AS 2002 1758
Verordnung
über die politischen Rechte der Auslandschweizer
Änderung vom 14. Juni 2002
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 16. Oktober 19911 über die politischen Rechte der Auslandschweizer wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1bis
Die Anmeldung kann auch mittels einer vorgedruckten Karte erneuert werden. Die Stimmgemeinde stellt den stimmberechtigten Auslandschweizern zusammen mit dem Stimmmaterial mindestens einmal jährlich eine solche Karte zu. Diese ist unterzeichnet und datiert zurückzusenden.
II
Diese Änderung tritt am1. August 2002 in Kraft.
14. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Kaspar Villiger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |