AS 2002 2605

Bundesbeschluss
betreffend die Genehmigung des Übereinkommens
über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

vom 9. März 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 8 und 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19992,
beschliesst:

Art. 1

Das Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes zu erklären.