AS 1999 1810

Verordnung
über die als steuerbefreit anerkannten Fehlmengen
von gebrannten Wassern in Steuer- und Verschlusslagern
(Alkoholfehlmengenverordnung)

Änderung vom 8. Juni 1999

Das Eidgenössische Finanzdepartement
verordnet:

I

Die Alkoholfehlmengenverordnung vom 10. Juni 19971 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 33 Absatz 4 der Alkoholverordnung vom 12. Mai 19992

Art. 2 Abs. 3 zweiter Satz

... Der Wechsel ist der Alkoholverwaltung im Voraus schriftlich mitzuteilen.

Art. 2a Ausnahmen

Auf gebrannten Wassern, die in Kleinverkaufsbehältnissen zugekauft oder gelagert werden, können keine Fehlmengen geltend gemacht werden.

Art. 3 Abs. 1

Ist ein regelmässiges Übersteigen der im Anhang genannten Toleranzwerte auf Grund besonderer Produktions- oder Lagermethoden voraussehbar, kann die Alkoholverwaltung mit dem Lagerinhaber davon abweichende Werte vereinbaren. Der Lagerinhaber hat der Alkoholverwaltung im Voraus ein entsprechendes Gesuch einzureichen.

Art. 4 Verfahren

Der Lagerinhaber hat die Fehlmengen, die auf Lagerung zurückzuführen sind, sowie die pauschalisierten Fehlmengen auf Ende des Brennjahres zu berechnen. Die übrigen Fehlmengen hat er monatlich mit der Steueranmeldung auszuweisen.

Anhang

(Art. 1) Toleranzwert (in Prozent) Arbeitsvorgang Steuerlagerbetrieb Verschlusslagerbetrieb Detaillierte Pauschalisierte Abrechnung Abrechnung 1. Mazeration ohne Umbrand1,0 - – (ohne Brennerei), Filtration, Herabsetzen der Gradstärke verarbeitete Alkoholmenge je Arbeitsvorgang und Sorte gemäss Fabrikationsbeleg 2. Abfüllen in Kleinverkaufsbehält- 0,5 - – nisse bis 5 Liter Inhalt die zur Abfüllung eingesetzte Menge gemäss Fabrikationsbeleg 3. Lagern in diversen Behältern1,0 -1,0 durchschnittlicher jährlicher Lagerbestand Der durchschnittliche jährliche Lagerbestand berechnet sich auf Grund der Alkoholbuchhaltung wie folgt: Anfangsbestand + Endbestand : 2 4. Pauschalabzug –1,5 – (umfassend die Arbeitsvorgänge

bis 3) jährlicher Alkoholumsatz (Ausgang) 5. Mazeration mit Umbrand, 3,0 3,0 – diverse Umbrände (über Brennerei) verarbeitetete Alkoholmenge je Arbeitsvorgang und Sorte gemäss Brennermächtigung Toleranzwert (in Prozent) Arbeitsvorgang Steuerlagerbetrieb Verschlusslagerbetrieb Detaillierte Pauschalisierte Abrechnung Abrechnung 6. Lagern in Holzfässern 5,0 5,0 5,0 durchschnittlicher jährlicher Lagerbestand Der durchschnittliche jährliche Lagerbestand berechnet sich auf Grund der Alkoholbuchhaltung wie folgt: Anfangsbestand + Endbestand :2