AS 2006 3725

Verordnung des BVET (1/06)
über vorübergehende Massnahmen an der Grenze
zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest

Änderung vom 22. August 2006

Das Bundesamt für Veterinärwesen
verordnet:

I

Die Verordnung des BVET (1/06) vom 16. März 20061 über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz

Aus Bulgarien sowie aus den Gebieten Kroatiens, in denen die zuständigen Behörden eine zur Entscheidung 2006/115/EG2 der Europäischen Kommission äquivalente Schutzmassnahme verfügt haben, ist zusätzlich die Ein- und Durchfuhr folgender Tiere und Tierprodukte verboten:

II

Anhang 2 wird wie folgt geändert: Streichen von Israel

III

Diese Änderung tritt am 26. September 2006 in Kraft.

22. August 2006 Bundesamt für Veterinärwesen Hans Wyss