AS 2003 4091

Bundesbeschluss

über das Übereinkommen vom 25. Februar 1991

über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

vom 13. Juni 1996

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. September 19952,
beschliesst:

Art. 1

Das am 25. Februar 1991 beschlossene Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 13. Juni 1996 Ständerat, 11. März 1996 Der Präsident: Leuba Der Präsident: Schoch Der Protokollführer: Duvillard Der Sekretär: Lanz