AS 2001 2441

Bundesbeschluss
betreffend das Vierte Zusatzabkommen zum
Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich
über Soziale Sicherheit

vom 17. Dezember 1997

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Juni 19972,
beschliesst:

Art. 1

Das am 11. Dezember 1996 unterzeichnete Vierte Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich über Soziale Sicherheit wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 22. September 1997 Ständerat, 17. Dezember 1997 Die Präsidentin: Stamm Judith Der Präsident: Zimmerli Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz 9111