04.3803, 05.3228
Reform der Verwaltungsstrukturen des Bundes / Zusammenführung von BWL, BLW, BVET und Eidgenössischer Forstdirektion
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt einstimmig die Annahme der beiden Motionen.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Die vom Nationalrat angenommene Motion 04.3803 entspricht im Wortlaut jener, welche ich selbst im letzten Jahr im Ständerat eingereicht habe und die von uns in der letzten Session angenommen worden ist. Unter diesen Umständen bedarf es natürlich keiner langen Erläuterungen mehr zum Motionstext. Man kann sich unter dem Regime der neuen Bestimmungen des Parlamentsgesetzes in dieser Beziehung zugegebenermassen auch fragen, ob das von meiner Kollegin aus dem Thurgau, Nationalrätin Häberli-Koller, und mir gewählte doppelte Vorgehen noch zweckmässig sei. Ich gebe durchaus zu, dass wir sozusagen noch etwas unter gewohnheitsrechtlichen Eindrücken gehandelt haben, aber es hat in zweierlei Hinsicht Vorteile gezeitigt: Zum einen hat es sich der Bundesrat bei seinem Antrag auf Annahme der Motion noch ausdrücklich vorbehalten, im Zweitrat Antrag auf Abänderung in einen Prüfungsantrag zu stellen. Er verzichtet nun auf einen solchen Antrag nicht zuletzt deshalb, weil eben die entsprechende Motion im Ständerat bereits diskutiert und angenommen worden ist, wie die Frau Bundeskanzlerin in der Kommission erklärt hat.
Zum Zweiten haben wir damit die Gelegenheit, die inzwischen eingeleiteten Massnahmen des Bundesrates und dessen Prozedere kritisch zu beleuchten. In der Kommission ist unter diesem Gesichtspunkt im Übrigen noch einmal deutlich gemacht worden, dass eine stete parlamentarische Begleitung der Reform der Verwaltungsstrukturen des Bundes notwendig und unerlässlich ist. Dabei ist Sorge zu tragen, dass die Aufgabenerfüllung gemäss Verfassung und Gesetz mit den Verwaltungsstrukturen im Einklang bleibt. Im Übrigen strebt die Motion keinen direkten Aufgabenverzicht, sondern die Straffung der Verwaltungsstrukturen an.
Die Begleitung des Projektes durch das Parlament wird in diesem Sinne durch die GPK erfolgen, wie wir uns nochmals haben bestätigen lassen. Die Verwaltungsreform, auch dies ist uns einmal mehr bewusst geworden, steht und fällt mit dem dahinter stehenden politischen Willen. Gerade unser Rat hat diesen Willen deutlich bekundet, und wir haben ihn und die erwähnte Begleitung durch die GPK auch in diesem Sinne in der Kommission entsprechend bestätigt und befürwortet.
Die Verwaltungsreform ist indessen, wie wir auch schon festgestellt haben, vom Bundesrat nicht sehr glücklich aufgezäumt worden. Es wurde ein Delegierter angestellt; das ist ein Weg, der so weit durchaus gangbar wäre, aber der Bundesrat hat diesem Delegierten vorerst keinen klar formulierten Auftrag erteilt. Einfach mal schauen, was zu reformieren wäre, kann aber nicht zum Erfolg führen.
Wenn die einzelnen Mitglieder des Bundesrates zum Projekt noch völlig unterschiedliche Vorstellungen haben und äussern, dann ist dies keine gute Ausgangslage. Inzwischen hat der Bundesrat durch eine eigens bestellte Delegation das Zepter aber doch noch in die eigene Hand genommen und, wie uns die Bundeskanzlerin erläutert hat, verschiedene Teilprojekte formuliert. Diese Teilprojekte decken sich zu einem guten Teil mit den Anliegen der Motion.
Noch einmal sei aber deutlich ausgedrückt, dass die Strukturreform der Verwaltung nur von Erfolg gekrönt sein wird, wenn sie - anders als in der Stellungnahme des Bundesrates zur ständerätlichen Motion noch zögerlich "mit Bedacht und Umsicht" angemeldet - zügig an die Hand genommen und durchgezogen wird. Sie wird nur erfolgreich sein, wenn der Bundesrat selbst und direkt seine Führungsrolle wahrnimmt. Schliesslich sind auch die Befürchtungen noch keineswegs aus dem Wege geräumt, dass die steten Einzelübungen der Departemente das Gesamtprojekt erschweren und im Sande verlaufen lassen könnten. Auch hierauf ist nochmals der Finger zu legen.
Ihre Kommission hat sich mit diesen Hinweisen einstimmig für Annahme der Motion Häberli-Koller entschieden.
Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz hat uns auch noch ein Teilprojekt benannt, für welches die Bundeskanzlei federführend sei und das im Rahmen der Verwaltungsreform angegangen werde. Es gehe um eine Entrümpelung des Bundesrechtes; die Bundeskanzlei werde versuchen, hier etwas zu machen. Das freut mich natürlich und weckt alle meine Erwartungen. Gerne hoffe ich, dass diese Entrümpelung rasch und konsequent erfolgt. Bis ich entsprechende Resultate feststelle, werde ich mir allerdings wohl gestatten, dem Bundesrat noch den einen oder anderen Hinweis auf völlig obsolete Bundeserlasse zu geben.
Ich bitte Sie namens der Kommission um Zustimmung zur Motion Häberli-Koller. Zur zweiten Motion werde ich mich nachher noch kurz äussern.
Büttiker Rolf · 1VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte mich erst zur zweiten Motion (05.3228) äussern, wenn Herr Stähelin die Begründung dazu geliefert hat.
Bieri Peter · 2VP-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte mich dann auch zur zweiten Motion (05.3228) bezüglich der Zusammenlegung der verschiedenen Bundesämter äussern.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Die Motion 05.3228 einer Kommission des Nationalrates steht in einem Zusammenhang mit der eben behandelten Motion zur Reform der Verwaltungsstrukturen des Bundes und der Verwaltungsreform generell. Es geht im Grunde darum, Bundesämter und untergeordnete Verwaltungsstellen des Bundes so zusammenzuführen, dass Synergien gewonnen, Abläufe vereinfacht und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Diese Grundsätze finden sich in der Motion, die wir vorher behandelt haben, ebenfalls, und der nun zu behandelnde Vorstoss exemplifiziert diese Grundsätze gewissermassen: BWL, BLW, BVET und Eidgenössische Forstdirektion behandeln ja tatsächlich auch verwandte Gebiete und haben teilweise sich überschneidende Aufgaben oder zumindest Berührungspunkte.
In der Kommission sind allerdings auch Bedenken laut geworden, ob etwa Veterinärwesen und wirtschaftliche Landesversorgung wirklich zusammengehören oder ob durch ein Zusammenführen des Bundesamtes für Landwirtschaft mit zurzeit 1045 Stellen, des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung mit 34 Stellen, des Bundesamtes für Veterinärwesen mit 119 Stellen und der Eidgenössischen Forstdirektion mit etwa 20 Stellen nicht ein wenig effizientes "Mammut-Amt" entstehe. Ihre Kommission beantragt Ihnen trotzdem ohne Gegenstimme die Annahme auch dieser Motion, da sie lediglich einen Prüfungsauftrag an den Bundesrat enthält. So ist der Bundesrat denn auch bereit, die vorgeschlagene Zusammenführung der genannten Ämter im Rahmen der Verwaltungsreformarbeiten auf ihre Zweckmässigkeit und ihr Kostensenkungspotenzial hin zu überprüfen. Er wird solche Überlegungen ohnehin anstellen müssen.
Nicht mehr und nicht weniger wird nun verlangt, und die Kommission bittet Sie deshalb - ohne die Opportunität des konkreten Vorschlages weiter vertieft zu haben, ich gehe deshalb materiell auch gar nicht darauf ein -, die Motion anzunehmen.
Büttiker Rolf · 1VP-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte mich zur Motion 05.3228, "Zusammenführung von BWL, BLW, BVET und Eidgenössischer Forstdirektion", äussern und hier meine Bedenken anmelden. Ich stelle keinen anderen Antrag. Wenn wir den Text lesen, sehen wir, dass es um einen Prüfungsauftrag geht; Herr Stähelin hat es gesagt. Deshalb macht es auch wenig Sinn, hier jetzt einen Ablehnungsantrag zu stellen.
Aber ich möchte der Frau Bundeskanzlerin zuhanden des Bundesrates doch einige Bedenken zur zweiten Motion mit auf den Weg geben: Wir müssen schon aufpassen, dass wir Stellung und Funktion des Bundesamtes für Veterinärwesen und seine Aufgabe der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit etwas genauer anschauen und nicht etwas beschliessen, was wir hier in diesem Rat vor drei Jahren ganz anders beschlossen haben; ich komme darauf zurück. Es geht um die Lebensmittelsicherheit und um die Verantwortung des BVET. Hier müssen wir uns doch einige Gedanken machen, die ich der Bundeskanzlerin gerne mit auf den Weg gebe:
1. Wir müssen uns im Klaren sein, dass das Bundesamt für Veterinärwesen bei der Überwachung der Nahrungsmittelherstellung wichtige Funktionen im Sinne des Gesundheitsschutzes ausübt. Das BLW auf der anderen Seite hat vorab die Aufgabe, im Rahmen der Gesetzgebung die Landwirtschaft und die Primärproduktion zu fördern. Deshalb ist es wichtig - auch staatspolitisch -, dass wir eine fördernde Stelle und eine überwachende Stelle haben. In unserem Verständnis sollten die Funktionen der Förderung und der Überwachung nach wie vor getrennt bleiben. Die Veterinärdienste haben bei der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit auch in Zukunft - das müssen wir auch sehen - eine zunehmende Bedeutung.
2. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir vor nicht allzu langer Zeit etwas ganz anderes beschlossen haben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates reichte am 28. Juni 2002 eine Motion zugunsten der Schaffung einer unabhängigen Stelle für Lebensmittelsicherheit ein, die vom Plenum auch angenommen wurde. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Lebensmittelkontrolle auf Bundesebene den neuen Bedürfnissen entsprechend reorganisiert werden soll. Der Ständerat, unser Rat, überwies diesen Vorstoss - damals war das noch möglich - in Form eines Postulates. Wenn wir jetzt hingehen und das BVET dem BLW einverleiben, ist diese Unabhängigkeit natürlich nicht mehr gegeben.
3. Selbstverständlich sind Sparmassnahmen und die Vermeidung von Doppelspurigkeiten von grösster Bedeutung. Im Falle des BVET ist aber eine Zusammenführung mit dem Bundesamt für Landwirtschaft sehr wahrscheinlich nicht die richtige Stossrichtung. Andere Koordinationsmodelle müssen geprüft werden; zum Beispiel scheint eine Eingliederung der Veterinärdienste in eine Amtsstelle, die der Lebensmittelsicherheit und damit dem Verbraucherschutz verpflichtet ist, mehr Sinn zu machen.
4. Die Organisation der Bundesverwaltung gehört in den Kompetenzbereich des Bundesrates, das ist unbestritten. Selbstverständlich kann und soll sich das Parlament ebenfalls zu diesen Fragen äussern. Dies gilt umso mehr, wenn - wie im vorliegenden Fall - besonders wichtige Ziele wie jene der Lebensmittelsicherheit betroffen sind. Doch müssen alle Aspekte berücksichtigt und falsche Weichenstellungen sorgfältig vermieden werden.
Im Sinne eines Prüfungsauftrages opponiere ich der Motion nicht, habe aber schwere Bedenken gegen die Vorstellung, in Zukunft alles in einem "Mammut-Amt" zu vereinen und Dinge zusammenzulegen, die nicht zusammengehören.
Bieri Peter · 2VP-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Auch mich hat die Forderung aus dem Buwal nach der Zusammenführung von BWL, BLW, BVET und Eidgenössischer Forstdirektion hellhörig gemacht. Selbstverständlich gibt es, mehr oder weniger weit gesucht, gewisse Ähnlichkeiten wie etwa die Tatsache, dass in diesen Bundesämtern viele Produkte und Tätigkeiten aus dem primären Wirtschaftssektor geregelt werden. Es braucht aber ebenso viel Fantasie, Gemeinsamkeiten zu suchen zwischen etwa der Vorratshaltung von Schmierölen und Medikamenten und den Vorschriften über Direktzahlungen und Meliorationen und den Massnahmen bei Tierseuchen - bis hin zur Frage, wie wir unseren Wald richtig schützen und bewirtschaften wollen.
Nehmen wir zwei speziell betroffene Ämter, das Bundesamt für Veterinärwesen und das Bundesamt für Landwirtschaft. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat den Hauptauftrag, den Verfassungsartikel umzusetzen. Es hat günstige Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz von Landwirtschaftsgütern zu sichern, die Auszahlung von Direktzahlungen zu regeln sowie sich für eine sozialverträgliche Entwicklung in der Landwirtschaft einzusetzen. Völlig anders ist das hingegen beim Bundesamt für Veterinärwesen, das in seinem eigentlichen Bereich die Veterinärgesetzgebung hat, und hier gilt es primär, das Wort "Schutz" zu sehen: im Bereich etwa des Gesundheits- und Täuschungsschutzes, des Tierschutzes, des Schutzes vor Seuchen und der Bekämpfung von Seuchen oder auch im Bereich des Artenschutzübereinkommens.
Es empfiehlt sich, die Kontrollfunktionen im Veterinärbereich durch eine Behörde vollziehen zu lassen, die nicht von der Landwirtschaftspolitik abhängig ist. Wir haben das gerade in dieser Woche gesehen, als wir im Konflikt waren zwischen dem Bereich des Tierschutzes - Minimalanforderungen bei der Festlegung der Tierschutzvorschriften - und dem Bereich der Wirtschaftlichkeit innerhalb der Landwirtschaft. Wir haben dort gesehen, in welchen Konflikt wir selber dabei gekommen sind.
Wenn es uns gelingt, diese Bereiche in der Verwaltung sauber zu trennen, wird Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Teilen der Gesellschaft, die dem Tierschutz verpflichtet sind, Vertrauen vermittelt. Dieses Vertrauen kommt längerfristig dann auch der landwirtschaftlichen Produktion zugute. Ungeachtet der kompetenzmässigen Trennung und ungeachtet der Zielsetzung sollen die Kontrollen in der Landwirtschaft auch koordiniert werden. Das haben wir auch am letzten Dienstag bei der Behandlung des Tierschutzgesetzes so festgehalten.
Zu prüfen ist hingegen die Frage, ob es nicht klug wäre, jene Bereiche, die sich mit der Sicherheit der Lebensmittel befassen, die sich heute im Bundesamt für Gesundheit befinden und zum Teil dann auch wiederum vom Bundesamt für Veterinärwesen ausgeführt werden, in einem Amt zusammenzufassen. Eine solche Zusammenführung der Verantwortung auf Bundesebene würde einer Entwicklung, wie sie zum Teil bereits in den Kantonen, etwa in den Urschweizer Kantonen, vollzogen wurde, nachkommen. Auch im Bereiche der europäischen Gesetzgebung sind diese Tendenzen absehbar.
Ich finde diese Motion insofern problematisch, als sie eben gerade diesen möglichen Bereich hier nicht anspricht, nämlich den Bereich des Verbraucherschutzes, der sich wie gesagt heute beim Bundesamt für Veterinärwesen, hier erwähnt, und beim Bundesamt für Gesundheit, hier in dieser Motion eben gerade nicht erwähnt, befindet. Ich meine, wenn man das Anliegen der Motion weiterverfolgen will, dann müsste primär dieser Bereich geprüft werden.
Ich halte den Zusammenschluss der hier erwähnten Bundesämter für wenig zielführend und zukunftsträchtig. In dem Sinne müsste eigentlich diese Motion abgelehnt werden, wenn es sich nicht, wie auch Herr Büttiker richtig erkannt und wie es auch der Kommissionssprecher dargestellt hat, nur um einen Prüfungsantrag handelte - wenngleich ein Prüfungsantrag im Grunde genommen eben ein Postulat wäre. Das wäre die richtige Vorgehensweise für einen solchen Vorstoss.
Ich will mich hier dem Vorgehen nicht widersetzen. Ich meine, es wäre vielleicht auch falsch, wenn wir darüber abstimmen und damit einen Entscheid provozieren würden. Ich halte aber, wie gesagt, die Stossrichtung dieser Motion für eine falsche und werde mich hier deshalb, da kein Antrag auf Ablehnung gestellt wird, der Stimme enthalten. Ich möchte aber doch bitten, dass die Prüfung durch den Bundesrat dann in eine andere Richtung geht.
Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern
Der Bundesrat ist bereit, auch diese beiden Motionen entgegenzunehmen. Sie sind ebenfalls vom Nationalrat angenommen worden, bzw. Sie haben selbst eine Motion angenommen, was die Verwaltungsreform betrifft.
Ich nehme die Bedenken der Herren Büttiker und Bieri in Bezug auf die zweite Motion gerne entgegen. In der Tat ist es ein Prüfungsauftrag, und gerade im Bereich der Lebensmittelsicherheit bzw. des Verbraucherschutzes laufen auch verwaltungsintern andere Diskussionen als die Zusammenlegung mit dem Buwal. Es läuft eher in die Richtung einer Schnittstellenbereinigung zwischen dem BAG und dem BVET. Insofern werden wir dieses Anliegen gerne entgegennehmen.
Was die erste Motion bezüglich der Verwaltungsreform betrifft, möchte ich doch noch der Transparenz halber darauf hinweisen, dass sich zurzeit verschiedene Projekte mit der Verwaltung befassen, und auch hier eine klare Abgrenzung vornehmen. Wir haben einerseits die Sparmassnahmen im Bereich der Bundesverwaltung, die mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 sichergestellt werden: Dort wurden im Bereich der Verwaltung zahlreiche Sparmassnahmen, die auch kleinere Reformprojekte beinhalten, beschlossen. Ein weiteres Projekt ist die Überprüfung der Aufgaben des Bundes. Das ist ein separates Projekt, bei dem es ebenfalls Auswirkungen auf die Verwaltung geben wird, wenn einzelne Bundesaufgaben allenfalls abgebaut oder reduziert werden sollten.
Die Verwaltungsreform, von der hier die Rede ist, ist keine Sparvorlage, sondern befasst sich mit der Stärkung der Führung der Verwaltung. Hier geht es vor allem darum, das Personalrecht und das Personalmanagement zu hinterfragen, und andererseits um die Verbesserung der Effizienz der Verwaltung, worunter man die folgenden Projekte versteht: Es geht einerseits um eine Reduktion der Doppelspurigkeiten - insofern würden die Strukturen der Verwaltung überprüft -, und auch die zweite Motion, die heute zur Diskussion steht, wird in diesen Bereich fallen. Zum Zweiten werden die Verfahren und Abläufe in der Verwaltung überprüft mit dem Ziel, diese Verfahren zu vereinfachen und Entlastungen vornehmen zu können. Wir würden in diesem Zusammenhang auch die Schnittstellen zum Parlament überprüfen, weil doch die Verfahren in der Verwaltung zum Teil auch mit dem Parlament zusammenhängen. Allerdings hat das Parlament mit dem Budget dieses Jahres ebenfalls eine Sparmassnahme für die Verwaltungsreform vorgegeben, aber für den Bundesrat stehen die anderen Aspekte der Verwaltungsreform im Vordergrund und nicht die Sparmassnahmen.
Ich bitte Sie, diese beiden Motionen anzunehmen, die zweite Motion im Sinne eines Prüfungsauftrags an den Bundesrat.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
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