AS 2004 2577
Verordnung
über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten
Änderung vom 12. Mai 2004
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 21. November 20011 über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten wird wie folgt geändert:
Art. 8 Bst. e Ziff. 5
In das AFIS werden aufgenommen:
e. Zweifingerabdrücke, die Ausländern aufgrund der Ausländergesetzgebung abgenommen wurden, sofern die betroffene Person: 5. illegal in die Schweiz einreist.
II
Diese Änderung tritt am1. Juni 2004 in Kraft.
12. Mai 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Joseph Deiss |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |