AS 2002 2056
Organisationsverordnung
für das Eidgenössische Departement
für auswärtige Angelegenheiten
(OV-EDA)
Änderung vom 26. Juni 2002
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Organisationsverordnung vom 29. März 20001 für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 Bst. d
Bei der Verfolgung dieser Ziele nimmt es folgende Funktionen wahr:
d. Es bearbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen Fragen der internationalen Sicherheitspolitik der Schweiz.
Art. 6 Abs. 3 Bst. d
Das Staatssekretariat nimmt darüber hinaus folgende Funktion wahr:
d. In Absprache mit den zuständigen Departementen erarbeitet es die internationale Sicherheitspolititik und die Abrüstungspolitik.
Art. 7 Abs. 2 Bst. b
Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt die Politische Direktion folgende Funktionen wahr:
b. In Absprache mit den zuständigen Departementen setzt sie friedenspolitische Massnahmen und Interventionen zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie um und bearbeitet sie Fragen der Sanktionenpolitik;
II
Diese Änderung tritt am1. August 2002 in Kraft.
26. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Kaspar Villiger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |