AS 2006 3927
Mineralölsteuerverordnung
(MinöStV)
Änderung vom 5. Juli 2006
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:
Art. 58 Abs. 1 und 4
Rückerstattet wird die Steuer auf der Treibstoffmenge, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch).
Das Departement legt die ermässigten Steuersätze fest.
Art. 59 Abs. 1
Die Rückerstattungsanträge sind der Oberzolldirektion auf amtlichem Formular einzureichen.
Art. 60
Aufgehoben
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2007 in Kraft.
5. Juli 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |