AS 1999 1694

Verordnung
über die Präferenz-Zollansätze zu Gunsten
der Entwicklungsländer
(Zollpräferenzenverordnung)

Änderung vom 14. Juni 1999

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Zollpräferenzenverordnung vom 29. Januar 19971 wird wie folgt geändert:

Anhang 2

Teil 1 Liste der Entwicklungsländer und -gebiete, denen Zollpräferenzen gewährt

werden: streichen: Gazastreifen und Westbank streichen: Marokko2

II

Diese Änderung tritt am1. Juli 1999 in Kraft.

14. Juni 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss

Der Bundeskanzler: François Couchepin

Wird durch Präsidialverfügung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.