AS 2000 2488

Verordnung
über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge
(VKZ)

Änderung vom 21. September 2000

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt
verordnet:

I

Die Verordnung vom 6. September 19841 über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 3 erster Satz

Das Wappen kann auch als frei stehende Flagge hinter dem Eintragungszeichen am Rumpf angebracht werden. ...

Anhang

Massvorschriften zu Figur1 viertes und achtes Lemma − Länge des Bindestrichs 1/2 bis 2/3 der Zeichenhöhe − Die Buchstaben “M” und “W” dürfen bis höchstens Zeichenhöhe breit sein

II

Diese Änderung tritt am1. November 2000 in Kraft.

21. September 2000 Bundesamt für Zivilluftfahrt: 11143 André Auer