AS 2001 1369

Verordnung
über die finanziellen Leistungen an die Kantone
zur Wahrung der inneren Sicherheit

Änderung vom 25. April 2001

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom1. Dezember 19991 über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit wird wie folgt geändert:

Einfügen eines Kurztitels (BWIS-Abgeltungsverordnung)

Art. 4a Interkantonale Polizeieinsätze zu Gunsten des Bundes

Bei interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes erhalten die Kantone, die Polizeikräfte zur Verfügung stellen, eine Tagespauschale von 400 Franken für jeden eingesetzten Polizeibeamten sowie den Ersatz der Spesen; angebrochene Tage werden voll berechnet.

Diese Entschädigung wird automatisch der Teuerung angepasst, sobald der Landesindex der Konsumentenpreise eine Abweichung von fünf Punkten aufweist.

II

Diese Änderung tritt am1. Juni 2001 in Kraft.

25. April 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz