AS 2004 895

Bundesbeschluss
über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen
dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung
der französischen Republik zur Anbindung der Schweiz
ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die
Hochgeschwindigkeitslinien

vom 19. März 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20002,
beschliesst:

Art. 1

Die Vereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der französischen Republik zur Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien, unterzeichnet am 5. November 1999 in Genf, wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 30. November 2000

Nationalrat, 19. März 2001

Die Präsidentin: Françoise Saudan

Der Präsident: Peter Hess

Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Protokollführer: Ueli Anliker