AS 1999 1865

Notenaustausch vom 31. März/30. Juli 1992 zwischen der Schweiz und Ungarn zur Änderung des Abkommens vom 16. Januar 1980 über die internationalen Beförderungen auf der Strasse

Notenaustausch vom 31. März/30. Juli 1992

zwischen der Schweiz und Ungarn zur Änderung des Abkommens vom 16. Januar 1980 über die internationalen Beförderungen auf der Strasse In Kraft getreten am 30. Juli 1992

Originaltext

Schweizerische Botschaft Budapest, den 30. Juli 1992

Aussenministerium der Republik Ungarn Budapest

Die Schweizerische Botschaft beehrt sich, auf die Note Nr. 3162/1992 vom 31. März 1992 des Aussenministeriums der Republik Ungarn Bezug zu nehmen, die den folgenden Inhalt hat: «Das Aussenministerium der Republik Ungarn beruft sich auf das Abkommen über internationale Strassentransporte, welches zwischen der Regierung der Volksrepublik Ungarn und dem Schweizerischen Bundesrat am 16. Januar 19801 in Budapest unterzeichnet wurde (im Weiteren: «Abkommen»), sowie auf den Punkt 2 des Protokolls, welches über die am 19. und 20. Juni 1991 in Bern stattgefundene Sitzung der gemäss dem Artikel 11 des Abkommens gegründeten gemischten Kommission aufgenommen wurde, und schlägt die folgende Modifizierung vor: Der Artikel 4 des Abkommens soll mit einem neuen Absatz Nr. 6 ergänzt werden wie folgt: «Die zuständigen Behörden der vertragsschliessenden Parteien können vereinbaren, dass die beiden vertragsschliessenden Parteien das Recht zur Handhabung des Genehmigungsverfahrens gemäss Absatz 3 dieses Artikels auf der Grundlage der Reziprozität provisorisch nicht ausüben.» Wenn der Schweizerische Bundesrat mit diesem Vorschlag einverstanden ist, werden diese Note und die Antwortnote des Schweizerischen Bundesrates, in der sein Einverständnis zum Ausdruck gebracht wird, ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen zustande bringen, welches am Tag der Datierung der Antwortnote in Kraft treten wird.» Die Schweizerische Botschaft hat die Ehre, das Aussenministerium der Republik Ungarn darüber zu informieren, dass der Vorschlag in der oben erwähnten Note durch den Schweizerischen Bundesrat genehmigt worden ist. Die erwähnte Note,

Beförderungen auf der Strasse

ebenso wie die schweizerische Antwortnote, bilden somit ein Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Ungarn, welches mit Datum des 30. Juli 1992 in Kraft getreten ist.

Die Botschaft benützt auch diese Gelegenheit, um das Aussenministerium der Republik Ungarn ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

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