AS 2004 2577

Verordnung
über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten

Änderung vom 12. Mai 2004

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. November 20011 über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten wird wie folgt geändert:

Art. 8 Bst. e Ziff. 5

In das AFIS werden aufgenommen:

e. Zweifingerabdrücke, die Ausländern aufgrund der Ausländergesetzgebung abgenommen wurden, sofern die betroffene Person: 5. illegal in die Schweiz einreist.

II

Diese Änderung tritt am1. Juni 2004 in Kraft.

12. Mai 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz