25.4623
Plan d’action pour une lutte efficace (enfin !) contre la cyberpédocriminalité
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die James-Studie, die den Medienumgang von Jugendlichen in der Schweiz erhebt, zeigt ein beunruhigendes Bild. Die sexuelle Belästigung von Jugendlichen im virtuellen Raum hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Knapp die Hälfte der Jugendlichen wurde schon einmal online von einer fremden Person mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen. Genau ein Drittel der Heranwachsenden wurde schon mindestens einmal von einer fremden Person aufgefordert, erotische Fotos von sich selbst zu verschicken. Darüber hinaus haben die Verdachtsmeldungen von pädokriminellem Material, das in der Schweiz konsumiert wird, laut dem Fedpol seit 2021 um fast das Zweieinhalbfache zugenommen.
Sie sind mit mir einverstanden: Dieser Zustand ist unhaltbar. Deshalb setze ich mich mit meinem Vorstoss dafür ein, dass der Bundesrat konkrete und koordinierte Massnahmen zur effektiven Bekämpfung der zunehmenden Cyberpädokriminalität ausarbeitet. Mit diesem strategischen Überblick können die inhaltliche und zeitliche Abstimmung der laufenden Arbeiten zum Thema sichergestellt, Synergien geschaffen und Doppelspurigkeit gemieden werden.
Es freut mich umso mehr, dass sich der Bundesrat für die Annahme dieses Vorstosses ausspricht. Ich bitte Sie daher, sich dem Bundesrat anzuschliessen und meine Motion anzunehmen.
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le président (Page Pierre-André, président): La motion est combattue par M. Glarner.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Der vorliegende Vorstoss verfolgt ein Anliegen, das unbestritten wichtig ist: den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im digitalen Raum. Doch gerade weil dieses Ziel von höchster Bedeutung ist, müssen wir sorgfältig prüfen, ob die vorgeschlagenen Massnahmen tatsächlich zielführend, verhältnismässig und wirksam sind. Genau hier haben wir erhebliche Zweifel.
Denn erstens ist festzuhalten, dass bereits heute sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene zahlreiche Instrumente, Programme und Kooperationen bestehen. Der Bundesrat hat ja nicht untätig zugesehen, sondern kontinuierlich Massnahmen weiterentwickelt, die internationale Zusammenarbeit gestärkt und bestehende Strukturen angepasst. Die Forderung nach einer weiteren strategischen Übersicht birgt daher die Gefahr, primär administrative Doppelspurigkeiten zu schaffen, anstatt konkrete Verbesserungen im Schutz von Kindern zu bewirken.
Zweitens stellt sich die Frage der Effektivität zusätzlicher Koordinationsgremien und Task Forces. Erfahrungsgemäss führen neue Strukturen nicht automatisch zu besseren Ergebnissen. Im Gegenteil, sie können Prozesse verlangsamen, Zuständigkeiten verwässern und Ressourcen binden, die eigentlich in operative Massnahmen fliessen sollten, etwa in spezialisierte Ermittlungsarbeit, digitale Forensik oder die direkte Unterstützung von Opfern.
Drittens, und das ist ganz besonders in der Schweiz wichtig, ist auch der föderalistische Aufbau zu berücksichtigen. Die Kantone verfügen im Bereich der Strafverfolgung und Prävention über etablierte Kompetenzen und Strukturen. Eine zu starke Zentralisierung oder zusätzliche bundesweite Gefässe könnten dieses bewährte System untergraben, anstatt es zu stärken. Zusammenarbeit ist wichtig, aber sie muss effizient bleiben und darf nicht durch übermässige Bürokratie belastet werden.
Viertens dürfen wir die Dynamik dieses Phänomens nicht mit statistischen Planungsinstrumenten beantworten. Die Cyberkriminalität entwickelt sich rasant. Was es braucht, sind flexible, schnell anpassbare Massnahmen, nicht langwierige Strategieprozesse, deren Umsetzung oft hinter der technologischen Entwicklung zurückbleibt.
Schliesslich ist auch die Frage der Prioritätensetzung zentral. Die genannten Zahlen sind besorgniserregend, keine Frage. Doch die gestiegene Zahl der Meldungen kann auch Ausdruck verbesserter Sensibilisierung und funktionierender Meldesysteme sein. Dies spricht dafür, bestehende Instrumente gezielt zu stärken, anstatt neue, potenziell redundante Strukturen aufzubauen.
Zusammengefasst: Der Vorstoss setzt auf zusätzliche Koordination, neue Gremien und strategische Übersichten. Doch er liefert wenig Evidenz dafür, dass genau diese Massnahmen die entscheidenden Lücken schliessen würden. Stattdessen riskieren wir mehr Bürokratie, unklare Zuständigkeiten und eine ineffiziente Verwendung von Ressourcen. Wenn wir Jugendliche und Kinder wirksam schützen wollen, müssen wir die bestehenden Instrumente konsequent weiterentwickeln, operative Fähigkeiten stärken und die Zusammenarbeit pragmatisch verbessern, nicht durch zusätzliche Strukturen, sondern durch eine gezielte Umsetzung.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Es ist unbestritten: Pädokriminalität muss bekämpft werden. Der Schutz unserer Kinder hat erste Priorität. Die Bekämpfung der Pädokriminalität ist in der Schweiz eine Verbundaufgabe. In der Strafverfolgung liegt die Hauptverantwortung bei den Kantonspolizeien. Sie führen Ermittlungen und sind im Internet sowie auf gängigen Kommunikationsplattformen tätig. Das Fedpol unterstützt die Kantone bei Fällen mit einem Auslandbezug und vertritt die Schweiz in Arbeitsgruppen von internationalen Organisationen, namentlich von Europol und Interpol. Zusätzlich führt das Fedpol eine Voranalyse der Meldungen vom amerikanischen Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) durch. In den USA sind Provider wie Google, Facebook, Instagram und Snapchat dazu verpflichtet, verbotene pornografische Inhalte zu melden. 2025 erhielt das Fedpol über 16 000 Verdachtsmeldungen von NCMEC. Die Anzahl der weitergeleiteten Verdachtsmeldungen nimmt seit 2021 exponentiell zu.
Das Parlament hat dieses Jahr bereits die Motion Bulliard 24.4020, "Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen", angenommen. Die Motion fordert die nötigen rechtlichen Grundlagen, damit möglichst jeder Verdacht auf kinderpornografisches Material im Internet der Polizei oder den spezialisierten Meldestellen gemeldet wird. Der Bundesrat klärt derzeit ab, wo eine solche Meldestelle gesetzlich am besten verankert werden soll. Eine naheliegende Option wäre das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, das aktuell beim UVEK in Erarbeitung ist.
Die vorliegende Motion geht noch einen Schritt weiter und fordert eine Ausweitung der Meldepflicht auch auf Fachpersonen. Das führt zur Frage, welche Auswirkungen dies z. B. auf das Berufsgeheimnis hätte. Zu denken ist da etwa an Ärztinnen oder Psychologen. Es führt auch zur Frage, wie sich das rechtlich überhaupt umsetzen liesse. Aber es sind wichtige Fragen, die wir uns stellen müssen. Diesen wichtigen Abklärungen wollen wir mit pragmatischen, praktikablen Lösungen begegnen. Die Zielsetzung bleibt klar: Wir wollen und müssen noch stärker gegen Pädokriminalität im Internet vorgehen. Wir müssen Kinder und Jugendliche vor solchen Gefahren besser schützen, in der realen genauso wie in der digitalen Welt.
Mit der Annahme der Motion Tschopp 25.4306, "Pflicht zur Meldung kinderpornografischer Inhalte im Internet", in der Sommersession im Juni hat sich Ihr Rat bereits auf diesen Weg begeben. Sie haben sich für dieses Vorhaben ausgesprochen. Es ist also konsequent, wenn Sie jetzt auch diese Motion annehmen. Der Bundesrat ist damit einverstanden.
Vote
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 136 Stimmen
Dagegen ... 55 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45