AS 2002 4082

Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit der Ukraine

vom 25. September 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 20012,
beschliesst:

Art. 1

Das am 30. Oktober 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 7. Juni 2001

Nationalrat, 25. September 2001

Die Präsidentin: Françoise Saudan

Der Präsident: Peter Hess

Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Protokollführer: Ueli Anliker