AS 2003 1

Verordnung
betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und
des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen
zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit

Änderung vom 9. Dezember 2002

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 7. November 20011 betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 2

Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2003 verlängert.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2003 in Kraft.

9. Dezember 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz