AS 2003 3521

Mineralölsteuerverordnung
(MinöStV)

Änderung vom 27. August 2003

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:

Art. 33 Abs. 1 Bst. b

Treibstoffe, die auf Zollflugplätzen nach Artikel 12 der Luftzollordnung vom 7. Juli 19502 zur Versorgung von Luftfahrzeugen im Linienverkehr getankt werden, sind steuerfrei, sofern sie verwendet werden:

b. zu Flügen, die zwischen schweizerischen Flugplätzen durchgeführt werden und die den Anschluss an einen flugplanmässigen Flug aus oder nach dem Ausland ermöglichen;

II

Diese Änderung tritt rückwirkend auf den1. Juli 2003 in Kraft.

27. August 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz