AS 2004 363

Bundesbeschluss
über das Freihandelsabkommen zwischen
den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien

vom 14. März 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 10. Januar 20012 zur Aussenwirtschaftspolitik 2000 enthaltene Botschaft,
beschliesst:

Art. 1

Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

  1. Abkommen vom 19. Juni 2000 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien, samt Verständigungsprotokoll;

  2. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mazedonien über Abmachungen im Agrarbereich.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 7. März 2001 Ständerat, 14. März 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz