05.056
Programme 2006 des constructions civiles
Keller Robert · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2005 N 1885Ich bin froh über die Mittagspause, die die Vizepräsidentin angeordnet hat. Denn es ist nicht normal, dass fast alle Fraktionen deckungsgleich zu Ihnen sprechen. Das ist ja nur bei der KöB so. Es geht hier immerhin um eine halbe Milliarde Franken.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der KöB zu folgen. Ich bitte Sie, dem Verpflichtungskredit für zivile Bauten im Betrag von 253 Millionen Franken und dem Verpflichtungskredit für IT-Investitionen von 9,6 Millionen Franken für das neue Notrechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern zuzustimmen, jedoch den Verpflichtungskredit für Mietaufwendungen für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen im Betrag von 250 Millionen Franken an den Bundesrat zurückzuweisen, wie dies der Ständerat getan hat.
Die SVP-Fraktion stimmt auch den Verpflichtungskrediten für grössere Projekte zu. Es sind dies Umbau und Sanierung unseres Parlamentsgebäudes im Betrag von 72 Millionen Franken. Dieses Geschäft wurde von den KöB beider Räte wie von der Fraktion sorgfältig geprüft. Die Besichtigung des Objektes am 23. August 2005 zeigte uns, dass die Sicherheit in Bezug auf Brandschutz, Fluchtwege usw. nicht gewährleistet ist und im Besonderen die Haustechnik des über hundert Jahre alten Gebäudes dringend saniert werden muss. Das Bauvorhaben wird uns auch mehr Nutzungsmöglichkeiten bringen.
Die anderen grösseren Projekte wie die Sanierung der Gebäude der Eidgenössischen Steuerverwaltung für 14,7 Millionen Franken, das neue Notrechenzentrum an der Fellerstrasse 15A für 34,9 Millionen Franken und die Sanierung des Altbaus des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich für 31 Millionen Franken haben wir geprüft und für absolut nötig befunden. Auch die restlichen 100 Millionen Franken des Zivilen Bauprogramms 2006 für Bauten und Unterhalt von Gebäuden der allgemeinen Bundesverwaltung und der schweizerischen Vertretungen im Ausland sowie der Sammelkredit für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe wurden in der Kommission geprüft und diskutiert, und zwar vor allem in Bezug auf Termine und Kosten, Lebenszyklen der Gebäude, Konstruktionsfehler - die wir gehabt haben, wenn nach 30 Jahren schon wieder eine Fassade erneuert werden muss -, Energieeffizienz, Erdbebensicherheit, insbesondere beim Landesmuseum in Zürich, sowie Kosten für IT-Ausrüstungen.
Wir haben uns in der KöB auch gefragt, ob wir genügend Mittel für den Unterhalt unserer wertvollen Bausubstanz haben. Denn dafür brauchen wir 1 bis 2 Prozent der jährlichen Gebäudekosten. Im Moment stimmt das noch, in Zukunft müssen wir dem noch mehr Sorge tragen.
Ich beantrage Ihnen, die Bundesbeschlüsse I und II zu genehmigen.
Zum Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen: Dieses Geschäft wurde uns vorgelegt, wir haben es genau geprüft. Stichwort ist die Frage nach einer Eigentums- oder einer Mietlösung. Was ist günstiger?
Wegen dem Entlastungsprogramm 2003, das wissen Sie, und wegen Einsparungen von 80 Millionen Franken gemäss Effizienz-Vorlage haben wir keine Mittel, um dieses Projekt zu realisieren. Ich möchte fast sagen: Sparen ist in diesem Bereich teurer als Nichtsparen. Aber die Mietlösung zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen ist ausgewogen.
Es geht nun noch um eine Differenz von einigen Millionen Franken. Dies muss vom Bundesrat noch nachgebessert werden. Berücksichtigen Sie, dass der Kanton St. Gallen, der uns das Gebäude vermietet, kein Spekulant ist. Er beteiligt sich mit 43 Prozent oder 15 Millionen Franken. Im Grossen Rat des Kantons St. Gallen haben alle Mitglieder diesem Kredit zugestimmt. Es war auch zeitlich etwas schwierig, Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört. Zuerst waren Aarau und Freiburg im Gespräch, dann St. Gallen, und der Zeitdruck war enorm. Wir wollten keine Differenz zum Ständerat, wir wollen das Projekt vorwärts bringen. Wir werden es an der KöB-Sitzung im Januar - dann sind die Pläne des Projektwettbewerbs bereit - nochmals gründlich studieren.
Ich bitte Sie nun, unserer Kommission zu folgen und den Bundesbeschluss III an den Bundesrat zurückzuweisen.
Büchler Jakob · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe démocrate-chrétien
Ich spreche nur zum Teil Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Nicht alle Mitglieder der Kommission sind so einhellig zufrieden, Herr Kommissionspräsident Keller, wie Sie anfangs gesagt haben.
Der Kanton St. Gallen hat sich bei diesem Geschäft mit der Miet-Kauf-Lösung für das Bundesverwaltungsgericht stets als verlässlicher Partner erwiesen. Umso bedauerlicher ist die Tatsache, dass der Bund mit dem Entscheid des Ständerates in der Herbstsession die abgeschlossene Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesrat und dem Kanton St. Gallen infrage stellt. Damit ist die Realisierung des Bundesverwaltungsgerichtes, mindestens zeitlich gesehen, als gefährdet zu betrachten. Auch die KöB des Nationalrates stellt diesen Rückweisungsantrag, so, wie das auch die KöB des Ständerates tut. Das Geschäft soll nochmals einer Prüfung unterzogen werden, mit dem Ziel, eine günstigere Lösung herbeizuführen.
Der Bundesrat hat in der Botschaft explizit ausgeführt, dass im Rahmen der Massnahmen zur Verbesserung des Finanzhaushaltes für die beiden Bundesgerichte in St. Gallen und Bellinzona eine Mietlösung gesucht würde, wobei sich die Sitzkantone hälftig an den Kosten zu beteiligen hätten. Gestützt darauf, schlossen der Bundesrat und die Regierung des Kantons St. Gallen im Sommer 2004 eine Vereinbarung zur genaueren Festlegung von Art und Umfang der finanziellen Beteiligung des Standortkantones ab. Gemäss dieser Grundsatzvereinbarung erstellt der Kanton St. Gallen, im Auftrag und nach Vorgaben des Bundes, auf eigene Rechnung das Gerichtsgebäude. Der Kanton bleibt Eigentümer der Liegenschaft und vermietet das Gebäude dem Bund für die feste Dauer von 50 Jahren. Nach Ablauf dieser 50 Jahre geht die Liegenschaft entschädigungslos an den Bund über. Der Kanton leistet einen direkten Finanzierungsbeitrag von 15 Millionen Franken und gewährt dem Bund Mietzinsvergünstigungen. Damit leistet der Kanton seinen Standortbeitrag von rund 43 Prozent, was den Vereinbarungen mit dem Kanton Tessin für die Erstellung des Bundesstrafgerichtes im Tessin entspricht.
Als St. Galler Vertreter in diesem Parlament bin ich nach wie vor überzeugt, dass die vorgeschlagene Lösung eine gute Lösung war. Der gleichen Meinung ist auch die St. Galler BO 2005 N 1886 Regierung. Die Miet-Kauf-Lösung ist somit vertretbar. Wir reden von einer Differenz von 6 Millionen Franken in 50 Jahren. Rechnen Sie selber! Eine Verzögerung bringt nichts. Sie bringt höchstens Mehrkosten.
Nur aus diesem Grunde, damit keine Differenz zum Ständerat entsteht, schliesse ich mich den Anträgen der Kommission an, obwohl das kantonale Parlament der entsprechenden Vorlage mit 165 zu 0 Stimmen zugestimmt hat. Es geht jetzt wirklich darum, keine Zeit zu verlieren, keine Differenz zu schaffen. Ich bitte Sie, dieses Vorhaben voranzutreiben.
Messmer Werner · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe radical-libéral
Die FDP-Fraktion stimmt dem Bundesbeschluss I mit einem Verpflichtungskredit im Gesamtbetrage von 253,1 Millionen Franken zu. Als Mitglied der KöB kann ich hier die Notwendigkeit dieser Investitionen bestätigen. Anlässlich eines umfassenden Besichtigungsganges konnten wir uns speziell von der Notwendigkeit der dringlichen Renovation unseres Parlamentsgebäudes überzeugen lassen.
Im Bundesbeschluss II geht es darum, das neue Rechenzentrum an der Fellerstrasse auch betreiben zu können. Für die gesamte Telekommunikationserschliessung sind dazu etwa 9,5 Millionen Franken erforderlich. Die Konzentration des Rechenzentrums in einem bundeseigenen Gebäude mit genügend Flächenreserven macht Sinn, und darum unterstützt die FDP auch dieses Vorhaben.
Nun zum Bundesbeschluss III über die Mietaufwendungen für die Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen: Der Ständerat hat als Erstrat beschlossen, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, entweder ein Projekt vorzulegen, welches den Bund als Bauherrn vorsieht, oder eine Mietlösung zu erreichen, welche gegenüber der Eigentumslösung kostenneutral ist, hat doch eine Studie von PricewaterhouseCoopers ergeben, dass eine Differenz von 6,2 Millionen Franken zugunsten einer Kauflösung vorliegt.
Persönlich habe ich etwas Mühe mit diesem Beschluss, haben doch erst vor gut einem Jahr der Kanton St. Gallen und der Bund eine gemeinsame Absichtserklärung unterschrieben. Dabei war die Mietlösung ein Wunsch des Bundes und nicht des Kantons St. Gallen. Ich kann mich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass noch nicht alle den Standortentscheid für St. Gallen verdaut haben. Da wir aber nun an der Vermeidung einer zeitlichen Verzögerung interessiert sind, sind uns die Hände an und für sich gebunden. In der Kommission sind wir nach intensiver Diskussion daher zum Schluss gekommen, dass wir am wenigsten Zeit verlieren, wenn wir keine Differenz zum Ständerat schaffen.
Darum empfehle ich Ihnen im Namen der FDP, den Bundesbeschluss III gemäss Beschluss des Ständerates zurückzuweisen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Ich möchte den Referenten und der Kommission danken: Sie haben die Geschäfte, die hier zur Diskussion stehen, umfassend und gründlich dargestellt. Angesichts der sich abzeichnenden Differenz zum Ständerat in Zusammenhang mit dem Bau des Verwaltungsgerichtes in St. Gallen sind wir daran interessiert, rasch zu Entscheidungen zu kommen. Wir bitten Sie deshalb, dieses Geschäft - der Mehrheit Ihrer Kommission folgend - zurückzuweisen, damit wir in Kürze in einem zweiten Umgang darüber befinden und in der Zwischenzeit die entsprechenden Vorbereitungen treffen können. So verlieren wir keine Zeit bis zu den definitiven Entscheiden.
Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
La commission a pris sa décision à l'unanimité sur les trois projets qui vous sont soumis. Je vous remercie d'adopter les deux premiers projets et d'accepter le renvoi du troisième, renvoi qui est aussi approuvé par le Conseil fédéral.
Il s'agit notamment d'aller rapidement vers une solution qui satisfasse tout le monde. Je remercie aussi les représentants du canton de Saint-Gall d'avoir exprimé leur déception au sujet de notre décision quant au fond, et leur compréhension du fait que cette solution sera la plus rapide. Nous avions en quelque sorte les mains un peu liées par la décision du Conseil des Etats. Il est vrai que la solution qui nous est proposée, même s'il y a seulement une petite différence, devrait être revue pour qu'on trouve une solution équivalente au niveau des coûts. Même si le canton de Saint-Gall a accepté à l'unanimité la proposition de location-vente, nous aimerions que vous trouviez une autre solution qui soit donc moins chère.
Dans ce sens, je vous remercie vraiment de suivre la commission.
Scherer Marcel · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Es ist offensichtlich, die Kommission hat sehr gut gearbeitet. Sie hat nämlich so gut gearbeitet, dass alle Fraktionen der Meinung sind, dass die Bundesbeschlüsse I und II angenommen werden sollen. Der Beschluss III soll jedoch zuhanden des Bundesrates zurückgewiesen werden. Der Bundesrat ist bereit, sie zügig zu behandeln, sodass wirklich keine Zeitüberschreitung stattfindet.
Die Kommission empfiehlt Ihnen also, die Bundesbeschlüsse I und II anzunehmen und den Beschluss III an den Bundesrat zurückzuweisen. Damit haben wir keine Differenz zum Ständerat.
Janiak Claude · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Arrêté fédéral I concernant les projets de construction et l'acquisition de terrains et d'immeubles du secteur civil (Programme 2006 des constructions civiles)
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Adopté
Vote
Art. 1
Frein aux dépenses
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 47 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 39 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe radical-libéral | 25 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe démocrate-chrétien | 17 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 11 (92 %) | 0 (0 %) | 1 (8 %) |
| Non inscrit | 4 (80 %) | 0 (0 %) | 1 (20 %) |
| Groupe PEV/UDF | 2 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 145 (99 %) | 0 (0 %) | 2 (1 %) |
(Einstimmigkeit)
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Vote sur l'ensemble
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 46 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 38 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe radical-libéral | 27 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe démocrate-chrétien | 19 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 9 (82 %) | 0 (0 %) | 2 (18 %) |
| Non inscrit | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PEV/UDF | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 148 (99 %) | 0 (0 %) | 2 (1 %) |
(Einstimmigkeit)
Intervention de procédure
BO 2005 N 18872. Arrêté fédéral II concernant les "Investissements TI, infrastructure" destinés au nouveau centre de calcul de l'administration fédérale, sis à la Fellerstrasse 15A à Berne
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 44 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 37 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe radical-libéral | 27 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe démocrate-chrétien | 17 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 5 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PEV/UDF | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 144 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
(Einstimmigkeit)
Intervention de procédure
3. Arrêté fédéral III concernant les frais de location liés à l'implantation du Tribunal administratif fédéral à Saint-Gall
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Renvoi du projet 3 au Conseil fédéral)
Adopté