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AS 1998 3025

Reglement
über die Organisation der Stiftung
Sicherheitsfonds BVG

Änderung vom 13. Mai 1998

vom Bundesrat genehmigt am 5. Oktober 1998

Der Stiftungsrat der Stiftung Sicherheitsfonds BVG
verordnet:

I

Das Reglement vom 17. Mai 19851 über die Organisation der Stiftung Sicherheitsfonds BVG wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Absatz 1 zweiter Satz

... Er kann für eine weitere zweijährige Periode wiedergewählt werden.

Artikel 6 Absatz 1

Die Geschäftsstelle des Sicherheitsfonds BVG wird von einer einfachen Gesellschaft geführt, die von folgenden Organisationen gebildet wird:

  1. Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP);

  2. Schweizerischer Versicherungsverband (SVV);

  3. Vereinigung der Verbandsausgleichskassen;

  4. Verband schweizerischer Kantonalbanken.

II

Diese Änderung tritt am 5. Oktober 1998 in Kraft.

13. Mai 1998 Der Stiftungsrat Die Präsidentin: Nova 9923