AS 2005 5675
Verordnung
über die Unterstützung von Sensibilisierungs- und
Präventionsprojekten für Menschenrechte sowie gegen
Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
(Menschenrechts- und Antirassismusprojekte-Verordnung)
Änderung vom 23. Februar 2005
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Menschenrechts- und Antirassismusprojekte-Verordnung vom 27. Juni 20011 wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972 und
Artikel 386 des Strafgesetzbuches3
sowie in Ausführung von Artikel 7 des Internationalen Übereinkommens vom
21. Dezember 19654 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,
Art. 2 Gewährung von Unterstützungsbeiträgen
Die Unterstützungsbeiträge werden im Rahmen der jährlich bewilligten Zahlungskredite ausgerichtet.
Art. 4 Arten der Unterstützungsbeiträge
Im Rahmen der bewilligten Zahlungskredite können pro Jahr ausgerichtet werden:
für Projekte im nichtschulischen Bereich rund zwei Drittel des jährlich zur Verfügung stehenden Teilbetrags;
für Projekte im schulischen Bereich insgesamt rund ein Drittel des jährlich zur Verfügung stehenden Teilbetrags.
Art. 8 Abs. 1
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA), bestehend aus Vertretungen des Eidgenössischen Departements des Innern (Federführung), des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sowie des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, erarbeitet ein Jahresprogramm zur Auswahl der Gesuche um Unterstützung von Projekten.
Art. 10 Abs. 2
Aufgehoben
II
Diese Änderung tritt auf den1. Januar 2006 in Kraft.
23. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Samuel Schmid |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |