AS 1998 3025
Reglement
über die Organisation der Stiftung
Sicherheitsfonds BVG
Änderung vom 13. Mai 1998
vom Bundesrat genehmigt am 5. Oktober 1998
Der Stiftungsrat der Stiftung Sicherheitsfonds BVG
verordnet:
I
Das Reglement vom 17. Mai 19851 über die Organisation der Stiftung Sicherheitsfonds BVG wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 1 zweiter Satz
... Er kann für eine weitere zweijährige Periode wiedergewählt werden.
Artikel 6 Absatz 1
Die Geschäftsstelle des Sicherheitsfonds BVG wird von einer einfachen Gesellschaft geführt, die von folgenden Organisationen gebildet wird:
Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP);
Schweizerischer Versicherungsverband (SVV);
Vereinigung der Verbandsausgleichskassen;
Verband schweizerischer Kantonalbanken.
II
Diese Änderung tritt am 5. Oktober 1998 in Kraft.
13. Mai 1998 Der Stiftungsrat Die Präsidentin: Nova 9923