AS 2002 4253

Verordnung
über Leistungen in der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung
(Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)

Änderung vom 9. Dezember 2002

Das Eidgenössische Departement des Inneren
verordnet:

I

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 19951 wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 1 Bst. d

Die Versicherung übernimmt die Kosten der folgenden von Chiropraktoren und Chiropraktorinnen verordneten Analysen, Arzneimittel, der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenstände sowie bildgebenden Verfahren:

d. Bildgebende Verfahren: 1. Röntgen des Skelettes, 2. Computertomographie (CT) des Skelettes, 3. Magnetische Kernresonanz (MRI) des Achsenskelettes, 4. Szintigrafie des Skelettes.

Art. 5 Abs. 2 und 4

Die Versicherung übernimmt je ärztliche Anordnung die Kosten von höchstens neun Sitzungen in einem Zeitraum von drei Monaten seit der ärztlichen Anordnung.

Soll die Physiotherapie nach einer Behandlung, die 36 Sitzungen entspricht, zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. Der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob und in welchem Umfang die Physiotherapie zu Lasten der Krankenversicherung fortgesetzt werden kann.

Art. 6 Abs. 2 und 4

Die Versicherung übernimmt je ärztliche Anordnung die Kosten von höchstens neun Sitzungen in einem Zeitraum von drei Monaten seit der ärztlichen Anordnung.

Soll die Ergotherapie nach einer Behandlung, die 36 Sitzungen entspricht, zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. Der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob und in welchem Umfang die Ergotherapie zu Lasten der Krankenversicherung fortgesetzt werden kann.

Art. 9c Abs. 3

Die Versicherung übernimmt je ärztliche Anordnung die Kosten von höchstens zehn Sitzungen. Soll die Diabetes-Beratung nach zehn Sitzungen zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. Der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob und in welchem Umfang die Beratung zu Lasten der Krankenversicherung fortgesetzt werden kann.

Art. 12 Bst. p und r

Die Versicherung übernimmt neben den Kosten für die Diagnose und die Behandlung auch die Kosten der folgenden Massnahmen der medizinischen Prävention Massnahme Voraussetzung p Vitamin-K-Prophylaxe Bei Neugeborenen (3 Dosen) r Sonographisches Hüftscreening Im Alter von 0–6 Wochen durch spezinach Graf bei Neugeborenen ell in dieser Methode ausgebildete Ärzte und Ärztinnen. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2004.

II

Der Anhang 1 zur Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

Der Anhang 3 «Analysenliste»3 zur Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 gilt in der Fassung vom1. Januar 2003.

III

Diese Änderung tritt am1. Januar 2003 in Kraft.

9. Dezember 2002 Eidgenössisches Departement des Innern: Ruth Dreifuss

In der AS nicht veröffentlicht (Art. 28)

Anhang 1

(Art. 1) Vergütungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für bestimmte ärztliche Leistungen Einleitende Bemerkungen Dieser Anhang stützt sich auf Artikel 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Er enthält keine abschliessende Aufzählung der ärztlichen Pflicht- oder Nichtpflichtleistungen. Er enthält: – Leistungen, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit oder Wirtschaftlichkeit durch die Leistungskommission geprüft wurde und deren Kosten demgemäss übernommen, allenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen oder gar nicht übernommen werden; – Leistungen, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit oder Wirtschaftlichkeit noch abgeklärt wird, für die jedoch die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen und in einem festgelegten Umfang übernommen werden; – besonders kostspielige oder schwierige Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur vergütet werden, wenn sie von hierfür qualifizierten Leistungserbringern durchgeführt werden.

Inhaltsverzeichnis von Anhang 1

1 Chirurgie

1.1 Allgemein

1.2 Transplantationschirurgie

1.3 Orthopädie, Traumatologie

1.4 Urologie und Proktologie

2 Innere Medizin

2.1 Allgemein

2.2 Herz- und Kreislauferkrankungen, Intensivmedizin

2.3 Neurologie inkl. Schmerztherapie

2.4 Physikalische Medizin, Rheumatologie

2.5 Krebsbehandlung

3 Gynäkologie, Geburtshilfe

4 Pädiatrie, Kinderpsychiatrie

5 Dermatologie

6 Ophthalmologie

7 Oto-Rhino-Laryngologie

8 Psychiatrie

9 Radiologie

9.1 Röntgendiagnostik

9.2 Andere bildgebende Verfahren

9.3 Interventionelle Radiologie

Komplementärmedizin

Rehabilitation Alphabetischer Index

Chirurgie 1.1 Allgemein Massnahmen bei Ja Eingeschlossen sind.1.9.1967 Herzoperationen Herzkatheterismus; Angiokardiograpie einschliesslich Kontrastmittel; Unterkühlung; Verwendung einer Herz-Lungen- Maschine; Verwendung eines Cardioverters als Pacemaker, Defibrillator oder Monitor; Blutkonserven und Frischblut; Einsetzen einer künstlichen Herzklappe einschliesslich Prothese; Implantation eines Pacemakers einschliesslich Gerät. Stabilisierungssystem Ja Alle Patienten, die für eine Bypass-1.1.2002 für koronare Bypass- Operation vorgesehen sind. Operationen am Spezielle Vorteile können in folgenden schlagenden Herzen Fällen erwartet werden: – Schwer verkalkte Aorta; – Nierenversagen; – chronisch obstruktive respiratorische Erkrankungen; – hohes Alter (über 70–75 Jahre). Kontraindikationen: – Tiefe intramyokardiale und schwer verkalkte oder diffuse sehr kleine (>1,5 mm) Gefässe. – Peroperative hämodynamische Instabilität auf Grund der Manipulation am Herz oder aufgrund einer Ischämie. Endoprothesen Ja 27.6.1968 Operative Mammare- Ja Zur Herstellung der physischen und 23.8.1984/ konstruktion psychischen Integrität der Patientin nach1.3.1995 medizinisch indizierter Amputation. Eigenbluttransfusion Ja1.1.1991 Operative Adipositas- Ja In Evaluation1.1.2000 behandlung (Gastric a. Nach Rücksprache mit dem Vertrau- Roux-Y Bypass, ensarzt oder der Vertrauensärztin. Gastric Banding, b. Der Patient oder die Patientin darf nicht Vertical Banded älter sein als 60 Jahre. Gastroplasty) c. Der Patient oder die Patientin hat einen Bodymass Index (BMI) von mehr als 40.

d. Eine zweijährige adäquate Therapie zur Gewichtsreduktion war erfolglos.

  1. Vorliegen einer der folgenden Komorbiditäten: Arterielle Hypertonie mit breiter Manschette gemessen; Diabetes mellitus; Schlafapnoe- Syndrom; Dyslipidämie; degenerative behindernde Veränderungen des Bewegungsapparates; Koronaropathie; Sterilität mit Hyperandrogenismus; polyzystische Ovarien bei Frauen in gebärfähigem Alter.

  2. Durchführung der Operation in einem Spitalzentrum, das über ein interdisziplinäres Team mit der notwendigen Erfahrung verfügt (Chirurgie, Psychotherapie, Ernährungsberatung, Innere Medizin).

  3. Das Spital muss ein einheitliches Evaluationsregister mit Mengen- und Kostenstatistik führen.

Adipositasbehandlung Nein 25.8.1988 mit Magenballons Radiofrequenzthera- Nein In Evaluation1.7.2002 pie zur Behandlung von Varizen 1.2 Transplantationschirurgie Nierentransplantation Ja Eingeschlossen ist die Operation beim 25.3.1971 Spender samt der Behandlung allfälliger 23.3.1972 Komplikationen und eine angemessene Entschädigung für den effektiv erlittenen Erwerbsausfall. Ausgeschlossen ist eine Haftung des Versicherers des Empfängers beim allfälligen Tod des Spenders. Herztransplantation Ja Bei schweren, unheilbaren Herzkrank- 31.8.1989 heiten wie insbesondere ischämischer Kardiopathie, idiopathischer Kardiomyopathie, Herzmissbildungen und maligner Arrhythmie. Isolierte Nicht- Ja Bei Patienten im Endstadium einer chro-1.1.2003 Lebend-Lungen- nischen Lungenerkrankung. transplantation In folgenden Zentren: Universitätsspital Zürich, Hôpital cantonal universitaire de Genève in Zusammenarbeit mit dem Centre hospitalier universitaire vaudois, sofern sie am SwissTransplant-Register teilnehmen. Herz-Lungen- Nein 31.8.1989/ transplantation1.4.1994 Lebertransplantation Ja Durchführung in einem Zentrum, das 31.8.1989/ über die nötige Infrastruktur und 1.3.1995 Erfahrung verfügt (Mindestfrequenz: durchschnittlich zehn Lebertransplantationen pro Jahr).

Lebend- Nein In Evaluation1.1.2003 Lebertransplantation Kombinierte Ja In folgenden Zentren: Universitätsspital1.1.2003 (simultane) Pankreas- Zürich, Hôpital cantonal universitaire de und Nierentransplan- Genève, sofern sie am SwissTransplanttation Register teilnehmen. Isolierte Pankreas- Nein 31.8.1989/ transplantation1.4.1994 (Pancreas Transplantation Alone, Pancreas After Kidney) Allotransplantation Nein In Evaluation1.7.2002 der Langerhansschen Inseln Autotransplantation Nein In Evaluation1.7.2002 der Langerhansschen Inseln Isolierte Pankreas- Nein In Evaluation1.7.2002 Transplantation Isolierte Dünndarm Nein In Evaluation1.7.2002 transplantation Leber-Dünndarm- Nein In Evaluation1.7.2002 und multiviszerale Transplantation Hautautograft Ja Bei Erwachsenen:1.1.1997/ mit gezüchteten – Verbrennungen von 70 % oder mehr1.1.2001 Keratinozyten der gesamten Körperoberfläche; – tiefe Verbrennungen von 50 % oder mehr der gesamten Körperoberfläche. Bei Kindern: – Verbrennungen von 50 % oder mehr der gesamten Körperoberfläche; – tiefe Verbrennungen von 40 % oder mehr der gesamten Körperoberfläche.

Allogene Transplan- Nein In Evaluation1.4.2003 tation mit zweischichtigem lebendem Hautäquivalent (bestehend aus Dermis und Epidermis) Ja In Evaluation1.1.2001/ Kostenübernahme nur auf vorgängige1.7.2002 besondere Gutsprache des Versicherers bis und mit ausdrücklicher Bewilligung des 31.3.2003 Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin Bei schwer heilendem Ulcus cruris, nach erfolgloser Behandlung mit konventionellen Behandlungsmethoden während 6–12 Monaten. Nach den Richtlinien der Swiss Tissue Repair Society von September 2000. Autologes Epidermis- Nein In Evaluation1.1.2003 Äquivalent aus Zwei- Schritt-Verfahren 1.3 Orthopädie, Traumatologie Behandlung von Ja Leistungspflicht nur bei eindeutig thera- 16.1.1969 Haltungsschäden peutischem Charakter, d.h., wenn durch Röntgenaufnahmen feststellbare Strukturveränderungen oder Fehlbildungen der Wirbelsäule manifest geworden sind. Prophylaktische Massnahmen, die zum Ziel haben, drohende Skelettveränderungen zu verhindern, namentlich Spezialgymnastik zur Stärkung eines schwachen Rückens, gehen nicht zu Lasten der Krankenversicherung. Arthrosebehandlung Nein 25.3.1971 Injektion eines künstlichen Gleitmittels Arthrosebehandlung Nein 12.5.1977 Injektion von Teflon oder Silikon als «Gleitmittel» Mischinjektion mit Nein1.1.1997 Jodoformöl zur Arthrosebehandlung Extrakorporale Stoss- Nein In Evaluation1.1.1997 / wellentherapie1.1.2000/ (ESWT) am Bewe-1.1.2002 gungsapparat Hüftprotektor zur Nein1.1.1999 / Verhinderung von1.1.2000 Schenkelhalsfrakturen Osteochondrale Nein1.1.2002 Mosaikplastik zur Deckung von Knorpel-Knochen- Defekten Viskosupplementation Ja In Evaluation1.7.2002/ zur Gonarthrosebe- Patienten mit schmerzhafter Gonarthrose1.1.2003 handlung und eingeschränkter Bewegungsfreiheit, bis welche nicht mehr auf Analgetika oder 31.12.2003 andere konservative Behandlungsformen ansprechen, resp.

bei denen diese Behandlungsormen kontraindiziert sind. Langfristiges Ziel der Behandlung ist das Hinauszögern einer prothetischen Versorgung. – Behandlungen, die im Rahmen der schweizerischen randomisierten kontrollierten Studie (SVISCOT) zur komparativen klinischen und wirtschaftlichen Bewertung der Viskosupplementation durchgeführt werden. – Für die Viskosupplementationsbehandlung im Rahmen der SVISCOT wird eine pauschale Vergütung vereinbart. 1.4 Urologie und Proktologie Uroflowmetrie Ja Bei Erwachsenen 3.12.1981 (Messung des Urinflusses mit kurvenmässiger Registrierung) Extrakorporale Ja Indikationen: 22.8.1985 Stosswellenlithotripsie ESWL eignet sich (ESWL), Nierenstein- a. bei Harnsteinen des Nierenbeckens, zertrümmerung b. bei Harnsteinen des Nierenkelches,

c. bei Harnsteinen des proximalen Ureters, falls die konservative Behandlung jeweils erfolglos geblieben ist und wegen der Lage, der Form und der Grösse des Steines ein Spontanabgang als unwahrscheinlich beurteilt wird.

Die mit der speziellen Lagerung des Patienten verbundenen erhöhten Risiken bei der Narkose erfordern eine besonders kompetente fachliche und apparative Betreuung während der Narkose (spezielle Ausbildung der Ärzte und Narkosegehilfen und adäquate Überwachungsgeräte). Operative Behandlung bei Erektionsstörungen – Penisprothese Nein1.1.1993/ 1.4.1994 – Revaskulari- Nein1.1.1993/ sationschirurgie1.4.1994 Implantation Ja Bei schwerer Harninkontinenz 31.8.1989 eines künstlichen Sphinkters Laser bei Tumoren Ja1.1.1993 der Blase und des Penis Embolisationsbehandlung bei Varikozele testis – mittels Verödungs- Ja1.3.1995 oder Coilmethode – mittels Balloons Nein1.3.1995 oder Mikrocoils Transuretrale Nein1.1.1997 ultraschallgesteuerte laserinduzierte Prostatektomie Elektrische Neuro- Ja In Evaluation1.7.2000/ modulation der Kostenübernahme nur auf vorgängige1.7.2002 sakralen Spinalnerven besondere Gutsprache des Versicherers bis mit einem implantier- und mit ausdrücklicher Bewilligung des 31.12.2004 baren Gerät zur Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin Behandlung von Harninkontinenz An einer anerkannten Institution mit oder Blasenentlee- urodynamischer Abteilung zur vollrungsstörungen ständigen urodynamischen Untersuchung und einer Abteilung für Neuromodulation zur peripheren Nerven-Evaluation (PNE-Test). Nach erfolgloser konservativer Behandlung (inklusive Rehabilitation). Nach einem positiven peripheren Nerven- Evaluationstest (PNE).

Elektrische Neuromo- Ja In Evaluation1.1.2003 dulation der sakralen Kostenübernahme nur auf vorgängige bis Spinalnerven mit ei- besondere Gutsprache des Versicherers 31.12.2007 nem implantierbaren und mit ausdrücklicher Bewilligung des Gerät zur Behandlung Vertrauensarztes oder der Vertrauensärzder Stuhlinkontinenz tin. An einer anerkannten Institution mit Manometrier-Abteilung zur vollständigen manometrischen Untersuchung und einer Abteilung für Neuromodulation zur peripheren Nerven-Evaluation (PNE-Test). Nach erfolgloser konservativer und / oder chirurgischer Behandlung (inklusive Rehabilitation). Nach einem positiven peripheren Nerven-Evaluationstest (PNE). Einheitliches Evaluationsdesign mit Mengen- und Kostenstatistik.

Innere Medizin 2.1 Allgemein Ozon-Injektions- Nein 13.5.1976 therapie Hyperbare Sauerstoff- Ja Bei therapie – Chronischen Bestrahlungsschäden1.4.1994 und Bestrahlungsspätschäden – Osteomyelitis am Kiefer1.9.1988 – Chronischer Osteomyelitis. Frischzellentherapie Nein1.1.1976 Serocytotherapie Nein 3.12.1981 Impfung gegen Ja Bei Behandlung eines bereits von einem 19.3.1970 Tollwut tollwütigen oder der Tollwut verdächtigen Tier gebissenen Patienten. Behandlung der Ja – Bei Übergewicht von 20 Prozent oder 7.3.1974 Adipositas mehr. – Bei Übergewicht und konkomittierender Krankheit, welche durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann. – durch Ampheta- Nein1.1.1993 minderivate – durch Schild- Nein 7.3.1974 drüsenhormon – durch Diuretica Nein 7.3.1974 – durch Chorion- Nein 7.3.1974 Gonadotropin- Injektionen Hämodialyse Ja1.9.1967 («künstliche Niere») Hämodialyse in Ja 27.11.1975 Heimbehandlung Peritonealdialyse Ja1.9.1967 Enterale Ernährung Ja Wenn eine ausreichende perorale sonden-1.3.1995 zu Hause freie Ernährung ausgeschlossen ist. Sondenfreie enterale Nein1.7.2002 Ernährung zuhause Parenterale Ernährung Ja1.3.1995 zu Hause Insulintherapie mit Ja Unter folgenden Voraussetzungen: 27.8.1987/ einer Infusionspumpe – Der Patient ist ein extrem labiler1.1.2000 Diabetiker. – Er kann auch mit der Methode der Mehrfachinjektion nicht befriedigend eingestellt werden. – Die Indikation des Pumpeneinsatzes und die Betreuung des Patienten erfolgen durch ein qualifiziertes Zentrum oder, nach Rücksprache mit dem Vertrauensarzt, durch einen frei praktizierenden Facharzt mit entsprechender Erfahrung. Ambulante parente- Ja1.1.1997 rale antibiotische Gabe mit Infusionspumpe Plasmapherese Ja Indikationen: 25.8.1988 – Hyperviskositätssyndrom – Krankheiten des Immunsystems, bei denen die Plasmapherese sich als wirksam erwiesen hat, wie insbesondere – myastenia gravis – trombotisch trombozytopenische Purpura – immunhämolytische Anämie – Leukämie – Goodpasture-Syndrom – Guillain-Barré-Syndrom. – Akute Vergiftungen – Familiäre Hypercholesterinämie homozygoter Form. LDL-Apherese Ja Bei homozygoter familiärer Hyperchole- 25.8.1988 sterinämie. Nein Bei heterozygoter familiärer Hyperchole-1.1.1993/ sterinämie.

1.3.1995 Hämatopoïetische In den durch die Zertifizierungsstelle der Stammzell-Trans- SwissTransplant-Arbeitsgruppe für Blood plantation and Marrow Transplantation (STABMT) qualifizierten Zentren, gemäss den von «The Joint Accreditation Committee of ISHAGE Europe and EBMT (JACIE)» herausgegebenen Richtlinien: «Accreditation Manual for Blood and Marrow Progenitor Cell Processing, Collection and Transplantation» von Mai 1999. Die Leistungserbringer müssen ein einheitliches Evaluationsregister mit Mengen- und Kostenstatistik führen. – autolog Ja Bei Lymphomen1.1.1997 Bei akuter lymphatischer Leukämie Bei akuter myeloischer Leukämie. Ja Beim multiplen Myelom.1.1.2002 Ja In Evaluation1.1.2002 bis 31.12.2006 Bei myelodysplastischen Syndromen Beim Neuroblastom Beim Medulloblastom Bei der chronisch myeloischen Leukämie Beim Mammakarzinom Beim Keimzelltumor Beim Ovarialkarzinom Beim Ewing-Sarkom Bei Weichteilsarkomen und beim Wilms-Tumor Beim Rhabdomyosarkom Beim kleinzelligen Bronchuskarzinom Bei seltenen soliden Tumoren im Kindesalter. Nein Im Rückfall einer akuten myeloischen1.1.1997 Im Rückfall einer akuten lymphatischen Beim Mammakarzinom mit fortgeschrittenen Knochenmetastasen Bei kongenitalen Erkrankungen. Nein In Evaluation1.1.2002 Bei Autoimmunerkrankungen – allogen Ja Bei akuter myeloischer Leukämie1.1.1997 Bei akuter lymphatischer Leukämie Bei der chronischen myeloischen Beim myelodysplastischen Syndrom Bei der aplastischen Anämie Bei Immundefekten und Inborn errors Bei der Thalassämie und der Sichelzellanämie (HLA-identisches Geschwister als Spender).

Ja In Evaluation1.1.2002 bis 31.12.2006 Beim multiplen Myelom Bei lymphatischen Krankheiten (Hodgkin’s, Non-Hodgkin’s, chronisch lymphatische Leukämie) Beim Nierenzellkarzinom Beim Melanom Die Kosten des Eingriffs beim Spender1.1.1997 samt der Behandlung allfälliger Komplikationen und eine angemessene Entschädigung für den effektiv erlittenen Erwerbsausfall gehen zu Lasten des Versicherers des Empfängers. Ausgeschlossen ist eine Haftung des Versicherers des Empfängers beim allfälligen Tod des Spenders. Nein Bei soliden Tumoren.1.1.1997 Nein In Evaluation1.1.2002 Bei Autoimmunkrankheiten Beim Mammakarzinom. Gallenstein- Ja Intrahepatische Gallensteine; extrahepati- 1.4.1994 zertrümmerung sche Gallensteine im Bereich des Pankreas und des Choledokus. Gallenblasensteine bei inoperablen Patienten (auch laparoskopische Cholezystektomie ausgeschlossen). Polysomnographie Ja Bei dringender Verdachtsdiagnose auf:1.3.1995/ Polygraphie – Schlafapnoesyndrom1.1.1997/ – periodische Beinbewegungen im Schlaf1.7.2002 – Narkolepsie, wenn die klinische Diagnose unsicher ist – ernsthafte Parasomnie (epileptische nächtliche Dystonie oder gewalttätiges Verhalten im Schlaf), wenn die Diagnose unsicher ist und daraus therapeutische Konsequenzen erwachsen. Indikationsstellung und Durchführung in Chronobiologie von 6.9.2001. Nein Routineabklärung der vorübergehenden1.1.1997 und der chronischen Insomnie, der Fibrositis und des Chronic fatigue syndrome Nein In Evaluation1.4.2003 Ja In Evaluation1.1.1997/ Bei dringender Verdachtsdiagnose auf:1.7.2002 – eine Ein- und Durchschlafstörung, bis wenn die initiale Diagnose unsicher ist 31.3.2003 und die Behandlung, ob verhaltensmässig oder medikamentös, nicht erfolgreich ist; – persistierende zirkadiane Rhythmusstörung, wenn die klinische Diagnose unsicher ist. Indikationsstellung und Durchführung in Chronobiologie von 6.9.2001. Mengen- und Kostenstatistik Polygraphie Ja In Evaluation1.7.2002 Bei dringender Verdachtsdiagnose auf bis Schlafapnoe-Syndrom 31.12.2005 Durchführung durch Facharzt oder Fachärztin Pneumologie FMH mit Ausbildung in und praktischer Erfahrung mit Respiratorischer Polygraphie gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie von 6.9.2001. Messung des Melato- Nein1.1.1997 ninspiegels im

Serum Multiple-Sleep Ja Indikationsstellung und Durchführung in1.1.2000 Latency-Test qualifizierten Zentren, gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft Maintenance of Ja Indikationsstellung und Durchführung in1.1.2000 WakefullnessTest qualifizierten Zentren, gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft Aktigraphie Ja Indikationsstellung und Durchführung in1.1.2000 Atemtest mit Ja 16.9.1998/ Harnstoff 13C zum1.1.2001 Nachweis von Helicobacter pylori Impfung mit dendriti- Nein In Evaluation1.7.2002 schen Zellen zur Behandlung des fortgeschrittenen Melanoms Photodynamische Ja Patienten mit aktinischer Keratose, baso- 1.7.2002 Behandlung mit zellularen Karzinomen, Morbus Bowen Methyl-Ester der und dünnen spinozellularen Karzinomen Aminolaevulinsäure 2.2 Herz- und Kreislauferkrankungen, Intensivmedizin Sauerstoff-Insufflation Nein 27.6.1968 Sequentielle peristalti- Ja 27.3.1969/ sche Druckmassage1.1.1996 EKG- Ja Als Indikationen kommen vor allem 13.5.1976 Langzeitregistrierung Rhythmus- und Überleitungsstörungen, Durchblutungsstörungen des Myokards (Koronarerkrankungen) in Frage. Das Gerät kann auch der Überwachung der Behandlungseffizienz dienen. Implantierbares Ja Gemäss den Richtlinien der Arbeitsgruppe1.1.2001 Ereignisrekorder- Herzschrittmacher und Elektrophysiologie system zur Erstellung der Schweizerischen Gesellschaft für eines subkutanen Kardiologie vom 26. Mai 2000. Elektrokardiogramms Telefonische Über- Nein 12.05.1977 wachung von Pacemaker-Patienten Implantation eines Ja 31.8.1989 Defibrillators Intraaortale Ballon- Ja1.1.1997 pumpe in der interventionellen Kardiologie Transmyokardiale Nein In Evaluation1.1.2000 Laser- Revaskularisation Kardiale Resynchro- Nein In Evaluation1.1.2003 nisationstherapie Intrakoronare Nein In Evaluation1.1.2003 Brachytherapie 2.3 Neurologie inkl.

Schmerztherapie Massagen bei Ja 23.3.1972 Lähmungen infolge Erkrankung des Zentralnervensystems Visuelle evozierte Ja 15.11.1979 Potenziale als Gegenstand neurologischer Spezialuntersuchungen Elektrostimulation des Ja Behandlung schwerer chronischer 21.4.1983/ Rückenmarkes durch Schmerzzustände, vor allem Schmerzen1.3.1995 die Implantation eines vom Typ der Deafferentation (Phantom- Neurostimulations- schmerzen), Status nach Diskushernie mit systems Wurzelverwachsungen und entsprechenden Sensibilitätsausfällen in den Dermatomen, Kausalgie, vor allem auch Plexusfibrosen nach Bestrahlung (Mammakarzinom), wenn eine strenge Indikation erstellt wurde und ein Test mit perkutaner Elektrode stattgefunden hat. Der Wechsel des Pulsgenerators gehört zur Pflichtleistung. Elektrostimulation Ja Behandlung schwerer chronischer1.3.1995 tiefer Hirnstrukturen Schmerzen vom Typ der Deafferentation durch Implantation zentraler Ursache (z.B. Hirneines Neuro- /Rückenmarksläsionen, intraduraler Nerstimulationssystems venausriss), wenn eine strenge Indikation erstellt wurde und ein Test mit perkutaner Elektrode stattgefunden hat. Der Wechsel des Pulsgenerators gehört zur Pflichtleistung. Stereotaktische Ja Etablierte Diagnose einer idiopathischen1.7.2000 Operationen zur Be- parkinsonschen Krankheit. handlung der chroni- Progredienz der Krankheitssymptome schen therapie- über mindestens 2 Jahre. resistenten parkinson- Ungenügende Symptomkontrolle durch schen Krankheit Dopamin-Behandlung (off-Phänomen, (Radiofrequenzläsio- on/off-Fluktuationen, on-Dyskinesien). nen und chronische Abklärung und Durchführung in Stimulationen im Pal- spezialisierten Zentren, welche über die lidum, Thalamus und notwendigen Infrastrukturen verfügen Subthalamus) (funktionelle Neurochirurgie, Neurologie, Neuroradiologie). Stereotaktische Ja Etablierte Diagnose eines nicht parkinson- 1.7.2002 Operation (Radiofre- schen Tremors, Progredienz der Symptoquenzläsionen und me über mindestens 2 Jahre; ungenügende chronische Stimulati- Symptomkontrolle durch medikamentöse on des Thalamus) zur Behandlung.

Abklärung und Durchfüh- Behandlung des chro- rung in spezialisierten Zentren, die über nischen, die nötigen Infrastrukturen verfügen therapieresistenten, (funktionelle Neurochirurgie, Neurologie, nicht parkinsonschen neurologische Elektrophysiologie, Neu- Tremors roradiologie) Transkutane Ja Wendet der Patient selber den TENS- 23.8.1984 elektrische Nerven- Stimulator an, so vergütet ihm der stimulation (TENS) Versicherer die Mietkosten des Apparates unter folgenden Voraussetzungen: – der Arzt oder auf seine Anordnung der Physiotherapeut muss die Wirksamkeit der TENS am Patienten erprobt und ihn in den Gebrauch des Stimulators eingewiesen haben; – der Vertrauensarzt muss die Selbstbehandlung durch den Patienten als indiziert bestätigt haben; – Die Indikation ist insbesondere gegeben bei: – Schmerzen, die von einem Neurom ausgehen; so z.B. durch Druck auslösbare lokalisierte Schmerzen im Bereiche von Amputationsstümpfen. – Schmerzen, die von einem neuralgischen Punkt aus durch Stimulation (Druck, Zug oder elektrische Reizung) ausgelöst oder verstärkt werden können, wie z.B. ischialgieforme Schmerzzustände oder Schulter-Arm-Syndrome. – Schmerzzustände nach Nervenkompressionserscheinungen; z.B. weiter bestehende Schmerzausstrahlungen nach Diskushernieoperation oder Carpaltunneloperation. Baclofen-Therapie Ja Therapierefraktäre Spastizität1.1.1996 mit Hilfe eines implantierten Medikamenten-Dosierers Intrathekale Behand- Ja1.1.1991 lung chronischer somatogener Schmerzen mit Hilfe eines implantierten Medikamenten-Dosierers Motorisch evozierte Ja Diagnostik neurologischer Krankheiten.1.1.1999 Potenziale als Gegen- Die verantwortliche untersuchende Person stand neurologischer besitzt das Zertifikat bzw. den Fähigkeits- Spezialuntersuchun- ausweis für Elektroencephalographie oder gen Elektroneuromyographie der Schweizerischen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie. Resektive kurative Ja Indikation:1.1.1996 «Herdchirurgie» der – Nachweis des Vorliegens einer «Herd- Epilepsie epilepsie» – Schwere Beeinträchtigung des Patienten durch das Anfallsleiden.

– Nachgewiesene Pharmakotherapieresistenz. – Abklärung und Durchführung an einem Epilepsiezentrum, das über die nötige diagnostische Infrastruktur, insbesondere Elektrophysiologie, MRI, PET, über Neuropsychologie sowie über die chirurgisch-therapeutische Erfahrung und adäquate Nachbehandlungsmöglichkeiten verfügt. Palliative Chirurgie Ja In Evaluation1.7.2002 der Epilepsie durch: Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin. Balkendurchtrennung Sofern die Ablärung ergibt, dass eine ku- – Selektive rative «Herdchirurgie» nicht indiziert ist Amygdalohippo- und mit einem palliativen Verfahren eine kampektomie verbesserte Anfallskontrolle und Lebensqualität ermöglicht wird. – Multiple subapiale Abklärung und Durchführung an einem Operation nach Epilepsiezentrum, das über die nötige dia- Morell-Whisler gnostische Infrastruktur, insbesondere – Vagusstimulation Elektrophysiologie, MRI, PET, über Neuropsychologie sowie über die chirurgischtherapeutische Erfahrung und adäquate Nachbehandlungsmöglichkeiten verfügt. Führung eines einheitlichen Evaluationsregisters mit Mengen- und Kostenstatistik. Laser-Diskushernien- Nein1.1.1997 operation; Laser- Diskusdekompression Kryoneurolyse Nein Bei der Behandlung von Schmerzen der1.1.1997 lumbalen intervertebralen Gelenke. Spondylodese mittels Ja Degenerative Instabilität der Wirbelsäule1.1.1999 Diskuskäfigen mit Diskushernie, Diskushernienrezidiv bis oder Stenose bei Patienten mit therapiere- 31.12.2001/ sistenten invalidisierenden spondylogenen1.7.2002 oder radikulären Schmerzen, bedingt durch klinisch und radiologisch nachgewiesene instabile, degenerative Pathologien der Wirbelsäule. Nach Misserfolg einer hinteren Spondylodese mit Pedikelschraubensystem 2.4 Physikalische Medizin, Rheumatologie Arthrosebehandlung Nein 25.3.1971 Injektion eines künstlichen Gleitmittels Arthrosebehandlung Nein 12.5.1977 Injektion von Teflon oder Silikon als «Gleitmittel» Synoviorthese Ja 12.5.1977 Low-Level-Laser- Nein1.1.2001 Therapie 2.5 Krebsbehandlung Krebsbehandlung mit Ja 27.8.1987 Infusionspumpen (Chemotherapie) Laser bei palliativer Ja1.1.1993 minimaler Chirurgie Isolierte Extremitäten- Ja Bei malignen Melanomen mit aus-1.1.1997/ Perfusion in Hyper- schliesslichem Befall einer Extremität.

1.1.2001 thermie mit Tumor- Bei Weichteilsarkomen mit aus- Necrosis-Factor schliesslichem Befall einer Extremität. (TNF) In spezialisierten Zentren mit Erfahrung in der interdisziplinären Behandlung von ausgedehnten Melanomen und Sarkomen mit dieser Methode. Das behandelnde Team setzt sich zusammen aus onkologischen Chirurgen, vaskulären Chirurgen, Orthopäden, Anästhesisten und Intensivmedizinern. Die Behandlung muss im Operationssaal unter Vollnarkose und kontinuierlicher Überwachung mittels Swan-Ganz- Katheter durchgeführt werden. Nein Bei Melanomen und Sarkomen mit1.1.2001 – Befall oder Infiltration der Extremitäten-Wurzel (z. B. Inguinalbefall); – Fernmetastasen. Extrakorporelle Ja Beim kutanen T-Zell-Lymphom1.1.1997 Photochemotherapie (Sézary-Syndrom) Brachytherapie mit Nein In Evaluation1.7.2002 Jod-125-seeds zur Behandlung des Prostatakarzinoms

Gynäkologie, Geburtshilfe Ultraschalldiagnostik Ja Vorbehalten bleibt Artikel 13 Buchstabe b 23.3.1972/ in der Geburtshilfe KLV für Ultraschallkontrollen während1.1.1997 und Gynäkologie der Schwangerschaft. Künstliche Ja Mittels intrauteriner Insemination.1.1.2001 Insemination Höchstens drei Behandlungszyklen pro Schwangerschaft. In-vitro-Fertilisation Nein1.4.1994 zur Abklärung der Sterilität In-Vitro-Fertilisation Nein 28.8.1986/ und Embryotransfer1.4.1994 Sterilisation: – bei der Frau Ja Im Rahmen der ärztlichen Behandlung 11.12.1980 einer Frau in gebärfähigem Alter ist die Sterilisation eine Pflichtleistung, wenn eine Schwangerschaft wegen eines voraussichtlich bleibenden krankhaften Zustandes oder einer körperlichen Anomalie zu einer Gefährdung des Lebens oder zu einer voraussichtlich dauernden gesundheitlichen Schädigung der Patientin führen müsste, und andere Methoden der Schwangerschaftsverhütung aus medizinischen Gründen (im Sinne weitherziger Interpretation) nicht in Betracht kommen. – beim Ehemann Ja Wo die zu vergütende Sterilisation der1.1.1993 Frau nicht möglich oder vom Ehepaar nicht erwünscht ist, hat der Versicherer der Frau für die Kosten der Sterilisation des Ehemannes aufzukommen. Laser bei Cervix- Ja1.1.1993 Carcinom in situ Nicht chirurgische Ja Bei therapieresistenten funktionellen1.1.1998 Ablation des Menorrhagien in der Prämenopause. Endometriums Papanicolau-Test zur Ja1.1.1996 Früherkennung des Zervixkarzinoms (Art. 12 Bst. c KLV) Dünnschicht- Nein In Evaluation1.4.2003 Zytologie zur Früherkennung des Zervixkarzinoms mit den Methoden Thin- Prep oder Autocyte Prep / SurePath (Art. 12 Bst. c KLV) Ja In Evaluation1.7.2000 bis 31.3.2003 Nachweis des Human- Nein In Evaluation1.7.2002 Papilloma-Virus beim Cervix-Screening (Art. 12 c KLV) Radiologisch und Ja In Evaluation1.7.2002 ultraschallgesteuerte Gemäss den Richtlinien der Schweizeri- bis minimal invasive schen Gesellschaft für Senologie vom 31.12.2007 Mammaeingriffe2.11.2001 (z.B. Core-Biopsie, Einheitliches Evaluationsdesign mit Mammatome, ABBI, Kosten- und Mengenstatistik. Siteselect)

Pädiatrie, Kinderpsychiatrie Spiel- und Malthera- Ja Sofern durch den Arzt oder unter dessen 7.3.1974 pie bei Kindern direkter Aufsicht durchgeführt. Behandlung bei Ja Nach dem vollendeten fünften Altersjahr.1.1.1993 Enuresis mit Weckapparaten Elektrostimulation Ja Bei organischen Miktionsstörungen. 16.2.1978 der Harnblase Gruppenturnen für Nein 18.1.1979 übergewichtige Kinder Atemmonitoring; Ja Bei Risikosäuglingen auf Anordnung 25.8.1988/ Atem- und Herz- eines Arztes oder einer Ärztin einer1.1.1996 frequenzmonitoring regionalen SIDS-Abklärungsstelle.

Dermatologie PUVA-Behandlung Ja 15.11.1979 dermatologischer Affektionen Selektive Ultraviolett- Ja Sofern unter verantwortlicher Aufsicht 11.12.1980 Phototherapie (SUP) und Kontrolle eines Arztes durchgeführt. Embolisationsbe- Ja Es dürfen höchstens die gleichen Kosten 27.8.1987 handlung von wie für eine operative Behandlung Gesichts- (Excision) in Rechnung gestellt werden. hämangiomen (interventionelle Radiologie) – Naevus Ja1.1.1993 teleangiectaticus – Condylomata Ja1.1.1993 acuminata – Aknenarben Nein In Evaluation1.7.2002 Klimatherapie am Nein1.1.1997/ Toten Meer1.1.2001 Ambulante Balneo- Nein In Evaluation1.7.2002 Phototherapie

Ophthalmologie Sehschule Ja Sofern vom Arzt selbst oder unter dessen 27.3.1969 unmittelbarer Aufsicht durchgeführt. Visuelle evozierte Ja 15.11.1979 Potenziale als Gegenstand ophtalmologischer Spezialuntersuchungen Ultraschallbiometrie Ja 8.12.1983 des Auges vor Staroperationen – diabetischer Ja1.1.1993 Retinopathie – Retinaleiden (inkl. Ja1.1.1993 Apoplexia retinae) – Kapsulotomie Ja1.1.1993 – Trabekulotomie Ja1.1.1993 Excimer-Laser- Nein1.3.1995 Behandlung zur Myopie-Korrektur Radiäre Keratotomie Nein1.3.1995 zur Myopie-Korrektur Refraktive Chirurgie Ja Wenn die Anisometropie nicht durch1.1.1997 zur Behandlung der Brillen korrigiert werden kann und eine Anisometropie Kontaktlinsenunverträglichkeit besteht. Implantation von Nein In Evaluation1.1.2000 Myopie-Linsen Deckung von Cornea- Ja1.1.2001 Defekten mittels Amnionmembran Photodynamische Ja In Evaluation1.7.2002 Therapie der Makula- Kostenübernahme nur auf vorgängige bis degeneration mit besondere Gutsprache des Versicherers 31.12.2005 Verteporfin und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin. Bei der exsudativen, prädominant klassischen Form der altersbedingten Makuladegeneration. Maximal vier Behandlungen pro Jahr. Führung eines einheitlichen Evaluationsregisters mit Mengen- und Kostenstatistik. Dilatation bei Tränen- Nein In Evaluation1.1.2003 kanalstenose mit Lacri-Cath

Oto-Rhino-Laryngologie Sprachheilbehandlung Ja Wenn sie vom Arzt selbst vorgenommen 23.3.1972 oder unter dessen unmittelbarer Leitung und Aufsicht durchgeführt wird (vgl. aber auch Art. 10 und 11 der KLV). Ultraschall- Ja 7.3.1974 vibrationsaerosole Behandlung mit Nein 18.1.1979 «Elektronischem Ohr» nach Methode Tomatis (sog. Audio- Psychophonologie) Stimmprothese Ja Implantation anlässlich einer totalen1.3.1995 Laryngektomie oder nach erfolgter totaler Laryngektomie. Der Wechsel einer implantierten Stimmprothese gehört zur Pflichtleistung. – Papillomatose der Ja1.1.1993 Atemwege – Zungenresektion Ja1.1.1993 Cochlea-Implantat Ja In Evaluation1.4.1994/ zur Behandlung beid- Kostenübernahme nur auf vorgängige1.7.2002 seitiger Taubheit ohne besondere Gutsprache des Versicherers nutzbare Hörreste und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin. Bei peri- und postlingual ertaubten Kindern und spät ertaubten Erwachsenen. In folgenden Zentren: Hôpital cantonal universitaire de Genève, Universitätsspitäler Basel, Bern und Zürich, Kantonsspital Luzern; wenn ein einheitliches Evaluationsregister mit Mengen- und Kostenstatistik geführt wird. Das Hörtraining im Zentrum ist als Bestandteil der Therapie zu übernehmen. Implantation eines Ja Indikationen:1.1.1996 knochenverankerten – chirurgisch nicht korrigierbare Erkranperkutanen Hörgerätes kungen und Missbildungen von Mittelohr und äusserem Gehörgang – Umgehung eines riskanten chirurgischen Eingriffes am einzig hörenden Ohr – Intoleranz eines Luftleitungsgerätes – Ersatz eines konventionellen Knochenleitungsgerätes bei Auftreten von Beschwerden, ungenügendem Halt oder ungenügender Funktion. Laser-Vaporisierte Nein1.1.1997 Palatoplastik Speichelstein- Ja In Evaluation1.1.1997 lithotripsie In spezialisierten Zentren, die ein einheit- bis liches Evaluationsregister mit Mengen- 31.12.2003 und Kostenstatistik führen.

Psychiatrie Behandlung von 25.3.1971 Rauschgiftsüchtigen – ambulant Ja Leistungskürzungen zulässig bei nachgewiesenem schweren Selbstverschulden. – stationär Ja Substitutionsbehand- Ja1. Einhaltung folgender Bestimmungen,1.1.2001 lung bei Richtlinien und Empfehlungen: Opiatabhängigkeit a. Bei der methadongestützten Behandlung: Methadonbericht «Suchtmittelersatz in der Behandlung Heroinabhängiger in der Schweiz» (dritte Auflage) Dezember 1995.

  1. Bei der buprenorphingestützten Behandlung: Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) an die kantonalen Gesundheitsbehörden für die Anwendung von Buprenorphin (Subutex) zur Behandlung von Opioidabhängigen, Januar 2000.

  2. Bei der heroingestützten Behandlung: Die Bestimmungen der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin vom 8. März 1999 (SR 812.121.6) sowie die Richtlinien und Empfehlungen des Handbuches des BAG zur heroingestützten Behandlung «Richtlinien, Empfehlungen, Information», September 2000. 2. Die verwendete Substanz oder das verwendete Präparat muss in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) oder in der Spezialitätenliste (SL) in der von der IKS genehmigten therapeutischen Gruppe (IT) aufgeführt sein. 3. Die Substitutionsbehandlung umfasst die folgenden Leistungen:

  3. ärztliche Leistungen: – Eintrittsuntersuchung inkl. Suchtanamnese, Psycho- und Somatostatus mit besonderem Augenmerk auf suchtbedingte und der Sucht zu Grunde liegende Störungen.

– Einholen von Zusatzinformationen (Familie, Lebenspartner, frühere Behandlungsstellen). – Erstellen der Diagnose und der Indikation. – Erstellen eines Behandlungsplanes. – Einleiten des Bewilligungsverfahrens und Erstellen von Berichten an den Krankenversicherer. – Einleiten und Durchführung der Substitutionsbehandlung. – Qualitätssicherung. – Behandlung von Störungen durch den Gebrauch weiterer psychotroper Substanzen. – Evaluation des therapeutischen Prozesses. – Rückfragen bei der Abgabestelle. – Überprüfung der Diagnose und der Indikation. – Anpassung der Behandlung und daraus resultierender Schriftverkehr mit Behörden. – Berichterstattung an Behörden und Krankenversicherer. – Qualitätskontrolle.

b. Leistungen des Apothekers oder der Apothekerin: – Herstellen von peroralen Lösungen nach ALT, inklusive Qualitätskontrolle. – Überwachte Abgabe der Substanz oder des Präparates. – Buchhaltung über den Wirkstoff und Berichterstattung an die Behörde. – Berichterstattung an den verantwortlichen Arzt oder die verantwortliche Ärztin. – Beratung.

4. Die Leistung muss von der nach

Ziffer 1 zuständigen Einrichtung

erbracht werden. 5. Für die Substitutionsbehandlung wird eine pauschale Vergütung vereinbart. Opiatentzugseilver- Nein1.1.2001 fahren (UROD) unter Sedation Opiatentzugseilver- Nein In Evaluation1.1.1998 fahren (UROD) unter Narkose Ambulanter Opi- Nein1.1.1999 atentzug nach der Methode: Endorphine Stimulated Clean & Addiction Personality Enhancement (ESCAPE) Gruppenpsycho- Ja Gemäss Artikel 2 und 3 der KLV. 25.3.1971/ therapie1.1.1996 Entspannungstherapie Ja In einer ärztlichen Praxis oder in einem 22.3.1973 mit der Methode nach Spital unter direkter ärztlicher Aufsicht. Ajuriaguerra Spiel- und Mal- Ja Sofern durch den Arzt oder unter dessen 7.3.1974 therapie bei Kindern direkter Aufsicht durchgeführt. Psychodrama Ja Gemäss Artikel 2 und 3 der KLV. 13.5.1976/ 1.1.1996 Therapiekontrolle Nein 16.2.1978 durch Video Musiktherapie Nein 11.12.1980

Radiologie 9.1 Röntgendiagnostik Computertomographie Ja Keine Routineuntersuchungen (Screening) 15.11.1979 (Scanner) Knochendensitometrie – mit Doppelenergie- Ja – Bei einer klinisch manifesten Osteo-1.3.1995 Röntgen- porose und nach einem Knochenbruch Absorptiometrie bei inadäquatem Trauma. (DEXA) – Bei Langzeit-Cortisontherapie oder Hypogonadismus. – Gastrointestinale Erkrankungen1.1.1999 (Malabsorption, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa). – Primärer Hyperparathyreoïdismus (sofern keine klare Operationsindikation besteht). – Osteogenesis imperfecta. Die DEXA-Untersuchungskosten werden1.3.1995 nur in einer Körperregion übernommen. Spätere DEXA-Untersuchungen werden nur übernommen, wenn eine medikamentöse Behandlung erfolgt, und höchstens jedes zweite Jahr. – mit Ganzkörper- Nein1.3.1995 Scanner Knochendensitometrie Nein1.1.2003 mittels peripherem quantitativem CT (pQCT) Ultraschallmessung Nein1.1.2003 des Knochens Knochenanalytische Methoden: – Knochen- Nein1.1.2003 resorptionsmarker – Knochen- Nein1.1.2003 formationsmarker 9.2 Andere bildgebende Verfahren Magnetische Kern- Ja1.1.1999 resonanz (MRI) Positron-Emissions- Ja In Evaluation1.1.2001 Tomographie (PET)1. Durchführung in Zentren, welche die bis Richtlinien der Schweizerischen 31.12.2005 Gesellschaft für Nuklearmedizin (SGNM) vom1. Juni 2000 über die Qualitätsvoraussetzungen für PET erfüllen.

2. Bei folgenden Indikationen:

  1. In der Kardiologie: – Bei einem nuklearkardiologisch, echographisch oder koronarangiographisch dokumentierten Infarkt und Verdacht auf «hibernating myocardium» vor einer Intervention (PTCA/CABG) zum Nachweis oder Ausschluss einer Ischämie bei angiographisch dokumentierter Dreigefässerkrankung, z.B. nach Bypass bei komplexer Koronaranatomie. – Präoperativ vor einer Herztransplantation.

  2. In der Onkologie: – Bei malignen Lymphomen: Staging, Resttumordiagnostik, Rezidivdiagnostik. – Tumorstaging von nicht kleinzelligen Lungenkarzinomen und vom malignen Melanom. – Beim Keimzellentumor des Mannes: Staging, Resttumordiagnose nach Therapie.

– Beim kolorektalen Karzinom: Restaging auf Lokalrezidiv, Lymphknotenmetastasen oder Fernmetastasen bei begründetem Verdacht (z.B. Tumormarkererhöhung); Diagnose zur Differenzierung einer Narbe gegenüber einem Tumor. Resttumordiagnose nach Therapie. – Beim Mammakarzinom: Lymphknotenstaging; Diagnose von Fernmetastasen bei Hochrisikopatientinnen.

c. In der Neurologie: – Präoperativ bei Hirntumoren. – Präoperativ vor einer aufwendigen Revaskularisationschirurgie bei zerebraler Ischämie. – Abklärung von Demenzen bei Personen, die jünger als 70 Jahre sind. – Bei therapieresistenter fokaler Epilepsie. 3. Die Untersuchungen müssen im Rahmen der schweizerischen PET- Outcome-Studie zur Erfassung der Kostenauswirkung und des Nutzens beim Patientenmanagement durchgeführt werden. Magnet- Nein In Evaluation1.7.2002 Enzephalographie 9.3 Interventionelle Radiologie Pionen- Nein In Evaluation1.1.1993 Strahlentherapie Protonen- Ja – Bei intraokulären Melanomen 28.8.1986 Strahlentherapie Protonen- Ja In Evaluation1.1.2002/ Strahlentherapie Kostenübernahme nur auf vorgängige1.7.2002 besondere Gutsprache des Versicherers bis und mit ausdrücklicher Bewilligung 31.12.2006 des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin. Indikationen: – Tumore im Bereich des Schädels: Chordome, Chondrosarkome, ORL-Tumoren (z.B. Plattenepithelkarzinome, Adenokarzinome, Adenoidcystische Karzinome, Mukoepidermoidkarzinome, Esthesioneuroblastome, seltene Tumore wie

z. B. Paragangliome oder Hämangiopericytome) – Tumore des Hirns und der Hirnhäute (Low Grade Gliome Grad1 und 2 sowie Meningiome – Tumore ausserhalb des Schädels im Bereich der Wirbelsäule, des Körperstamms und der Extremitäten (Weichteil- und Knochensarkome) – Tumore bei Kindern und Jugendlichen, wenn zum Schutz des Organismus eine besonders schonende Behandlung angezeigt ist Durchführung: In einem qualifizierten Zentrum, das über die nötige Infrastruktur verfügt, wie: – Gantry – Moderne Strahlenapplikation (z.B. Spotscanning, IMPT) – Protonenbeschleuniger – Umfassende technische Sicherheitsmassnahmen – Strahlenschutz, Strahlenüberwachung- Techniksupport – Speziell ausgebildetes Personal (Ärzte, Physiker, nichtakademisches Personal). Das Zentrum muss eine Betriebsbewilligung des BAG haben und über ausreichende Erfahrung mit Protonentherapie über mehrere Jahre verfügen. Kosten- und Mengenstatistik.

Radiochirurgie Ja Indikationen:1.1.1996 – Akustikusneurinome – Rezidive von Hypophysenadenomen oder Kraniopharyngeomen – nicht radikal operable Hypophysenadenome oder Kraniopharyngeome – arterio-venöse Missbildungen – Meningeome. Nein In Evaluation1.1.1996 – bei funktionellen Störungen Radiochirurgie mit Ja – Bei Hirnmetastasen mit einem Volu-1.1.2003 LINAC men von maximal 25 ccm bzw. einem Durchmesser von maximal 3,5 cm, wenn nicht mehr als drei Metastasen vorliegen und das Grundleiden unter Kontrolle ist (keine systemischen Metastasen nachweisbar), zur Beseitigung nicht anders behandelbarer Schmerzen.

– Bei primären malignen Hirntumoren mit einem Volumen von maximal

ccm bzw. einem Durchmesser von maximal 3,5 cm, wenn der Tumor auf Grund der Lokalisation nicht operabel ist. Radiochirurgie mit Nein1.4.2003 Gamma-Knife Ja In Evaluation1.1.1999 – Bei Hirnmetastasen mit einem Volu- bis men von maximal 25 ccm bzw. einem 31.3.2003 Durchmesser von maximal 3,5 cm, wenn nicht mehr als drei Metastasen vorliegen und das Grundleiden unter Kontrolle ist (keine systemischen Metastasen nachweisbar), zur Beseitigung nicht anders behandelbarer Schmerzen. Die Leistungserbringer müssen ein einheitliches Evaluationsregister mit Mengen- und Kostenstatistik führen. – Bei primären malignen Hirntumoren mit einem Volumen von maximal

ccm bzw. einem Durchmesser von maximal 3,5 cm, wenn der Tumor auf Grund der Lokalisation nicht operabel ist. Die Leistungserbringer müssen ein einheitliches Evaluationsregister mit Mengen- und Kostenstatistik führen.

Komplementärmedizin Akupunktur Ja Durch Ärztinnen oder Ärzte, deren1.7.1999 Weiterbildung in dieser Disziplin durch Anthroposophische Ja In Evaluation1.7.1999 Medizin Durch Ärztinnen oder Ärzte, deren bis Chinesische Medizin Ja In Evaluation1.7.1999 Homöopathie Ja In Evaluation1.7.1999 Neuraltherapie Ja In Evaluation1.7.1999 Phytotherapie Ja In Evaluation1.7.1999

Rehabilitation Stationäre Ja Kostenübernahme nur auf vorgängige be-1.1.2003 Rehabilitation sondere Gutsprache des Versicherers und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin. Rehabilitation Ja Kostenübernahme nur auf vorgängige be- 12.5.1977/ für Patienten sondere Gutsprache des Versicherers und 1.1.1997/ mit Herz- Kreislauf- mit ausdrücklicher Bewilligung des Ver-1.1.2000/ erkrankungen trauensarztes oder der Vertrauensärztin.1.1.2003 – Patienten mit Status nach Myokardinfarkt, mit oder ohne PTCA. – Patienten mit Status nach Bypass- Operation. – Status nach anderen Interventionen am Herzen oder an den grossen Gefässen. – Patienten nach PTCA, vor allem bei vorgängiger Inaktivierung und/oder Vorliegen multipler Risikofaktoren. – Patienten mit chronischer Herzkrankheit und multiplen therapierefraktären Risikofaktoren und sonst guter Lebenserwartung. – Patienten mit chronischer Herzkrankheit und mit schlechter Ventrikelfunktion. Die Therapie kann ambulant oder stationär in einer ärztlich geleiteten Institution durchgeführt werden, welche bezüglich Programmablauf, Personal und Infrastruktur dem Anforderungsprofil der Schweiz. Arbeitsgruppe für kardiale Rehabilitation der Schweiz. Gesellschaft für Kardiologie von 1990 entspricht. Eher für eine stationäre Rehabilitation sprechen: – erhöhtes kardiales Risiko – verminderte Leistung des Myokards – Komorbidität (Diabetes mellitus, COPD usw.).

Die Dauer eines ambulanten Rehabilitationsprogramms beträgt je nach Intensität des Behandlungsangebotes zwischen zwei und sechs Monaten. Die Dauer der stationären Behandlung beträgt in der Regel vier Wochen, kann aber in weniger komplexen Fällen auf zwei bis drei Wochen verkürzt werden Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.