AS 2003 3891

Bundesbeschluss
über das Freihandelsabkommen zwischen
den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen
Königreich Jordanien

vom 14. März 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik 2001 enthaltene Botschaft,
beschliesst:

Art. 1

Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

  1. Freihandelsabkommen vom 21. Juni 2001 zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien, samt Verständigungsprotokoll;

  2. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über den Handel mit Agrarprodukten.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 6. März 2002 Ständerat, 14. März 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz