AS 2002 2056

Organisationsverordnung
für das Eidgenössische Departement
für auswärtige Angelegenheiten
(OV-EDA)

Änderung vom 26. Juni 2002

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Organisationsverordnung vom 29. März 20001 für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 3 Bst. d

Bei der Verfolgung dieser Ziele nimmt es folgende Funktionen wahr:

d. Es bearbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen Fragen der internationalen Sicherheitspolitik der Schweiz.

Art. 6 Abs. 3 Bst. d

Das Staatssekretariat nimmt darüber hinaus folgende Funktion wahr:

d. In Absprache mit den zuständigen Departementen erarbeitet es die internationale Sicherheitspolititik und die Abrüstungspolitik.

Art. 7 Abs. 2 Bst. b

Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt die Politische Direktion folgende Funktionen wahr:

b. In Absprache mit den zuständigen Departementen setzt sie friedenspolitische Massnahmen und Interventionen zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie um und bearbeitet sie Fragen der Sanktionenpolitik;

II

Diese Änderung tritt am1. August 2002 in Kraft.

26. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz