AS 2002 2593

Provisorische Vereinbarung vom 16. Februar 1949 betreffend Luftverkehrslinien zwischen der Schweiz und der Türkei

Provisorische Vereinbarung vom 16. Februar 1949

betreffend Luftverkehrslinien zwischen der Schweiz und der Türkei Änderung der Vereinbarung1

Abgeschlossen am 4. Februar 1998 In Kraft getreten am 4. Februar 1998

Übersetzung2

Anhang

Linienpläne Linienplan I Strecken, auf denen die von der Schweiz bezeichneten Unternehmen Luftverkehrslinien betreiben können:

Abflugpunkte Zwischenlandepunkte Punkte in der Türkei Punkte darüber hinaus Punkte Punkte Ankara, Istanbul, Punkte in der Schweiz Izmir Linienplan II Strecken, auf denen die von der Türkei bezeichneten Unternehmen Luftverkehrslinien betreiben können:

Abflugpunkte Zwischenlandepunkte Punkte in der Schweiz Punkte über die Schweiz hinaus Punkte Punkte Basel, Genf, Punkte in der Türkei Zürich

Übersetzung des englischen Originaltextes.