AS 2003 4791

Geschäftsreglement
für den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe

Änderung vom 25. November 2003

Vom EDI genehmigt am 27. November 2003

Der Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe
verordnet:

I

Das Geschäftsreglement vom 26. März 20021 für den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 3 Bst. b

Der WA ist neben der Präsidentin oder dem Präsidenten wie folgt zusammengesetzt:

b. zwei Vertreterinnen bzw. zwei Vertreter des Bundes, je eine bzw. einer aus den Bereichen universitäre Medizinalberufe sowie Kranken- und Unfallversicherung (Bundesamt für Gesundheit, BAG);

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2004 in Kraft.

25. November 2003 Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe Der Präsident: Dr. med. R. Salzberg