et vous recommande de faire de même. Il va rejeter la proposition de renvoi. Une majorité du groupe va recommander le rejet de l'initiative populaire "pour l'égalité des personnes handicapées". Quelques voix la soutiendront tout de même.
Weber Céline · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral
La Suisse a ratifié la Convention relative aux droits des personnes handicapées le 15 avril 2014. La convention est entrée en vigueur pour notre pays le 15 mai 2014. Par son adhésion, la Suisse s'est engagée à éliminer les obstacles auxquels se heurtent les personnes handicapées, à protéger celles-ci contre toute discrimination et à promouvoir leur inclusion et leur égalité dans la société. Depuis lors, nous connaissons tous des exemples où les mises en conformité, notamment de certains obstacles, se font pour le moins attendre, compliquant inutilement le quotidien des personnes en situation de handicap. Mais nous avons aussi sans doute tous et toutes en tête des exemples où les mises en conformité sont maladroites, peu convaincantes, mais très onéreuses. Aucun de ces deux extrêmes ne sert la cause de l'inclusion des personnes en situation de handicap.
Pour le groupe vert'libéral, il est clair que nous avons besoin d'améliorations concrètes et adéquates pour les personnes en situation de handicap. Je suis moi-même membre du conseil de fondation d'A Capella, une fondation ayant pour but de favoriser l'intégration sociale, scolaire et professionnelle des personnes vivant avec une surdité ou une malentendance. L'accès à un mode de vie autonome, à un emploi rémunéré, à des prestations d'assistance et à la participation à la vie sociale doit être amélioré. À ce titre, le groupe vert'libéral salue la proposition de contre-projet indirect du Conseil fédéral. Ceci étant, le contre-projet, dans sa version proposée par la majorité de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture, a reçu un accueil nuancé par notre groupe. Le groupe vert'libéral soutient l'accès au coaching professionnel et les améliorations ciblées des prestations d'assistance. Nous portons un regard plus critique en revanche sur d'autres éléments, par exemple le renforcement des exigences relatives aux bâtiments résidentiels et professionnels ou encore les répercussions concrètes sur les employeurs. Nous soutiendrons ainsi majoritairement, dans un premier temps, les propositions de la majorité de la commission et nous vous prions de rejeter le renvoi au Conseil fédéral.
S'agissant de l'initiative elle-même, notre groupe recommandera son rejet, si le contre-projet qui sortira de nos débats améliore de manière sensible la situation des personnes en situation de handicap. En revanche, si le contre-projet n'est pas suffisamment ambitieux, une partie de notre groupe recommandera d'accepter l'initiative.
Stämpfli Fabienne · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Menschen mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft möglichst selbstbestimmt und autonom leben können. Sie sollen nicht nur rechtlich gleichgestellt sein, sondern diese Gleichstellung im Alltag auch tatsächlich erfahren. Das ist heute leider nicht erreicht, das bringt die Inklusions-Initiative klar zum Ausdruck. Viele eindrückliche Beispiele zeigen die grossen Hürden und Einschränkungen auf, mit denen Menschen mit Behinderungen tagtäglich konfrontiert sind. Entsprechend begrüsst die GLP-Fraktion ausdrücklich, dass der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag vorgelegt hat. Für uns ist klar, dass wir konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen brauchen, und zwar nicht nur auf dem Papier. Der Zugang zu selbstbestimmtem Wohnen, zu Erwerbsarbeit, zu Assistenzleistungen und zu gesellschaftlicher Teilhabe muss besser werden.
Zum Inhalt des indirekten Gegenvorschlags in der nun vorliegenden Version der WBK-N hat unsere Fraktion eine differenzierte Haltung. Den Zugang zu Jobcoaching und gezielte Verbesserungen bei den Assistenzleistungen unterstützen wir ausdrücklich. Andere Elemente sehen wir kritischer, beispielsweise die verschärften Vorgaben für Wohn- und Arbeitsgebäude oder die konkreten Auswirkungen auf Arbeitgebende.
Wir werden in einer ersten Runde grundsätzlich die Mehrheitsvariante des Gegenvorschlags unterstützen. Auf die einzelnen Mehr- und Minderheiten werde ich in der Detailberatung noch vertiefter eingehen. In einer zweiten Runde müssen wir die Beschlüsse dann nochmals auf ihre Zweckmässigkeit, auf ihre Auswirkungen auf die Betroffenen, aber auch auf Bürokratie und Kostenfolgen prüfen.
Die GLP-Fraktion bekennt sich geschlossen zum Ziel, einen wirksamen, praxistauglichen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser soll das zentrale Anliegen der Inklusions-Initiative tatsächlich erfüllen. Menschen mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft mehr Selbstbestimmung und Autonomie erhalten. Die GLP-Fraktion wird deshalb auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten und bittet Sie, die Rückweisung abzulehnen.
Unser Abstimmungsverhalten bezüglich der Initiative ist an eine klare Bedingung geknüpft. Wenn es uns gelingt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der für Menschen mit Behinderungen tatsächlich substanzielle Verbesserungen bringt, erachten wir die zentralen Ziele der Inklusions-Initiative als erfüllt und werden sie zur Ablehnung empfehlen. Sollte der Gegenvorschlag hingegen scheitern, werden Teile unserer Fraktion die Inklusions-Initiative zur Annahme empfehlen. Wir bitten Sie also, gemeinsam an einem wirksamen indirekten Gegenvorschlag weiterzuarbeiten.
Sauter Regine · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Die Inklusions-Initiative greift mit den Themen der Gleichstellung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft wichtige Anliegen auf. Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt leben können. Sie sollen die Möglichkeit haben, ihre Wohnform und ihren Wohnort zu wählen. Sie sollen am Arbeitsleben teilnehmen können und Zugang zu Bildung, Dienstleistungen und gesellschaftlichem Leben haben. Obwohl in diesem Bereich in den vergangenen Jahren viel erreicht wurde, gibt es nach wie vor viele Hürden, der Handlungsbedarf ist noch immer gegeben. Zudem sind Zuständigkeiten auf Bund und Kantone verteilt. Verschiedene Gesetze haben unterschiedliche Zielsetzungen und sehen verschiedenste Massnahmen und Instrumente vor, und Kriterien und Rechtsansprüche sind nicht einheitlich definiert. Das macht das System für die Betroffenen nicht einfacher und auch nicht effizienter.
Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion ist denn auch das Kernanliegen der Initiative unbestritten. Einige meiner Fraktionskolleginnen sind auch Mitglied im Initiativkomitee. Wir teilen jedoch mit dem Bundesrat die Meinung, dass die Initiative zu wenig konkret und die Umsetzung nicht vorgezeichnet ist und dass es sinnvoll ist, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Initiative lehnen wir aus diesem Grund mehrheitlich ab.
Allerdings überzeugt der Entwurf des Bundesrates nicht wirklich. Er ist zu programmatisch und zu wenig konkret. Es ist nachvollziehbar, dass aus Kreisen der Behindertenorganisationen Kritik daran geäussert wird. Zudem ist auch keine Gesamtstrategie erkennbar. Praktisch gleichzeitig präsentierte der Bundesrat die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes und kündigte eine Reform der Invalidenversicherung an, insbesondere mit Blick auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Alle diese Projekte behandeln teilweise dieselben Fragen.
Der Bundesrat selbst bezeichnet den indirekten Gegenvorschlag und die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes als "Massnahmenpaket zur Förderung der Inklusion". Der indirekte Gegenvorschlag soll vor allem einen organisatorischen und programmatischen Rahmen schaffen, während das Behindertengleichstellungsgesetz konkrete Rechtsansprüche und Massnahmen enthält. Das ergibt aus unserer Sicht keinen Sinn. Man muss das alles zusammenführen und in einem Gesamtkontext betrachten. Die Massnahmen müssen sich, wo sinnvoll, ergänzen, Widersprüche müssen ausgeräumt werden.
Es ist deshalb zu begrüssen, dass Ihre WBK auf unseren Antrag hin die verschiedenen Gesetzentwürfe zusammengeführt und prospektiv bereits auch Massnahmen zur Arbeitsintegration in der IV vorgesehen hat. Damit wird der indirekte Gegenvorschlag konkreter. Man zeigt auf, welche Verbesserungen angestrebt werden, mit welchen Instrumenten und mit welcher Wirkung. Da Handlungsbedarf aus Sicht unserer Fraktion gegeben ist, werden wir deshalb auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten.
Allerdings hängt unsere Zustimmung am Schluss davon ab, ob dieser Rat noch wesentliche Korrekturen daran vornimmt. Denn leider ist die Kommission in ihrer Mehrheit teilweise massiv über das Ziel hinausgeschossen. Was ursprünglich ein zielgerichteter Gegenvorschlag werden sollte, präsentiert sich jetzt als eigentlicher Wunschzettel mit massiven Kostenfolgen. So werden zusätzliche Massnahmen in immer mehr Lebensbereichen bis hin zur Freizeit gefordert. Es werden neue Ansprüche geschaffen und bestehende Leistungen ausgebaut. Eine Übersicht der Verwaltung kommt zu möglichen maximalen zusätzlichen Kosten zulasten der Invalidenversicherung von bis zu 127 Millionen Franken pro Jahr; und das in einer Situation, in der die IV bereits laufend neue Defizite anhäuft und es eigentlich gelingen müsste, Entlastungsmassnahmen zu beschliessen.
Zudem muss man vorsichtig sein, mit solchen Massnahmen nicht neue Ungerechtigkeiten zu schaffen, zum Beispiel gegenüber anderen Gruppen der Bevölkerung, die ihr Leben mit wenigen Mitteln selber meistern müssen. Als besonders störend empfinden wir es jedoch, dass die Kommissionsmehrheit nicht Hand bietet für ein schlüssiges Konzept in Bezug auf die Arbeitsintegration. Ich gehe davon aus, dass wir uns alle einig sind, dass die Integration in den Arbeitsmarkt, die Bereitstellung von Arbeitsstellen für Menschen mit einer Behinderung, eine der wichtigsten Integrationsmassnahmen ist. Sie ermöglicht Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben gleichermassen und erleichtert Eigenständigkeit.
Die Vorschläge des Bundesrates im Behindertengleichstellungsgesetz laufen dem jedoch vollständig zuwider und sind auch nicht praxistauglich. Indem er neue Verpflichtungen für private Arbeitgeber einführt, bewirkt er das Gegenteil. Die vorgesehene Ausdehnung würde mit den erweiterten Beschwerde- und Klagemöglichkeiten zudem Rechtsunsicherheit schaffen. Inklusion gelingt nicht durch zusätzliche Arbeitgeberpflichten, sondern durch eine wirksame Unterstützung, gute Koordination und geeignete Förderinstrumente. Denn Arbeitgebende sind grundsätzlich bereit, eine Person mit Behinderung einzustellen. Allerdings sehen sie sich heute mit Hürden bei der Einarbeitung oder bei der Anpassung des Arbeitsplatzes konfrontiert oder auch später, wenn sich eine Situation verändert.
In solchen Situationen braucht es Unterstützung. Dazu gehören praxistaugliche Brückenangebote und begleitende Massnahmen, welche den Einstieg, den Verbleib und die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern. Stichworte sind hier Jobcoaching und Supported Employment. Das ist eine sehr konkrete Form von Inklusion. Sie schafft nicht einfach einen neuen Anspruch, sie hilft einem Menschen tatsächlich, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.
Die Kommission schlägt dies richtigerweise mit Ergänzungen im Invalidengesetz vor. Die vorgesehenen Massnahmen im Behindertengleichstellungsgesetz sind indessen zu streichen. Wir haben entsprechende Minderheitsanträge eingereicht, denn diese führen genau zum Gegenteil dessen, was hier beabsichtigt wird. Damit wird kein einziger neuer Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung geschaffen. Im Gegenteil, diese Bestimmungen könnten sich als Bumerang erweisen. Arbeitsplätze entstehen nicht durch gesetzliche Verpflichtungen, sie entstehen, wenn Arbeitgeber bereit sind, Menschen einzustellen, und wenn die Rahmenbedingungen dafür stimmen.
Zusammenfassend, erstens: Die Inklusions-Initiative spricht wichtige Anliegen an; insbesondere das selbstbestimmte Wohnen verdient unsere Aufmerksamkeit, den Handlungsbedarf bestreitet niemand.
Zweitens: Ein indirekter Gegenvorschlag ist der richtige Weg. Er ermöglicht es uns, konkrete und überprüfbare Lösungen zu schaffen. Die FDP-Liberale Fraktion wird darauf eintreten und empfiehlt stattdessen die Initiative zur Ablehnung.
Drittens: Wir dürfen nun nicht den Fehler machen, aus einem notwendigen Reformprojekt ein Sammelsurium von neuen Ansprüchen und Verpflichtungen mit enormen Kostenfolgen sowie weiteren Auflagen für private Arbeitgeber zu erstellen. Wir müssen uns auf die Felder konzentrieren, in welchen Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören beispielsweise auch Massnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb den indirekten Gegenvorschlag nur annehmen, wenn die Verpflichtungen, die das Behindertengleichstellungsgesetz für die privaten Arbeitgeber vorsieht, wegfallen. Wir würden es entsprechend sehr begrüssen, wenn die Mehrheit dieses Rates einen zielführenden Weg wählt.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Für uns Grüne ist die Inklusions-Initiative sehr wichtig, und wir haben grosse Freude, dass sie zustande gekommen ist. Sie wird vor allem von Betroffenen getragen. Allen Menschen sollen gleiche Chancen, Rechte und Möglichkeiten gewährleistet werden, auch wenn sie unterschiedliche Ausgangslagen haben. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, die Andersartigkeit von Menschen als Bereicherung zu empfinden - wir wollen niemanden nach dem Motto "aus den Augen, aus dem Sinn" ausgrenzen. Wir wollen allen Menschen die Möglichkeit für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben geben. Wir wollen wenn immer möglich gewährleisten, dass sie in Gesellschaft, Bildung, Arbeit und Freizeit wie auch im Wohnen und in der Politik integriert sind, mit der Möglichkeit einer guten Existenzsicherung.
Wenn das nicht von alleine kommt, müssen entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Das ist der Auftrag des Staates, der Gesellschaft und der Wirtschaft. Es geht nicht um mehr Rechte, es geht nur darum, dass alle Menschen endlich die gleichen Rechte haben. Denn die Realitäten für Menschen mit Behinderungen sehen anders aus. Es gibt zwar Einrichtungen für sie, aber fast nur ausserhalb der Gesellschaft. Oft gilt noch die Annahme, ach, diese Menschen sind nicht sehr bildungsfähig, also starten sie mit schlechteren Bildungschancen. Wohnungen sind meist nicht hindernisfrei, wie auch die öffentlichen Einrichtungen. Viele Strassen haben Absätze, und viele Trams und Züge sind nicht hindernisfrei. Das Grün des Lichtsignals leuchtet nicht genügend lang, um die Strasse ohne Gefahr zu überqueren; das trifft übrigens auch auf alte Menschen zu oder auf Leute, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Und wo kann man sich automatisch mit der Gebärdensprache verständigen? Im ersten Arbeitsmarkt sind vielleicht 1 bis 2 Prozent der Arbeitnehmenden Menschen mit Behinderungen - ein sehr tiefer Wert.
Jetzt besteht die Möglichkeit, das zu ändern. Die Behindertenrechtskonvention haben wir ratifiziert. Es geht nun darum, diese konkret und schnell umzusetzen. Denn was bisher gemacht worden ist, reicht noch nicht. Die umgesetzten Massnahmen führen viel eher zu Absonderung als zu Integration. Es wurde eine Parallelwelt geschaffen, leider. Wir haben in der Schule mit der Integration begonnen. Der Auftrag wäre klar: Integration! Weil aber meist nicht genügend Ressourcen gesprochen werden, droht auch da leider die Gefahr eines Backlash. Plötzlich steht die Aussage im Raum, die Integration habe versagt, statt dass man die nötigen Ressourcen sprechen würde. So war zu Beginn klar, dass beispielsweise im Bildungsbereich die Klassen maximal zwanzig Schüler und Schülerinnen und immer zwei Lehrpersonen umfassen; das war die Norm. Die Realität sieht heute anders aus: Diese Vorgabe ist praktisch nirgends umgesetzt. Die Norm ist eine Lehrperson und weit mehr als zwanzig Kinder. Klar, kann es dann nicht funktionieren!
Deshalb ist diese Initiative für uns so wichtig und gut. Sie bringt auf den Punkt, was gemacht werden müsste. Deshalb stimmen wir Grünen der Initiative klar zu.
Der Gegenvorschlag enthält zwar Erfreuliches. Wir sind froh um diese Verbesserungen im Bereich der Arbeit, der Freizeit, des Wohnens, der Bildung und der Assistenzleistungen. Es sind Leistungen, die in vielen Fällen von der WBK-N erweitert wurden - hoffentlich können sich diese Mehrheiten halten. Aber es sind auch Verstärkungen nötig: mehr Verbindlichkeit, mehr Rechte, weniger Floskeln, weniger Grundsätze. Deshalb sind die Minderheiten von Rot-Grün so zentral. Sie kommen den Forderungen der Initiative deutlich näher, wenn auch noch nicht in allen Bereichen. Im Gegenvorschlag sind grundsätzliche Verpflichtungen zur kontinuierlichen Umsetzung der BRK enthalten, aber konkrete Massnahmen fehlen.
Im Gegenvorschlag sind zwar Verbesserungen für selbstbestimmtes Wohnen drin, die konkrete Finanzierung ist aber vage, eine Verpflichtung zur Unterstützung fehlt, und die Anzahl hindernisfreier Wohnungen bleibt, falls die Mehrheit obsiegt, zu tief. Drin sind auch punktuelle Verbesserungen bei Assistenzleistungen, eine moderate Erhöhung bei der Maximalanzahl Stunden. Das reicht aber nicht für die effektive Unterstützung bei allen Arten von Behinderungen, sei es bei der Arbeit, sei es in der Freizeit. Nahe Angehörige dürfen gemäss Mehrheit nicht finanziert werden. Leider wird auch ein einheitliches Bedarfsabklärungsmodell nur von einer Minderheit gefordert. Sie können das jetzt, so hoffe ich, noch ändern.
Sie wissen es genau: Das Ziel im öffentlichen Verkehr wurde nicht erreicht. Deshalb ist eine Taskforce so nötig, um das Thema höher zu gewichten und die nötigen Verbesserungen schneller und konkreter zu definieren.
Was wir nicht wollen, ist hier im Gegenvorschlag eine Ergänzung mit einem Absatz zur Gebärdensprache. Für uns ist klar, dass es im Bereich der Gebärdensprache etwas braucht - je schneller, desto besser -, aber es darf nicht reine Defizitorientierung sein, sondern sie muss klar als eigene Sprache und Kultur anerkannt werden. Das heisst, es muss in einem neuen Gesetz oder vielleicht im jetzigen Sprachengesetz klar definiert werden.
Sie sehen zusammengefasst, dass noch einiges zu tun ist. Wir von der Grünen Fraktion sind klar für Eintreten auf den Gegenvorschlag, bei dem es hoffentlich deutliche Verbesserungen geben wird, die wir dann im Detail noch ausführen werden.
Wir werden sowohl den Nichteintretensantrag wie auch den Rückweisungsantrag ablehnen. Wir werden aber ebenfalls die Initiative unterstützen, denn sie ist klarer und verbindlicher als der Gegenvorschlag.
Stettler-Riem Katja · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich glaube, in einem Punkt sind wir uns alle einig: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Niemand stellt diesen Grundsatz infrage. Die entscheidende Frage ist aber, wie wir dieses Ziel erreichen. Genau hier gehen die Meinungen offenbar weit auseinander. Für uns ist klar: Die Inklusions-Initiative geht viel zu weit. Auch der Gegenvorschlag geht mittlerweile deutlich weiter, als es nötig und sinnvoll wäre.
Die Initiative will weitreichende neue Ansprüche direkt in der Bundesverfassung verankern. Besonders prominent ist dabei die Forderung nach der freien Wahl von Wohnform und Wohnort. Das klingt zunächst einmal sehr überzeugend. Wer möchte denn schon jemandem vorschreiben, wie und wo er leben darf? Aber ein Grundrecht auf Papier ist etwas anderes als eine tatsächliche staatliche Leistung. Sobald der Staat eine freie Wahl garantieren muss, stellt sich nämlich die Frage, was er dafür alles bereitstellen muss. Muss er fehlende Wohnangebote finanzieren? Muss er Assistenzleistungen ausbauen? Muss er zusätzliche Infrastruktur schaffen? Und vor allem: Wer bezahlt das alles? Genau diese Fragen beantwortet die Initiative nicht ausreichend. Sie formuliert grosse Versprechungen, ohne die Folgen klar zu begrenzen. Das ist für uns keine verantwortungsvolle Gesetzgebung. Wir dürfen uns dabei nicht von der Logik leiten lassen, dass ein Ziel automatisch gut ist, nur weil es gut klingt. Auch bei der Inklusion gilt: Der Staat kann nicht jede individuelle Lebenssituation garantieren und finanzieren. Wenn er es wollte, würde es nicht gut kommen. Die Initiative schafft deshalb aus unserer Sicht zu weitgehende Verfassungsansprüche. Sie würde den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen massiv einschränken und langfristig neue finanzielle Verpflichtungen schaffen. Deshalb empfehlen wir die Ablehnung.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates war ursprünglich als Rahmengesetz gedacht. Er sollte die Anliegen der Initiative aufnehmen, ohne ihre weitreichenden Verfassungsforderungen zu übernehmen. Das wäre grundsätzlich ein vernünftiger Ansatz gewesen. Umgesetzt wurde er aber leider nicht so. Wir verlangen deshalb die Rückweisung mit verschiedenen Vorgaben, die insbesondere private Arbeitgeber und unsere KMU besser berücksichtigen sollten. Der neu geschaffene Bereich Arbeit, welcher jetzt im Gegenvorschlag enthalten ist, würde nämlich hierbei zu zahlreichen bürokratischen und starren Verfahren führen, welche nicht angebracht sind.
In der parlamentarischen Beratung ist aus dem Entwurf des Bundesrates zunehmend ein umfassendes Gesetz geworden. Heute geht es nicht mehr nur um die Beseitigung konkreter Hindernisse, sondern es geht um Arbeit, Ausbildung, Wohnen, Freizeit, Sport, Kultur, Assistenz, Barrierefreiheit, politische Teilhabe, Strategien, Aktionspläne und Monitoring. Für praktisch jeden Lebensbereich soll der Staat neue Aufgaben übernehmen, von der Wiege bis zur Bahre. Da müssen wir uns schon die Frage stellen, wo wir denn eigentlich die Grenze ziehen. Muss der Bund tatsächlich gesetzlich festlegen, wie Inklusion in all diesen Lebensbereichen zu fördern ist? Müssen wir wirklich davon ausgehen, dass mehr Bestimmungen in einem Bundesgesetz automatisch mehr Inklusion bedeuten? Wir bezweifeln das stark.
Untersucht man den Gegenvorschlag der Kommission etwas genauer, so kommt es einem vor, als hätte wirklich jeder Wunsch auf der langen Wunschliste der NGO den Weg in die Gesetzesfahne gefunden. Über 70 Anträge mussten wir in der Kommission beraten. Diese führten nun zu zahlreichen Minderheiten, zu welchen ich am Montag noch mehr sagen werde.
Inklusion findet nicht primär in Gesetzestexten statt, sie findet im Alltag statt. Sie findet in einem Unternehmen statt, das einem Menschen mit Behinderung eine Chance gibt. Sie findet in einem Sportverein statt, der jemanden aufnimmt. Sie findet in einer Gemeinde statt, die Hindernisse beseitigt, und sie findet praktisch in unserer Gesellschaft statt, die Menschen mit Behinderungen nicht unterschätzt, sondern ihnen etwas zutraut. Das können wir aber nicht alles von Bern aus verordnen. Uns stört auch die zunehmende Zentralisierung. Viele Aufgaben im Bereich der Behindertenpolitik liegen heute bei den Kantonen und Gemeinden. Das hat einen guten Grund. Die Bedürfnisse sind regional und individuell sehr unterschiedlich.
Was in einer Stadt funktioniert, funktioniert nicht zwingend auf dem Land. Was für eine Person sinnvoll ist, muss für eine andere noch lange nicht die richtige Lösung sein.
Hinzu kommen die Kosten. Die Vorlage sieht zusätzliche Leistungen und eine Ausweitung der Unterstützung vor. Besonders deutlich wird das beim Assistenzbeitrag. Die Kommission will unter anderem die Unterstützung für Menschen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt sowie für Freizeitangebote ausbauen. Diese Ansprüche sind aber nicht nur heute zu finanzieren, sie werden zu dauerhaften Verpflichtungen. Die IV hat bereits heute grosse finanzielle Herausforderungen. Wir können nicht bei jeder sozialpolitisch gut klingenden Forderung einfach neue Leistungen beschliessen und die Rechnung später der Allgemeinheit präsentieren.
Das ist keine Frage von mangelnder Solidarität. Im Gegenteil: Nachhaltige Sozialpolitik bedeutet, dass wir unsere Unterstützung langfristig finanzieren können. Wer heute Leistungen verspricht, die morgen nicht mehr finanzierbar sind, hilft den Betroffenen eben gerade nicht nachhaltig. Es gilt: Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. Vor allem zählt dies für mich auch bei der Ausweitung auf Freizeitsport und Kultur. Selbstverständlich sollen Menschen mit Behinderungen auch dort teilnehmen können, aber müssen wir deshalb auf Bundesebene für jeden dieser Bereiche neue gesetzliche Aufträge schaffen? Wir finden nicht.
Mit neuen bürokratischen Vorgaben hindern wir die bereits guten und vielfältigen Möglichkeiten, die es heute schon gibt. Ein staatlicher Eingriff ist also auch hier völlig vermessen. Es ist eine gefährliche politische Entwicklung, wenn wir immer mehr gesellschaftliche Aufgaben in staatliche Aufgaben umwandeln. Denn jede neue Aufgabe braucht Verwaltung, jede neue Verwaltung braucht Personal, und jede neue Leistung braucht Geld. Am Ende bezahlen immer die Gleichen: die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Beitragszahler der Sozialversicherungen.
Inklusion ist wichtig, aber Inklusion darf man nicht mit möglichst viel Staat verwechseln. Wir brauchen keine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen ständig neue staatliche Ansprüche geltend machen müssen. Wir brauchen eine Gesellschaft, in der sie möglichst selbstverständlich mitmachen können.
Zum Schluss: Als jüngstes Mitglied in diesem Saal möchte ich erneut deutlich die Kosten betonen. Das EDI selbst hat geschätzt, dass die Kosten für die Mehrheitsversion der WBK-N um zusätzliche 500 Millionen Franken steigen - eine halbe Milliarde Franken mehr, welche unsere Sozialsysteme und den gesamten Bundeshaushalt nachhaltig belastet, kaum zu Mehrwert führt und kaum von der nächsten Generation getragen werden kann.
Was braucht es also für die Inklusion? Es braucht Eigenverantwortung, Arbeitgeber, Vereine, Gemeinden, Kantone und eine offene Gesellschaft. Unser Grundsatz ist deshalb klar: Unterstützung ja, aber zielgerichtet. Selbstbestimmung ja, aber nicht mit unbegrenzten staatlichen Leistungsversprechen. Inklusion ja, aber nicht um den Preis von mehr Bürokratie, mehr Zentralisierung und immer höheren Kosten. Wir sollten den Menschen mit Behinderungen nicht weniger zutrauen, sondern mehr. Wir sollten ihnen nicht möglichst viel Staat versprechen, sondern möglichst viel echte Freiheit ermöglichen. Vielen Dank, wenn Sie unseren Anträgen auf Nichteintreten und Rückweisung folgen.
Lohr Christian · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Inklusion ist kein einseitiger Prozess. Es geht heute auch nicht darum, dass alleine Menschen mit einer Behinderung Rechte oder Ansprüche einbringen. Die Inklusion ist ein gegenseitiger Prozess, an dem sich unsere ganze Gesellschaft beteiligen sollte. Gestatten Sie mir, dass ich diese Worte an den Anfang gestellt habe - damit wir uns einfach bewusst sind, von was wir sprechen, wenn wir beispielsweise über die Inklusions-Initiative sprechen.
Die Basis unseres Zusammenlebens, so meine ich, muss die Gleichwertigkeit sein. Das gemeinsame, das gleichgestellte Recht auf Teilhabe in der Politik, in der Arbeit, in der Wohnform, im Freizeitsport und auch in der Bildung ist für mich ein Menschenrecht, für das ich mich persönlich gerne und bewusst mit Herzblut einsetze. Die Initiative darf das Thema Selbstbestimmung nicht einfach nur so in die Diskussion mit einbringen; es ist viel wichtiger, dass das Thema Selbstbestimmung auch wahrgenommen und ernst genommen wird.
Der Initiative reicht es nicht, dass wir heute einfach nur ein bisschen Sympathie zeigen und sagen, ja, grundsätzlich sind wir schon für diese Anliegen. Es muss auch konkret werden. Wir müssen uns dafür einsetzen, und wir wollen dies auch tun, damit es über die Empathie hinausgeht und wir am Schluss Beschlüsse haben, die konkrete Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen ergeben.
Die Initiative ist, das muss ich selber zugeben, sehr ambitiös. Nachdem ich die bisherige Debatte verfolgt habe, kann ich vielleicht sogar sagen, dass die Initiative die Politik nicht nur fordert, sondern auch ein wenig überfordert. Aber das ist richtig so, das ist genau der richtige Weg. Wir müssen nicht nur einfach Verständnis schaffen, sondern wir müssen neue Realitäten schaffen.
Gestatten Sie mir, dass ich kurz auf zwei, drei Punkte im Gegenvorschlag eingehe. Ich unterstütze einerseits die Initiative, ich mache mich andererseits aber auch sehr stark für einen konkreten, einen umsetzbaren, einen realistischen Gegenvorschlag.
So bin ich der Meinung, dass mit der Verpflichtung für eine nationale Strategie, einem Aktionsplan und den von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagenen Pilotversuchen das Gesetz gute Ansätze enthält, die wir weiterverfolgen müssen, die wir vielleicht sogar noch optimieren können. Was ich gut finde, ist, dass man im Gesetzentwurf auch für alle Lebensabschnitte das Thema Wohnen gestärkt hat. Ein Punkt fehlt mir fehlt aber noch, und zwar besteht meiner Ansicht nach eine Lücke bezüglich der Bildung. Ich fände es wünschenswert, dass sich der Zweitrat dieser Lücke noch annimmt. Zum IVG kann ich mich kurzhalten: Die gesetzliche Verankerung des Jobcoachings nach dem Konzept von "Supported Employment" als Anspruchsleistung in der IV ist, finde ich, ein guter Ansatz.
Lassen Sie mich noch zwei, drei kurze Sätze zur umstrittenen Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse sagen: Ich bin klar der Meinung, dass die Wirtschaft hier nicht einfach vollständig auszuklammern ist. Ich meine aber, dass in den nächsten Debatten und Beratungen angemessene Vorkehrungen mehr Klarheit schaffen sollten. Arbeitgeber sollten nicht abgeschreckt werden, Menschen mit Behinderungen anzustellen, sondern sie sollten dabei unterstützt werden.
Suter Gabriela · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Menschen mit Behinderungen werden behindert. Manchmal sehen wir die Barrieren sofort: eine Treppe ohne Rampe, eine zu schmale Tür, ein nicht zugängliches Gebäude; andere Barrieren sind weniger sichtbar. Drei Beispiele: Eine blinde Frau steht am Bahnhof, ihr Zug fällt aus. Auf der Anzeigetafel steht, wo der Ersatzbus fährt. Die Information ist zwar vorhanden, aber für Menschen mit Sehbehinderung nicht zugänglich. Ein Mann mit einer starken körperlichen Behinderung lebt in einem Wohnheim. Er möchte in eine eigene Wohnung ziehen und dort mit Assistenz leben, aber die notwendige Unterstützung fehlt. Theoretisch kann er wählen, wo er leben möchte, praktisch kann er es nicht. Eine junge gehörlose Frau möchte eine berufliche Weiterbildung machen. Sie erfüllt alle Voraussetzungen, der Kurs steht allen offen, aber ohne Gebärdensprachverdolmetschung kann sie dem Unterricht nicht gleichberechtigt folgen.
Drei Menschen, drei Barrieren - genau hier setzt die Inklusions-Initiative an. Sie stellt drei Forderungen:
1. Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung: Es reicht nicht, wenn eine Information grundsätzlich vorhanden ist, sie muss auch tatsächlich zugänglich sein.
2. Selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe, insbesondere die freie Wahl von Wohnort und Wohnform: Wer Unterstützung benötigt, soll nicht deshalb in einer bestimmten Wohnform leben müssen. Entscheidend muss sein, wo und wie ein Mensch leben möchte und nicht, wo unser System bereit ist, die Unterstützung zu finanzieren.
3. Die notwendigen Unterstützungsmassnahmen: Wer eine Gebärdensprachverdolmetschung benötigt, braucht kein Sonderrecht, sondern die notwendige Unterstützung, um dasselbe Angebot tatsächlich nutzen zu können.
Das ist der Kern der Initiative. Rechtliche Gleichstellung allein genügt nicht. Rechte müssen so ausgestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie auch tatsächlich wahrnehmen können.
Genau an diesem Anspruch der Initiative müssen wir den indirekten Gegenvorschlag messen. Dieser ist in der Kommission, das kann ich wirklich sagen, wesentlich besser geworden. Die Kommission stärkte die Wahlfreiheit beim Wohnen und bei der Assistenz. Sie adressierte die Teilnahme am ersten Arbeitsmarkt, an Ausbildungsangeboten und Jobcoaching sowie den Zugang zu Kultur, Freizeit und Sport. Die Annahme verschiedener Minderheitsanträge würden den Gegenvorschlag in wichtigen Punkten nochmals verbessern. Diese Möglichkeiten sollten wir heute auch nutzen.
Trotzdem bleibt ein grundlegender Unterschied. Das Inklusionsgesetz legt Grundlagen und Grundsätze für die weitere Umsetzung fest. Die Initiative verankert darüber hinaus den Anspruch auf tatsächliche Gleichstellung und - natürlich im Rahmen der Verhältnismässigkeit - auf die dafür erforderlichen Unterstützungsmassnahmen. Wie wichtig es ist, aus einem allgemeinen Grundsatz eine konkrete Verpflichtung zu machen, zeigt sich beim Zugang zu Informationen. Damit komme ich auf das Beispiel der blinden Frau am Bahnhof zurück. Artikel 14 des Behindertengleichstellungsgesetzes betrifft die Bundesverwaltung sowie bundesnahe Betriebe. Gerade da müssen wichtige Informationen für Menschen mit Sinnesbehinderungen auch tatsächlich wahrnehmbar sein. Eine Information nur auf einer Anzeigetafel kann für eine blinde Person unzugänglich sein. Eine Information nur über Lautsprecher kann für eine hörbehinderte Person unzugänglich sein. Genau deshalb beantrage ich, das Mehr-Sinne-Prinzip ausdrücklich in Artikel 14 Absatz 3 BehiG zu verankern. Das ist ein konkreter Schritt von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung. Eine Information ist eben erst dann wirklich zugänglich, wenn sie die Menschen auch erreicht.
Wir können den Gegenvorschlag heute verbessern. Das werden wir hoffentlich auch machen. Aber am Ende müssen wir uns fragen, woran wir Gleichstellung messen: für die blinde Frau am Bahnhof daran, ob die Informationen tatsächlich auch ankommen; für den Mann im Wohnheim daran, ob er tatsächlich entscheiden kann, wo und wie er leben möchte; für die gehörlose Frau daran, ob sie tatsächlich an der Weiterbildung teilnehmen kann. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Recht, das besteht, und einem Recht, das gelebt werden kann. Die Inklusions-Initiative will tatsächliche Gleichstellung verankern und die dafür notwendige Unterstützung sicherstellen, damit Menschen mit Behinderungen nicht länger durch vermeidbare Barrieren behindert werden - darum geht es bei dieser Initiative.
Gantenbein Laura · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S
Behinderungen gehören zum Menschsein, und deshalb ist Inklusion zentral für unsere Gesellschaft. In der Schweiz leben rund 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen. Für sie ist Selbstbestimmung nicht einfach ein schöner Begriff wie zum Beispiel für mich. Ich entscheide selber, wo ich wohne, wann ich aufstehe oder schlafen gehe, ob ich wählen und abstimmen will, ob ich mit dem Bus oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre oder welcher Arbeit ich nachgehen will.
Wir haben seit Jahrzehnten ein Behindertengleichstellungsgesetz, und ja, es hat Verbesserungen gebracht, aber die Umsetzung geht zu langsam. Schauen wir nur auf den öffentlichen Verkehr. Noch immer sind längst nicht alle Bushaltestellen hindernisfrei zugänglich. Für viele Menschen bedeutet eine fehlende Rampe oder ein zu hoher Einstieg nicht einfach eine kleine Unannehmlichkeit, es bedeutet: Ich kann diesen Bus nicht nehmen, ich komme nicht dorthin, wohin ich möchte, ich bin ausgeschlossen. Ohne Markierungen auf dem Boden ist das Leben für Sehbehinderte und blinde Personen schwieriger. Die Selbstbestimmung ist also nicht gegeben.
Beim Wohnen wird die Abhängigkeit besonders deutlich. Es gibt zu wenig bezahlbaren hindernisfreien Wohnraum. Menschen mit Behinderungen können deshalb teilweise nicht wirklich wählen, wo und wie sie leben. Sie sind auf eine Institution angewiesen, und dort können selbst alltägliche Entscheidungen fremdbestimmt sein. Wann stehe ich auf? Wann esse ich? Wann gehe ich schlafen? Wie zuvor ausgeführt, ist für mich klar, dass Selbstbestimmung kein Privileg sein darf. Es braucht Unterstützung, wo Unterstützung notwendig ist: Assistenzen, Hilfsmittel und Anpassungsmassnahmen. Deshalb müssen auch im Arbeitsleben die notwendigen Assistenzbeiträge zur Verfügung stehen und Massnahmen wie Jobcoaching gefördert werden.
Teilhabe bedeutet nicht nur, dabei sein zu dürfen. Teilhabe bedeutet, tatsächlich mitmachen und mitentscheiden zu können, an dem Tisch zu sitzen, an dem entschieden wird, was wie geändert wird. Die UNO-Behindertenrechtskonvention macht klar: Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen, sie gehören an den Tisch. Trotzdem haben wir noch keine wirklich inklusive Schweiz.
Die Inklusions-Initiative will diese Lücke nun schliessen. Sie stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Verfassungsebene und gibt der Inklusion den notwendigen Schub. Ich finde, nach Jahrzehnten des Zuwartens ist genau dieser Schub notwendig. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen an unsere Gesellschaft anzupassen. Es geht darum, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass alle Menschen dazugehören können, und, wie Kollege Lohr gesagt hat, neue Realitäten zu schaffen - also eine Schweiz zu gestalten, in der Menschen selbst entscheiden können, wie sie leben, wo sie leben und was sie aus ihrem Leben machen. Genau dafür steht die Inklusions-Initiative, und genau deshalb verdient sie - oder der Gegenvorschlag mit Anträgen aus unserer Kommission - unsere Unterstützung.
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Zunächst ganz grundsätzlich: Menschen mit Behinderungen verdienen unsere volle Anerkennung, unseren Respekt und dort Unterstützung, wo sie diese benötigen. Die Schweiz verfügt bereits heute über ein gut ausgebautes Netz an Leistungen: über die Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, Assistenzbeiträge oder auch zahlreiche Angebote von Kantonen und Gemeinden. Diese Unterstützung wollen wir erhalten und dort verbessern, wo konkrete Lücken bestehen. Was wir aber nicht wollen, ist der Aufbau eines neuen, teuren Staatsprogramms ohne klare Wirkung. Genau deshalb lehnen die SVP-Fraktion und ich die Inklusions-Initiative, aber auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates in der vorliegenden Form ab.
Die Inklusions-Initiative verlangt eine rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in praktisch allen Lebensbereichen und verpflichtet Bund und Kantone zu umfassenden Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen. Sie schafft weitreichende neue Verfassungsaufträge, deren finanzielle und rechtliche Folgen kaum abschätzbar sind. Damit droht eine Entwicklung, bei der Gerichte statt Parlamente darüber entscheiden, welche Leistungen künftig eingefordert werden können. Das schafft Rechtsunsicherheit und öffnet einer stetigen Ausweitung von Ansprüchen an den Staat Tür und Tor.
Der Bundesrat anerkennt selbst, dass die Initiative keine unmittelbaren Verbesserungen bringt. Trotzdem legt er einen Gegenvorschlag vor, der ebenfalls neue staatliche Aufgaben schafft, ein neues Inklusionsrahmengesetz, zusätzliche Planungs- und Koordinationspflichten, neue Programme und Pilotversuche, sowie weitere Verpflichtungen für Bund und Kantone.
Ich kritisiere insbesondere drei Punkte. Erstens, es fehlt eine seriöse Kostenfolgenabschätzung. Bund, Kantone und Gemeinden sollen neue Aufgaben übernehmen, ohne dass transparent aufgezeigt wird, was dies langfristig kostet.
Zweitens, der Gegenvorschlag schafft neue Bürokratie. Statt bestehende Instrumente konsequent zu nutzen, werden neue Strukturen, neue Berichte, neue Strategien und neue Koordinationsstellen aufgebaut.
Drittens, es fehlt der Nachweis der Wirksamkeit. Der Bundesrat kann nicht belegen, dass die neuen gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich zu einer besseren Lebensqualität führen.
Die Schweiz muss nicht bei null anfangen. Es gibt funktionierende Instrumente, die gezielt weiterentwickelt werden können. Die Anpassungen im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, etwa der bessere Zugang zu modernen Hilfsmitteln oder eine Vereinfachung der Assistenzbeiträge, können sinnvoll sein, sofern sie zielgerichtet erfolgen und finanzierbar bleiben. Aber diese punktuellen Verbesserungen rechtfertigen kein umfassendes neues Rahmengesetz mit unklaren Verpflichtungen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Föderalismus. Die Kantone tragen heute die Hauptverantwortung in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Integration. Der Gegenvorschlag greift zunehmend in diese Zuständigkeiten ein und verlagert Kompetenzen nach Bern. Ich bin überzeugt, Lösungen müssen möglichst nahe bei den Betroffenen entstehen; nicht durch zentrale Vorgaben des Bundes, sondern durch kantonale und kommunale Verantwortung.
Ich votiere für eine Politik der Solidarität mit Augenmass. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt leben können und dort Unterstützung erhalten, wo sie notwendig ist. Aber ich sage ebenso klar, dass neue Grundrechtsversprechen ohne Finanzierung, mehr Bürokratie und eine massive Ausweitung staatlicher Aufgaben nicht der richtige Weg sind. Darum lehne ich die Inklusions-Initiative ab und fordere auch beim indirekten Gegenvorschlag eine grundlegende Entschlackung auf konkrete, wirksame Verbesserungen innerhalb der bestehenden Sozialversicherungen. So helfen wir den Betroffenen am besten und am schnellsten, ohne einen milliardenteuren Ausbau des Sozialstaates zu provozieren.
Locher Miriam · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
In der Schweiz lebt mehr als jede fünfte Person mit einer Behinderung. Ihr Alltag ist geprägt von Hindernissen, die für andere unsichtbar bleiben: bauliche Barrieren, fehlende Informationen, Vorurteile, Strukturen, die von Anfang an nicht für sie mitgedacht wurden. Unsere Gesellschaft orientiert sich kaum an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung. Sie setzt eine bestimmte Norm voraus.
Wenn es nun um die Inklusions-Initiative geht, haben wir wohl alle verschiedene Bilder aus unserem Alltag vor unserem inneren Auge. Ich als Lehrerin in einem Kindergarten denke dabei an ein Kind, das morgens vor der Kindergartentüre steht. Für die anderen Kinder ist es ein normaler Morgen, für dieses Kind und seine Eltern vielleicht nicht. Vielmehr kommen vielleicht Fragen auf. Wird es heute dazugehören, oder wird wieder etwas nicht möglich sein? Als Lehrerin erlebe ich täglich, wie unterschiedlich Kinder sind. Sie lernen unterschiedlich und brauchen unterschiedliche Unterstützung. Sie bringen unterschiedliche Stärken mit. Das gehört dazu.
Trotzdem stehen Kinder mit einer Behinderung vor grösseren Herausforderungen. Denn Inklusion bedeutet eben nicht, einfach ein Kind mit einer Behinderung in einer Regelklasse aufzunehmen. Es bedeutet, dass dieses Kind echte Teilhabe erleben kann. Als ehemalige Schulrätin einer Tagesschule für Kinder mit Körper-, Seh- und Mehrfachbehinderungen weiss ich, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, sei es fachliche Unterstützung, Assistenz, Hilfsmittel oder angepasste Rahmenbedingungen. Lehrpersonen sollen diese Unterstützung zugunsten der Kinder erfahren und nicht alleine gelassen werden, damit die Kinder selbstbestimmt dazugehören können.
Dabei ist es mir wichtig zu betonen: Die Inklusions-Initiative ist keine Schulinitiative. Sie stellt vielmehr eine viel grundlegendere Frage. Wie können Menschen mit einer Behinderung ihr Leben selbstbestimmt führen und gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben? Das betrifft die Schule, aber genauso die Frage, wo jemand wohnen kann, ob jemand Assistenz erhält, ob jemand arbeiten kann, ob jemand selbst entscheiden kann, wie er oder sie das eigene Leben führt, und ob jemand in kritischen Situationen die notwendige Hilfe erhalten kann. Das Recht auf Gleichstellung darf nicht davon abhängen, ob gerade eine besonders engagierte Lehrperson, eine verständnisvolle Gemeinde oder genügend Geld vorhanden ist. Wenn Teilhabe ein Recht ist, dann braucht es auch Unterstützung, damit dieses Recht wahrgenommen werden kann. Ich möchte eine Gesellschaft, die sich fragt: Was müssen wir alle verändern, damit dieses Kind, das ich eingangs angesprochen habe, dazugehören kann, damit es eben auch in seinem weiteren Leben an unserer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben kann? Denn darum geht es, und deshalb ist auch diese Initiative so wichtig. Menschen mit Behinderungen sollen in allen Bereichen unseres Lebens selbstbestimmt dazugehören.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Je déclare mes intérêts : je préside l'Association valaisanne des institutions pour personnes en difficulté (AVIP). Pour moi, c'est une évidence, nous devons poursuivre aujourd'hui et maintenant nos efforts pour permettre aux personnes en situation de handicap de participer pleinement à la vie de notre société, de renforcer leur autonomie et de déterminer autant que possible elles-mêmes leur manière de vivre. Sur ces objectifs, je suis convaincu que nous pouvons largement nous retrouver.
Si l'initiative pour l'inclusion entend inscrire cette ambition dans la Constitution, le contre-projet indirect du Conseil fédéral, sensiblement amélioré et renforcé par la commission, souhaite, lui, agir plus rapidement et plus concrètement au niveau de la loi. Je vous invite ainsi à soutenir toutes les propositions de la majorité, convaincu qu'elles permettront des avancées complètes dans trois domaines essentiels : l'accès à des logements appropriés, le renforcement de l'intégration sur le marché du travail et la participation à la vie sociale, culturelle et sportive. En bref, tout ce à quoi aspirent toutes les citoyennes et tous les citoyens de notre pays, c'est-à-dire vous et moi.
Dans le domaine professionnel, des instruments comme le "job coaching" selon le modèle du "Supported Employment" ou le renforcement du suivi après les mesures de réadaptation vont dans le bon sens. C'est précisément ce que j'attends d'une politique d'inclusion : des solutions concrètes qui améliorent réellement l'autonomie et la participation des personnes concernées. J'insiste sur le mot "réellement", parce que c'est là que le bât blesse avec l'initiative. Son objectif est juste, mais lorsque nous inscrivons un droit dans la Constitution, nous devons nous demander concrètement ce que nous promettons, et si nous sommes effectivement en mesure de tenir cette promesse.
Prenons l'exemple du logement. Le libre choix de la forme du logement et du lieu de vie est un objectif important. Nous devons permettre ce choix partout où cela est possible et développer une offre suffisamment large pour répondre aux besoins individuels. Le Conseil fédéral parle à juste titre de permettre aux personnes vivant en institution aussi de disposer de la plus grande liberté de choix possible. Cette formulation "la plus grande liberté possible" est importante, parce qu'entre un objectif légitime et un droit que l'État doit garantir dans la particularité des situations personnelles, il existe une grande différence. Ainsi, que signifie concrètement le libre choix lorsqu'une personne nécessite un accompagnement particulièrement important ? Jusqu'où pouvons-nous garantir une prise en charge à domicile lorsque celle-ci exige des moyens considérables ? Et que signifie exactement ce principe de proportionnalité prévu par l'initiative lorsque nous devrons confronter un droit constitutionnel aux réalités humaines, organisationnelles et financières de prise en charge ? L'interprétation de ce principe de proportionnalité sera déterminante. En d'autres mots, nous ne devons pas créer une attente que nous ne pourrions ensuite satisfaire dans toutes les situations. Et surtout, nous ne devons pas opposer autonomie et institution. Pour certaines personnes, une vie aussi autonome que possible constituera la meilleure solution. Pour d'autres, notamment lorsque les besoins de soutien sont importants, une institution pourra offrir la prise en charge la plus adaptée. Ça, c'est la réalité et elle doit rester au centre de nos décisions.
La même prudence s'impose aussi dans le monde du travail. L'Union patronale suisse soutient, elle aussi, l'objectif d'une meilleure inclusion. Elle nous met toutefois en garde contre des obligations nouvelles, ouvertes ou difficilement prévisibles pour les employeurs privés. L'inclusion progressera seulement si nous donnons aux personnes concernées et aux employeurs les bons instruments. C'est pourquoi le contre-projet me paraît constituer la seule voie praticable et solide. Il ne se contente pas d'affirmer un principe ; il met en place un cadre pour appliquer de manière cohérente la Convention relative aux droits des personnes handicapées. Il agit sur le logement, renforce les instruments de l'assurance-invalidité. Il prévoit une stratégie nationale et un plan d'action. Il permet au législateur de faire évoluer ce cadre, lorsque ce sera nécessaire.
Notre ambition en matière d'inclusion doit être élevée, mais pour être crédible, elle doit être réaliste. En conclusion, oui, je souhaite que nous donnions davantage de choix et davantage d'autonomie aux personnes en situation de handicap. Oui, je souhaite que nous conservions des institutions capables d'accueillir celles et ceux qui ont besoin d'une vie sociale et d'un accompagnement important. Mais je souhaite par-dessus tout que les droits que nous adoptons puissent concrètement être mis en oeuvre.
Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
S'engager pour l'inclusion, ce n'est pas seulement affirmer que nous avons toutes et tous les mêmes droits, c'est veiller à ce que chacun et chacune puisse effectivement les exercer, que l'on soit en situation de handicap ou non. C'est précisément le sens de la Convention de l'ONU relative aux droits des personnes handicapées, la fameuse CDPH, que la Suisse a ratifiée en 2014. Douze ans plus tard, force est de constater que sa mise en oeuvre reste lacunaire dans plusieurs domaines de la vie quotidienne. Ces lacunes ont des conséquences très concrètes.
Dans le domaine du logement, une personne en situation de handicap doit pouvoir choisir où et comment elle souhaite vivre. Elle ne devrait pas être contrainte de vivre en institution simplement parce qu'elle ne trouve pas le logement nécessaire ou qu'elle ne dispose pas de l'assistance dont elle a besoin pour vivre de manière autonome. C'est un aspect central de l'initiative. L'article 19 de la CDPH reconnaît justement le droit des personnes handicapées à vivre de façon autonome et à être incluses dans la communauté. Il n'y a effectivement pas lieu d'opposer institution et possibilité de vivre de manière autonome, mais on pense effectivement que l'autonomie n'est pas encore assez développée.
La Suisse a pris cet engagement en 2014, mais aujourd'hui, encore trop peu de personnes peuvent concrètement exercer ce droit. Pourquoi avons-nous attendu si longtemps pour donner à ce principe une véritable portée concrète ?
D'autres domaines sont concernés. Dans le monde du travail, une personne en situation de handicap qui dispose des compétences nécessaires doit pouvoir accéder à un emploi et évoluer professionnellement sur un pied d'égalité avec les autres. Dans le domaine de l'éducation, un élève malvoyant doit pouvoir suivre l'enseignement avec les autres élèves. L'égalité ne signifie pas nécessairement de lui fournir exactement le même matériel, elle signifie de lui donner les moyens d'accéder au même enseignement et de participer pleinement à la vie scolaire. Dans les transports publics, une personne en fauteuil roulant doit pouvoir prendre le train ou le bus comme n'importe quelle autre habitante ou habitant. Lorsqu'une marche empêche cet accès, installer une rampe ou une plateforme n'est pas un privilège accordé à certaines personnes. On doit dire qu'effectivement il y a eu des évolutions réjouissantes dans ce domaine, mais ce n'est pas encore assez généralisé, il y a encore trop d'obstacles. Il en va de même pour la participation à la vie politique. Une personne en situation de handicap doit pouvoir voter, se présenter à une élection et si elle est élue, exercer pleinement son mandat. Cela suppose notamment que les informations soient accessibles et que l'assistance nécessaire soit disponible. Nous avons aujourd'hui la chance de compter dans notre Parlement plusieurs collègues en situation de handicap. C'est un fait réjouissant. Mais il a fallu attendre plusieurs années pour que l'un de nos collègues, qui est là depuis plusieurs législatures, puisse enfin accéder à la tribune comme les autres parlementaires. L'égalité formelle ne suffit pas lorsqu'un obstacle concret empêche une personne d'exercer effectivement le même droit que les autres.
Cette initiative populaire ne se contente pas de réaffirmer un principe général d'égalité. Elle vise à garantir l'égalité juridique et effective des personnes en situation de handicap dans tous les domaines de la vie. Elle renforce également la responsabilité des cantons et les oblige à s'impliquer davantage dans la mise en oeuvre de ces droits. L'inclusion n'est donc pas simplement une question de bonne volonté, ce n'est pas un "nice to have" - pour parler français -, c'est une question de droits fondamentaux. Nous avons ratifié la CDPH en 2014, nous avons pris des engagements, il est maintenant temps de faire en sorte que ces engagements deviennent une réalité pour toutes et tous. Bien sûr, la mise en oeuvre de l'inclusion a un coût, mais notre pays dispose des moyens nécessaires et une société aussi prospère que la Suisse doit être à la hauteur des valeurs qu'elle défend et des engagements internationaux qu'elle a pris.
Pour toutes ces raisons, je vous demande de recommander d'accepter l'initiative pour l'inclusion en priorité. Elle représente plus qu'une adaptation de notre législation, elle propose un véritable changement de vision en faisant de l'égalité effective de la participation pleine et entière des personnes en situation de handicap une exigence concrète de notre société.
Bühler Manfred · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le but de l'initiative qui nous est soumise est infiniment louable. Disons-le d'entrée, personne ne dénie à une personne en situation de handicap de mener une vie digne avec un degré maximal de liberté. Toutefois, en posant un principe de rang constitutionnel, l'initiative va beaucoup trop loin. En promettant constitutionnellement l'égalité de droit et de fait entre les personnes handicapées et les personnes non handicapées dans tous les domaines de la vie, le texte fait une promesse qui ne pourra, malheureusement, jamais être tenue.
La politique ne devrait pas faire des promesses dont nous savons toutes et tous qu'elles ne pourront pas être tenues. Ce n'est ni responsable ni respectueux envers les personnes à qui s'adressent ces promesses. Quand bien même l'initiative fait mention de la proportionnalité, le problème reste entier, car il faudra bien concrétiser ce qui est proportionnel et ce qui ne l'est pas. La promesse de l'initiative ne pourra donc pas être tenue, et ceci pour différentes raisons. Laissez-moi en citer au moins deux.
Premièrement, les coûts astronomiques pour la Confédération, les cantons, les communes, les entreprises, les associations culturelles, sportives ou de toute nature, les institutions et les personnes privées, notamment les propriétaires fonciers. Si tous les bâtiments, toutes les installations de toute nature doivent respecter tous les standards, les coûts seront évidemment stratosphériques. Prenons le seul exemple des gares : les délais de la loi fédérale, qui a été votée par ce Parlement, pour se mettre en conformité dans le domaine de l'accès des personnes en fauteuil roulant, ne serait-ce que cela, ne sont pas respectés, même après 20 ans. Et la mise en conformité des seuls quais des gares coûte des millions, parfois des dizaines de millions de francs par gare, en fonction de la taille de celle-ci. Or ici, il est question de tous les domaines de la vie. Soyons sérieux, cela ne peut pas advenir.
Deuxièmement, des conflits d'objectifs manifestes vont apparaître avec d'autres droits constitutionnels, notamment la garantie de la propriété. Prenons un exemple concret : le droit à choisir son logement librement. J'ai personnellement hérité, il y a 37 ans, d'un vieil immeuble d'un siècle d'âge, de trois étages sans ascenseur. Si la Constitution garantit à une personne en fauteuil roulant de pouvoir venir y habiter, serai-je un jour contraint de construire un ascenseur ? Qui le payera ? Cela entre manifestement en conflit avec la garantie de la propriété, de rang constitutionnel également.
Même la proportionnalité ne sera, à mon avis, pas d'un grand secours : si l'on m'oblige à installer une plateforme d'accès dans les escaliers, qui coûte 40 000 francs par hypothèse, sera-ce acceptable ? Et pourquoi pas un ascenseur à 150 000 francs ? Faudra-t-il prévoir des subventions fédérales pour payer les mesures qui me seront imposées ? Pourquoi devrais-je pouvoir demander l'argent du contribuable pour des mesures constructives que je n'ai même pas librement choisies ? Quid d'une installation coûteuse qui aurait été faite et qui deviendrait inutile, dans l'hypothèse où la personne déménagerait de cet immeuble, par exemple, trois ans plus tard ? La Confédération me payera-t-elle un démontage ? Payera-t-elle l'entretien d'une installation que plus personne n'utilise ?
Vous le voyez, cet article constitutionnel fait une promesse louable, mais qui se heurtera à des réalités tant financières que pratiques. Nous ne pouvons qu'échouer et décevoir les personnes qui croiront à cette promesse.
La Constitution prévoit déjà aujourd'hui, à son article 8 alinéa 4, que la loi pourvoit à l'élimination des inégalités des personnes souffrant d'un handicap. L'article 62 oblige les cantons à prendre des mesures dans le domaine de l'instruction publique pour assurer également, jusqu'à l'âge de 20 ans, une égalité maximale dans le domaine de l'instruction. Ces dispositifs sont, à mes yeux, suffisants et répondent à l'essentiel des besoins. Sachons donc garder la bonne mesure des choses et ne faisons pas des promesses que nous ne pourrons pas tenir.
Aussi, je vous invite tant à recommander le rejet de l'initiative qu'à rejeter le contre-projet, qui déclare d'ailleurs dans son premier article qu'il ne crée pas de nouveaux droits. Une loi fédérale qui ne garantit rien de nouveau, cela ne peut guère nous convaincre.
de Meuron Andrea · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Es beginnt damit, dass es eben gerade keine Selbstverständlichkeit ist, dass ich ohne Hilfe hier nach vorne kommen und sprechen kann. Darum ist Inklusion für mich keine Frage des Entgegenkommens, sondern eine Frage der Gleichberechtigung. Menschen mit Behinderungen sollten nicht einfach in unserer Gesellschaft mitgemeint sein, sie sollten ihr Leben selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, beim Wohnen, bei der Arbeit, in der Politik, bei der Bildung, in der Freizeit - eben in unserer Gesellschaft.
Genau darum geht es bei der Inklusions-Initiative: Sie verlangt nicht nur die rechtliche, sondern eben auch die tatsächliche Gleichstellung. Und sie schafft insbesondere einen Anspruch auf die notwendigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen und ermöglicht die freie Wahl von Wohnform und Wohnort.
Gleichzeitig werden wir auch den Gegenvorschlag unterstützen, der aus meiner Sicht wichtige Verbesserungen bringt. Der bundesrätliche Entwurf wurde im parlamentarischen Prozess in zahlreichen Punkten erweitert, etwa in Bezug auf Arbeit, Wohnen, Bildung, Freizeit und Assistenzleistungen. Das ist wichtig, denn Inklusion darf nicht bei schönen Grundsätzen stehen bleiben. Wir brauchen konkrete Rechte und konkrete Verbesserungen im Alltag. Ich unterstütze deshalb insbesondere einen besseren Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, stärkere Jobcoachings, mehr Assistenzleistungen für Arbeit und Weiterbildung, mehr Wahlfreiheit beim Wohnen und einen besseren Zugang zu Sport und Kultur. Ich finde, dass wir noch verbindlicher werden können und müssen. Menschen mit Behinderungen sollen nicht von der guten Absicht einzelner Institutionen abhängig sein. Vielmehr müssen ihre Rechte durchsetzbar werden.
Damit zu meiner Haltung zur Abstimmung: Ich unterstütze den Gegenvorschlag, empfehle aber auch die Inklusions-Initiative zur Annahme, weil sie das Ziel vorgibt und den notwendigen politischen Druck erzeugt. Denn ich will, dass wir heute einen konkreten Schritt vorwärts machen. Gleichzeitig dürfen wir uns nicht damit zufriedengeben, wenn die gesetzlichen Grundlagen noch nicht alles leisten, was für eine wirklich inklusive Gesellschaft notwendig ist. Für mich ist Inklusion einfach: Menschen mit Behinderungen sollen nicht ständig darum kämpfen müssen, dass ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Unsere Gesellschaft muss so gestaltet sein, dass Selbstbestimmung und Teilhabe von Anfang an möglich sind. Dafür setze ich mich hier mit meiner Ja-Stimme ein.
Tuosto Brenda · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Lorsque nous parlons de handicap et d'inclusion, nous parlons d'abord de réalités très concrètes. La Suisse compte près de 1,9 million de personnes vivant avec un handicap, soit plus d'un cinquième de notre population. Si je ne prétends pas parler à la place des personnes concernées, nous avons la responsabilité politique d'entendre leur quotidien et d'agir. Derrière le mot "égalité", il y a une exigence fondamentale : pouvoir vivre sa vie avec dignité et autonomie.
Pensons par exemple à la situation d'une jeune femme malvoyante. Faute de transports publics pleinement adaptés ou de repères sonores et tactiles fiables sur son parcours, elle dépend quotidiennement de sa famille, de ses parents, de ses frères ou de ses soeurs qui doivent l'accompagner chaque jour sur son lieu de travail. Pensons à cette même femme qui, faute d'accès à un logement adapté ou à un appartement protégé, souvent trop rare, trop cher ou qui se retrouve même confrontée à un manque de personnel spécifique qualifié disponible, doit compter sur ses proches pour se loger, pour préparer ses repas, voire même pour se doucher.
Le handicap ne touche pas seulement la personne directement concernée : il bouleverse et sollicite toute l'organisation familiale au quotidien. Cette dépendance forcée à la solidarité familiale n'est pas un choix. C'est le résultat direct d'obstacles structurels que notre société n'a pas su voir et encore moins éliminer.
Le sentiment injuste de vivre cette différence au quotidien ne devrait en aucun cas être creusé par des barrières sociétales ou institutionnelles. Au contraire, notre société devrait faciliter la vie des personnes en situation de handicap pour combler activement ces inégalités de départ. L'initiative populaire "Pour l'égalité des personnes handicapées", l'initiative pour l'inclusion, offre précisément la possibilité de changer cette réalité en garantissant un droit effectif à l'autodétermination, au libre choix du mode de vie et au soutien nécessaire à domicile.
L'inclusion, c'est notamment l'accès garanti aux outils numériques, à la formation, à la vie sociale, culturelle et politique de notre pays. L'inclusion ne relève pas de la charité ou de la compassion : elle découle directement des droits humains. Bien que notre Constitution interdise les discriminations et que la Suisse ait ratifié la Convention de l'ONU relative aux droits des personnes handicapées, le fossé entre les principes juridiques et le quotidien de ces personnes reste trop grand.
Je salue les discussions menées autour du contre-projet. Chaque amélioration compte, mais nous ne pouvons pas nous contenter d'adapter marginalement le système existant. L'initiative pour l'inclusion vise un vrai changement de paradigme : passer d'une logique de compensation des désavantages à un droit fondamental, à l'autonomie et à l'égalité réelle. Chaque fois qu'une personne est empêchée de décider pour elle-même de se déplacer ou de vivre chez elle de manière autonome, par des obstacles que nous pouvons supprimer, agissons.
Par respect de l'égalité des droits fondamentaux et de la dignité de chaque personne, je vous invite donc à recommander l'acceptation de l'initiative pour l'inclusion.
Candinas Martin · Mit-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Über das Ziel der Inklusions-Initiative sollten wir uns einig sein: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt leben und gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben können. Die Inklusions-Initiative greift daher ein berechtigtes und wichtiges Anliegen auf, das der Bundesrat mit dem indirekten Gegenvorschlag konkreter und schneller angehen will als die Initiative. Damit dies gelingt, benötigt der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates die wichtigen Anpassungen der Kommissionsmehrheit. Diese hat zentrale Anliegen der Initiative aufgenommen und setzt dabei auf ein pragmatisches sowie schrittweises Vorgehen.
Vorgesehen sind unter anderem eine nationale Strategie, ein Aktionsplan, eine bessere Koordination sowie konkrete Verbesserungen bei den Hilfsmitteln und beim Assistenzbeitrag. Zudem sollen Pilotversuche dazu beitragen, Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben gezielt weiterzuentwickeln. Für mich ist dies der richtige Weg, den es weiterzuverfolgen gilt - konkrete Verbesserungen dort, wo Handlungsbedarf besteht, mit einer nachvollziehbaren Umsetzung statt weitreichender Versprechen in der Verfassung, deren Folgen heute kaum abschätzbar sind.
Das Thema der Inklusion beschäftigt mich nicht nur heute in diesem Saal. Zehn Jahre lang durfte ich die Kantonalkommission Graubünden von Pro Infirmis präsidieren, und bis heute engagiere ich mich im Stiftungsrat der Argo, einer Stiftung, die in Graubünden Menschen mit Behinderungen sinnstiftende Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Inklusion ist eine gemeinsame Aufgabe, nicht nur in der Politik, sondern auch in unserem Alltag. Auch wir Politikerinnen und Politiker können dazu beitragen, gemeinsam mit Betroffenen Barrieren abzubauen und sie zu unterstützen.
Inklusion ist nämlich nicht allein eine Aufgabe des Staates. Während Gesetze Hindernisse beseitigen und Rahmenbedingungen verbessern können, entsteht gelebte Inklusion im Alltag, am Arbeitsplatz, in Vereinen, in der Nachbarschaft, in unseren Familien und überall dort, wo Menschen einander begegnen. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass Menschen mit Behinderungen dazugehören und ihre Fähigkeiten einbringen können. Es braucht eine Gesellschaft, die Menschen mit Behinderungen zuhört und ihre Anliegen ernst nimmt, sowie eine Politik, die bestehende Hindernisse abbaut. Entsprechend ist es wichtig, dass Betroffene ihre Bedürfnisse selbst einbringen und Lösungen mitgestalten können. Deshalb freue ich mich sehr, dass in wenigen Wochen die zweite Behindertensession stattfinden wird, da Menschen mit Behinderungen am besten wissen, was sie konkret brauchen, und ihre Anliegen hier in diesem Saal Gehör finden sollen.
Die Kommissionsmehrheit hat einen ausgewogenen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der konkrete Fortschritte ermöglicht, ohne das Augenmass zu verlieren. Eine Rückweisung würde diese Fortschritte verzögern, was aus meiner Sicht nicht nur politisch falsch wäre, sondern auch bedeuten würde, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen länger auf konkrete Verbesserungen warten müssten. Genauso falsch wäre eine Abschwächung des Gegenvorschlages der Kommissionsmehrheit, da Betroffene noch immer zu vielen Hürden begegnen, die wir mit Engagement und Überzeugung Schritt für Schritt abbauen müssen.
Die Stärke unserer Gesellschaft zeigt sich daran, dass Selbstbestimmung und Teilhabe allen Menschen offen stehen. Darum sage ich ganz klar Ja zu einem griffigen indirekten Gegenvorschlag, so wie ihn die Kommissionsmehrheit vorschlägt, und überzeugt Nein zur Rückweisung. Nur wenn ein griffiger Gegenvorschlag zustande kommt, werde ich die Volksinitiative ablehnen.
Schläfli Nina · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe socialiste
Wenn Sie junge Menschen fragen, was sie in ihrem Leben einmal alles erreichen oder erleben möchten, dann sind die Antworten relativ ähnlich. Einen Beruf erlernen oder studieren, aus dem Elternhaus ausziehen und mit Freundinnen und Freunden oder dem Partner, der Partnerin zusammenleben, in den Ausgang gehen, verreisen usw. Für viele junge Menschen wird das im Verlauf ihres Lebens Realität.
Stellen Sie sich vor, Sie hätten für jeden einzelnen dieser wichtigen Schritte in Ihrem Leben jemanden um Erlaubnis fragen müssen. Nicht einmal und ausnahmsweise, sondern immer wieder. Für einen Teil der Bevölkerung ist genau das Realität. Menschen mit einer Behinderung kennen nicht alle Wahl-, Entscheidungs- und Entwicklungsmöglichkeiten wie Menschen ohne Behinderungen. Dafür kennen sie zusätzliche Schranken, finanzielle Hürden, tatsächliche und mentale Barrieren, kurz: Sie werden in ihrer Lebensführung behindert. Das ist kein selbstbestimmtes Leben, und es schränkt die Chancengerechtigkeit für Menschen mit einer Behinderung erheblich ein.
Das möchte die Inklusions-Initiative grundlegend ändern. Sie fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung aller Menschen in allen Lebensbereichen und legt einen weiteren Schwerpunkt auf den Bereich selbstbestimmtes Wohnen. Weil auch der Bundesrat grossen Handlungsbedarf erkannt hat, debattieren wir heute zusätzlich auch über einen indirekten Gegenvorschlag. Das ist an sich schon begrüssenswert. Damit der Gegenvorschlag sein Ziel nicht verfehlt, sollten wir ihn aber nicht verwässern, vielmehr sollten wir ihn im Sinne der gesetzten Ziele sogar noch einmal stärken.
Machen wir einen Schritt in eine inklusivere Zukunft. Das hat auch den positiven Nebeneffekt, dass wir endlich weiteren Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommen.
Ich sage Ja zur Inklusions-Initiative und somit Ja zu einem selbstbestimmten und gleichgestellten Leben für alle Menschen - mit und ohne Behinderung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Schläpfer Therese · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Inklusion ist wichtig, und ich möchte gleich zu Beginn sagen, dass ich aus eigener unternehmerischer Erfahrung weiss, dass Integration auch ganz natürlich und ohne Vorschriften funktioniert. In unserem Familienunternehmen haben wir immer wieder Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigt. Wir haben ihnen eine Chance gegeben - freiwillig und aus Überzeugung -, und wir haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Genau deshalb sehe ich Teile dieser Vorlage kritisch, denn gute Integration entsteht nicht durch mehr Vorschriften. Mit dem indirekten Gegenvorschlag schaffen wir zusätzliche Verpflichtungen für private Arbeitgeber, Gemeinden, Kantone und den Bund. Sie sollen angemessene Vorkehrungen treffen. Dazu kommen Begründungs- und Dokumentationspflichten, womit das Risiko zusätzlicher rechtlicher Auseinandersetzungen entsteht. Das Ganze muss ausserdem von amtlicher Seite kontrolliert werden.
Auf dem Papier klingt das vielleicht vernünftig, in der Praxis ist es aber oft untauglich. In unserer Gemeinde haben wir beispielsweise für den Gemeindesaal im ersten Stock vor etwa fünfzehn Jahren für Beeinträchtigte einen kostspieligen Lift einbauen lassen. In Betrieb genommen wird er nur bei den halbjährlichen Kontrollen. Punktuelle und individuelle Lösungen sind meistens besser und günstiger als flächendeckende Anwendungen eines Gesetzes.
Ein KMU hat keine grosse Personal- und meist auch keine Rechtsabteilung. Der Unternehmer muss entscheiden: Kann ich diesen Menschen beschäftigen, passt er in meinen Betrieb, kann ich die notwendigen Anpassungen organisatorisch und finanziell tragen? Wenn wir eine solche Anstellung mit immer mehr gesetzlichen Verpflichtungen und möglichen Rechtsfolgen verbinden, generieren wir eine Kostenlawine. Dann überlegt sich ein Arbeitgeber vielleicht zweimal, ob er dieses Risiko eingehen will, und genau das wollen wir nicht erreichen. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt finden - dies auf freiwilliger Basis und mit Kosten, die die Allgemeinheit stemmen kann. Da müssen wir Mass halten.
Assistenzleistungen, Jobcoaching, Supported Employment und weitere Leistungen - jede einzelne Massnahme hat ein nachvollziehbares Ziel, aber am Ende muss jemand die teure Rechnung bezahlen. Wir können nicht bei jeder gut gemeinten Vorlage neue Ansprüche und neue staatliche Leistungen schaffen, ohne gleichzeitig sehr genau auf die Kostenwirkung und Umsetzbarkeit zu schauen. Die IV verfügt bereits heute über zahlreiche Instrumente zur beruflichen Eingliederung. Diese sollten wir konsequent nutzen, vereinfachen und verbessern.
Deshalb unterstütze ich die Stossrichtung der Minderheit Rüegsegger: ein schlankes Rahmengesetz, keine zusätzlichen direkten Verpflichtungen für private Arbeitgeber und freiwillige, einfache und KMU-taugliche Unterstützungsangebote. Für mich lautet der Grundsatz: Integration fördern - Ja; Unternehmen unterstützen - Ja; neue Bürokratie, zusätzliche Verpflichtungen und immer neue Ansprüche - Nein. Sorgen wir dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen eine Chance gegeben wird, aber auf machbarer, freiwilliger Basis. Das ist gelebte Inklusion.
Ich danke Ihnen, dass Sie die Initiative zur Ablehnung empfehlen und den indirekten Gegenvorschlag ablehnen.
Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Mitglied im Initiativkomitee. Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Dennoch gibt es keine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Vieles ist nicht umgesetzt.
Inklusion, Selbstbestimmung und echte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssen jetzt endlich umgesetzt werden. Viele Dinge, die für Menschen ohne Behinderungen alltäglich sind, sind es eben für Menschen mit Behinderungen nicht. Leben, Wohnen, Lernen und Arbeiten, wie Mensch es will - darum geht es bei dieser Initiative und auch beim indirekten Gegenvorschlag. Darum braucht es beides.
Ich werde nun einen Teil meiner Redezeit einem betroffenen Menschen und Aktivisten aus meinem Kanton St. Gallen zur Verfügung stellen. Es ist Christoph Keller, St. Galler Schriftsteller und Rollstuhlfahrer. Er engagiert sich für die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. Er hat einigen von uns vor dieser Debatte geschrieben. Ich zitiere hier seinen Mail-Text:
"Wir wollen Rechte, keine Almosen.
Liebe Nationalrätinnen und Nationalräte, am 16. und 21. September beraten Sie im Parlament darüber, wie es mit der Inklusions-Initiative weitergeht. Sie stellen damit die Weichen für 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in diesem Land. Sie entscheiden mit darüber, ob wir endlich vollwertige Bürgerinnen und Bürger werden oder weiterhin Menschen bleiben, über deren Bedürfnisse und Selbstbestimmung andere befinden.
Die Schweiz hat gute Gesetze. Sie hat die Behindertengleichstellung in der Verfassung und die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Aber Rechte auf dem Papier genügen nicht, wenn sie sich im Alltag kaum durchsetzen lassen. Genau darum geht es bei der Inklusions-Initiative. Nicht um mehr Fürsorge, nicht um mehr Wohlwollen, sondern um Rechte auf tatsächliche Gleichstellung, notwendige Unterstützung und Assistenz sowie die freie Wahl von Wohnort und Wohnform.
Heute sind wir noch zu oft darauf angewiesen, dass Behörden, Versicherungen oder Institutionen unsere Anliegen erkennen. Man gewährt uns etwas oder nicht. Das ist das Prinzip 'Almosen'. Ein Rechtsstaat funktioniert anders. Ich muss nicht darum bitten, dass mein Recht respektiert wird. Ich habe dieses Recht.
Über Assistenz, Wohnen und Barrierefreiheit wird viel gesprochen. Über das Entscheidende erstaunlich wenig: das Recht, sein Recht durchzusetzen. Solange Menschen mit Behinderungen im Konfliktfall nicht über starke individuelle Rechtsansprüche verfügen, bleiben sie Bittsteller. Erst ein durchsetzbares Recht macht aus Wohlwollen Gleichstellung.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und setzt einen Gegenvorschlag. Dieser bringt Verbesserungen, bleibt aber hinter diesem Anspruch zurück. Das Parlament kann das korrigieren. Machen Sie aus 1,9 Millionen Menschen keine Empfängerinnen und Empfänger staatlichen Wohlwollens, machen Sie uns zu Bürgerinnen und Bürgern mit gleichen Rechten. Ich bin überzeugt, dass auch die Schweizer Bevölkerung dazu bereit ist."
Ich danke Christoph Keller für diese klaren Worte und hoffe, dass Sie sich diese wirklich zu Herzen nehmen. Unsere WBK hat den Gegenvorschlag klar verbessert: beim selbstbestimmten Wohnen, beim Zugang zur Arbeitswelt mit Unterstützung, mit Supported Employment und Job Coaching; auch mit einem breiteren Anspruch auf Assistenz etwa im Arbeitsprozess. Das ist richtig und wichtig.
Doch es gibt noch zahlreiche Minderheitsanträge, die weitergehen und auch weitergehen müssen. Ich bitte Sie darum, auch diese weitergehenden Minderheitsanträge zu unterstützen, damit eine echte Gleichstellung umgesetzt wird, damit jetzt die Gleichstellung wirklich funktioniert. Vielen Dank für die Unterstützung.
Dobler Loïc · Mit-M · Conseil national · Jura · Groupe socialiste
Imaginez : vous voudriez vivre dans votre propre appartement avec le soutien dont vous avez besoin au quotidien, mais ce soutien n'existe pas, ou pas assez. Alors, c'est dans un foyer ou une institution que vous devez vivre, pas parce que vous l'avez choisi, mais parce que personne ne vous a donné le choix. Ce ne sont pas des cas isolés ; c'est le quotidien de milliers de personnes en Suisse aujourd'hui. Douze ans après avoir ratifié la Convention de l'ONU relative aux droits des personnes handicapées, nous en sommes encore là.
Alors, la question qui nous est posée aujourd'hui tient en un mot : l'autodétermination. Décider soi-même où l'on vit. Décider soi-même comment on vit. Décider soi-même où l'on travaille, où l'on se cultive, où l'on se divertit. Ce n'est pas un supplément d'âme qu'on accorde quand le budget le permet. C'est un droit fondamental. Or, un droit fondamental, cela ne se négocie pas.
C'est pourquoi nous soutenons l'initiative pour l'inclusion. Parce qu'elle inscrit dans notre Constitution ce que la loi seule ne garantit pas : une égalité effective, un droit au soutien nécessaire, et la liberté de choisir sa vie. Une loi, une majorité peut la défaire ; un droit constitutionnel, on le protège. Nous soutenons tout autant le contre-projet indirect du Conseil fédéral. La commission a choisi de le renforcer encore sur plusieurs points essentiels. C'est ce travail qu'il faut défendre aujourd'hui devant notre conseil.
Regardons ce qui est sur la table, dans les domaines du travail et de la formation d'abord. Aujourd'hui encore, trop de personnes en situation de handicap n'accèdent pas à un emploi qui correspond à leurs compétences, parce que la transition depuis une institution se heurte à des obstacles administratifs, à un manque d'accompagnement, à des mesures de soutien insuffisantes. Le texte propose des structures plus souples, moins de bureaucratie, des conditions-cadres plus fiables autant pour les salariés que pour les employeurs, jusqu'à 90 heures d'assistance par mois pour garder un emploi, et une protection contre la discrimination qui couvre enfin tous les aspects des rapports de travail, de l'embauche au salaire en passant par la formation continue. Pour que le parcours ne s'arrête plus faute de possibilités adaptées, le texte encourage aussi des formations ciblées et une meilleure représentation des personnes concernées au sein des commissions qui préparent nos décisions.
Dans le domaine du logement, ensuite, les personnes en situation de handicap doivent pouvoir décider elles-mêmes où, comment et avec qui elles vivent. Le texte encourage le logement autonome et revalorise l'assistance qui rend cette vie autonome possible au quotidien.
Dans le domaine de l'accès aux services et à la vie sociale, enfin, les entreprises privées et les services numériques devront être conçus pour être accessibles à toutes et tous. Le sport, la culture, les loisirs ne doivent plus rester des privilèges réservés à celles et ceux qui n'ont pas de handicap. Pour que personne ne renonce à un appareillage faute de moyens, l'assurance-invalidité obtient enfin les leviers pour peser sur les prix des moyens auxiliaires techniques.
Ce ne sont pas des lignes budgétaires ; ce sont des vies qui changent. On ne devrait jamais avoir à demander la permission de vivre sa propre vie. Décider où l'on habite, avec qui, comment on travaille : ce n'est pas un privilège qu'on accorde, c'est un droit que l'on doit garantir. Tant qu'il ne l'est pas pour tout le monde, il ne l'est vraiment pour personne.
Oui, des minorités voudront renier ces avancées, une par une, sous prétexte de coûts ou de complexité. À chacune de ces minorités, notre réponse sera la même : non à l'affaiblissement de la protection contre la discrimination, non à la réduction des prestations d'assistance, non aux restrictions sur le libre choix du logement. Il y a un principe que nous ne devons jamais perdre de vue dans ce débat : ce ne sont pas les autorités ni les institutions qui doivent décider à la place des personnes en situation de handicap. C'est à elles de décider pour elles-mêmes. Défendons le travail accompli par la commission, et votons en fin de course en faveur de l'initiative comme de ce contre-projet renforcé. Il est temps que l'autodétermination que l'on promet depuis douze ans devienne une réalité.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Conseil national · Soleure · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich muss Ihnen gestehen, dass ich heute - aus persönlicher Betroffenheit, das gebe ich zu - anders auf das Thema Inklusion blicke, als ich das vor ein paar Jahren noch getan habe. Vor ein paar Jahren hatte ich, wie das wohl automatisch so ist, einen leicht verklärten Aussenblick auf Menschen mit Behinderung. Die Schweiz darf wirklich behaupten, dass sie viel für diese Menschen tut. Es gibt viele Angebote, es gibt Unterstützung, es gibt einen gesellschaftlichen Konsens, dass Menschen mit Behinderung die volle Menschenwürde und die vollen Menschenrechte zustehen. Mein Blick auf die Menschen mit Behinderung hat sich verschoben, seit ich Vater eines Sohnes mit Trisomie 21 bin. Erst mit ihm habe ich begriffen, dass all diese Leistungen unseres Landes eben noch lange keine Inklusion bedeuten. Angebote und Unterstützungen sind nicht Inklusion, und es ist diese persönliche Erfahrung, die mich zur Überzeugung kommen lässt, dass diese Initiative anzunehmen ist.
Lassen Sie mich meinen Sinneswandel am praktischen Beispiel erklären. Unser Sohn wird in drei Wochen fünfjährig. Einmal in der Woche kommt die heilpädagogische Früherziehung zu uns nach Hause, einmal in der Woche besucht er eine heilpädagogische Spielgruppe und einmal in der Woche eine - in Anführungs- und Schlusszeichen - "normale" Spielgruppe. Er geniesst die volle Unterstützung seitens des Staates, er wird gefördert und hat natürlich das, was er am Allermeisten braucht, nämlich die vollumfängliche, uneingeschränkte Liebe der grossen Familie. Es geht ihm richtig gut, und wir könnten nicht sagen, dass irgendetwas besser sein könnte.
Aber ich sage Ihnen, wieso das so ist: weil all das, was ich aufgezählt habe, in einer separativen Welt stattfindet und unser Sohn noch nicht an der Welt draussen teilhaben muss. Was sich nächstes Jahr ändern wird, wenn er eingeschult wird. Im Kindergarten geht es dann sofort los. Die Schule sagt selbstverständlich, der Junge kann integriert werden, da machen wir mit. Aber der Kindergarten ist im Nachbardorf, und der Transport in den Kindergarten geschieht mit dem Postauto, also mit dem öffentlichen Verkehr, und wenn der willensstarke Trisomikergeist dort nicht aussteigen will, dann landet der Junge halt auf dem Schnellzugbahnhof, und da habe ich dann schon meine Bedenken. Würde also ein alternativer Transport zur Schule finanziert werden? Ja, wenn der Junge in die Sonderschule geht. Würde eine Assistenz finanziert werden, die beim Aussteigen hilft? Nein. Die separative Welt würde also funktionieren - die inklusive tut es nicht, und das im Kindergarten.
Später wird es nicht anders. Das zeigen meine Diskussionen, die ich mittlerweile in der Bubble mit anderen Eltern führe. Jugendliche ohne Behinderung haben klare Bildungswege, ganze Bildungslandschaften, die sie zur Lehre führen, zum Studium, zur Weiterbildung, wohin auch immer. Gibt es diese Landschaft auch für Jugendliche mit Behinderung? Nein, oder höchstens eben punktuell. Nach der Ausbildung kommt der Job, dann kommt das Wohnen hinzu, und dies alles ist eben für die Menschen ohne Behinderung zugeschnitten, und für Menschen mit Behinderung gibt es punktuelle Unterstützung.
Es ist genau dieser Ansatz der ach so guten, vorhin gerühmten punktuellen Massnahmen, der eigentlich dysfunktional ist und letztlich diskriminierend, und deshalb braucht es diese Initiative. Ich danke dem Bundesrat, dass er den Gegenvorschlag unterbreitet hat. Ich danke der Kommission, dass sie an diesem Gegenvorschlag gearbeitet hat. Das bringt die notwendigen Verbesserungen. Das ist gut. Es braucht aber zusätzlich eben auch den Grundsatz der Initiative, und ich bitte Sie mit dieser Erfahrung, die ich in den letzten Jahren machen durfte und die ich noch viele Jahre machen werde, diese Initiative anzunehmen.
Rüegsegger Hans Jörg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich begrüsse eine hohe Selbstständigkeit und eine möglichst grosse Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung. Ich zitiere eine Aussage aus unserer Kommissionssitzung oder einer Debatte, die mich geprägt hat: "Arbeit bedeutet wirtschaftliche Eigenständigkeit, und wirtschaftliche Eigenständigkeit bedeutet finanzielle Unabhängigkeit." Die heute gültigen und die künftig getroffenen Massnahmen sollen dies sicherstellen.
Eine grundsätzlich positive Haltung bedeutet jedoch nicht, dass jede Massnahme, die in der Inklusions-Initiative oder im Gegenvorschlag vorgesehen ist, als wirksam und sinnvoll gelten kann. Die Schweiz ist bereits gut aufgestellt. Sowohl die kantonalen Verwaltungen als auch die Privatwirtschaft und zahlreiche Organisationen investieren erhebliche Ressourcen und grossen Aufwand in die Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Auch angesichts der Tatsache, dass bislang kein einziges Land das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vollständig umgesetzt hat, sehe ich keine Dringlichkeit für unnötige zusätzliche Gesetzesvorschriften; denn neue Gesetze und Vorschriften garantieren nicht mehr Inklusion. Hinzu kommt, dass die Kosten der geforderten Massnahmen unklar und diffus sind und nach ersten Schätzungen sehr hoch ausfallen dürften. Die IV ist bereits stark verschuldet, weshalb wir die Kosten in diesem Bereich nicht weiter erhöhen sollten. Zudem bleibt offen, in welchem Ausmass die vorgesehenen Massnahmen mit den voraussichtlich dafür eingesetzten Mitteln tatsächlich den Menschen mit Behinderungen zugutekommen, und ob nicht ein erheblicher Teil in der Industrie oder im zusätzlichen bürokratischen Aufwand gebunden bleibt, die ebenfalls nicht kostenlos sind.
Gelebte Inklusion heisst nicht: mehr Gesetze und Vorschriften. Ich möchte hier zwei Beispiele anführen. Ich bin in einem Dorf aufgewachsen, wo Menschen mit körperlicher Behinderung zum Alltag gehörten, so beispielsweise ein taubstummer Mann, der zweimal in der Woche Holz hacken kam. Man gab ihm ein Trinkgeld, Kaffee und Kuchen gehörten dazu. Sonst war er hässig, wenn er keine Arbeit bekam. Es war für alle Einwohnerinnen und Einwohner selbstverständlich, das gehörte zum Dorfbild. Heute besteht eine ganz andere Situation. Alles wird unter dem Deckmantel der UN-BRK umgesetzt.
Das zweite Beispiel: Privatwirtschaft, Gewerbe und Sport. Sprechen Sie einmal mit einem Spitzensportler mit körperlicher Beeinträchtigung oder mit Menschen mit Krankheiten, die sie bei der Arbeit einschränken, wo und warum sie erfolgreich unterwegs sind, warum ein Arbeitgeber eine Person einstellt, die mit Behinderungen leben muss. In den Anhörungen haben wir erfahren, dass in der Schweiz 2 bis 3 Prozent der Kinder mit Gebrechen zur Welt kommen. Wir haben vorhin in diversen Ausführungen gehört, dass je nach Berechnungsart 1,6 bis 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz mit Behinderungen leben. Die meisten von ihnen suchen und finden einen Weg. Aus diesen Gründen brauchen wir praxistaugliche, umsetzbare, verhältnismässige und vor allem anreizbasierte Lösungen im Hinblick auf Arbeit und individuelle Unterstützung.
Bitte lehnen Sie die Inklusions-Initiative ab und setzen Sie die Prioritäten bei einem Gegenvorschlag mit Massnahmen, die den Betroffenen direkt Verbesserungen bringen, den KMU und der Privatwirtschaft nicht schaden und nicht zu ungleich langen Spiessen führen.
Brizzi Simona · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Wo wir wohnen, wie wir leben, entscheiden wir in der Regel selbst. Kollege Wandfluh nimmt dieses Motto aktuell auch auf Instagram im Rahmen einer anderen Initiative auf und sagt, dass "wir selber bestimmen wollen, was wir essen und wie wir leben wollen". Selber bestimmen, wie wir leben wollen: Für Menschen mit Behinderung ist das immer noch nicht selbstverständlich.
Ein Beispiel: Viele Menschen mit Behinderung haben kein eigenes Zuhause. Sie wohnen in einem Heim, können nicht wählen, wo und mit wem sie leben. Sie haben keinen Mietvertrag, können nicht umziehen, weil sie sonst die Unterstützung, die an die Institution geknüpft ist, verlieren.
Die Inklusions-Initiative schafft die Grundlage für gleiche Rechte, echte Wahlfreiheit und die nötige Assistenz. Das ist keine Sonderforderung, das ist Gleichberechtigung. Der Gegenvorschlag geht grundsätzlich in die richtige Richtung, und das möchte ich auch ausdrücklich anerkennen. Die nationale Strategie, Aktionspläne, ein besseres Monitoring der UNO-Behindertenrechtskonvention und Pilotversuche zum selbstbestimmten Leben sind wichtige Elemente. Aber reicht das für echte Inklusion? Nein, leider noch nicht. Denn die entscheidende Frage bleibt offen, nämlich: Kann ein Mensch mit Behinderung tatsächlich selbst entscheiden, wo er wohnt? Bekommt er die Assistenz, die er braucht, um arbeiten und selbstbestimmt leben zu können? Und genau hier ist der Gegenvorschlag noch zu unverbindlich.
Wir brauchen nicht nur Ziele, sondern Rechte; nicht nur Absichtserklärungen, sondern konkrete Massnahmen - und zwar nicht irgendwann, sondern innerhalb klarer Fristen. Denn Inklusion zeigt sich nicht im Gesetzestext, er zeigt sich im Alltag. Am Ende zählt nicht, was in einem Gesetz gut klingt, es zählt, was sich im Leben der Menschen tatsächlich verändert. Deshalb müssen wir den Gegenvorschlag weiter verbessern. Dazu vier Punkte:
1. Mehr Verbindlichkeit: Die UNO-Behindertenrechtskonvention darf nicht nur erwähnt werden. Sie muss Schritt für Schritt verbindlich umgesetzt werden.
2. Selbstbestimmtes Wohnen: Menschen mit Behinderungen sollen tatsächlich wählen können, wo und wie sie leben. Dafür braucht es verbindliche Fristen und Übergangsbestimmungen, und auch die bereits an den Bundesrat überwiesene Motion 24.3003 zur Revision des IFEG muss innert nützlicher Frist angegangen werden.
3. Arbeit und Bildung: Inklusion darf nicht beim Wohnen aufhören. Menschen mit Behinderungen sollen auch im allgemeinen Arbeitsmarkt echte Chancen haben. Dafür brauchen sie Unterstützung, zum Beispiel durch Jobcoaching und Assistenz. Zudem müssen die Übergänge von der Schule in den Beruf und vom Beruf in den Arbeitsmarkt besser gestaltet und begleitet werden.
4. Assistenz: Der Assistenzbeitrag der IV muss einfacher, zugänglicher und flexibler werden. Wir brauchen eine bessere und einheitliche Bedarfsabklärung, und Angehörige sollten in einem begrenzten Umfang Assistenzleistungen erbringen können.
Inklusion ist kein Programm, sondern ein Rechtsanspruch. Der Gegenvorschlag enthält gute Ansätze, bleibt aber im Kern leider noch zu unverbindlich. Ich bitte Sie, die Forderungen nach mehr Verbindlichkeit, konkreten Rechten und klaren Fristen zu unterstützen, damit die Schweiz das Versprechen der UNO-Behindertenrechtskonvention endlich einlöst.
Brenzikofer Florence · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Die Schweiz verletzt die Rechte von Menschen mit Behinderungen - das ist kein politisches Schlagwort, das ist die Feststellung des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2022.
Seit 26 Jahren steht das Diskriminierungsverbot in unserer Bundesverfassung, trotzdem gibt es noch immer einen enormen Nachholbedarf bei Gleichstellung und Selbstbestimmung. Rund 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz leben mit einer Behinderung, das ist jede fünfte Person. Wir haben Rechte formuliert, aber zu oft fehlen konkrete Ansprüche, Verbindlichkeit und eine konsequente Umsetzung. Das zeigt sich vor allem beim Behindertengleichstellungsgesetz.
Seit Jahren ist klar: Menschen mit Behinderungen müssen den öffentlichen Verkehr selbstständig nutzen können. Trotzdem ist der ÖV noch immer nicht überall hindernisfrei zugänglich. Was für Menschen ohne Behinderung selbstverständlich ist - in einen Zug, einen Bus oder ein Tram zu steigen und selbstständig ans Ziel zu kommen -, ist für viele Menschen mit Behinderung noch immer nicht Realität. Nach einem Unfall erfahren wir das am eigenen Leib.
Das zeigt ein grundlegendes Problem. Wir dürfen Gleichstellung nicht nur auf dem Papier garantieren und theoretisch einfordern; sie muss im Alltag funktionieren. Genau hier setzt die Inklusions-Initiative an.
Sie schafft erstens einen klaren und verbindlichen Verfassungsauftrag an Bund, Kantone und Gemeinden, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Die UNO-Behindertenrechtskonvention sollte nicht erst dann herangezogen werden, wenn ein Problem auftritt; sie sollte Ausgangspunkt jeder neuen Gesetzgebung sein.
Ein zweiter zentraler Punkt ist die Assistenz. Selbstbestimmung bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben möglichst selbst gestalten können: arbeiten, politisch mitwirken, den öffentlichen Verkehr nutzen oder selbst entscheiden, wo und wie sie wohnen. Für diese selbstbestimmte Lebensgestaltung benötigen einige Menschen mit Behinderungen Assistenz. Niemand sollte seine Erwerbstätigkeit einschränken müssen, weil der Assistenzbedarf eine administrative Höchstgrenze überschreitet. Deshalb braucht es einen konkreten und durchsetzbaren Anspruch auf notwendige Unterstützung und Assistenz.
Der dritte Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die freie Wahl von Wohnort und Wohnform. Ein Mensch soll selbst entscheiden können, ob er in einer eigenen Wohnung, einer Wohngemeinschaft oder einer anderen Wohnform einer Institution leben möchte. Der Wohnort eines Menschen sollte nicht durch Kantonsgrenzen oder Finanzierungsregeln bestimmt werden, sondern durch seinen Lebensentwurf und seine Bedürfnisse.
Der indirekte Gegenvorschlag nimmt wichtige Anliegen der Initiative auf, das ist zu begrüssen, aber er geht noch nicht weit genug. Es braucht mehr Verbindlichkeit und konkrete Umsetzungsschritte. Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeit, auch Angehörige für Assistenzleistungen zu entschädigen, eine Taskforce für einen wirklich hindernisfreien öffentlichen Verkehr und ein einheitliches Abklärungsinstrument zur Bestimmung des Unterstützungsbedarfs, das unterschiedliche Formen von Behinderungen angemessen berücksichtigt. Wir müssen vom Prinzip der Integration endlich zur echten Inklusion kommen. Integration bedeutet zu oft: Menschen mit Behinderungen müssen sich an bestehende Strukturen anpassen. Inklusion bedeutet: Wir gestalten unsere Strukturen von Anfang an so, dass alle Menschen daran teilhaben können.
1,9 Millionen Menschen warten nicht auf schöne Worte, sie brauchen konkrete Rechte, Wahlfreiheit und echte Teilhabe. Inklusion ist kein Spezialrecht für einige wenige, sie ist eine Frage der Menschenrechte und damit eine Aufgabe für uns alle. Darum braucht es die Inklusions-Initiative oder einen griffigen Gegenvorschlag mit den entsprechenden Anträgen aus unserer Kommission. Es ist höchste Zeit. Viele Menschen werden Ihnen unendlich dankbar sein.
Tschopp Jean · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
"Le handicap est le futur de tout le monde". Un ami député au Grand Conseil vaudois, Sébastien Kessler, a récemment dit cette phrase. Il vit en fauteuil roulant. Il a raison. Avec le vieillissement, avec un accident et avec le temps qui passe, des aides dont on ne pensait pas avoir besoin deviennent une nécessité. Plusieurs d'entre vous se souviennent du retour en 2023 dans cette salle de M. le conseiller national Philipp Kutter, qui, après un accident de ski et plusieurs opérations, a refait surface dans cette salle sous les applaudissements. Le handicap n'a pas de couleur politique : il s'impose à nous et personne n'est à l'abri.
Les arguments des réticents pour recommander le rejet de l'initiative pour l'inclusion ou critiquer le contre-projet invoquent souvent l'argent. Mais : quel est le coût social, humain et aussi financier d'une assistance personnelle insuffisante qui contraint une personne en situation de handicap à vivre en institution ? Il est sans doute beaucoup plus lourd.
À Cap-contact, où je travaille, nous accompagnons les personnes en situation de handicap dans la mise en place de la vie à domicile. La grande majorité des personnes en situation de handicap qui ont besoin d'assistance vivent en établissement socio-éducatif, mais je ne connais aucune personne en situation de handicap, qui, une fois qu'elle vit chez elle et a son appartement, revient en arrière. Le goût de la liberté et de ne pas être soumis au bon vouloir d'autrui pour une sortie ou un repas n'a pas de prix. Pourtant, ce choix reste hors d'atteinte pour une immense majorité faute de moyens pour se former et soutenir des personnes handicapées, devant engager, gérer et remplacer de nombreux assistants personnels pour faire de cette vie à domicile une réalité.
Au coeur de l'initiative pour l'inclusion, il y a cette demande simple et conséquente : passer d'une égalité de droit à une égalité de fait dans tous les domaines de l'existence. Garantir aux personnes en situation de handicap le libre choix du lieu de vie.
La Convention de l'ONU relative aux droits des personnes handicapées, largement approuvée par ce Parlement en 2024, le prévoit. Douze ans plus tard, il est temps de l'appliquer sans contorsion. Il y a dans le contre-projet des améliorations qui sont bonnes à prendre. Une disposition soutenue par la majorité indique que, dans la loi sur l'assurance-invalidité, il faut fixer le nombre minimal pour le besoin d'heures d'assistance personnelle à 90 heures par mois. La minorité I (Alijaj) propose de passer ce minimum à 120 heures, ce qui serait tout sauf un luxe. Derrière chaque personne en situation de handicap, il y a, ne l'oublions pas, des proches aidants, ces héros anonymes qui, au quotidien, se plient en quatre pour amener leur enfant ou leur mère à temps à un énième rendez-vous médical ou à une consultation.
Quel est le coût d'aménagements même légers que l'on refuse à un enfant dyslexique ou atteint de dyscalculie, le refus d'une tablette ou d'aménagement, ce qui peut compromettre son parcours scolaire et son avenir ? Quel est le coût de gares ou de moyens de transport inadaptés qui sont autant d'obstacles pour des personnes en fauteuil roulant ? La loi sur l'égalité des personnes handicapées fixait un délai au 31 décembre 2023 pour mettre en conformité les gares et les transports publics. Les CFF n'ont réalisé cet objectif d'accessibilité de leurs arrêts qu'à 44 pour cent. Pourtant, le contre-projet ne prévoit aucun nouveau délai, comme si le problème avait disparu.
Regardons la réalité en face. Il est temps de passer à l'autodétermination et de recommander de dire oui à l'initiative pour l'inclusion, qui intègre plutôt qu'elle n'exclut, et de dire oui à un contre-projet encore à améliorer en suivant les minorités qui le renforcent.
Fehr Düsel Nina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir sprechen heute über die Inklusions-Initiative und den Gegenvorschlag. Natürlich bin auch ich für eine Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Richtigerweise wird in diesem Bereich in der Schweiz auch schon einiges getan.
Was spricht denn gegen die Initiative? Auch der Bundesrat sieht, dass die Initiative einen sehr grossen Interpretationsspielraum eröffnet. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten und zu sehr vielen künftigen Gerichtsfällen führen. Die Hauptverantwortung, auch im Bauwesen oder in der Schule, liegt klar bei den Kantonen und bei den Gemeinden; wir wollen nicht zu stark in den Föderalismus eingreifen. Ausserdem führt die Initiative zu hohen Kosten, dies bei einem bereits angespannten Staatshaushalt in der Schweiz. Bereits heute verbietet Artikel 8 der Bundesverfassung Diskriminierungen. Er verbietet Diskriminierung aufgrund von Behinderungen, was zentral ist.
Der indirekte Gegenvorschlag ist sicher pragmatischer und schlägt Anpassungen auf Gesetzesstufe vor. Aber leider wurde dieser sehr überladen. Die SVP-Fraktion hat zahlreiche Minderheitsanträge gestellt, um ausufernde Bürokratie zu verhindern und dem Anliegen trotzdem entgegenzukommen. Hohe Mehrkosten und Belastungen für den Bund, die Kantone und die Sozialversicherungen wie die IV wollen wir verhindern.
Erfreulicherweise hat die Schweiz bereits eine gute soziale Absicherung und weitreichende Rechte für Menschen mit Behinderungen. Lieber punktuelle Anpassungen und Verbesserungen, auch in den Kantonen; schlank, verhältnismässig und pragmatisch, anstatt eine Überladung durch die Initiative: Daher empfehlen wir diese zur Ablehnung, obwohl wir das Grundanliegen sehr verstehen.
Bullakaj Arbër · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Wenn wir heute über Inklusion sprechen, sprechen wir nicht über eine Sonderleistung für eine kleine Gruppe. Wir sprechen über die einfache Frage, ob Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbst bestimmen können und damit, wo und mit wem sie wohnen, ob sie eine Ausbildung machen und arbeiten können, ob sie ihre Freizeit gestalten, eine kulturelle Veranstaltung besuchen, Sport treiben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Für viele Menschen sind diese Dinge selbstverständlich. Für Menschen mit Behinderungen hängen sie noch immer von Strukturen ab, die nicht an ihren Rechten, sondern an Zuständigkeiten, Finanzierungen oder institutionellen Angeboten ausgerichtet sind.
Wer Unterstützung braucht, soll nicht zuerst darum kämpfen müssen, ein möglichst normales Leben führen zu dürfen. Die Inklusions-Initiative setzt deshalb am richtigen Ort an. Sie verlangt rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Sie macht deutlich, dass Selbstbestimmung nicht bloss ein Ziel in einer Strategie ist; sie ist eine Frage der Menschenwürde und der gleichen Rechte.
Der indirekte Gegenvorschlag enthält Fortschritte; das anerkenne ich ausdrücklich. Er gilt nun für alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur für IV-Bezügerinnen und -Bezüger. Er schafft einen Rahmen für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention, eine nationale Strategie und ein unabhängiges Monitoring. Auch die geplanten Verbesserungen beim Zugang zu modernen Hilfsmitteln und zum Assistenzbeitrag sind richtig. Die Kommission geht in mehreren Punkten weiter. Das ist gut und muss verteidigt werden, beim Zugang zu Arbeit, Bildung, Wohnen und gesellschaftlicher und politischer Teilhabe.
Aber wir dürfen daraus nicht den falschen Schluss ziehen. Eine Strategie allein schafft noch keine Gleichstellung. Ein Pilotprojekt allein schafft noch keinen Anspruch. Und eine allgemeine Zielsetzung allein hilft einer Person nicht, die heute keine passende Wohnung findet, die die notwendige Assistenz nicht erhält oder die wegen fehlender Unterstützung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleibt. Genau darum braucht es die Initiative. Sie verpflichtet Bund und Kantone gemeinsam. Sie verankert die Gleichstellung dort, wo sie hingehört: als klare Aufgabe unseres Rechtsstaates.
Der Gegenvorschlag kann wichtige Umsetzungsschritte mit sich bringen. Er darf aber kein Ersatz für einen verbindlichen verfassungsrechtlichen Auftrag sein, und er darf in der heutigen Beratung nicht hinter die Verbesserungen der Kommission zurückfallen. Inklusion ist kein Kostenfaktor neben anderen. Sie ermöglicht es Menschen, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten, ihre Fähigkeiten einzubringen und Teil unserer Gesellschaft zu sein. Das stärkt auch unsere Gemeinschaft. Es geht heute nicht um Mitleid, es geht um Rechte; nicht darum, Menschen zu verwalten, sondern ihre Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unterstützen wir deshalb die Inklusions-Initiative und stärken wir den Gegenvorschlag dort, wo er konkrete Fortschritte bringt. Menschen mit Behinderungen sollen nicht um Selbstverständlichkeiten bitten müssen.
Kutter Philipp · Mit-M · Conseil national · Zurich · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Einleitend ist mir die Perspektive wichtig: Behinderung ist kein Problem der anderen oder der 1,9 Millionen. Behinderung geht uns alle an, weil wir in einer Gesellschaft leben und - wenn Ihnen das nicht genügt - weil es jede und jeden treffen kann. Als ich in diesen Rat gewählt wurde, ging ich zu Fuss an meinen Platz und ans Mikrofon. Heute bin ich auf einen Rollstuhl und auf Unterstützung angewiesen. Mein Alltag hat sich grundlegend verändert. Mein Wunsch, möglichst selbstständig zu leben, ist geblieben. Dass ich das weiterhin tun kann, verdanke ich Menschen - vielen Menschen - die mich unterstützen.
Damit bin ich beim Kern der Debatte: Unterstützung entscheidet darüber, ob ein Mensch trotz Behinderung sein Leben selbstständig gestalten kann. Manche Betroffene haben Familie und Freunde, die sie unterstützen, so wie ich. Aber wir dürfen das nicht voraussetzen, und es genügt auch nicht in allen Bereichen, zum Beispiel bei der Arbeit. Menschen mit Behinderungen bringen Erfahrung und Fähigkeiten mit. Ein inklusives Arbeitsumfeld ermöglicht es ihnen, diese einzusetzen. Hier gibt es viel Potenzial, wobei ich mit denjenigen einverstanden bin, die sagen, wir sollten die Firmen vor allem unterstützen, statt ihnen Vorschriften zu machen.
Ja, Unterstützung kostet Geld. Mahnend werden hier am Mikrofon hohe Beträge aufgeworfen. Ich frage Sie: Sehen Sie das ganze Bild? Fehlende Assistenz führt dazu, dass Betroffene und Angehörige nicht oder weniger arbeiten können. Auch das kostet die Gesellschaft Geld. Ich behaupte, wir könnten manche Rente reduzieren oder gar weglassen, wenn wir etwas mehr in Assistenz am Arbeitsplatz investieren würden. Aber es geht nicht nur um Geld. Mit einem besseren Zugang zur Arbeit - und ich rede hier vom ersten Arbeitsmarkt - ermöglichen wir den Menschen mit Beeinträchtigung, einen Beitrag zu leisten und Verantwortung zu übernehmen.
Ich unterstütze die Inklusions-Initiative, auch wenn sie weit geht. Sie gibt uns einen dauerhaften Auftrag zur Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Ich danke dem Bundesrat und der Kommission aber auch für den Gegenvorschlag. Er bietet uns die Gelegenheit, konkrete Verbesserungen zu erreichen. Diese Chance sollten wir nutzen.
Entscheidend ist für mich, ob die Unterstützung den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht und ob sie den Menschen mehr Wahlfreiheit gibt. Zum Beispiel beim Thema Wohnen: Wenn wir beeinträchtigten Menschen die Möglichkeit geben, in den eigenen vier Wänden zu wohnen statt in einer Institution, dann verbessern wir ihre Lebensqualität, und wir geben ihnen ein Stück Freiheit. Und auch hier gilt: Das muss nicht teurer sein.
Konkrete Verbesserungen benötigen wir auch im öffentlichen Verkehr. Bahnhöfe, Züge und Busse müssen eigentlich per Ende 2023 barrierefrei zugänglich sein. Damals endete eine 20-jährige Übergangszeit. Das Ziel ist verfehlt worden - bei Weitem. Ich denke bei diesem Beispiel auch an die Kolleginnen und Kollegen, die hier und heute das hohe Lied der Freiwilligkeit singen. Ich habe nichts gegen Freiwilligkeit, aber es gibt eine schlechte Nachricht für sie: Es braucht an gewissen Orten gesetzliche Vorgaben, damit es wenigstens ein kleines Stück vorwärtsgeht.
Als Verkehrspolitiker setze ich mich auf allen Ebenen für Barrierefreiheit im ÖV ein. Sie können ebenfalls etwas tun: Unterstützen Sie den Antrag auf Bildung einer Taskforce zur Umsetzung des barrierefreien öffentlichen Verkehrs. Wir kommen darauf in der Detailberatung zum Behindertengleichstellungsgesetz zu sprechen. Setzen Sie ein klares Signal, dass es das Schweizer Parlament nicht einfach hinnimmt, wenn ein Bundesgesetz - Ihr Gesetz, unser Gesetz - krass verletzt wird. Es ist ein wichtiges Signal an alle, die verhandeln müssen. Und es ist ein wichtiges Signal an die Betroffenen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geben Sie uns, geben Sie den 1,9 Millionen Menschen mit Behinderung das, was wir alle schätzen - die Freiheit, das Leben selbst zu gestalten.
Marti Min Li · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Die Inklusions-Initiative will eine echte und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Die Schweiz hat zwar einen Schutz vor Diskriminierung in der Verfassung verankert und sich mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Ratifikation der UNO-Behindertenkonvention zur Gleichstellung verpflichtet. Im Alltag ist die tatsächliche Gleichstellung aber mit zahlreichen Hürden verbunden, und sie geht nur sehr langsam voran.
Ein Beispiel dazu, das vielleicht auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist: Viele Dienstleistungen, sowohl von Privaten wie auch von Behörden, werden mittlerweile fast nur noch elektronisch angeboten. Das wirkt auf den ersten Blick wie eine Vereinfachung, und das ist es auch für viele Menschen - für Menschen mit Behinderungen aber eben nicht immer. Ein Formular, das mit einem Vorleseprogramm nicht funktioniert, ist keine Vereinfachung. Eine App, die nur mit bestimmten Bewegungen bedienbar ist, ist auch nicht für alle Menschen eine Vereinfachung. Das kann eben auch Menschen ausschliessen. Dabei wäre die Digitalisierung eine grosse Chance, um sehr viel mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen, z. B. dank der Vorlesefunktion, dank Untertitelung, Sprachsteuerung und weiteren Funktionen. Das würde Menschen ermöglichen, einen Behördengang ganz einfach von zuhause aus zu erledigen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Angebote barrierefrei gestaltet sind. Diese Barrierefreiheit muss von Anfang an mitgedacht und zusammen mit Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen konzipiert werden. Das ist ein kleines Beispiel von vielen, wie die Inklusions-Initiative wirken könnte, um echte Gleichstellung in allen Lebensbereichen, im konkreten Alltag und auch im digitalen Raum zu erwirken.
Die Initiative stellt sicher, dass echte Inklusion möglich ist, dass Menschen mit Behinderungen wirklich teilhaben können im Alltag oder im Berufsleben. Heute werden sie oft vergessen, aber alle Menschen sollen teilhaben und mitbestimmen können. Inklusion geht uns daher alle etwas an.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen oder wenigstens einem substanziellen Gegenvorschlag zuzustimmen, um diese Inklusion zu ermöglichen.
Portmann Barbara · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral
Inklusion ist eine Haltung, doch leider ist diese keine Selbstverständlichkeit - aus Unwissen, mangelnder Sensibilität, Kostengründen oder häufig auch einfach aus der eigenen Nichtbetroffenheit. Inklusion ist eine Haltung, die sich nicht nur im Alltag wiederfinden soll, sondern auch bei der Arbeit, in Schulen, in der Gesellschaft und in Institutionen. Die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung steht dabei im Zentrum, was einen Paradigmenwechsel in der Perspektive bedeutet.
Als Bildungsverantwortliche einer Stadt, die einerseits ein inklusives Schulmodell lebt und andererseits eine Sonderschule führt, bin ich häufig mit solchen Themen konfrontiert; diese gehen weit über bauliche Fragestellungen hinaus: Wie kann für jedes betroffene Kind eine gute Lernumgebung geschaffen werden, in der es Förderung, aber auch Gemeinschaft, Anerkennung, Teilhabe und Partizipation erfährt? Das heisst nun nicht Inklusion auf Biegen und Brechen, sondern angepasste Individualisierung und Mitbestimmung.
Diese Haltung gilt es auch im Erwachsenenbereich einzunehmen. Auch hier bedeutet Inklusion, Menschen mit Behinderung als wertvollen, gleichberechtigten und nicht nur geduldeten Teil der Gesellschaft anzuerkennen. Dies bedarf neben der Einstellung auch struktureller Anpassungen. Auch als Stiftungsrätin einer grossen Institution für Menschen mit Behinderung weiss ich, dass dieser Paradigmenwechsel zur Selbstbestimmung herausfordernd ist. Es stellen sich neue Fragen. Diese anzugehen ist bei der Umsetzung in den Kantonen zentral, denn nur wenn die Institutionen ebenfalls mit an Bord sind, stellt sich der erhoffte Erfolg ein.
Die Umsetzung hat strukturelle, institutionelle und finanzielle Folgen. Der durch die Kommission angereicherte Gegenvorschlag berücksichtigt diese Aspekte. Er ist umsichtig formuliert und bezieht die wichtigen Lebensbereiche mit ein. Insbesondere die Aufnahme der Teilhabe an Sport, Politik, Freizeit und Kultur ist von Relevanz. Genauso wichtig sind die explizite Selbstbestimmung bei Wohnen und Assistenzleistungen sowie die angestrebte Verbesserung der Massnahmen zur Integration bei der Arbeit. Es ist zu begrüssen, dass Bund und Kantone in die Pflicht genommen werden. Nur so wird es gelingen, die Ziele zu erreichen und die UN-BRK umzusetzen.
Ich bitte Sie, den indirekten Gegenvorschlag mit den Verbesserungen der Kommission zu unterstützen. Sollte dieser verwässert werden, werde ich persönlich die Initiative unterstützen.
Arslan Sibel · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe des VERT-E-S
Die Inklusions-Initiative fordert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen. Das will heissen, alle Menschen sollen ihre Wohnform frei wählen können. Alle Menschen sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Alle Menschen sollen selbstbestimmt die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Sie sind sicher mit mir einig, dass das keine übertriebenen Forderungen sind.
Die Inklusions-Initiative fordert, dass wir die Menschenrechte umsetzen, und zwar für alle Menschen. Darüber sollten wir nicht diskutieren müssen, und doch tun wir es. Wir diskutieren, ob 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz endlich gleichberechtigt werden sollen. Leider sind die 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in diesem Saal nicht ausreichend vertreten, aber sie sind da. Sie verfolgen diese Debatte, sie sind auf der Tribüne, denn wir entscheiden, ob die Menschen, die aufgrund struktureller Barrieren nicht hier sein können, in Zukunft gleichberechtigt teilhaben können.
Obwohl die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, wird diese leider nicht vollständig umgesetzt. Bund und Kantone müssen jetzt Massnahmen ergreifen, um dieses Versäumnis zu beheben. Menschenrechte sollten unbestritten sein. Dennoch möchte ich auf einen weiteren Fakt hinweisen: Alle Menschen sollen selbstbestimmten Zugang zu Ausbildung und Arbeitsplätzen haben. Das lohnt sich auch für unsere Wirtschaft, das wissen wir. Das heutige System hält viele Menschen davon ab, ihr eigenes Geld zu verdienen. Bedarfsgerechte Assistenz hingegen ermöglicht es diesen Menschen, ihr Potenzial zu entfalten und den Beitrag fürs Gemeinwohl zu leisten, den sie eigentlich leisten können und wollen. Wir dürfen sie lediglich nicht daran hindern, denn die Barrieren bestehen in der Gesellschaft: in der Infrastruktur, in den Institutionen und in den separativen Strukturen. Mit Anpassungsmassnahmen können wir diese Barrieren abbauen.
Es braucht die rot-grünen Anträge zum Gegenvorschlag. Der Gegenvorschlag führt zu konkreten Fortschritten, deshalb befürworte ich diesen. Für die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist er jedoch nicht ausreichend, dafür braucht es die Inklusions-Initiative.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
Ich erinnere mich gut an ein Erlebnis vor etwa zwanzig Jahren, als ich René, einen befreundeten Kollegen, den ich auf der Arbeit kennengelernt hatte, beobachten konnte, wie er mit dem damals brandneuen iPhone hantieren konnte mit einer Leichtigkeit und einer Geschwindigkeit, die ihm zu unglaublich viel mehr Autonomie verholfen hat. Ich war fasziniert. Er konnte mit Voice-over plötzlich selbstständig schreiben, surfen, sich orientieren, viel autonomer als ohne Smartphone. Diese Erinnerung begleitet mich bis heute. Digitalisierung ist eines der wirksamsten Instrumente, um Teilhabe zu ermöglichen, aber nur, wenn wir sie von Anfang an mitdenken.
Auch im Cyberspace setzt die Inklusions-Initiative an. Die digitale Barrierefreiheit wird heute immer noch als Problem vor uns hergeschoben, und zwar deutlich. Fast 96 Prozent der meistbesuchten Webseiten weltweit sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Das zeigt eine kürzlich durchgeführte Analyse von der in der Fachwelt sehr respektierten WebAIM, die das analysiert hat, und das ist eben ihre jüngste Erhebung. Diesen Herbst zeigt eine Recherche der Stiftung "Zugang für alle", dass keine einzige von 70 zufällig ausgewählten Schweizer Gemeindewebsites die Anforderungen erfüllt, obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz die öffentliche Hand seit 2004 dazu verpflichtet. Für die Privatwirtschaft gilt das erst recht, denn dort bestehen bis heute keine verbindlichen Vorgaben. 2023 habe ich mich im Rat mit der Motion 23.3582, "Digitale Barrierefreiheit im Privatsektor", dafür eingesetzt. Der Bundesrat empfahl damals die Annahme, hier im Nationalrat hat das Geschäft dann aber ganz knapp die Mehrheit verfehlt: 91 zu 87 Stimmen. Es war etwas überraschend.
Das Anliegen kehrt jetzt aber über einen anderen Weg zurück. Die Behindertenverbände haben den bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Initiative als ungenügend kritisiert, denn die Digitalisierung fehlte darin praktisch vollständig.
Dans le contre-projet indirect, la commission compétente a décidé, enfin, d'intégrer ce genre de mesure. Les prestataires privés devront prendre des mesures raisonnables pour prévenir les désavantages d'accessibilité numérique. C'est exactement le principe de ma motion, de retour sur la table, mais pas encore gravée dans le marbre.
Il faut donc maintenant de la clarté, que ce soit par le biais de l'initiative ou celui des dispositions légales efficaces d'un contre-projet indirect. Des standards clairs et vérifiables pour l'économie privée, aussi naturels qu'ils le sont aujourd'hui pour la protection des données ou la sécurité. Je connais l'argument qui vient d'habitude : les charges, les coûts. Mais qui conçoit des offres numériques accessibles les conçoit généralement mieux pour tout le monde.
Je repense de temps en temps à René et je me demande combien de moments de libération de ce genre nous avons manqués faute d'avoir été conséquents jusqu'ici. L'accessibilité numérique est souvent oubliée dans le débat sur l'inclusion, alors qu'elle est aujourd'hui au moins aussi déterminante pour la participation que les rampes ou les ascenseurs. L'initiative pour l'inclusion nous donne la possibilité de changer cela, non pas avec des déclarations d'intention, mais avec des règles contraignantes. C'est pourquoi je dis oui à l'initiative et vous invite à recommander de faire de même.
Rosenwasser Anna · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Die Inklusions-Initiative fordert, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehören Bereiche wie Arbeit, Bildung, Kultur und Wohnen. Die Initiative will Gleichstellung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen in unsere Verfassung schreiben.
Menschen mit Behinderung gab es schon immer; das Versprechen der Schweiz, sie gleichzustellen, gibt es immerhin schon seit 2014. Dann ratifizierten wir nämlich die UNO-Behindertenrechtskonvention. Das ist zwölf Jahre her, also drei Legislaturen. So lange schon wäre die Schweiz verpflichtet, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen denjenigen ohne Behinderungen gleichzustellen. Die Umsetzung ist bis heute nachweislich lückenhaft. Darum gibt es diese Initiative.
Ich möchte im Rahmen dieses Geschäfts gerne über Missverständnisse rund um Behinderung reden, weil in meinen Augen jedes Argument gegen die Initiative auf Missverständnissen beruht. Ein einzelnes Votum reicht aber nicht für alle Missverständnisse, also habe ich mir drei ausgesucht.
Missverständnis Nummer eins: Wir Schweizer bis Schweizerinnen glauben, dass Menschen mit Behinderungen eine kleine Minderheit seien. In diesem Land leben 1,9 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Statistisch gesehen werden die meisten von uns im Laufe unseres Lebens behindert. Verstehen Sie mich nicht falsch, Inklusion macht auch dann Sinn, wenn sie nur wenige Menschen betrifft. Aber das ist bei der Inklusions-Initiative nicht der Fall. Sie betrifft - früher oder später - einen riesigen Teil der Schweizer Bevölkerung.
Missverständnis Nummer zwei: Wir haben das Gefühl, Inklusion sei eine Art Sonderbehandlung. Wem selbst wenig Steine in den Weg gelegt werden, könnte meinen, dass der Weg für alle gleich eben sei. Dabei leben wir Menschen mit ganz unterschiedlichen Barrieren, und Barrieren wachsen nicht natürlich aus dem Boden. Barrieren werden gebaut. Diejenigen Barrieren, denen Menschen mit Behinderungen begegnen, werden gebaut - durch Architektur, durch Normen und durch Gesetze. Wir Politikerinnen und Politiker sind für diese Barrieren mitverantwortlich. Deshalb sind wir auch mitverantwortlich, sie abzubauen.
Inklusion ist kein Luxus, sondern eine Voraussetzung, damit wir einander in unserer Gesellschaft auf Augenhöhe begegnen können. Wer also argumentiert, die Inklusions-Initiative werde uns zu viel kosten, hat das Prinzip der Gleichberechtigung nicht verstanden. Wir leisten uns das Frauenstimmrecht, damit zwei Geschlechter an Politik teilhaben können, und wir leisten uns den Ständerat, weil wir anerkennen, dass Innerschweizer Kantone untergehen würden, wenn sie nicht gestärkt würden. Wir müssen es uns deshalb auch leisten, allen Teilen unserer Bevölkerung Zugang zu Teilhabe zu geben. Fragen Sie mal eine Innerschweizerin mit Behinderung, wie gleichberechtigt sie sich fühlt, und erzählen Sie mir dann gern, was sie geantwortet hat.
Das dritte und letzte Missverständnis ist ein ambivalentes. Es ist das Missverständnis, dass Menschen mit Behinderungen der Gesellschaft etwas nützen müssen. Die Inklusions-Initiative betrifft nicht nur den Zugang zu Bereichen wie Sport, Kultur und Freizeit; sie fordert nicht nur Selbstbestimmung beim Wohnen und besseren Zugang zu Hilfsmitteln. Sie widmet sich auch ausgiebig der Ausbildung und dem Arbeitsmarkt. Denn Menschen mit Behinderungen sollen zu Ausbildungsmöglichkeiten und zum allgemeinen Arbeitsmarkt Zugang haben, und sie sollen Bedingungen haben, die es ihnen überhaupt ermöglichen, zu arbeiten.
Aber ich möchte in diesem Votum ehrlich sein. Ich hadere etwas mit dem Argument, dass Leistung und Talent verloren gehen, wenn wir die Bildungs- und Arbeitswelt nicht endlich barrierefreier gestalten. Nicht, weil es nicht stimmt. Wer Menschen mit Behinderungen unterschätzt, verpasst eine Vielfalt an Stärken und Bereicherung, auch in der Bildung und auch auf dem Arbeitsmarkt. Aber das ist nicht der Grund, warum ich eine inklusivere Schweiz fordere. Ich befürworte die Inklusions-Initiative nicht, weil Menschen mit Behinderungen uns irgendetwas nützen, sondern weil sie ein Leben in Würde verdient haben, so wie jeder Mensch. Niemand muss einen Nutzen erfüllen, um Platz in unserer Gesellschaft zu haben, denn der Wert eines Menschen hängt nicht von seiner Leistung ab. Genau genommen hängt der Wert eines Menschen von gar nichts ab.
Genau deshalb sage ich Ja zur Inklusions-Initiative, weil ich anerkenne, dass jeder Mensch ein selbstbestimmtes Leben verdient hat, bedingungslos.
Ich bitte Sie, die Inklusions-Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00