AS 2001 2398

Verordnung des EJPD
über die Leistungen des Bundes
für den Straf- und Massnahmenvollzug

vom 24. September 2001

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement,
gestützt auf Artikel 7b Absatz 1 der Verordnung vom 29. Oktober 19861 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug,
verordnet:

Art. 1 Bereiche, anrechenbare Flächen und Bereichspreise

nach Modellanstalt Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden nach Modellanstalt wie folgt festgelegt:

Sicherheit 2,6 4600

Verwaltung1,4 4600

Personal 2,0 4600

Insassenwesen 7,8 4600

Aufnahme/Austritt3,1 4600

Wohnen 17,7 6000

Arbeit 21,1 3200

Hauswirtschaft 5,6 6000 SR 341.14

Sicherheit 0,5 4600

Verwaltung 2,4 4600

Personal1,9 4600

Insassenwesen 13,3 4600

Aufnahme/Austritt 2,7 4600

Wohnen 19,5 6000

Arbeit 17,2 3200

Hauswirtschaft 5,8 6000

Sicherheit1,4 4600

Verwaltung1,4 4600

Personal1,4 4600

Insassenwesen 2,8 4600

Aufnahme/Austritt1,8 4600

Wohnen 14,0 6000

Arbeit 4,2 3200

Hauswirtschaft 2,9 6000

Art. 2 Zuschlag für Produktionswerkstätten

Dienen die gewerblichen Betriebe einer Anstalt zu zwei Dritteln der industriellen Produktion, so wird der Bereichspreis für den Bereich «Arbeit» mit dem Faktor1,7 multipliziert.

Art. 3 Sicherheitszuschlag

Der Sicherheitszuschlag beträgt 35 000 Franken pro Platz.

Art. 4 Zuschlag für Umgebungsarbeiten (BKP2 4) bei Neubauten

Der Zuschlag für die Kosten der Umgebungsarbeiten beträgt bei Neubauten 8,8 Prozent der beitragsberechtigten Gesamtkosten pro Platz einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags.

Art. 5 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten

Der Zuschlag für die Kosten der beweglichen Ausstattung beträgt bei Neubauten 5,3 Prozent der beitragsberechtigten Gesamtkosten pro Platz einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags.

Art. 6 Subventionierung der Kosten für Umgebungsarbeiten und Ausstattung (BKP 4 und 9) bei Umbauten

Bei Umbauten werden die effektiv anfallenden Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 19843 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug) subventioniert.

Art. 7 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten

Basis: Bereichs-m2 der Modellanstalt × Bereichspreise (falls zu zwei Dritteln Produktion: Bereich 7 × Faktor1,7) – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Anstalt – plus doppelter Sicherheitszuschlag, falls Plätze für Hochsicherheit Zwischentotal (ZT) – plus 8,8 Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4) – plus 5,3 Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9) total anerkannte Kosten = Platzkostenpauschale bei Neubauten davon 35 Prozent Bundesbeitrag

BKP = Baukostenplan

Art. 8 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten

Basis: Bereichs-m2 der Modellanstalt × Bereichspreise (falls zu zwei Dritteln Produktion: Bereich 7 × Faktor1,7) – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Anstalt – plus doppelter Sicherheitszuschlag, falls Plätze für Hochsicherheit total anerkannte Kosten = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten – multipliziert mit Korrekturfaktor Bereichsflächen – multipliziert mit Faktor Veränderungsgrad – plus Beitrag für BKP 4, berechnet nach herkömmlicher Methode – plus Beitrag für BKP 9, berechnet nach herkömmlicher Methode davon 35 Prozent Bundesbeitrag

Art. 9 Korrektur der anerkannten Kosten bei Umbauten für den Fall eines Nichterreichens der Bereichsflächen

Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modellanstalt festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.

Eine Kompensation fehlender Bereichsflächen ist nur zwischen den Bereichen 6 (Wohnen) und 4 (Insassenwesen) möglich, und zwar in dem Sinne, dass die im Bereich 6 fehlende Fläche durch ein Mehr an Fläche im Bereich 4 kompensiert werden kann. Die anrechenbaren Kosten im Bereich 4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor1,15 erhöht werden.

Art. 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Oktober 2001 in Kraft.

24. September 2001 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Ruth Metzler-Arnold

Anhang

(Art. 1) I. Platzkostenpauschale bei Neubauten nach Modellanstalt

Sicherheit 2,6 4600 11 960 11 960

Verwaltung1,4 4600 6 440 6 440

Personal 2,0 4600 9 200 9 200

Insassenwesen 7,8 4600 35 880 35 880

Aufnahme/Austritt3,1 4600 14 260 14 260

Wohnen 17,7 6000 106 200 106 200

Arbeit 21,1 3200 67 520 114 784

Hauswirtschaft 5,6 6000 33 600 33 600 Total Fr. Bereiche 1–8 285 060 332 324 + Sicherheitszuschlag 35 000 35 000 Zwischentotal (ZT) 320 060 367 324 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 28 165 32 325 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 16 963 19 468 Total anerkannte Kosten 366 188 419 117 Bundesbeitrag 127’816 146’691

Sicherheit 0,5 4600 2 300 2 300

Verwaltung 2,4 4600 11 040 11 040

Personal1,9 4600 8 740 8 740

Insassenwesen 13,3 4600 61 180 61 180

Aufnahme/Austritt 2,7 4600 12 420 12 420

Wohnen 19,5 6000 117 000 117 000

Arbeit 17,2 3200 55 040 93 568

Hauswirtschaft 5,8 6000 34 800 34 800 Zwischentotal (ZT) 302 520 341 048 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 26 622 30 012 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 16 034 18 076 Total anerkannte Kosten 345 176 389 136 Bundesbeitrag 120 812 136 198 Bereich Anrechenbare Bereichspreis Total Bereichspreis1 Fläche pro Platz pro m2 in Fr.

Sicherheit1,4 4600 6 440

Verwaltung1,4 4600 6 440

Personal1,4 4600 6 440

Insassenwesen 2,8 4600 12 880

Aufnahme/Austritt1,8 4600 8 280

Wohnen 14,0 6000 84 000

Arbeit 4,2 3200 13 440

Hauswirtschaft 2,9 6000 17 400 Total Fr. Bereiche 1–8 155 320 + Sicherheitszuschlag 35 000 Zwischentotal (ZT) 190 320 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 16 748 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 10 087 Total anerkannte Kosten 217 155 Bundesbeitrag 76 004 II. Platzkostenpauschale bei Umbauten nach Modellanstalt

Sicherheit 2,6 4600 11 960 11 960

Verwaltung1,4 4600 6 440 6 440

Personal 2,0 4600 9 200 9 200

Insassenwesen 7,8 4600 35 880 35 880

Aufnahme/Austritt3,1 4600 14 260 14 260

Wohnen 17,7 6000 106 200 106 200

Arbeit 21,1 3200 67 520 114 784

Hauswirtschaft 5,6 6000 33 600 33 600 Gesamtpreis Bereiche 1–8 285 060 332 324 + Sicherheitszuschlag 35 000 35 000 Total anerkannte Kosten 320 060 367 324 multipliziert mit Korrektur- nach nach faktor Bereichsflächen Berechnung Berechnung multipliziert mit Faktor nach nach Veränderungsgrad Berechnung Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte anerkannte + Beitrag für BKP 9 anerkannte anerkannte Bundesbeitrag 35 % nach nach Berechnung Berechnung

Sicherheit 0,5 4600 2 300 2 300

Verwaltung 2,4 4600 11 040 11 040

Personal1,9 4600 8 740 8 740

Insassenwesen 13,3 4600 61 180 61 180

Aufnahme/Austritt 2,7 4600 12 420 12 420

Wohnen 19,5 6000 117 000 117 000

Arbeit 17,2 3200 55 040 93 568

Hauswirtschaft 5,8 6000 34 800 34 800 Total anerkannte Kosten 302 520 341 048 multipliziert mit Korrek- nach nach turfaktor Bereichsflächen Berechnung Berechnung multipliziert mit Faktor nach nach Veränderungsgrad Berechnung Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte anerkannte + Beitrag für BKP 9 anerkannte anerkannte Bundesbeitrag 35 % nach nach Berechnung Berechnung Bereich Anrechenbare Bereichspreis Total Bereichspreis1 Fläche pro Platz pro m2 in Fr.

Sicherheit1,4 4600 6 440

Verwaltung1,4 4600 6 440

Personal1,4 4600 6 440

Insassenwesen 2,8 4600 12 880

Aufnahme/Austritt1,8 4600 8 280

Wohnen 14,0 6000 84 000

Arbeit 4,2 3200 13 440

Hauswirtschaft 2,9 6000 17 400 Gesamtpreis Bereiche 1–8 155 320 + Sicherheitszuschlag 35 000 Total anerkannte Kosten 190 320 multipliziert mit Korrekturfaktor nach Bereichsflächen Berechnung multipliziert mit Faktor Verän- nach derungsgrad Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte Kosten + Beitrag für BKP 9 anerkannte Kosten Bundesbeitrag 35 % nach Berechnung