AS 2000 1957

Bundesbeschluss
über ein Abkommen mit Italien betreffend
die Schiffahrt auf dem Langen- und auf dem Luganersee

vom 16. Dezember 1993

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Februar 1993 1
beschliesst:

Art. 1

Das am 2. Dezember 1992 unterzeichnete Abkommen mit Italien betreffend die Schiffahrt auf dem Langen- und auf dem Luganersee wird einschliesslich des zugehörigen Reglements genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 20. September 1993

Nationalrat, 16. Dezember 1993

Der Präsident: Piller

Die Präsidentin: Gret Haller

Der Sekretär: Lanz

Der Protokollführer: Anliker