AS 1998 2532

Notenaustausch vom 25. Januar 1950 zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Ausübung der Aufsicht über die Luftfahrt in Liechtenstein durch die schweizerischen Behörden

Notenaustausch vom 25. Januar 1950

zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Ausübung der Aufsicht über die Luftfahrt in Liechtenstein durch die schweizerischen Behörden SR 0.748.095.14; AS 1973 973

Mitteilung Es wird mitgeteilt, dass aufgrund des obengenannten Abkommens Anlagen erstellt worden sind, woraus die im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften hervorgehen, und zwar: Anlage I – Liste der bundesrechtlichen Erlasse, Anlage II – Liste der Staatsverträge, die im Fürstentum Liechtenstein anwendbar sind.

Von einer Veröffentlichung dieser Anlagen wird abgesehen. Separatdrucke der regelmässig bereinigten Anlagen können bezogen werden beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für Völkerrecht, 3003 Bern.

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