AS 2006 3927

Mineralölsteuerverordnung
(MinöStV)

Änderung vom 5. Juli 2006

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:

Art. 58 Abs. 1 und 4

Rückerstattet wird die Steuer auf der Treibstoffmenge, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch).

Das Departement legt die ermässigten Steuersätze fest.

Art. 59 Abs. 1

Die Rückerstattungsanträge sind der Oberzolldirektion auf amtlichem Formular einzureichen.

Art. 60

Aufgehoben

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2007 in Kraft.

5. Juli 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz