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AS 2000 1034

Verordnung
über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(VTS)

Änderung vom 6. März 2000

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird wie folgt geändert:

Art. 110 Abs. 2 Bst. e

Bei einzelnen Arten von Motorwagen sind weiter erlaubt:

e. an Fahrzeugen, die der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe unterliegen: kleine, gelbe, nicht blendende und nicht blinkende Lichter zur Kontrolle des Erfassungsgerätes von aussen.

II

Diese Änderung tritt am1. April 2000 in Kraft.

6. März 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz