AS 2000 1034
Verordnung
über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(VTS)
Änderung vom 6. März 2000
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird wie folgt geändert:
Art. 110 Abs. 2 Bst. e
Bei einzelnen Arten von Motorwagen sind weiter erlaubt:
e. an Fahrzeugen, die der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe unterliegen: kleine, gelbe, nicht blendende und nicht blinkende Lichter zur Kontrolle des Erfassungsgerätes von aussen.
II
Diese Änderung tritt am1. April 2000 in Kraft.
6. März 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Adolf Ogi |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |