AS 2000 1293
Verordnung
über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und
Ausländern
(VEA)
Änderung vom 17. Mai 2000
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 14. Januar 19981 über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 4
Staatsangehörige des Irak und Somalias benötigen in jedem Fall ein Visum.
II
Diese Aenderung tritt am1. Juni 2000 in Kraft.
17. Mai 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Adolf Ogi |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |